hallo,
ich hoffe, ich finde hier hilfe...
ich habe am 25.2.09 freenet-komplett (flat telefonie und dsl) bestellt in einem laden-geschaeft, und zwar mit der express-zustellung, die heisst: lieferung in 10 Tagen.
als die 10 tage fast vorbei waren und immer noch nichts passiert ist, bin ich in den laden, woraufhin der mitarbeiter bei freenet anrief und die auskunft erhielt, dass die freischaltung erst ende maerz erfolgen kann. nun erhielt ich einen brief von freenet mit einem schalttermin fuer ende april!
das kann doch nicht sein, oder?
eine lieferung innerhalb von 10 tagen versprechen, dann die 10 tage verstreichen lassen OHNE sich zu melden z.b. in der art:....sehr geehrter kunde, tut uns leid, aber durch grund x ist es uns nicht moeglich...blabla....
da muss ich mich als kunde erst melden, und dann heisst es aufeinmal 4 wochen statt 10 tagen und spaeter dann auf einmal 8 wochen statt 10 tagen!
was kann ich hier tun?
hab ich irgendwelche schadensersatzansprueche z.b. wegen den kosten die mir bis dahin im internet cafe entstehen oder fuer telefonate zum festnetz (was ja bei meinem anschluss umsonst gewesen waere)?
vielen lieben dank fuer eure hilfe....
AW: wie lange darf sich bereitstellung verzögern??
Hallo Jordy
Das mit dem Express hatten wir schonmal hier.
Ich meine mich erinnern zu können, das Express nur bei einer Internetbestellung möglich ist.
Ansonsten hast du leider keinen Anspruch auf Schadenersatz.
In den Shops wie auch am Telefon wird vieles versprochen nur um an die Provision zu kommen.
AW: wie lange darf sich bereitstellung verzögern??
vielen dank für eure antworten...d.h. ich muss das einfach so hinnehmen, dass sie statt der vorsprochenen 10 tage nun 8 wochen brauchen??? das kann doch nicht sein...da muss man doch als kunde irgendwelche rechte haben.....
und ja, wie gesagt, den vertrag schloss ich in einem laden ab, komischerweise steht bei meiner bestellung aber nichts von express dabei...als ich den verkäufer fragte warum nicht, sagte er dass sich das erübrigt, weil es sowieso auf allen flyern draufsteht und deshalb in diesem zeitraum automatisch dazu kommt......hm......
AW: wie lange darf sich bereitstellung verzögern??
Zitat von jordy
vielen dank für eure antworten...d.h. ich muss das einfach so hinnehmen, dass sie statt der vorsprochenen 10 tage nun 8 wochen brauchen??? das kann doch nicht sein...da muss man doch als kunde irgendwelche rechte haben.....
und ja, wie gesagt, den vertrag schloss ich in einem laden ab, komischerweise steht bei meiner bestellung aber nichts von express dabei...als ich den verkäufer fragte warum nicht, sagte er dass sich das erübrigt, weil es sowieso auf allen flyern draufsteht und deshalb in diesem zeitraum automatisch dazu kommt......hm......
Wenn es 8 Wochen dauert muss da irgendwas nicht richtig laufen. Entweder sind bis dahin noch alle Ports belegt oder dein bisheriger Provider (wenn du einen hast) lässt dich nicht vorher aus dem Vertrag.
Grundsätzlich gilt für diese Express- Option, dass sie natürlich genau dann für den Popo ist wenn alle Ports belegt sind, du noch eine Vertragsbindung hast oder wenn die Telekom einen sehr späten Technikertermin bereitstellt.
Darum enziehen sich auch alle Anbieter der Haftung wenn die Verzögerung einer Vorleistung Dritter geschuldet ist.
AW: wie lange darf sich bereitstellung verzögern??
8 Wochen sind zwar lange - liegen aber (so finde ich) noch einigermaßen im Rahmen.
Damit es aber danach nicht nochmal zu Verzögerungen kommt - würde ich 3 Wochen vorher eine Frist zu besagtem Datum setzen - mit dem Hinweis zur außerordentlichen Kündigung - sollte bis dahin kein funktionierender Anschluß zur Verfügung stehen.
Dann kannst Du nämlich (sollte der Termin fruchtlos verlaufen) direkt danach die außerordentliche Kündigung aussprechen.
Das wäre nämlich nicht der 1. Fall, der immer und immer wieder vertröstet und hingehalten wird - nicht nur bei Freenet - da sind sie sich alle einig.
