Grund zur Kündigung?

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  1. #1
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    Standard Grund zur Kündigung?

    hallo,

    ich habe ein dsl 2000 anschluss mit einer voll-flat bei freenet.

    leider wird die verbindung mehrmals monatlich für manchmal eine halbe stunde manchmal für eine stunde unterbrochen. gestern den 25.juni 2007 war sie ab ungefähr 18 uhr bis heute den 26 juni 2007 ungefähr 16 uhr unterbrochen....

    ich benötige das internet zum arbeiten und deshalb passt es mir nicht so gut...

    mindestvertragslaufzeit beträgt 24 monate.

    der vertrag läuft nächtest jahr april ab!!

    ist dies ein grund sofort zu kündigen und zu einem anderen anbieter zu wechseln?

  2. #2
    Avatar von Desateur
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    Abend,

    ist dies ein grund sofort zu kündigen und zu einem anderen anbieter zu wechseln?
    Tut mir leid aber dem ist nicht so. Wenn du mal ein Blick in deine AGB`s wirfst findest du irgendwo den Punkt dass es zu Störungen in der Leitung kommen kann und Freenet nicht die Garantie dafür übernimmt, dass eine Internet Verbindung zu jeder Zeit möglich ist. So oder so ähnlich steht das da drin, es steht auch drin welche Haftungen sie dafür übernehmen, nähmlich keine. Demnach bist du der A.... der das hinnehmen muss
    Wenn es zu einer dauerhaften Störung kommt, so wie bei mir, dann kannst du kündigen. Allerdings muss es dann dauerhaft für eine lange Zeit ausfallen. Bei mir seit dem 31.01.07(!!!). So lange muss man abar auch nicht warten. Mein Tip, kündigen zum nächstmöglichen Termin.

    Schönen Abend noch

  3. #3
    Avatar von jamikea
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    danke für die schnelle antwort

  4. #4
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    Wenn Du den Anschluss beruflich brauchst, solltest Du über einen Business-Anschluss nachdenken!

    Denn die Verfügbarkeit ist bei allen Anbietern bei Privatkunden-Tarifen nie über 97 %. Was sich auf den ersten Blick nach einem ganz guten Wert anhört, sind aber nach genauerer Nachrechnung 262,8 Stunden, oder eben fast 11 Tage.

    Wenn ich das Netz beruflich brauche und dann "mal eben" 10 Tage offline bin, ist das mehr als bitter!

  5. #5
    Avatar von Desateur
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    Morgen zusammen,

    Denn die Verfügbarkeit ist bei allen Anbietern bei Privatkunden-Tarifen nie über 97 %. Was sich auf den ersten Blick nach einem ganz guten Wert anhört, sind aber nach genauerer Nachrechnung 262,8 Stunden, oder eben fast 11 Tage.
    ich spiele ja nicht gerne den Klugscheißer aber das kann ja vorne und hinten nicht stimmen, 11 Tage sind ja über den Daumen gepeilt 33% des Monats und nicht nur 3%
    Bei einem Monat mit 31 Tagen (744 Stunden) entspricht 3% ca. 22 Stunden, also nicht mal einem Tag. Das mich es stören würde wenn im schlimmsten Fall an 3 Arbeitstagen immer Mittags für 8 Stunden das Internet weg wäre ist natürlcih klar.

    Gruß

  6. #6
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    Du gehst dabei von der falschen Annahme aus, dass die Verfügbarkeit monatlich berechnet wird.

    Im (für den Kunden) günstigsten Fall wird aber ein Jahr als Basis genommen!
    Mir sind aber sogar schon Fälle zu Ohren gekommen, da wird die gesamte Vertragsdauer als Berechnungsbasis genommen. Das wären bei 24 Monaten dann sogar 22 Tage Blackout!

  7. #7
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    Achso,

    naja im Ende bleibt sich das dann Jacke wie Hose ob ich jeden Monat die 22 Stunde nehme oder es auf ein Jahr bereche oder sogar zwei.
    Aber zu dem Anfangsproblem, machen wird man da erst was können wenn die Verbindung für mindestens 2 Wochen am Stück nicht geht, das wäre dann ein Grund zur außerordentlichen Kündigung. Vorrausgesetzt man setzt direkt am ersten Tag einen Brief auf mit der Bitte um Problembeseitigung und setzt eine gegebene 14-Tägige Frist. Wenn der Schaden behoben wurde kann man den ganzen Käse beim nächsten mal von vorne starten. Hoffen wir mal das es in deinem Fall nicht so verläuft

    Gruß

  8. #8
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    Ich hoffe auch bei jedem hier geschilderten Fall immer, dass es am Ende noch gut ausgeht!

