0800 8552 2554
1&1 Tarife, Angebote & Sonderaktionen
Wir sind für Sie da - 7 Tage die Woche
Ihr 1&1 Hotline Team

Kündigung aus wichtigem Grund 1&1 möglich ?

14Antworten
  1. #1
    Avatar von Scotty1205
    Scotty1205 ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    07.04.2008
    Beiträge
    5
    Danke
    0

    Standard Kündigung aus wichtigem Grund 1&1 möglich ?

    Hallo an alle, bin heute zum ersten Mal hier und wie Ihr aus der Überschrift ersehen könnt, mit einem altbekannten Thema.
    Da es sich bei mir aber ggf. um einen etwas anders gelagerten Fall handelt, würde ich mich über jeglichen Kommentar oder Hilfestellung freuen.
    Folgender Fall: Ich (bzw. meine Freundin auf deren Name der Vertrag läuft) sind seit 10/2007 Kunde bei 1&1 mit einem DSL 2000 Vertrag mit Flatrate und Telefonflatrate, kosten 19,99Euro/mtl.
    Der normale Telefonanschluß bei der T-Com besteht auch noch, ging nicht anders.
    Leider waren wir nun gezwungen umzuziehen weil das von uns bisher bewohnte Haus aufgrund serh hoher Schadstoffwerte nicht mehr ohne gesundheitliche Risiken bewohnbar ist. Ein Gutachten vom November 2007 liegt vor.
    Eine Vorabprüfung auf der 1&1 Internetseite, ob DSL an meinem neuen Wohnort verfügbar ist hat eine uneingeschränkte Verfügbarkeit ergeben, die Vormieter hatten ebenfalls DSL, viele Nachbarn ebenfalls. So weit so gut. Jetzt geht es angeblich doch nicht. Weder 1&1 direkt, noch die T-Com direkt können mir einen DSL-Anschluß zur Verfügung stellen.
    Daraufhin haben wir natürlich den Vertrag bei 1&1 zunächst "normal" gekündigt, nach einer ersten Standardabsage das dies nicht möglich sei dann auch nochmal mit Angabe des wichtigen Grundes. Die Antwort war die Gleiche, Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit nicht möglich.
    Deshalb meine Fragen:
    1)Weiß jemand, ob dieser Grund für eine außerordentliche Kündigung nach §314 BGB ausreicht?
    2) Wie verhält es sich mit den offensichtlich falschen Aussagen auf der 1&1 Seite bezüglich der Verfügbarkeit von DSL? Daraufhin habe ich schließlich das Haus gemietet. Selbst heute erscheint bei der Abfrage noch "Uneingeschränkt verfügbar".
    3) Selbst wenn keine "Sonderkündigung" möglich ist, kann dann der volle Betrag eingezogen werden? Ich bin der Auffassung, daß dann höchstens der entgangene Gewinn seitens 1&1 geltend gemacht werden kann, eine Leistung erhalte ich ja nun nicht mehr.
    Andererseits habe ich allerdings das DSL-Modem und den Splitter für lau bekommen.......

    Alles nicht einfach und für mich als Voll-Laien auch nicht nachzuvollziehen.
    Ich bin deshalb wie gesagt für jeden Tip dankbar !!

  2. #2
    Avatar von jubo14
    *********
    jubo14 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.11.2006
    Beiträge
    2.968
    Danke
    6

    Standard

    Willkommen im Forum!

    (Auch wenn Dein Posting an dieser Stelle sicher völlig falsch ist!
    Es gehört doch wohl ehr in den Bereich 1&1! Moderatoren, bitte mal kurz verschieben!)

    Trotzdem sollst Du natürlich ein Antwort bekommen.
    Kann 1&1 Dir am neuen Wohnort kein DSL zur Verfügung stellen, kannst Du natürlich eine Kündigung aus einem wichtigen Grund aussprechen. Nur ist es hierbei extrem wichtig sich genau an die Vorgaben des §314 zu halten. Und vor der Kündigung muss immer eine Frist zur Nachbesserung (hier zur Anschlusserstellung), von in der Regel 14 Tagen, gesetzt werden. Erst wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist, darf eine Kündigung erfolgen.
    Und damit das alles 100% richtig läuft, sollten Fristsetzung und Kündigung jeweils als einschreiben mit Rückschein verschickt werden.

