AGB Widersprechen

38Antworten
  1. #1
    Avatar von fab xD
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    Standard AGB Widersprechen

    hallihallo,

    heute habe ich folgende e-Mail von Freenet bekommen:

    Wichtige Information zu Ihrem freenet Vertrag

    Ihre Kundennummer: xxxxxxxxx



    Sehr geehrter Herr .....,



    wie Sie ja wissen, ist seit Mitte 2007 die freenet Breitband Services GmbH der zuverlässige Dienstleister hinter Ihrem DSL-Vertrag. Um zukünftig die Leistungserbringung innerhalb der freenet-Gruppe noch flexibler gestalten zu können, haben wir vereinzelte Änderungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen. Sie können die AGB hier

    freenet AGB


    anschauen, ausdrucken und auf Ihrem Rechner speichern. Die Änderungen haben wir in § 9 Abs. 3 optisch hervorgehoben.

    Für Sie ändert sich dadurch nichts: Ihr Vertrag läuft zu den bestehenden Konditionen weiter. Alle Produktbestandteile, Preise, Laufzeiten und Kündigungsbestimmungen bleiben selbstverständlich unverändert.

    Was Sie jetzt noch tun müssen? Genau genommen gar nichts. Die angepassten AGB gelten, wenn Sie nicht bis zum 24.07.2009 widersprechen. Nutzen Sie für Ihren Widerspruch einfach das Kontaktformular unter https://pos.freenet.de/agbdsl/app. Für Ihren Widerspruch per Fax nutzen Sie bitte die Faxnummer 0180 - 50 50 280 (14ct. / Min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend). Bitte geben Sie bei einem Widerspruch per Fax oder Brief den Betreff "AGB-Änderung" und Ihre Kundennummer an.



    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr freenet-Team
    Nun stellt sich mir die Frage, was passiert wenn ich der AGB widerspreche? Ist eine Änderung der AGB ein außerordentlicher Kündigungsgrund?

    gruß fab

  2. #21
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: AGB Widersprechen

    Was soll es auch anderes sein als vorzeitig? Wenn man den geltenden AGBs widerspricht, sollen dann einfach die alten AGBs für dich gelten?? Dann würden ja mehrere AGBs gleichzeitig Gültigkeit besitzen und ich denke mal da wird's dann rechtliche Differenzen geben...

  3. #22
    Avatar von Olympus
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    Standard AW: AGB Widersprechen

    Zitat Zitat von Schrippe
    Was soll es auch anderes sein als vorzeitig? Wenn man den geltenden AGBs widerspricht, sollen dann einfach die alten AGBs für dich gelten?? Dann würden ja mehrere AGBs gleichzeitig Gültigkeit besitzen und ich denke mal da wird's dann rechtliche Differenzen geben...

    Bei der Übernahme von Lycos durch Freenet hielten beide AGB´s ihre Gültigkeit (Die Zusammenfassung zu einer neuen AGB ist erst kurz vor der jetzigen 1+1 Übernahme erfolgt). Mache ISP machen das so um Ihren Kundenstamm für eine Übernahme so groß wie möglich zu halten.

  4. #23
    Avatar von Jan2208
    Jan2208 ist offline

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    Standard AW: AGB Widersprechen

    Zitat Zitat von Schrippe
    Was soll es auch anderes sein als vorzeitig? Wenn man den geltenden AGBs widerspricht, sollen dann einfach die alten AGBs für dich gelten?? Dann würden ja mehrere AGBs gleichzeitig Gültigkeit besitzen und ich denke mal da wird's dann rechtliche Differenzen geben...
    Es gelten immer die AGB die galten als du den Vertrag geschlossen hast. Es sei denn, du erklärst dich damit einverstanden eine neue anzuerkennen.

    Ich wette du hast einige Dinge zu Hause stehen die du in Ladengeschäften gekauft hast die inzwischen ihre AGB geändert haben.

  5. #24
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: AGB Widersprechen

    Das Eine schließt das Andere nicht aus, Jan. Die alten AGBs gelten nämlich exakt so lange, bis der Anbieter neue herausbringt. Diesen muss der Verbraucher zustimmen um den Vertrag, nun nach den neuen ABGs, aufrecht zu erhalten. Stimmt er nicht zu, so wird der vertrag aufgelöst, da der Kunde ja mit den neuen Vertagsbedingungen nicht einverstanden ist und der Anbieter nicht befugt ist, diese einseitig, also ohne Einverständnis, zu ändern (das darf nur der Staat).