AW: wie lange darf sich bereitstellung verzögern??
also, ich hatte vorher keinen vertrag mit jemand anderem, die leitungen lagen in meiner wohnung für ein jahr still und wurden nicht genutzt.
und freenet hatte mir auch gesagt, dass ende märz der port in meinem haus frei wird, deswegen kapier ich auch nicht, dass sie erst für ende april den schalttermin haben.
ich hab denen jetzt eine frist von 2 wochen gesetzt, d.h. bis anfang april. falls sie es bis dahin nicht geschafft haben trete ich entweder vom vertrag zurück (was ich eigentlich gar nicht will!) oder ich verlange schadensersatz für die kosten in internet-cafe's und für meine telefonate vom handy zum festnetz (die ich ja bei freenet incl. hätte) ab verstrichener frist bis zur freenet-bereitstellung.
von diesem fristsetzen und anschliessendem schadensersatz hab ich auf der website von stiftg. warentest gelesen. da stand: sie können schadensersatz verlangen...." - ich hoffe das heisst, dass ich dann ein recht darauf habe......??????
AW: wie lange darf sich bereitstellung verzögern??
Zitat von jordy
da stand: sie können schadensersatz verlangen...." - ich hoffe das heisst, dass ich dann ein recht darauf habe......??????
Recht haben und recht bekommen...
Schadensersatz ansich ist als Privatperson immer heikel. Allein wie willst du nachweisen dass es für dich zwingend erforderlich war, ins Internetcafe zu gehen.
AW: wie lange darf sich bereitstellung verzögern??
bist du dir sicher, dass ich da nachweisen muss, dass es zwingend erforderlich war? ich denke ich mache doch in dem sinne nur den schaden geltend, der mir wegen dem verzug von freenet entstanden ist, und das sind die kosten fuer etliche anrufe ins festnetz, die ich nun vom handy aus bezahlen muss und eben der gang ins internet, den ich ja ansonsten schon zu hause haette...... oder?
AW: wie lange darf sich bereitstellung verzögern??
Nope.
Solange kein wirklich zwingender Grund vorlag ins Internet-Cafe zu gehen beziehungsweise zu telefonieren bekommst du gar nichts. Wie kommt man eigentlich auf die Idee? Willst du Leistungen für die du noch gar nichts bezahlt hast? Gut, gibt dir Freenet das Geld zurück, dann dürfen sie aber im Gegenzug auch für die Acht Wochen die Gebühr von dir verlangen, dann möchte ich mal dein Gesicht sehen.
AW: wie lange darf sich bereitstellung verzögern??
wie ich auf die idee komme? ich komme deswegen auf die idee, weil freenet mit der expresszustellung werbung macht..."wenn sie bei uns einen vertrag abschliessen bekommen sie ihr internet und festnetzanschluss innerhalb von 10 tagen zugestellt!". da freut man sich natuerlich. bekommt man das nun aber nicht erwartet man, dass sich der verein eigentlich mal von selber meldet, und erklaert warum es denn jetzt nicht klappt und man als kunde seiner versprochenen ware noch hinterher rennen muss (das nur mal nebenbei gesagt). so, nun hat man also sein internet nicht und muss geld fuer die leistungen, die man ja theoretisch nun eigentlich schon haette, ausgeben. bei 2-3 h internet am tag läppert sich das auf 60-80 euro im monat und das ist mehr als 8 wochen freenet gebühren. und deswegen würde ich lieber die gebühren zahlen und würde dabei ein sehr entspanntes gesicht machen!
zudem kommt noch, dass sich die vertragslaufzeit um die verzugszeit verlängert. ich hoffe, das ist genug antwort auf deine frage DarkShadow!
AW: wie lange darf sich bereitstellung verzögern??
Die Verbraucherzentrale kann schreiben was sie will, das gibt keine rechtsverbindliche Auskunft sondern nur deren Meinung wieder, das solltest du bei der Gelegenheit mal beachten.
Sechs bis Acht Wochen bis zur Bereitstellung von DSL ist eigentlich sogar die Regel und Schaden ist dir dadurch kein nachweisbarer entstanden, denn weder Internet noch Telefonie, von Notrufen abgesehen, gelten als lebensnotwendig, du hättest also darauf verzichten können. Ist deine Schuld und dein Problem, wenn du ins Internet-Cafe gehst, da kann Freenet nichts dafür.
Im übrigen verlängert sich dir Vertragszeit nicht, sondern sie beginnt später, nämlich erst ab Schaltung, daher endet sie ja auch später. Also komm mal runter von dem schmalen Brett, dass du irgendwelche rechtlich durchsetzbare Forderungen gegenüber Freenet hast.
AW: wie lange darf sich bereitstellung verzögern??
