Sonderkündigungsrecht gegeben?

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  1. #1
    Avatar von cichouc
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    Standard Sonderkündigungsrecht gegeben?

    Hallo liebe "DSL-Forum.de" User,
    auch ich besitze seit einigen Monaten einen freenet komplett Anschluss mit bis zu 17MB Download Geschwindigkeit und musste nun während einer Störungsbehebung feststellen, daß bei mir nie mehr als 4 bis 5 MB Download möglich gewesen wären und dieses auch nicht störungsfrei. Anscheinend werden Maxi Pakete verkauft, um entsprechend maximal abzukassieren...

    Aktuell musste nun die Geschwindigkeit unter 1 MB (ca. 940kb) reduziert werden, um wirklich einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Nach Aussage des Technikers der Hotline, ist damit ein Sonderkündigungsrecht gegeben, da diese Geschwindigkeit nicht mehr zumutbar ist. Dieses habe ich vor 10 Tagen auch schriftlich eingereicht und mit sofortiger Wirkung ausserordentlich gekündigt. Leider habe ich bisher nichts von freenet dazu gehört. Gibt es von eurer Seite Erfahrungen? Ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten? Gibt es dazu bereits Empfehlungen?

    Vielen Dank,

  2. #2
    Avatar von GEH
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    Standard Re: Sonderkündigungsrecht gegeben?

    Hallo im Forum!

    Zitat Zitat von cichouc
    Nach Aussage des Technikers der Hotline, ist damit ein Sonderkündigungsrecht gegeben, da diese Geschwindigkeit nicht mehr zumutbar ist.
    Interessant, dass es da schon eine Zumutbarkeitsgrenze geben soll, denn mit DSL 1000 läuft ja durchaus sogar noch VoIP.
    Ist ja gut, aber steht denn entsprechendes auch in den AGB?

    Zitat Zitat von cichouc
    Dieses habe ich vor 10 Tagen auch schriftlich eingereicht und mit sofortiger Wirkung ausserordentlich gekündigt.
    Per Einschreiben?
    Wenn nicht ggf. wiederholen, sonst hat Du keinen Nachweis.
    10 Tage ist allerdings für einen Laden wie Freenet noch nicht lange.

    Zitat Zitat von cichouc
    Leider habe ich bisher nichts von freenet dazu gehört. Gibt es von eurer Seite Erfahrungen? Ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten? Gibt es dazu bereits Empfehlungen?
    Wir müssten jetzt erstmal von Dir wissen, ob irgendwo in den AGB so etwas steht.
    Ansonsten wäre es ja quasi nur eine kulante "Einsicht" der Unternehmens.
    Dagegen kannst Du nicht juristisch vorgehen, wenn der in der Rechnungsabteilung anderer Meinung ist als der am Telefon.

    GEH

  3. #3
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    Standard

    Also mit 940 KB im Downstream hast du eine 7000er Leitung. Da alle Tarife "bis zu" Tarife sind, hast du zwar einen Tarif mit bis zu 16000 KBit abgeschlossen, aber mit mehr als 6000 KBit bist du sicherlich nicht unter irgendeiner Zumutbarkeitsgrenze....!

  4. #4
    Avatar von cichouc
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    Standard Re: Sonderkündigungsrecht gegeben?

    Zitat Zitat von GEH
    Hallo im Forum!

    Zitat Zitat von cichouc
    Nach Aussage des Technikers der Hotline, ist damit ein Sonderkündigungsrecht gegeben, da diese Geschwindigkeit nicht mehr zumutbar ist.
    Interessant, dass es da schon eine Zumutbarkeitsgrenze geben soll, denn mit DSL 1000 läuft ja durchaus sogar noch VoIP.
    Ist ja gut, aber steht denn entsprechendes auch in den AGB?

    Dort steht das im Detail natürlich nicht, trotzdem ist der Hinweis des Technikers doch interessant - wenn auch nicht rechtsverbindlich.

    Zitat Zitat von cichouc
    Dieses habe ich vor 10 Tagen auch schriftlich eingereicht und mit sofortiger Wirkung ausserordentlich gekündigt.
    Per Einschreiben?
    Wenn nicht ggf. wiederholen, sonst hat Du keinen Nachweis.
    10 Tage ist allerdings für einen Laden wie Freenet noch nicht lange.

    Das Schreiben erfolgte selbstverständlich per Einschreiben.

    Zitat Zitat von cichouc
    Leider habe ich bisher nichts von freenet dazu gehört. Gibt es von eurer Seite Erfahrungen? Ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten? Gibt es dazu bereits Empfehlungen?
    Wir müssten jetzt erstmal von Dir wissen, ob irgendwo in den AGB so etwas steht.
    Ansonsten wäre es ja quasi nur eine kulante "Einsicht" der Unternehmens.
    Dagegen kannst Du nicht juristisch vorgehen, wenn der in der Rechnungsabteilung anderer Meinung ist als der am Telefon.

    Aktuell habe ich heute ein Schreiben erhalten, bei dem die Bearbeitung meines Widerrufes der Einzugsermächtigung bestätigt wird. Auch enthielt es den Hinweis, dass kein Anspruch auf eine Mindestgeschwindigkeit bestünde, die hätte man mit Zustimmung der AGB akzeptiert.
    Trotzdem verstehe ich natürlich nicht, dass nicht fairerweise der Umstieg auf ein niedrigeres Paket angeboten wird wo doch klar ist, dass noch nicht einmal DSL 2000 erreicht werden kann und freenet von sich aus auf diese Geschwindigkeit gedrosselt hat. Ich werde weiter dranbleiben ...


    GEH
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Schrippe
    Also mit 940 KB im Downstream hast du eine 7000er Leitung. Da alle Tarife "bis zu" Tarife sind, hast du zwar einen Tarif mit bis zu 16000 KBit abgeschlossen, aber mit mehr als 6000 KBit bist du sicherlich nicht unter irgendeiner Zumutbarkeitsgrenze....!
    Hallo Schrippe, ich habe 960kb und nicht mehr als 6000kb - andernfalls würde ich mich doch garnicht beklagen.

  6. #6
    Avatar von Ledorin
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    Die 16.000 sind Kilobits und nicht Kilobyte.
    Beim Download wir in Kilobyte gerechnet.
    Aus 16.000 werden dann 2000.
    Und aus 6000 werden 750.

    Gruß Ledorin

  7. #7
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    @cichouc
    Was Ledorin da schreibt ist richtig!

    Dein Tarif beinhaltet eine Leitung mit bis zu 16000 KiloBIT. 8 Bit sind 1 Byte. Wenn du also 16000 Kilobit hast, sind das 2000 KiloByte (2000 KB) und das wiederum sind 2 Megabyte (2 MB).

    Du hast demnach einen Downstream von knapp 1 MB, was wie gesagt mehr als einer DSL6000 Leitung entspricht.


    Beschweren kannst du dich also nicht....

  8. #8
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    Wenn tatsächlich hier so eine Bit- und Byte-Verwechslung vorliegt, dann war aber der "Techniker" der Freenet-Hotline aber mächtig kompetent.

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