    Im Ladengeschäft gekaufte oder bestellte Artikel hingegen sind Gegenstände, und sobald gekauft wurde interessieren nur noch zwei Dinge: Garantie und Rückgaberecht (nur bei Fernabgabe), kein ladengeschäft hat AGBs, die so tief eingreifen, wie es die eines DSL-Anbieter.

  6. #25
    Avatar von e.h.
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    Standard AW: AGB Widersprechen

    Zitat Zitat von Jan2208
    Ist das eine fristgerechte Kündigung oder wird dein Vertrag vorzeitig beendet?
    hier haben wir tatsächlich (siehe nebenan) einen fall von ausgeübtem sonderkündigungsrecht.

  7. #26
    Avatar von DarkShadow
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    Standard AW: AGB Widersprechen

    Kleine Korrektur:
    Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags aus wichtigem Grund. In keinem Gesetzestext taucht das Wort "Sonderkündigungsrecht" auf.

  8. #27
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: AGB Widersprechen

    Zitat Zitat von e.h.
    hier haben wir tatsächlich (siehe nebenan) einen fall von ausgeübtem sonderkündigungsrecht.
    Tssss, der rafft's nich....

    HOFFENTLICH bist du kein Anwalt, hoffentlich kann ich da nur sagen...

    Was dir offensichtlich nicht klar ist: wenn du einen Vertrag mit den Worten "ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch und kündige zum XX.XX.XXXX den Vertrag" ist das schlicht unwirksam...

  9. #28
    Avatar von e.h.
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    Zitat Zitat von Schrippe
    Tssss, der rafft's nich....

    HOFFENTLICH bist du kein Anwalt, hoffentlich kann ich da nur sagen...

    Was dir offensichtlich nicht klar ist: wenn du einen Vertrag mit den Worten "ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch und kündige zum XX.XX.XXXX den Vertrag" ist das schlicht unwirksam...
    naja, solange du es raffst, ist ja alles gut:

    du kannst auch hinschreiben "meine pippi langstrumpf will wegen 313 und 314 bgb nicht mehr mit euch dsl spielen", das gilt trotzdem.
    nirgendwo steht, daß eine genaue form oder eine genaue formulierung stehen muß. es muß lediglich deutlich werden, daß ein unwille zur fortführung des vertrages besteht, die begründung muß nachvollziehbar sein und ggfs. müssen die fristen ausreichend bemessen sein.
    am ende kannst du auch hein blöd drunterschreiben, wenn du dich so nennen möchtest.

  10. #29
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    Zitat Zitat von DarkShadow
    Kleine Korrektur:
    Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags aus wichtigem Grund. In keinem Gesetzestext taucht das Wort "Sonderkündigungsrecht" auf.
    naja, der spezialist weiß bescheid.
    den begriff gibts sehr wohl, guckst du § 561
    bgb* (hier bereich mietrecht), weiter kannst du dich im gesamten versicherungsbereich umschauen (vvg, avb, sgb, ...) und auch in verschiedenen, von euch ja so geliebten agb diverser firmen.

    wenn du also schon korinthenkackerei betreibst, dann machs wenigstens richtig.

    im alltag wird er verwendet und vor allem: abgeleitet aus verschiedenen regelungen, v.a. aber aus den §§313, 314 bgb.

    für den von dir genannten sachverhalt wird er alltagssprachlich benutzt, wenn es umstände gibt, die dem alten §28 TKV entsprechen.
    damals war es so, daß man selbst kündigen konnte, wenn die tarife erhöht wurden. heute muß man "nur" der änderung der preisliste oder agb (mithin der änderung der vertragsbedingungen) widersprechen und dann kann entweder der isp kündigen (wird er meist tun) oder du behältst die alten konditionen.

    ansonsten nochmal für dich langsam zum mitlesen geschrieben:
    es gibt keine vorgeschriebene form oder terminologie für derartige kündigungen. es genügt i.d.r. der hinweis auf die rechtsgrundlage.
    ____________________________
    edit:
    zahlendreher korrigiert

  11. #30
    Avatar von DarkShadow
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    Standard AW: AGB Widersprechen

    Deine überhebliche, besserwisserische Art und Weise kannst du gerne bleiben lassen, damit machst du auf niemandem Eindruck, höchstens auf frühreife Gören im sandkasten, die dir den alleswissendenMacker noch abkaufen.