Zitat von jordy
wie ich auf die idee komme? ich komme deswegen auf die idee, weil freenet mit der expresszustellung werbung macht..."wenn sie bei uns einen vertrag abschliessen bekommen sie ihr internet und festnetzanschluss innerhalb von 10 tagen zugestellt!"...
Im nicht-gewerblichen Bereich ist es, wie ich es verstanden habe, sehr schwierig, Schadenersatz einzfordern. Neben dem Rechtsweg bleiben Dir Kündigung/Widerruf. Da Freent offensichtlich mit etwas wirbt was sie nicht einhalten können, besteht für Mitbewerber, sowie für die Verbraucherzentralen, die Möglichkeit der Abmahnung. Die Mitbewerber wollen sich aber untereinander nicht weh tun (mahnst Du mich ab mahne ich Dich ab) und die Verbraucherzentrale ist meist zu träge. Hier vllt noch ein Link der Dich interessieren könnte.
AW: wie lange darf sich bereitstellung verzögern??
@ darkshadow
Schaden ist dir dadurch kein nachweisbarer entstanden, denn weder Internet noch Telefonie, von Notrufen abgesehen, gelten als lebensnotwendig, du hättest also darauf verzichten können. Ist deine Schuld und dein Problem, wenn du ins Internet-Cafe gehst, da kann Freenet nichts dafür.
wieso muss das denn als lebensnotwendig gelten? freenet hat was versprochen und es nicht eingehalten. und dafür kann freenet meiner meinung nach sehr wohl was. ich habe dadurch den schaden, dass ich nun mehr geld pro woche/monat fuer netz und telefon ausgebe als das, was ich ausgeben würde, wenn ich den versprochenen anschluss schon haette.
Im übrigen verlängert sich dir Vertragszeit nicht, sondern sie beginnt später, nämlich erst ab Schaltung, daher endet sie ja auch später.
da hab ich mich falsch ausgedrückt. was ich meinte, war dass ich dadurch an freenet länger gebunden bin, eben weil der vertrag später anfängt.
Also komm mal runter von dem schmalen Brett, dass du irgendwelche rechtlich durchsetzbare Forderungen gegenüber Freenet hast.
wenn ich ein rechtsexperte wäre würde ich logischerweise zu diesem thema hier im forum keine fragen stellen. also komm du mal runter von deinem halm mir das vorhalten zu wollen.
@anbei
Wozu musst Du 2-3 Stunden täglich ins Internet?
ich MUSS nicht 2-3h ins netz, ich bin es eben nur gern. deswegen hab ich mir ja auch ne flatrate bestellt müssen würde ich vielleicht mind 45min täglich....
Auch wieder war, ich war nur neugierig, womit er seinen "Schadensersatz" begründen will.
wieso eigentlich ER? klingt jordy so männlich?...
@netfree
Hier vllt noch ein Link der Dich interessieren könnte.
AW: wie lange darf sich bereitstellung verzögern??
Zitat von jordy
@ darkshadow
wieso muss das denn als lebensnotwendig gelten? freenet hat was versprochen und es nicht eingehalten. und dafür kann freenet meiner meinung nach sehr wohl was. ich habe dadurch den schaden, dass ich nun mehr geld pro woche/monat fuer netz und telefon ausgebe als das, was ich ausgeben würde, wenn ich den versprochenen anschluss schon haette.
Wenn es nicht notwendig und unvermeidbar ist gibt es auch keinen Schadensersatz
Zitat von jordy
da hab ich mich falsch ausgedrückt. was ich meinte, war dass ich dadurch an freenet länger gebunden bin, eben weil der vertrag später anfängt.
tja. Da hilft nur eins: Rechtzeitig Kündigen. Idealerweise sofort, dann vergisst du es nicht
Zitat von jordy
wenn ich ein rechtsexperte wäre würde ich logischerweise zu diesem thema hier im forum keine fragen stellen. also komm du mal runter von deinem halm mir das vorhalten zu wollen.
Rechtsexperten wirst du hier sowieso keine finden, die sitzen im allgemeinen hinter Schreibtischen und verdienen mehr Geld als du oder ich würde ich mal vermuten. Das Problem ist, dass du es nicht so recht glauben willst, dass es nichts gibt in dieser Richtung
Zitat von jordy
@anbei
ich MUSS nicht 2-3h ins netz, ich bin es eben nur gern. deswegen hab ich mir ja auch ne flatrate bestellt müssen würde ich vielleicht mind 45min täglich....
Sorry, auch wenns nicht an mich direkt gerichtet war. Wenn du nicht musst sondern nur willst, dann ist auch kein Schaden entstanden. Nur bei gewerblicher Nutzung ist ein Muß gegeben, für die ist aber der Vertrag bei Freenet nicht gedacht, im Gegenteil.