    EDIT: Entschuldigung, bei der Angabe des § hatte sich ein kleiner falscher Buchstabe eingeschlichen!

  3. #3
    Avatar von Scotty1205
    Scotty1205 ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    07.04.2008
    Beiträge
    5
    Danke
    0

    Standard

    Danke für die schnelle Antwort!
    Was denkst Du, sollte ich als Begründung für die Kündigung angeben? Reicht denn die Tatsache, daß mir dort kein Anschluß zur Verfügung gestellt werden kann aus? Es wurde hier ja schon öfter kundgetan, daß 1&1 ja schließlich nix für meinen Umzug kann und ich einen 2-jahres Vertrag abgeschlossen habe.
    Oder sollte ich lieber die Unbewohnbarkeit des Hauses aus dem wir ausziehen mussten als Begründung angeben?
    Was mir wie schon gesagt wirklich stinkt, ist die Tatsache, daß der Verfügbarkeitscheck keinerlei Hinweis auf eine evtl. notwendige nochmalige Überprüfung beinhaltet und man vorher die komplette Telefonnummer und nicht nur die Vorwahl eingeben muss.
    Es erscheint wie gesagt folgende Info: "Ja, an Ihrem Wohnsitz ist
    1&1 Surf & Phone auch ohne Telekom-Telefon-Anschluss verfügbar!"
    Das ist doch einfach nicht o.k., daß die solche Infos ohne jegliche Einschränkung rausgeben! Ich habe nicht zuletzt deswegen meinen neuen Wohnsitz danach ausgewählt. Nach meinem Verständnis ist das Bauernfängerei....

  4. #4
    Avatar von jubo14
    *********
    jubo14 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.11.2006
    Beiträge
    2.968
    Danke
    6

    Standard

    Wenn ich Dein Posting lese, komme ich zu der Erkenntnis, dass Du mich offensichtlich nicht verstanden hast!

    Du kannst jetzt noch nicht kündigen!

    Setze 1&1 eine Frist von 14 Tagen, um Deinen Anschluss in der neuen Wohnung herzustellen! (Dafür braucht es keine Begründung!)

    Und wenn Du das gemacht hast, dann musst du warten, ob 1&1 aktiv wird. Erst wenn da bis zum 22.04.08 (wenn Du heute schreibst) nichts passiert ist, gibt es überhaupt einen Grund für eine Kündigung nach §314 BGB.
    Und in der Kündigung ist der Grund dann das erfolglose Verstreichen Deiner Frist!

    EDIT: Entschuldigung, bei der Angabe des § hatte sich ein kleiner falscher Buchstabe eingeschlichen!

  5. #5
    Avatar von GEH
    GEH ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    18.12.2006
    Beiträge
    2.732
    Danke
    6

    Standard

    Jepp, es ist genau so wie jubo14 beschreiben hat:
    Du bittest 1&1 ganz einfach um die Installation des DSL in der neuen Wohnung.
    Wenn das nicht binnen der Frist klappt, hast Du deine Kündigungsgrund.
    Dämliche Ausreden wie "die Telekom ist schuld" interessieren Dich auch nicht, das sind die Probleme, die 1&1 mit ihren Vertragspartnern hat, das tangiert Dich so was von überhaupt nicht.

    Zitat Zitat von Scotty1205
    Oder sollte ich lieber die Unbewohnbarkeit des Hauses aus dem wir ausziehen mussten als Begründung angeben?
    Das nicht, aber was war genau der Grund?
    Musstet Ihr wegen Verschulden des Vermiters ausziehen?
    Gibt es da noch Nachforderungen an den Vermieter?

  6. #6
    Avatar von jubo14
    *********
    jubo14 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.11.2006
    Beiträge
    2.968
    Danke
    6

    Standard

    Du bittest 1&1 ganz einfach um die Installation des DSL in der neuen Wohnung.
    Als Bitte würde ich das nicht gerade sehen.

    Es ist schon eine ultimative Aufforderung, seine vertraglich zugesicherte Leistung zu erbringen.

