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1&1 verweigert Vertragserfüllung nach Tarifwechsel

7Antworten
  1. #1
    Avatar von nighttrain
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    Standard 1&1 verweigert Vertragserfüllung nach Tarifwechsel

    Seit 2009 hatte ich einen Vertrag mit 1&1 des Tarifs 1&1 HomeNet 6000 zum Preis von 24,99 € pro Monat. Diesen Vertrag hatte ich fristgemäß zum 8.2.2011 gekündigt.

    Anfang Januar habe ich telefonisch mit einem Mitarbeiter von 1&1 über die Möglichkeit eines Rücknahme der Kündigung verhandelt. Der Mitarbeiter hat mir telefonisch angeboten, dass ich sofort in den Tarif 1&1 Surf & Phone Flat Special 16.000 zum Preis von monatlich 19,99 € wechseln könne. Dieses Angebot habe ich angenommen, also meine Kündigung zurück gezogen und und den neuen Vertragskonditionen zugestimmt.

    Die neuen Vertragskonditionen (Surf & Phone Flat Special zum Preis von 19,99 €) wurden mir auch am 9.1.12 per Mail bestätigt:

    Zitat 1&1:
    "Wir haben den Tarifwechsel auf die 1&1 Surf & Phone Flat Special angestoßen. Durch die 10 EUR Rabatt für 24 Monate zahlen Sie 19,99 EUR im Monat."

    An einem rechtsverbindlichen Vertragsschluss mit genau diesem Inhalt, kann rechtlich gesehen also keinerlei Zweifel bestehen.

    1 & 1 schickt mir nun aber am 4.2.2011 eine Rechnung, in der ein andererer Tarif, der Tarif Doppelflat 16.000 zum Preis von 24,99 € vermerkt ist.

    Auf meine telefonische Reklamation hin, werde ich von den Abteilungen Rechnungstelle und Vertragsfragen hin- und her geschoben, und mit rechtlich unsinnigen Behauptungen abgespeist, wie derjenigen, der Vertrag hätte so gar nicht geschlossen werden „dürfen“, man werde mir ein neues Angebot unterbreiten usw.

    Dieses Geschäftsgebahren von 1&1: Ein Vertrag wird abgeschlossen und hinterher will mir 1&1 erzählen, der Mitarbeiter habe diesen Vertrag so gar nicht abschließen dürfen. Mir ist aber als Kunde herzlich egal, was wer bei 1&1 intern irgendwie „darf“ oder nicht, weil es auf den gegenüber mir als Kunde nach außen mit Rechtsbindungswillen und entsprechender Befugnis geäußerten Willen ankommt. Das interne „Dürfen“ der jeweiligen Mitarbeiter bei 1&1 ist insofern rechtlich vollkommen unerheblich, weil es nur darauf ankommt, was ein Mitarbeiter nach außen darf und das ist unstreitig das Aushandeln von neuen Vertragskonditionen.

    Conclusio: Ich werde die Erfüllung des mit 1&1 Anfang Januar geschlossenen Vertrag notfalls gerichtlich durchsetzen lassen und sehe dieser Auseinandersetzung aufgrund der eindeutigen Sach- und Rechtslage gelassen entgegen.

  2. #2
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: 1&1 verweigert Vertragserfüllung nach Tarifwechsel

    Und wo bitte ist jetzt dein Hilfeansuchen?

  3. #3
    Avatar von nighttrain
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    Standard AW: 1&1 verweigert Vertragserfüllung nach Tarifwechsel

    Gäbe es Eurer Einschätzung nach noch einen weiteren erfolgversprechenden Weg, das Anliegen durchzusetzen?

    Besten Dank!

  4. #4
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: 1&1 verweigert Vertragserfüllung nach Tarifwechsel

    Zitat Zitat von nighttrain
    (...)
    Die neuen Vertragskonditionen (Surf & Phone Flat Special zum Preis von 19,99 €) wurden mir auch am 9.1.12 per Mail bestätigt:

    Zitat 1&1:
    "Wir haben den Tarifwechsel auf die 1&1 Surf & Phone Flat Special angestoßen. Durch die 10 EUR Rabatt für 24 Monate zahlen Sie 19,99 EUR im Monat."

