Nach einem Jahr Rechnung wegen vorzeitiger Vertragsauflösung

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  1. #1
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    Standard Nach einem Jahr Rechnung wegen vorzeitiger Vertragsauflösung

    Hallo,

    ich habe gerade im Moment eine Rechnung von Freenet auf den Tisch bekommen mit der Aufforderung 200 Euro wegen vorzeitiger Vertragsauflösung zu bezahlen. (Vertrag war mal vor über einen Jahr angedacht???? - Ich versteh Freenet nicht)

    Beschreibung des ganzen Desasters:
    Vor mehr als einem Jahr habe ich DSL Freenet Komplett (20EUR/M) im Internet beantragt. Damals war es Freenet nicht möglich das DSL zu schalten. Nach 3 Monaten vergeblichen Wartens habe ich die Stornierung der Schaltung an Freenet gefaxt.

    Keine Reaktion


    3 Wochen danach bekam ich einen Brief dass mir am übernächsten Tag der Anschluss geschalten wird. Ich hielt das für einen Witz. Ich hatte schon längst bei einem anderen Anbieter beantragt.

    Danach bekam ich noch einen Anruf bei dem ich gefragt wurde ob man noch einen neuen Termin ausmachen kann. Ich habe verneint und gesagt dass ich die Schaltung vor wochen widerrufen habe.

    Ich habe noch einmal an Freenet gefaxt und bekam immer einen Brief zurück (natürlich erst nach 4-6 Wochen)
    Inhalt war immer dass ich einen Vertrag abgeschlossen habe und die Widerrufsfrist abgelaufen ist.

    Teilweise kamen 3 Brife mit dem gleichen Inhalt (Serienbrief) und unterschiedlichen Namen der Bearbeiter. - UND DAS AM SELBEN TAG
    So ein Serienbrief hilft leider nicht weiter in dieser Lage.....
    Außerdem werfe ich hierbei Freenet unseriöse Abwicklung ihrer Kunden vor!

    Dann war Stille.

    Jetzt nach einem Jahr und 2 Monaten kam die Rechnung wegen vorzeitiger Vertragsauflösung...

    Was kann ich in dieser Situation tun.

    Meiner Meinung nach ist der Vertrag wegen Nichterbringung der Leistung nie in kraft getreten.


    mfg
    Danke!

  2. #2
    Avatar von DerTechniker
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    So wie es für mich aussieht bist du im recht, nur das nach zu weisen wird schwierig, dennoch würde ich nichts zahlen, wie man hier im Forum schon des öfteren gesehen hat bist du nicht der einzige mit diesen Problemen bei dem Verein.

    Das ist mal wieder ein musterbeispiel dafür wie stumpf und dreist freenet seine kunden abzockt!

  3. #3
    Avatar von voltino
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    Ja also die Frage ist ganz klar

    1. wieso betrachten Sie die Fälle nicht vernünftig und schicken nur Standard-Schreiben?! Unverschämtheit
    2. wieso verfassen Sie rechtlich betrachtet keine bindnenden Briefe mit gesetzten Fristen. - Im prinzip kann ich immer noch einen Vertrag abschließen da Sie mir keine Frist für die Wiederaufnahme des Vertragsschlusses gegeben haben.

    Ich bin zwar kein totaler Experte vermute aber wirklich, dass sich Freenet rechtlich auf dünnem Eis bewegt!

  4. #4
    Avatar von Schrippe
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    Ich bin zwar kein totaler Experte vermute aber wirklich, dass sich Freenet rechtlich auf dünnem Eis bewegt!
    Welches Eis???

  5. #5
    Avatar von fribous
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    Hallo

    Ich hoffe du hast es schriftlich von Freenet, das eine Schaltung nicht möglich war und eventuell den kompletten Schriftverkehr aufgehoben. Falls nicht, weiß ich nicht genau, ob die Sache jetzt verjährt ist, oder ob du vielleicht einen Anwalt bemühen musst!

    Gruß fribous

  6. #6
    Avatar von jubo14
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    Also moralisch bist Du mit Sicherheit im Recht!

    Nur ob das juristisch für Dich wirklich so gut aussieht, muss ich leder bezweifeln.