    Für dich mal zum Mitdenken:

    Es gibt kein SonderkündigungsRECHT. So vernagelt, wie du mitunter scheinst, hätte ich das wohl noch größer schreiben sollen, aber selbst dann stehen die Chancen wirklich schlecht, dass du es irgendwann begreifst. Auch wenn es alltagssprachlich benutzt ist, so ist es dennoch falsch.

  12. #31
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    also, sorry...
    der einzige, der hier selbsttätig andere angeht, weil sie etwas besser wissen, bist du.

    wo, zum teufel, bin ich vernagelt? es GIBT den begriff des sonderkündigungsrechtes.
    lies einfach nach:

    GKV-SolG - Einzelnorm (gkv-solg)
    BGB - Einzelnorm (bgb)
    SGB 5 - Einzelnorm ( abs.1; sgb V)
    GSG - Einzelnorm (art. 32; gsg)

    außerdem gibts versicherungsrecht, arbeitsrecht usw.

    was brauchst du noch, um zu sehen, daß du einfach mal falsch liegst??

    ob du es sonderkündigungsrecht, kündigung aus besonderem grunde oder icc-schlag-den-purzelbaum nennst, spielt keine rolle. ausgangsvoraussetzung und rechtsgrundlage müssen stimmen, die intention muß klar werden, fristen müssen eingehalten werden und gut ist es.

    nenn mir eine stelle, die verbindlich definiert, daß es formelle vorschriften für die ausübung des wie auch-immer-genannten rechtes gibt.

    ich bin ziemlich gespannt, ob du eine konkrete frage mal sachbezogen beantworten kannst. ich hab da eine vermutung, was kommt...

  13. #32
    Avatar von DarkShadow
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    Standard AW: AGB Widersprechen

    Echt? Du vermutest etwas?

    Gut, deinem Nachweis muss ich mich beugen, hättest du aber auch früher haben können. Wäre nur ein "Du, schau, da steht es" nötig gewesen. Aber nein, du musst ja immer und überall den Oberlehrer raushängen lassen. Kein Wunder, dass dir niemand glaubt.

    Wenn du mir jetzt noch den Passus "Sonderkündigungsrecht" in Verbindung mit der Telekommunikation zeigen würdest....?

  14. #33
    Avatar von e.h.
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    du hättest einfach auch früher glauben können...
    in einem forum kann es ja nun kaum darum gehen, jedes detail akribisch mit quellen nachzuweisen. das wäre wissenschaft und die ist nicht zweck unseres hierseins.
    tust du für technische aussagen übrigens auch nicht und muß auch nicht sein.

    ein beispiel für das sonderkündigungsrecht in der tk?
    aber gern, hier der rosa riese:
    https://www.t-home.de/dlp/agb/32444.pdf (abschnitt XIV, abs.4; agb telekom)

  15. #34
    Avatar von DarkShadow
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    Standard AW: AGB Widersprechen

    Zitat Zitat von e.h.
    du hättest einfach auch früher glauben können...
    in einem forum kann es ja nun kaum darum gehen, jedes detail akribisch mit quellen nachzuweisen. das wäre wissenschaft und die ist nicht zweck unseres hierseins.
    Dies gehört zu den Dingen, die ich ohne Nachweis prinzipiell nicht glaube, da hier für de Ratsuchenden wirklich Geld und der gute Ruf auf dem Spiel stehen kann. So ein SchuFa-Eintrag ist schnell erledigt und wirkt nachhaltig. Gerade du solltest es nachvollziehen können, wenn man sich hier absichert.

    Zitat Zitat von e.h.
    ein beispiel für das sonderkündigungsrecht in der tk?
    aber gern, hier der rosa riese:
    https://www.t-home.de/dlp/agb/32444.pdf (abschnitt XIV, abs.4; agb telekom)
    Das könnte man jetzt einschränken und sagen, dass es dies nur per AGB der Telekom gibt, dies aber nicht allgemeingültig ist. Aber darüber will ich mich jetzt nocht schon wieder mit dir streiten. Du nennst es Sonderkündigungsrecht, ich bezeichne es anders, das Ergebnis bleibt das gleiche.

