Logt T-Online mit ?

14Antworten
  1. #1
    Avatar von BoB
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    Standard Logt T-Online mit ?

    Hallo,
    ich wollte mal fragen ob T-Online die DSL Verbindungen mit logt ?
    Sprich, wenn man ein Filesharing Programm nutzt man zurückverfolgt wird und die Datenpakete von T-Online zusammengesetzt werden. Bei Arcor ist das glaub ich nicht der Fall...
    mfG

  2. #2
    Avatar von max93
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    Standard Re: Logt T-Online mit ?

    In der von dir beschriebenen Form sicher nicht. T-Online (und mit Sicherheit auch alle anderen Provider) speichert aber für einen gewissen Zeitraum (irgendwas zwischen 30 und 90 Tage, glaube ich) wer wann welche IP-Adresse zugewiesen hatte.

    Wenn also eine Plattenfirma herausbekommt, dass von der IP-Adresse, die du gerade hast, extrem viel kopiergeschütztes Material zu beziehen ist, dann können Sie bei Gericht erwirken, dass T-Online ihnen sagen muß, dass die IP-Adresse zur fraglichen Zeit dir gehört hat. Dazu muß niemand Datenpakete abfangen.

    Ciao.
    Markus Mann
    ];-)

  3. #3
    Avatar von ohnehirn
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    laut einem neuen gerichtsurteil, kann ich bei verlangen raussuchen, dürfen bei flatrate nutzern keine ips mehr geloggt werden...

    gruß

  4. #4
    Avatar von Sonicwave
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    Das kann ich mir aber nicht wirklich vorstellen.

    Dann könnte ich ja geruhsam Straftaten über das Internet begehen und wäre sicher dass man mich nicht auffinden könnte.

    Das glaub ich erst wenn ich dieses Urteil gelesen habe!

  5. #5
    Avatar von BoB
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    laut einem neuen gerichtsurteil, kann ich bei verlangen raussuchen, dürfen bei flatrate nutzern keine ips mehr geloggt werden...
    Das glaub ich erst wenn ich dieses Urteil gelesen habe!
    Das gilt für mich auch
    Kann man das vielleicht irgendwo nachlesen ?

  6. #6
    Avatar von Mika
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    Standard Hier der Link zu der heise.de Nachricht

    Hallo zusammen,

    hier ist ein Link zu einem Artikel auf heise.de.
    In diesem Artikel wird über das besagte Gerichtsurteil berichtet:

    https://www.heise.de/newsticker/meldung/61293

    Gruß

    Mika

  7. #7
    Avatar von max93
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    Standard Re: Hier der Link zu der heise.de Nachricht

    Zitat Zitat von Mika
    hier ist ein Link zu einem Artikel auf heise.de.
    Danke!

    Mir war das nicht bewusst. Leider wird im Artikel nicht näher darauf eingegangen, ob T-Online seine Log-Praxis daraufhin geändert hat, oder ob sie es nur für den einen Kunden deaktiviert haben. Da ist noch immer viel Potenzial für eine Verschwörung ];-)

    Ciao.
    Markus Mann
    ];-)

  8. #8
    Avatar von Mika
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    Standard T-Online Log

    Gerne!

    Wenn ichs gleich richtig gemacht hätte, dann wäre folgender Link auch noch dabeigewesen:

    https://www.heise.de/newsticker/meldung/61321



    Aber bitte: keine Verschwörungstheorien.

  9. #9
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    Um das mal zusammenzufassen:
    Das Urteil ist sicher noch nicht rechtskräftig, da T-Online sicher in Berufung gehen wird!

  10. #10
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    Zitat Zitat von Sonicwave
    Um das mal zusammenzufassen:
    Das Urteil ist sicher noch nicht rechtskräftig, da T-Online sicher in Berufung gehen wird!
    Mit welcher Begründung?

    Dass man bei einer Flatrate, also einem Tarif bei dem es schnurzegal ist wie lange ich wieviele Daten wohin auch immer transferiere, für Abrechnungszecke wissen muß, wann welcher User welche IP-Adresse zugeteilt hatte?

    Wenn die tatsächlich einen derart bescheuerten Richter finden der dazu "ja" sagt, dann haben wir vor der Apokalypse nichts mehr zu befürchten.