    Und was nun die "Begründung" angeht.
    Es geht 1&1 schlicht und ergreifend nichts an, warum jemand umgezogen ist!
    Wohnung abgebrannt, vom Vermieter rausgeschmissen, beruflich bedingt, oder einfach was besseres gefunden, mag zwar persönlich wichtig sein, ist aber für den Vertrag mit 1&1 völlig egal.
    1&1 bietet den Umzugs-Service an und verlangt dafür 50,- €, lässt aber im Gegenzug die Kunden beim Umzug erst einmal nicht aus dem Vertrag.
    Es steht 1&1 jederzeit frei den Vertrag mit dem Kunden von sich aus zu kündigen, wenn ihnen das Umziehen zu mühselig ist.

  7. #7
    Avatar von GEH
    GEH ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    18.12.2006
    Beiträge
    2.732
    Danke
    6

    Standard

    Zitat Zitat von jubo14
    Du bittest 1&1 ganz einfach um die Installation des DSL in der neuen Wohnung.
    Als Bitte würde ich das nicht gerade sehen.
    Es ist schon eine ultimative Aufforderung, seine vertraglich zugesicherte Leistung zu erbringen.
    Wo Du Recht hast ...

  8. #8
    Avatar von Scotty1205
    Scotty1205 ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    07.04.2008
    Beiträge
    5
    Danke
    0

    Standard

    Jubo14: Doch, ich habe das schon verstanden was Du geschrieben hast, ich war aber gedanklich schon im 2.Schritt nach der wahrscheinlich erfolglosen Fristsetzung gewesen.
    Sorry falls ich mich unklar ausgedrückt habe!


    GEH: Danke für Deine nochmalige Bestätigung von Jubo´s Beitrag, es scheint ja dann wirklich Aussicht auf Erfolg zu geben!
    Das Haus ist in unserem Familienbesitz, es kann also kein Schuld des Vermieters abgeleitet werden. Ich hatte halt den Gedanken, daß aus diesen Umständen auch ein Recht zur außerordentlichen Kündigung (wie wohl auch bei einem Umzug aus beruflichen Gründen?) abgeleitet werden könne.
    Aber wenn die alleinige Tatsache, daß es dort keinen DSL-Zugang für mich gibt als Begründing ausreicht, fällt dies mit dem Haus ja sowieso nicht mehr ins Gewicht.

    Aber mal was anderes. Macht es aus Eurer Erfahrung Sinn, der T-Com auf den Füssen zu stehen und die wegen eines Anschlusses zu nerven? Wie gesagt, die Vornmieter und einige Nachbarn haben ja DSL und vielleicht ist ja auch hier so, daß man mit einiger Hartnäckigkeit vielleicht doch was erreichen kann?

  9. #9
    Avatar von jubo14
    *********
    jubo14 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.11.2006
    Beiträge
    2.968
    Danke
    6

    Standard

    Jein!

    Was machst Du wenn 1&1 plötzlich feststellt, dass Sie dir doch einen Anschluss erstellen können?
    Dann hast Du zwei Verträge an der Backe und musst auch beide bezahlen!

    Ich würde nun erst einmal die Frist verstreichen lassen.

  10. #10
    Avatar von GEH
    GEH ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    18.12.2006
    Beiträge
    2.732
    Danke
    6

    Standard

    Zitat Zitat von Scotty1205
    GEH: Danke für Deine nochmalige Bestätigung von Jubo´s Beitrag, es scheint ja dann wirklich Aussicht auf Erfolg zu geben!
    Naja, 1&1 sträubt sich da schon, machmal auch gegen geltendes Recht.
    Deshalb ist es so wichtig formal keine Fehler zu machen und es exakt so zu machen wie im §314 steht, also mit Fristsetzung etc.
    Im Erstfall kann es aber schon sein, dass dann noch ein Briefchen eines Juristen nötig ist.
    Wenn Du dich da nicht an die Regeln hältst und einfach so kündigst, passiert gar nicht und der Brief wandert in den Mülleimer.

    Zitat Zitat von Scotty1205
    Das Haus ist in unserem Familienbesitz, es kann also kein Schuld des Vermieters abgeleitet werden. Ich hatte halt den Gedanken, daß aus diesen Umständen auch ein Recht zur außerordentlichen Kündigung (wie wohl auch bei einem Umzug aus beruflichen Gründen?) abgeleitet werden könne.
    Aber wenn die alleinige Tatsache, daß es dort keinen DSL-Zugang für mich gibt als Begründing ausreicht, fällt dies mit dem Haus ja sowieso nicht mehr ins Gewicht.
    War mehr Neugierde ...

