kündigung wegen umzug

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  1. #1
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    Standard kündigung wegen umzug

    hi,

    ich weiß das thema ist hier schon beschrieben worden.
    ich habe wie in vielen foren beschrieben bei der 08003301000 angerufen.
    erster versuch: 20 min warten dann selber aufgelegt, zweiter versuch: 25 min wartezeit dann selber aufgelegt und beim dritten versuch nur 3min. -ohne worte-

    habe den kundenberater von meinem umzug erzählt das ich zur freundin ziehe und dort schon dsl vom anderen anbieter vorhanden ist.da war seine erste aussage mann könne ja auch den anderen anbieter kündigen-ohne worte-
    ziehe zu meiner freundin und sie soll ihren anschluss wegen der telekom kündigen-

    dann habe ich ihn gefragt wegen abschlagszahlung/ablöse, er wollte mir meine restliche kompl. laufzeit anrechnen-ohne worte-
    dann bezahle ich lieber die 34,95€ die restlichen 12 monate, denke mal ist sinn voller-

    dann habe ich ihn wegen kulanzleistung gefragt, antwort: gibt es nicht!!
    bin dann auf meine jahrelange treue bei der telekom eingegangen, alles ohne erfolg-ohne worte-

    jetzt meine frage hat jemand eine idee was ich noch machen kann oder soll ich es mit einem anderen kundenberater nochmal versuchen??
    wie sind eure erfahrungen??

    bitte um hilfe, will weg von der sche... telekom...

  2. #2
    Avatar von GEH
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    Hallo im Forum!

    Du musst Deinen Vertrag erfüllen, da brauchen wir nicht groß drüber diskutieren.
    Das wäre aber auch be JEDEM anderen Anbieter kein Stück besser.

    In den neusten AGB der Telekom steht jedoch folgendes:
    11.4 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Deutsche Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Deutschen Telekom einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Deutsche Telekom einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Ein Recht zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages wird durch diese Regelung nicht begründet.
    Das Problem ist jedoch, dass es diesen Passus in den alten und vermutlich für Dich gültigen AGB noch nicht gibt.

    Ich hab bisher allerdings auch immer gehört, dass ca. die Hälfte der Grundgebühr bezahlt werden muss.

    Schwierig, probier es auf jeden Fall noch einmal.
    Ich halte zwar gar nichts vom T-Punkt, aber vielleicht ist in so einem Fall ein Gespräch unter 4 Augen etwas erfolgversprechender.
    Bleib aber ruhig und freundlich, es geht hier vermutlich um Kulanz.

    GEH

  3. #3
    Avatar von BugMeNot666
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    ich kann es nicht nachvollziehen, dass ihr so lange in der warteschlange verweilen müsst.

    seit einiger zeit konnte ich nämlich feststellen, dass ich innerhalb von fünf minuten jemanden an der leitung habe.

  4. #4
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von BugMeNot666
    ich kann es nicht nachvollziehen, dass ihr so lange in der warteschlange verweilen müsst.
    seit einiger zeit konnte ich nämlich feststellen, dass ich innerhalb von fünf minuten jemanden an der leitung habe.
    Zu welcher Zeit hast Du denn probiert.
    Klingt ja fast so als würde jemand sagen, dass der 6er im Lotto gar nicht so schwierig wäre.

  5. #5
    Avatar von florence
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    die einzige lösung das vertragsverhältnis vorzueitig zu beenden ist die zahlung einer schadenersatzforderung, die sich aus der hälfte der restlich ausstehenden grundgebühren bis zum ende der vertragslaufzeit errechnet. in deinem falle gibt es auch kein sonderkündigungsrecht und auch keinen rechtlichen anspruch auf eine kulanz oder einen erlass der restlichen grundbeträge.
    da kannst du noch so viele kundeberater anrufen und auch in einen t-punkt gehen, die antworten werden überall die gleichen sein.
    ich würde dir raten eine schriftliche kündigung einzureichen und darin auch reinzuschreiben, dass du mit der zahlung einer schadenersatzvorderung zur vorzeitigen entlassung aus dem vertragsverhältnis einverstanden bist.

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