    Ciao.
    Markus Mann
    ];-)
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  11. #11
    Avatar von Day
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    Zitat Zitat von max93
    Wenn die tatsächlich einen derart bescheuerten Richter finden der dazu "ja" sagt, dann haben wir vor der Apokalypse nichts mehr zu befürchten.

    sag niemals nie. Ich hab schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehn

  12. #12
    Avatar von BoB
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    sag niemals nie. Ich hab schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehn
    und ich leute die aus nem fenster mit fliegenkitter gekotz haben

  13. #13
    Avatar von Sonicwave
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    Zitat Zitat von max93
    Zitat Zitat von Sonicwave
    Um das mal zusammenzufassen:
    Das Urteil ist sicher noch nicht rechtskräftig, da T-Online sicher in Berufung gehen wird!
    Mit welcher Begründung?

    Dass man bei einer Flatrate, also einem Tarif bei dem es schnurzegal ist wie lange ich wieviele Daten wohin auch immer transferiere, für Abrechnungszecke wissen muß, wann welcher User welche IP-Adresse zugeteilt hatte?

    Wenn die tatsächlich einen derart bescheuerten Richter finden der dazu "ja" sagt, dann haben wir vor der Apokalypse nichts mehr zu befürchten.

    Ciao.
    Markus Mann
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    Bei der Rechtssprechung sag ich nur: Verbrechter holt euch für den groß aufgesetzten Betrug ne flat und ihr seid sicher!

    Das ist doch totaler qutasch. Wo ist das Problem IP Adressen daher 80 Tage zu speichern.

    Schafft die Autokennzeichen ab, denn zu Abrechnungszwecken braucht man das nicht, reicht doch ein kleiner Aufkleber an der Windschutzscheibe mit einer Registrierungs Nummer mit Schriftgröße 10.

  14. #14
    Avatar von max93
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    Zitat Zitat von Sonicwave
    Bei der Rechtssprechung sag ich nur: Verbrechter holt euch für den groß aufgesetzten Betrug ne flat und ihr seid sicher!
    Das ist nicht nötig. Leute, die nicht erwischt werden wollen, gehen in ein Internet Cafe oder verwenden eine geknackte Kiste als Ausgangspunkt für ominöse Machenschaften im Netz.

    Zitat Zitat von Sonicwave
    Das ist doch totaler qutasch. Wo ist das Problem IP Adressen daher 80 Tage zu speichern.
    Ich persönlich habe nichts dagegen, ich bin sogar für eine Speicherung für einen kurzen Zeitraum, denn dann kann man Versender von Spam und/oder Viren/Würmer über den ISP verständigen, dass mit ihrer Kiste etwas nicht stimmt (ich habe es sogar schonmal geschafft (mehr oder weniger zufällig), dass der Anschluss meines Onkels stillgelegt wurde - der hätte sonst nie bemerkt, dass sein Rechner kompromittiert wurde).

    Der Datenschutz aber genehmigt nunmal nur eine Ausnahme, wenn es für Abrechnungszwecke notwendig ist. Wird interessant zu sehen, was unseren obersten Hirten wichtiger ist.

    Zitat Zitat von Sonicwave
    Schafft die Autokennzeichen ab, denn zu Abrechnungszwecken braucht man das nicht, reicht doch ein kleiner Aufkleber an der Windschutzscheibe mit einer Registrierungs Nummer mit Schriftgröße 10.
    Wie so oft hinkt dieser Vergleich gewaltig, es ging hier nicht um Autos. Mit einem Auto kann ich jemanden totfahren. Mit dem Computer kann ich nur ahnungslose Deppen erleichtern. Die kann ich aber auch auf einer Kaffeefahrt über den Tisch ziehen (zugegeben das ist mehr Aufwand aber das Ergebnis dürfte Ähnlich sein).

    Oder glaubt hier ernsthaft jemand, dass Verbrecher Ihre Betrügereien unverschlüsselt von ihren eigenen Rechnern aus starten? Wenn überhaupt, dann doch nur die dümmsten 10% von denen.

    Ciao.
    Markus Mann
    ];-)

  15. #15
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    Ich gebe Sonic recht.

    Es gibt sicherlich wenige Deppen, die das Internet unverschlüsselt für kriminelle Machenschaften nutzen. Ob das Onlinebankking oder sonstwas betrifft.

    Aber ich wette, dass die Kinder****overbreiter so wenig Ahnung haben, dass man genau die mit dieser Methode bekommt. Genauso wie die MP3-Powersauger und Anbieter. Wobei ich das eine nicht mit dem anderen auf einen Level stellen möchte, dürfte klar sein.

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