    Du hast eine Vertrag mit Freenet abgeschlossen.
    Die konnten in überschaubarer Zeit nicht liefern.

    Doch dann hast Du einen Formfehler begangen!
    Das mag an eiigen Amtsgerichten egal sein, bei anderen kann das dazu führen, dass Freenet recht bekommt!

    Du hättest nach einer angemessenen Wartezeit eine schriftliche Frist setzen müssen, in der Freenet den Anschluss hätte herstellen sollen.
    Erst wenn diese erfolglos abgelaufen wäre, hättest Du nach §314 BGB wegen nicht erbrachter Leistung kündigen können.

    Alles weitere hängt nun davon ab, wie diese erste Frage bewertet wird.
    Erachtet man Deinen Formfehler als nicht so entscheidend, wird Freenet seine Forderung nicht durchsetzen können.
    Ich fürchte nur, dass sich die meisten Amtsgerichte an den genauen Wortlaut des Gesetzes halten werden.
    Und danach ist Deine Kündigung / Stornierung unwirksam und Freenet steht demnach 24 mal die vertraglich vereinbarte Grundgebühr, also 480,- € zu.
    Nach dieser Lesart wäre Freenet sogar extrem kulant, dass sie auf über 50% ihrer Forderung verzichten.

    Und genau dieser freiwillige Verzicht wäre für mich der Ansatzpunkt, es nochmal bei Freenet zu versuchen und Ihnen klar zu machen, dass Du den Vertrag ja nur deswegen storniert, bzw. gekündigt hast, weil sie überhaupt nicht liefern konnten. Vielleicht kannst Du sie ja noch weiter herunter handeln!

    Nur auf einen Rechtsstreit würde ich es nicht ankommen lassen!
    Denn ich fürchte, dass Du da baden gehst, und dann auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten zahlen darfst.

  7. #7
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    Wenn er es noch schriftlich hat, das Freenet kein DSL zur Verfügung stellen konnte, siehts doch gar nicht so aussichtslos aus. Ich nehme aber an, das nichts mehr vorhanden ist. Da hat jubo14 mit der Fristsetzung gar nicht so Unrecht. Das hättest du tun sollen.

  8. #8
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    Warum tut er's dann nicht jetzt??

  9. #9
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    Weil es dafür zu Spät ist. Das hätte er gleich am Anfang machen müssen. Mal sehen, was der Threadersteller noch zu sagen hat.

  10. #10
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    Na ja, vor 14 Monaten wollte voltino einen Vertrag abschließen. Das hat bis heute nicht geklappt, da Freenet ja nicht liefern konnte, aber ebenso die Stornierung/Kündigung nicht angenommen hat.

    Wenn er jetzt die Frist setzen würde (denn laut Freenet besteht ja ein Vertragsverhältnis) und Freenet dann innerhalb von 14 Tagen nicht liefern kann (was ja wohl sehr wahrscheinlich ist), dann kann er außerordentlich kündigen. Dann hat er eine formal ordnungsgemäße Kündigung durchgezogen und muss - wenn überhaupt - für diese 14 oder dann 15 Monate zahlen.

    Wenn er jetzt nichts unternimmt, läuft die Uhr ja weiter. So wie jubo das darstellt hätte voltino vor Gericht schlechte Karten. Da wäre es doch sinnvoll wenigstens einen Wisch (nämlich eine formal ordentliche Kündigung) in der Hand zu haben, um wenigstens im Falle des Falles "nur" diese 14/15 Monate zahlen zu müssen.


    Ist auch nur so eine Idee. Ich denke mir, wenn er es jetzt weiter auf sich beruhen lässt, dann tickt bei Freenet doch nur weiter die Kassier-Uhr...

  11. #11
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    Der Vertrag ist doch laut Freenet vorzeitig aufgelöst worden. Die wollen jetzt die Kohle für die Restlaufzeit haben. Ein Vertrag besteht also gar nicht mehr. Wie gesagt. Das mit dem Formfehler ist schon Richtig.

    Abwarten, ob sich der Threadersteller auch noch zu Wort meldet!

