Abbuchung trotz Kündigungsbestätigung

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  1. #1
    Avatar von vunckrich
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    Standard Abbuchung trotz Kündigungsbestätigung

    Ich bin stinksauer auf Freenet und rate jedem von diesem unseriösen Anbieter ab.

    Bei mir lief folgendes: Da ich den Provider wechselte habe ich im Dezember 2007 meinen Lycos-Vertrag zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt. Von Freenet bekam ich eine Kündigungsbestätigung zum 1.5.2008. Zähneknirschend nahm ich hin, dass mir bis zum 23.04.08 jeden Monat 8,80 Euro abgebucht wurden. Damit betrachtete ich die Sache als erledigt. Im Mai erfolgte dann auch keine Abbuchung mehr, aber im Juni wurden wieder die 8,80 Euro abgebucht ohne, dass ich jemals eine Rechnung erhalten habe. Ich bin dann zur Bank und habe den Betrag zurückbuchen lassen.

    Alle anschließenden Schreiben an Freenet blieben unbeantwortet. Mittlerweile verlangt Real-Inkasso von mir über 46 Euro und mit dem letzten Schreiben erhielt ich eine Kopie von der nie erhaltenen Rechnung. Diese bezieht sich auf den Zeitraum 1.5.08 - 1.5.08 (kein Schreibfehler) und beträgt 8,80 Euro für die Grundgebühr.

    Kennt sich da jemand aus: Hätte meine Kündigungsbestätigung statt auf den 1.5.08 auf den 30.04.08 lauten müssen? Darf Freenet für den 1.5.08 noch einmal die Grundgebühr forden?

  2. #2
    Avatar von Jan2208
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    Standard AW: Abbuchung trotz Kündigungsbestätigung

    Schau auf deine Rechnungen, dort siehst du die Abrechnungszeiträume.

    Eine Kündigung erfolgt IMMER zum Ende eines Abrechnungszeitraums. Eine Rechnung über einen Tag ist daher sicher falsch.

    Allerdings ist einfach zurückbuchen fast immer ein großer Fehler. Da laufen automatische Prozesse ab ohne das da ein Mensch draufschaut.

    Du hättest dich einfach mal melden müssen.

  3. #3
    Avatar von vunckrich
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    Standard AW: Abbuchung trotz Kündigungsbestätigung

    Natürlich habe ich nach der Rückbuchung sofort reagiert und per Einschreiben (leider ohne erforderliche Rückantwort) meinen Widerspruch mit der anliegenden Kopie der Kündigungsbestätigung an Freenet geschickt. Antwort: Keine!
    Kopien davon habe ich bei der letzen Mahnung von Real-Inkasso auch an die geschickt, als Antwort bekam ich jetzt dir erneute Zahlungsaufforderung über 46,60 Euro und meine angeforderten Unterlagen (ich hatte keine angefordert) nämlich eine Abschrift einer nie erhalten Freenetrechnung vom 10.06.08 über den Zeitraum vom 1.5.08 - 1.5.08 und dafür die Grundgebühr von 8,80 Euro.

    Ich wünsche mir, dass kein Idiot mehr mit dieser Firma Geschäfte macht und dass sie wegen ihres Geschäftsgebahrens Pleite gehen. Ich trage mich jetzt mit dem Gedanken die 46,60 Euro zu zahlen nur damit ich endlich Ruhe habe. Die haben mir schon einige Feierabende versaut und unbezahlbare Stunden meiner Lebenszeit geraubt. Die haben gewonnen: ich zahle!

  4. #4
    Avatar von raaskiel
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    Standard AW: Abbuchung trotz Kündigungsbestätigung

    frag doch mal nach, wie eine rechnung über einen tag zustande gekommen ist.

  5. #5
    Avatar von Anbei
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    Standard AW: Abbuchung trotz Kündigungsbestätigung

    Ich lese gerade, das Du eine Kündigungsbestätigung zum 01.05.08 bekommen hast. Dann lief Dein Vertrag am 01.05.08 noch, wäre eine Rechnung über einen Tag vollkommen korrekt, da der Vertrag nicht am 30.04. gekündigt wurde, sondern am 01.05.
    Die Grundgebühr für den ganzen Monat ist dagegen nicht richtig.

  6. #6
    Avatar von Jan2208
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    Standard AW: Abbuchung trotz Kündigungsbestätigung

    Zitat Zitat von vunckrich
    Natürlich habe ich nach der Rückbuchung sofort reagiert und per Einschreiben (leider ohne erforderliche Rückantwort) meinen Widerspruch mit der anliegenden Kopie der Kündigungsbestätigung an Freenet geschickt. Antwort: Keine!
    Nach der Rückbuchung... wie gesagt, zurück buchen ist fast immer ein Fehler.

    Ich vermute mal das dein Schreiben nicht abgekommen ist oder es mangels ausreichender Daten nicht zugeordnet werden konnte.

    Du hast natürlich auch nie nachgefragt?

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