    An einem rechtsverbindlichen Vertragsschluss mit genau diesem Inhalt, kann rechtlich gesehen also keinerlei Zweifel bestehen.
    Ob diese "angestoßen" schon als Auftragsbestätigung zu werten ist, bezweifle ich.
    Ich würde das eher als Auftragsprüfung werten.
    Allerdings dürfte ein Rücktrittsrecht außer Frage stehen, da der von Dir beabsichtigte Vertrag ja offenbar nicht so zustande kommt/kommen kann, wie Du das wolltest.

    Aber wie in allen Foren gilt auch hier:
    Eine Rechtsbeartung kann und darf es nicht geben.
    Im Zweifelsfalle kann der Anwalt deines Vertrauens juristisch beraten und/oder tätig werden.

  5. #5
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: 1&1 verweigert Vertragserfüllung nach Tarifwechsel

    Wenn der Mitarbeiter denn schon nicht befugt war solche Tarifwechsel durchzuführen, dann kann 1&1 dir nicht einfach irgend einen anderen Tarif "unterschieben", so zumindest meine Meinung. Sie hätten dich zumindest informieren müssen, dass ein Wechsel in den von dir gewünschten Tarif nicht möglich ist. Meiner Meinung nach wurde hier die Sorgfaltspflicht verletzt.

    Ich würde aber nicht auf Erfüllung des gewünschten Vertrages drängen - ich persönlich würde keinem Vertragspartner, den ich gerichtlich zu etwas zwingen musste, auch nur im Mindesten vertrauen. Besser wäre die Auflösung des ungewollten Vertrages so dass du dir einen anderen Anbieter suchen kannst

  6. #6
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    Standard AW: 1&1 verweigert Vertragserfüllung nach Tarifwechsel

    Vielen Dank für die Antwort! Klar, Rechtsberatung erwarte ich auch nicht, sondern eher Tipps zum weiteren Vorgehen.

    Nur kurz noch zu der Frage, ob ein Vertrag zustande gekommen ist: Die haben das angeboten ich habe angenommen = Vertragsschluss - wird aus dem gesamten Mailwechsel deutlich, den ich jetzt hier aber nicht posten will.

    Da ich heute schon eine Stunde mit fünf verschiedenen Mitarbeitern in der 1&1 Hotline verplempert habe, würde mich vor allem interessieren:
    - welche Stelle eventuell kompetent sein könnte bzw.
    - wie und wo man bei 1&1 am ehesten erreicht, dass das Anliegen ernsthaft geprüft wird.
    - An welche Adresse wendet man sich am besten?

    Gibt es da Erfahrungswerte?

  7. #7
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    Standard AW: 1&1 verweigert Vertragserfüllung nach Tarifwechsel

    Danke für die Antwort - sehe das ganz ähnlich und werde mir notfalls einen anderen Anbieter suchen.

  8. #8
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    Standard AW: 1&1 verweigert Vertragserfüllung nach Tarifwechsel

    1 und 1 hat mittlerweile geantwortet und die Angelegenheit dadurch bereinigt, dass ich eine Gutschrift über den Differenzbetrag für die 24 Monate in Höhe von insgesamt 120 € erhalte, was finanziell auf das herauskommt, was vereinbart war.

    Ich kann nur jedem raten, bei mündlichen Vertragsverlängerungen etc. auf eine exakte schriftliche Bestätigung des telefonisch vereinbarten Vertragsinhalts zu drängen und genau zu schauen, ob das Vereinbarte sich dann auch in der Auftragsbestätigung und den Abrechnungen wieder findet.

    Sollte dies nicht der Fall sein, unbedingt auf seine vertraglichen Rechte pochen und sich nicht von 1 & 1 mit Ausreden abspeisen lassen.

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