  12. #12
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    Hallo mal wieder!
    Da ist ja eine rege Diskussion losgebrochen. - Sehr gut!

    Stimmt - ich habe keine Frist gesetzt. Freenet hab aber bis heute auch keine Frist gesetzt. Nur die Rechnung über 200 Euro beinhaltet nun rechtlich bindende Fristen. U. a. die Frist für den Einspruch. Diese beläuft sich auf 8 Wochen. (Jetzt 7,5 Wochen)

    Erschwerdend kommt noch hinzu, dass die das Produkt (Freenet DSL 2000 mit 2GB Traffic oder was auch immer) nicht mehr bereitstellen wollen/können. Somit soll ich jetzt einen neuen Vertrag abschließen damit Sie von ihnrer Forderung die erst jetzt eingetreten ist, zurücktreten.

    Natürlich ist es immer besser soetwas auf direktem Weg zu klären. Ich würde mal sagen, dass ich nun da ich die Rechnung endlich mal nach 14 Monaten in Händen halte noch einmal einen Versuch zur klärung starten kann. Vorher hat sich ja nicht wirklich was bei Freenet getan.

    Schriftverkehr habe ich noch komplett - alles aufzubewahren habe ich schon bei der Telekom gelernt.

    Ansonsten kann ich auch die Schaltung beantragen. Doch auf meinem Telefonanschluss ist nun schon ein anderer DSL anbieter. Ich weiß nicht ob man auf einen Anschluss 2 Anbieter schalten kann?!

  13. #13
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    Ich habe noch einmal in meinen Unterlagen nachgesehen:

    Storniert habe ich nach 3 Monaten vergeblichen Wartens am 09.08.2007

    Vertragsabschluss war 02.05.2007

    Die erste Reaktion auf den Widerruf war ein Schreiben mit der Androhung einer Strafgebühr am 10.09.2007

    Dann habe ich die Schilderung des Sachverhaltes geschickt.

    Die Antwort war ein Schreiben von Freenet am 20.10.2007 mit dem Wortlaut:
    [...gemäß Punkt 2 unsere AGB sind sie an den Antrag nicht mehr gebunden wenn Sie den Vertrag binnen eriner Frist von zwei Wochen widerrufen ... Ihr schreiben vom 09.08.2007 war nicht fristgerecht ... Deshalb keine Kündigung möglich]

    Naja und nun die Rechnung am 20.07.2008

    Man beachte die Zeiträume zwischen den Schreiben....

  14. #14
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    Solange Sie Dir die Rechnung aber innerhalb der Verjährungsfrist (mind. 2 Jahre!) zukommen lassen, ist die Forderung aus dieser Sicht durchaus noch berechtigt.

  15. #15
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    Hast Du denn auf das Schreiben von Freenet vom 20.10.2007 nochmal reagiert?
    Als sie deiner Stornierung wiedersprochen haben?

  16. #16
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    Das ist eigentlich völlig unerheblich, da Freenet hier (leider) absolut im Recht ist!

    Zu diesem Zeitpunkt war eine Stornierung nicht mehr möglich, lediglich die Kündigung nach §314 BGB, wegen der nicht erbrachten Leistung.
    Und Voraussetzung dafür ist nun einmal die schriftliche Fristsetzung!

  17. #17
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    Zitat Zitat von jubo14
    Das ist eigentlich völlig unerheblich, da Freenet hier (leider) absolut im Recht ist!

    Zu diesem Zeitpunkt war eine Stornierung nicht mehr möglich, lediglich die Kündigung nach §314 BGB, wegen der nicht erbrachten Leistung.
    Und Voraussetzung dafür ist nun einmal die schriftliche Fristsetzung!
    Hi jubo14
    wo ist denn nochmal die Verknüpfung zu der Fristsetzung im bezug auf §314 im BGB verknüpft. Scheinst dich ja hervorragend auszukennen THX

  18. #18
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    Zitat Zitat von voltino

    Hi jubo14
    wo ist denn nochmal die Verknüpfung zu der Fristsetzung im bezug auf §314 im BGB verknüpft. Scheinst dich ja hervorragend auszukennen THX
    Ich bin zwar nicht Jubo14, aber schaust Du hier

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