Abmeldung KabelBW

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  1. #1
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    Frage Abmeldung KabelBW

    Hallo

    Ich möchte mich bei KabelBW abmelden.Jetzt muß ich den ganzen Kram,wie Modem,Receiver usw wieder an K.BW zurück schicken.
    Muß ich damit verbundenen Kosten selbst tragen?

    Gruß

    steven

  2. #2
    Avatar von stahli1981
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    Blinzeln AW: Abmeldung KabelBW

    Hallo,

    ja musst du wenn du vorzeitig gekündigt hast - davon gehe ich mal aus. Außer du hast wegen Nichterfüllung der gesamten Verträge selbst gekündigt.

    Nach der Vertragslaufzeit darfst du in der Regel den Receiver behalten - dann gehört er dir...

    Das Modem bleibt weiter eigentum von kabel bw - wenn du z. b. ausziehst musst du es in der wohnung belassen. melde es einfach mal bei der Hotline 08008888112 unter dem PUNKT "Vertragsfragen".

    Gruß Stahli

  3. #3
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    Standard AW: Abmeldung KabelBW

    Hallo stahli

    ich mußte vorzeitig kündigen,wegen Umzug in eine andere Wohnung ohne KabelBW-Anschluß.
    Das Problem ist eigendlich noch mit dem Vermieter!!!Er will das die ganze Anlage im Keller die von K.BW installiert wurde,auch das Modem in der Wohnung verschwindet.
    Laut Nachmieter,wird auf das komplette K.BW(TV,Internet,Telefon) verzichtet.
    Das schönste,der Vermieter wohnt noch im selben Haus aus dem wir jetzt ausziehen.
    Daher ist die Vermutung nahe,das es einen großen Einfluß vom Vermieter auf den Nachmieter gibt.
    Um mit dem Vermieter keinen großen Ärger zu bekommen, möchte ich die Abmeldung von K.BW so reibungslos wie möglich.
    Ärgerlich ist eigendlich,das wir nach dem Einzug keine Sat-Anlage bekamen,u.die jetzt für den Nachm.installiert wird.


    Gruß u.Danke
    steven

  4. #4
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    Standard AW: Abmeldung KabelBW

    Gruß an deinen Vermieter: Unwetter plus Sat gleich Störungen^^

    Naja dann soll er bei kabel bw anrufen und es melden, dann wird alles deaktiviert. In den AGBs auch Multimediagestattung die der Vermieter unterschrieb stehen die Bedingungen auch dass das Modem in der Wohnung verbleiben muss..

    Du kannst deinen Vertrag nur dann stilllegen lassen, wenn du in ein Gebiet oder Haus ziehst wo kein HSI notwendig ist.

    Und noch was, nicht der momentane Wille des Vermieters ist maßgebend sondern die Unterschrift des Vermieters und die Gestattung der HSI Installation (Internet, Telefon etc).

  5. #5
    Avatar von steven
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    Standard AW: Abmeldung KabelBW

    was heißt eigentlich HSI?

    Der Vermieter hat kein Vertrag für KabelBW unterschrieben,in den Vertrag den ich gemacht habe.
    Ich schildere den Fall so:Meine Freundin die damals schon in die Wohnung gezogen ist,zog ich zu einem späteren Zeitpunkt als Untermieter ein.
    Telefonanschluß hatte sie Telekom/Tele2,u.nur TV von KabelBW(kein Internet,Telefonie u.digitales TV).
    Darauf hin bestellte ich das gesamte Packet von K.BW(Internet,Tel.dig.TV)das sie vorher nicht hatte u.bestellten Telekom/Tele2 ab.
    Wurde ein Vertrag abgeschlossen der,der Vermieter nicht Unterschrieben hat nur der Mieter.
    K.BW kam installierte auch gleich eine Anlage im Keller u.schickten mir die ganze Hardware,Reciver usw.
    Davon habe ich den Vermieter nicht in Erkenntniss gesetzt.
    Daher eigentlich der Ärger vom Vermieter.
    Ich bin der Meinung,wenn schon K.BW in der Wohnung liegt,warum soll ich nicht das ganze Packet von K.BW nutzen?
    Oder ist erst die Erlaubniss des Vermieters ein zu holen?

    gruß

    steven

  6. #6
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Abmeldung KabelBW

    Hallo Steven
    Wenn die Anlage im Keller nicht in deinen Räumen steht/hängt, solltest du schon den Vermieter informieren bzw. um Erlaubnis fragen.
    Diese Anlage im Keller, hat die einen Stromanschluss?
    Wenn ja, wer bezahlt den benötigten Strom?

  7. #7
    Avatar von stahli1981
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    Standard AW: Abmeldung KabelBW

    Zitat Zitat von steven
    was heißt eigentlich HSI?

    Der Vermieter hat kein Vertrag für KabelBW unterschrieben,in den Vertrag den ich gemacht habe.
    Ich schildere den Fall so:Meine Freundin die damals schon in die Wohnung gezogen ist,zog ich zu einem späteren Zeitpunkt als Untermieter ein.
    Telefonanschluß hatte sie Telekom/Tele2,u.nur TV von KabelBW(kein Internet,Telefonie u.digitales TV).
    Darauf hin bestellte ich das gesamte Packet von K.BW(Internet,Tel.dig.TV)das sie vorher nicht hatte u.bestellten Telekom/Tele2 ab.
    Wurde ein Vertrag abgeschlossen der,der Vermieter nicht Unterschrieben hat nur der Mieter.
    K.BW kam installierte auch gleich eine Anlage im Keller u.schickten mir die ganze Hardware,Reciver usw.
    Davon habe ich den Vermieter nicht in Erkenntniss gesetzt.
    Daher eigentlich der Ärger vom Vermieter.
    Ich bin der Meinung,wenn schon K.BW in der Wohnung liegt,warum soll ich nicht das ganze Packet von K.BW nutzen?
    Oder ist erst die Erlaubniss des Vermieters ein zu holen?

    gruß

    steven

    Also für Internet und Telefonie hat er einen Vertrag unterschreiben müssen, die sogenannte Multimediagestattung, welche Bauliche Maßnahmen beinhaltet, eine neue hausverstärker oder verteilanlage hineinzubauen. HSI - High Speed Internet. Sry, schmeiss manchmal mit den Fachabkürzung umher. Alternativ KT/KI - Kabel Telefon / Kabel Internet^^

    Irgendwann hat der Vermieter etwas unterschrieben, und das war eine Willenserklärung. Er erkennt nicht den VOrteil, wenn er Störungen hat kosten Reperaturen im Haus nichts - welcher Vermieter oder welche Hausverwaltung das nicht erkennt, dass das ein Vorteil ist, hat noch nicht mal die 5. Klasse Baumschule beendet (sry musste ich mal so drastisch sagen).

    Melde deinen Umzug Kabel BW, du musst nur weiter nehmen wenn dort Kabel Internet möglich ist.

    Gruß Stahli

  8. #8
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    Standard AW: Abmeldung KabelBW

    Hallo 45grisu

    Die Anlage ist in meinem Keller,u.damit der Strom von mir bezahlt.


    Gruß
    steven

  9. #9
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    Standard AW: Abmeldung KabelBW

    Hallo Steven

    HSI - High Speed Internet - entschuldige, bin nur noch kurzformen gewohnt...

    KI - Kabel Internet
    KT - Kabel Telefonie usw...^^

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