    @ Desateur
    Aber nochmal zur Fristsetzung.
    Dein Ansatz hier ist leider falsch. Das ist jetzt zugegebenermaßen spitzfindig, aber so sind Juristen eben! Eine Frist kannst Du erst stellen, wenn die zulässige Ausfallzeit überschritten ist. Also nach frühestens 11 Tagen! Eine vorher gesetzte Frist wäre unwirksam, da die Fristsetzung immer erst möglich ist, wenn der Lieferant in Verzug gekommen ist. Nicht wenn man davon ausgeht, dass er in Verzug kommen wird.

    Einzige Möglichkeit wäre ein Formulierung in der Art:
    ..Hiermit fordere ich Sie auf den Mangel zu beheben.
    Zusätzlich setzte ich Ihnen ab dem 9.7.2007 von 14 Tagen ...

    Ob das aber nicht ehr kontraproduktiv ist?

  9. #9
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    Hi,

    ich bin auch kein Jurist aber so wie ich meinen Anwalt verstanden hab kann man wirklich sehr schnell auf die Barikaden gehen. Bei mir war ja auch noch bzw ist auch das Telefon betroffen und heutzutage ist es ja unzumutbar jemandem das Telefon abzudrehen. Ich gehe aber davon aus, dass man nichts falsch macht wenn man direkt einen Brief losschickt und dann eine 21-Tage Frist einräumt, nur warten würde ich auf garkeinen Fall denn nach meiner Erfahrung ist es so, dass wenn das DSL mal für einen Tag ausfällt sich das nicht sehr schnell wieder ändert (einaml 14 Tage und jetzt seit dem 31.01(!!!)) also mein Tip: Schreiben und nicht die Zeit mit der Hotline oder dem Kontaktformular verschwenden.

    Gruß

  10. #10
    Avatar von GEH
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    @jubo14 & @Desateur

    Der wichtige Punkt bei einem Businesstarif sind eigentlich nicht die % Verfügbarkeit sondern die Bearbeitungszeit im Falle einer Störung.

    Bei der Telekom sind das für Privatkunden 24 h an Werktagen - also kurz vor dem Wochenende kommt da etwas Zeit zusammen.
    Beim Businesstarif sind das nur 8 h.
    Bei Resellern kann die Bearbeitungszeit noch deutlich höher sein - ich weiß jetzt nicht, was in den AGBs von Freenet steht.

    Das ist ein Gesichtspunkt, den viele beim Abschluss einer DSL-Verbidung gar nicht beachten, obwohl die Verbindung für sie geschäftlich so wichtig ist.
    Klar, der Businesstarif hat schon eher das Preis-Niveau für Firmen mit mehreren Personen.
    Aber ich muss schon immer ein bisschen den Kopf schütteln, wenn jemand ausgerechnet zu Freenet geht, wenn er den Anschluss zur Arbeit braucht.

  11. #11
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    Die Telekom hat in ihren AGBs eine Reaktionszeit von 24 Stunden, bei einer Störungsbeseitigungszeit von 48 Stunden. (Call&Surf)
    Bei Überschreitung dieser Zeiten hat der Kunde Anspruch auf Gutschriften.

    Aber da Geiz immer noch geil ist, muss man halt Abstriche machen, wenn man es unbedingt billig haben will.

  12. #12
    Avatar von Desateur
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    Aber ich muss schon immer ein bisschen den Kopf schütteln, wenn jemand ausgerechnet zu Freenet geht, wenn er den Anschluss zur Arbeit braucht.
    Auch wenn man es privat benutzt kann ich auch nur noch den Kopf schütteln

    Bei Resellern kann die Bearbeitungszeit noch deutlich höher sein - ich weiß jetzt nicht, was in den AGBs von Freenet steht.
    Kann ich dir sagen, also:"...", genau, NICHTS, mehr als ein "es kann Ausfälle geben" steht da nicht drin. Also ich für meinen Teil werde keine billig Anbieter mehr nutzen. Als nächste werde ich zu NetCollogne wecheln sobald der Freenet Käse über die Bühne ist.

    Gruß

  13. #13
    Avatar von Froggi
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    hallo, wie siehts denn in meinem fall aus?
    Ich hab zwar Internet aber seit ich auf den 16MBit Tarif gewechselt habe habe ich nur noch disconnects. Alle halbe Stunde mindestens.
    Wie lange kann das so weitergehn weil die Technik von Versatel is nen haufen von Schwachköpfen. Ich mein ich habe ja auch ein Recht auf eine stabile Verbindung und eigentlich is das ja auch Vertragsbruch von der Versatel wenn ich hier wochenlang mit ner Internetleitung stehe die alle 30 mins Abbricht.

  14. #14
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    @ Froggi

    Du bist hier aber falsch!

    Hier ist Freenet!

    Trotzdem eine kurze Antwort:
    Schriftlich das Problem an Versatel melden, Frist von 14 Tagen zur Behebung setzen und mit Kündigung bei Nichterfüllung verknüpfen.

  15. #15
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    ups schuldigung
    danke aber ^^

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