  16. #35
    Avatar von e.h.
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    Zitat Zitat von DarkShadow
    Dies gehört zu den Dingen, die ich ohne Nachweis prinzipiell nicht glaube, da hier für de Ratsuchenden wirklich Geld und der gute Ruf auf dem Spiel stehen kann. So ein SchuFa-Eintrag ist schnell erledigt und wirkt nachhaltig. Gerade du solltest es nachvollziehen können, wenn man sich hier absichert.
    skepsis kann ich zwar grundsätzlich nachvollziehen, dieses vorgehen würde jedoch den rahmen eines forums sprengen und vor allem den zeitaufwand der diskutanten über gebühr strapazieren.
    aber das kann man unterschiedlich sehen.
    wenn du aber diesen anspruch schon stellst, solltest du ihn ebenso erfüllen: eine aussage für falsch zu erklären, ohne das entsprechend zu belegen, entspricht dem nicht.
    ähnlich gelagert: wer einen qualifikationsnachweis von anderen erwartet, sollte ihn selbst erbringen.

    ich sehe das so: ein forum ersetzt in keinem falle die auseinandersetzung mit dem konkreten fall. es gibt anregungen, in welche richtung der zug fahren kann. nicht mehr, aber auch nicht weniger.

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Du nennst es Sonderkündigungsrecht, ich bezeichne es anders, das Ergebnis bleibt das gleiche.
    meine meinung, aber der hattest du entschieden widersprochen. hier z.b.:
    https://www.dsl-forum.de/agb_widerspr...html#post91724

  17. #36
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    ich sehe das so: ein forum ersetzt in keinem falle die auseinandersetzung mit dem konkreten fall. es gibt anregungen, in welche richtung der zug fahren kann. nicht mehr, aber auch nicht weniger.
    Dann solltest du deine "Anregungen" auch so formulieren, dass es "Anregungen" sind. Bei deinen "Ratschlägen" schwingt nämlich sehr oft der Klang der rechtlichen Totalsicherheit mit, der Ahnungslosen das Gefühl einhaucht, wenn sie sich an deine "Tipps" halten, würden sie jede Auseinandersetzung zweifelsfrei gewinnen und oben drauf noch 'ne Sahnetorte als Entschuldigung erhalten...

    Denk doch da einfach mal drüber nach...

  18. #37
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    Zitat Zitat von Schrippe
    Dann solltest du deine "Anregungen" auch so formulieren, dass es "Anregungen" sind. Bei deinen "Ratschlägen" schwingt nämlich sehr oft der Klang der rechtlichen Totalsicherheit mit, der Ahnungslosen das Gefühl einhaucht, wenn sie sich an deine "Tipps" halten, würden sie jede Auseinandersetzung zweifelsfrei gewinnen und oben drauf noch 'ne Sahnetorte als Entschuldigung erhalten...

    Denk doch da einfach mal drüber nach...
    1. gehe ich davon aus, daß jedem bewußt ist, daß ein forum ein forum und keine rechtsberatungsstelle ist.
    2. wenn ich sicher bin, schreibe ich das auch. und zwar in genau den schattierungen der sicherheit: sehr sicher, sicher, überzeugt, gute chance, könnte klappen usw.
    3. grundsätzlich gebe ich niemandem ein "workaround", von dem ich nicht überzeugt bin. in solchem falle frage ich oder steuere eine idee bei.
    4. faß dir an die eigene nase. du tust genau das, was du mir vorwirfst, nur eben in negativer hinsicht.

  19. #38
    Avatar von Schrippe
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    Wenn ich Rat in diesem Forum gebe und diesen als rechtlich sicher bewerte, dann bin ich mir auch sicher. Mache das ja nicht seit gestern. Und in 99% der Fälle gibt's dann auch noch 2-3 andere User, die meine Linie bestätigen, unterstützen oder schon vorher entsprechendes geschrieben haben...

  20. #39
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    Zitat Zitat von Schrippe
    Wenn ich Rat in diesem Forum gebe und diesen als rechtlich sicher bewerte, dann bin ich mir auch sicher. Mache das ja nicht seit gestern. Und in 99% der Fälle gibt's dann auch noch 2-3 andere User, die meine Linie bestätigen, unterstützen oder schon vorher entsprechendes geschrieben haben...
    "mache es nicht erst seit gestern" ist kein argument und kann zudem auch heißen "mache es nicht erst seit gestern falsch".
    und glaub mir, daß ich mich später als du hier gemeldet habe, bedeutet nicht, daß ich ohne erfahrung bin.

    sich zu beugen ist garantiert rechtlich sicher.
    obs der bessere weg ist, wage ich zu bezweifeln.

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