    Zitat Zitat von Scotty1205
    Aber mal was anderes. Macht es aus Eurer Erfahrung Sinn, der T-Com auf den Füssen zu stehen und die wegen eines Anschlusses zu nerven? Wie gesagt, die Vornmieter und einige Nachbarn haben ja DSL und vielleicht ist ja auch hier so, daß man mit einiger Hartnäckigkeit vielleicht doch was erreichen kann?
    Defintiv macht das keinen Sinn!
    Du hast einen Vertrag mit 1&1 über DSL und mit sonst niemandem.
    Wer nun die Technik macht ist und mit welchen Vertragspartnern 1&1 arbeitet ist deren Sache.
    Du kannst bei der Telekom anrufen und 1&1 ist machmal auch so unverschämt und rät Ihren Kunden dazu, aber Du bist kein Telekom-DSL-Kunde und die müssen von Dir keine Auftrag entgegen nehmen.

    Das beliebte Auto-Beispiel:
    Wenn ein Ersatzteil nicht kommt, dann bittet Dich doch Dein Autohändler (hoffentlich) auch nicht, dass Du beim Zulieferer Kong in Südkorea anrufst.

  11. #11
    Avatar von Scotty1205
    Scotty1205 ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    07.04.2008
    Beiträge
    5
    Danke
    0

    Standard

    O.K., alles verstanden! Ihr seid klasse, vielen Dank für die schnellen Antworten !!
    Ich werde mir jetzt mal den entsprechenden Paragraphen durchlesen, dann mein Schreiben mit der Fristsetzung zur Schaltung meines Auftrages abschicken und zu gegebener Zeit wieder hier berichten welche neuen Erkenntnisse ich gewinnen durfte...

  12. #12
    Avatar von GEH
    GEH ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    18.12.2006
    Beiträge
    2.732
    Danke
    6

    Standard

    Zitat Zitat von Scotty1205
    Ich werde mir jetzt mal den entsprechenden Paragraphen durchlesen, ...
    Du kennst schon die Seite
    https://www.dsl-forum.de/ftopic10158.html
    oder?

  13. #13
    Avatar von Scotty1205
    Scotty1205 ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    07.04.2008
    Beiträge
    5
    Danke
    0

    Standard

    Danke, die hatt ich schonmal gesehen, hilft auf jeden Fall weiter !
    Übrigens: Wie Du schon vermutet hast, haben die mir am Telefon geraten, ich solle doch direkt bei der T-Com nachfragen ob die einen Port für mich haben aber nichts davon sagen, daß ich 1&1 Kunde bin. Danach könne ich mich ja nochmal bei denen melden....
    Die Anfrage bei der T-Com habe ich auch gemacht, das Ergebnis war, wie bekannt, ebenfalls negativ. Ich gehe auch einfach mal stark davon aus, daß die T-Com sehen kann, ob ich einen anderen Provider habe und in solchen Fällen auch mal "Nein" sagt um die ggf. noch zur Verfügung stehenden Ports lieber eigenen Kunden zur Verfügung stellt und selber die Kohle für den Vertrag kassiert.
    Wie gesagt, wilde Gedankenspiele, die man in so manch schlafloser Nacht hat, natürlich ohne jeglichen Anspruch auf Wahrheitsgehalt....

    Hat denn keiner eine Meinung zu dem Verfügbarkeitscheck von 1&1 ??
    Ich halte den rechtlich wie gesagt für sehr bedenklich weil die Aussage sehr expilzit nach Abfrage der Tel.Nr. und vollständigen Adresse erfolgt. Da müsste doch zumindest ein Hinweis kommen, daß dies eine unverbindliche Aussage ist und im Einzelfall noch überprüft werden muss ob DSL wirklich verfügbar ist...!!?

  14. #14
    Avatar von GEH
    GEH ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    18.12.2006
    Beiträge
    2.732
    Danke
    6

    Standard

    Zitat Zitat von Scotty1205
    Übrigens: Wie Du schon vermutet hast, haben die mir am Telefon geraten, ich solle doch direkt bei der T-Com nachfragen ob die einen Port für mich haben aber nichts davon sagen, daß ich 1&1 Kunde bin. Danach könne ich mich ja nochmal bei denen melden....
    Das ist wirklich nicht Deine Aufgabe.
    Du hältst Dich viel zu sehr mit der Verfügbarkeitsfrage auf.
    Du bist umgezogen und 1&1 soll Dir wieder ein Leitung bereit stellen - Punkt aus.
    Dass Du vorher bei 1&1 überprüft hast, ob es am neuen Wohnort DSL gibt ist mehr als genug.
    Du verlangst schlicht und ergreifend nur das was Dir vertraglich zusteht.
    Wie 1&1 das zustande bekommt, darüber solltest Du dir als Kunde kein Gedanken machen (müssen).

    Zitat Zitat von Scotty1205
    Hat denn keiner eine Meinung zu dem Verfügbarkeitscheck von 1&1 ??
    Ich halte den rechtlich wie gesagt für sehr bedenklich weil die Aussage sehr expilzit nach Abfrage der Tel.Nr. und vollständigen Adresse erfolgt. Da müsste doch zumindest ein Hinweis kommen, daß dies eine unverbindliche Aussage ist und im Einzelfall noch überprüft werden muss ob DSL wirklich verfügbar ist...!!?
    Hmm, verbindlich sind die Aussagen nie, aber ein Hinweis wäre für 1&1 aus juristischer Sicht sicher sinnvoll.
    Der Verfügbarkeitscheck prüft glaub auch nur die Ausbaustufe, also ob es ADSL2+ für DSL 16000 gibt oder nur der langsame für ADSL bis DSL 6000 oder gar nichts.
    Ob überhaupt noch ein Port frei ist gibt der Test vermutlich nicht her.

    Aber nochmal - egal:
    Du hast einen Vertrag mit 1&1 und der gilt für beide Seiten auch nach dem Umzug!
    Du setzt 1&1 die Frist, um diese vertraglichen Leistungen bereit zu stellen und wenn nicht, dann gibt es den Kündigungsgrund nach §314.
    Halte Dich mit anderen Überlegunge und Spekulationen nicht auf, fordere einfach nur das was Dir zusteht, so ist das Leben viel einfacher.

  15. #15
    Avatar von GEH
    GEH ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    18.12.2006
    Beiträge
    2.732
    Danke
    6

    Standard

    Zitat Zitat von Scotty1205
    Übrigens: Wie Du schon vermutet hast, haben die mir am Telefon geraten, ich solle doch direkt bei der T-Com nachfragen ob die einen Port für mich haben aber nichts davon sagen, daß ich 1&1 Kunde bin. Danach könne ich mich ja nochmal bei denen melden....
    Noch was zu dem Punkt, ich weiß glaub, warum die den Anruf von Dir möchten.
    Die Telekom wurde von der Regulierungsbehörde dazu verdonnert, dass sie Ports an Reseller abgeben müssen - was auch gut ist.
    Damit sich dann eine Inverstition überhaupt lohnt bzw. damit die anderen Anbieter auch nicht ganz untätig bleiben, darf die Telekom auch Ports für eigene Kunden reservieren.
    1&1 will vermutlich wissen, ober es noch einen (oder zu viele) freie Ports gibt, die die Telekom für sich reserviert.
    Da gibt es viele Streitereien.
    Auf jeden Fall suchen die einen Grund um zu Dir sagen zu können: Die Telekom blockiert einen Port - ob nun berechtigter Weise oder nicht.
    Mache Kunden lassen sich damit besänftigen und warten dann länger geduldig.
    Du als Braveheart hoffentlich nicht.

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 27.05.2009, 17:30
  2. Antworten: 34
    Letzter Beitrag: 24.07.2008, 13:13
  3. Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 05.02.2008, 15:55
  4. Kündigung aus wichtigem Grund

    Von derto im Forum 1&1
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 04.07.2007, 03:05
  5. Grund zur Kündigung?

    Von jamikea im Forum Sonstige DSL-Anbieter
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 29.06.2007, 18:47
Diese Seite benutzt Cookies Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Infos zum Datenschutz