Frage zum neuen Telekomunikationsgesetz

6Antworten
  1. #1
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    Frage Frage zum neuen Telekomunikationsgesetz

    Hab hier mal eine Frage zum neuen Telekomunikationsgesetz.

    Ich habe bei einen Anbieter eine 16.000 K/bits Leitung bestellt, nun ziehe ich um und dort sind nur 8.000k/bits verfügbar kann ich nun kündigen ? oder nicht ?

    Besten Dank.

  2. #2
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    Standard AW: Frage zum neuen Telekomunikationsgesetz

    Was für einen Anbieter und welchen Tarif?

  3. #3
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    Standard AW: Frage zum neuen Telekomunikationsgesetz

    HTP 16.000 VoIP nach Umzug wäre es dann 8000 VoIP
    ( ein Reginaler Anbieter aus der Region Hannover/Hildesheim)

  4. #4
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    Standard AW: Frage zum neuen Telekomunikationsgesetz

    Kenne ich. Da steht im Vertrag htp DSL 16000 VoIP mit bis zu 16384/1024 Down-/Upstream in kbit/s. In der Leistungsbeschreibung sehe ich keine untere Grenze. Außerdem kommt noch dazu du bist umgezogen.

    DSL-Bandbreite
    Die Übertragungsbandbreite richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Werten. Die angegebenen Werte sind Maximalwerte, das heißt der Kunde kann maximal eine Bandbreite bis zu den angegebenen Werten erreichen. Der Kunde erkennt jedoch an, dass die tatsächliche Übertragungsleistung entscheidend von Parametern (beispielsweise von der Übertragungsleistung im Internet und der einzelnen Anbieter) abhängt, die außerhalb des Einflussbereiches der htp liegen. Als Bandbreite wird der maximale Datendurchsatz des ausgewählten DSLAnschlusses bezeichnet und in kbit pro Sekunde (kbit/s) angegeben. Die Bandbreite setzt sich aus dem Downstream- und dem Upstream zusammen. Als Upstream wird der Datentransfer vom Kunden zum Internet, als Downstream der Datentransfer vom Internet zum Kunden bezeichnet.

  5. #5
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    Ausrufezeichen AW: Frage zum neuen Telekomunikationsgesetz

    Das neue Telekomunikationgesetz ist aber bekannt ?

    __________
    Umzug

    Das unschöne an Laufzeitverträgen war bisher, dass man oft die Grundgebühr für seinen Telefon- oder Internetanschluss auch dann noch zahlen musste, wenn man schon umgezogen war und den Dienst gar nicht mehr nutzen konnte. Künftig können die Services am neuen Wohnort fortgeführt werden, ohne dass sich aber der Vertrag dadurch automatisch verlängert. Ist der Dienst am neuen Wohnort nicht erhältlich, so kann der Kunde mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

    Mindestgeschwindigkeit

    Viele Internet-Anbieter werben mit einer Wahnsinns-Geschwindigkeiten für ihren Anschluss. Ob die Kunden diese Geschwindigkeit tatsächlich erreichen können, ist allerdings eine ganz andere Frage. Künftig müssen Internet-Anbieter bei Festnetz-Anschlüssen wie Kabel oder DSL die Geschwindigkeit angeben, die Kunden mindestens erreichen können.

  6. #6
    Avatar von DSLSchlumpf
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    Standard AW: Frage zum neuen Telekomunikationsgesetz

    ich ziehe ja um und habe derzeit 16.000 die auch erreicht werden - dort ist aber nur max 8000 verfügbar kann man nun kündigen ?

    HTP gibt ja derzeit keine Mindestwerte an.

  7. #7
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    Standard AW: Frage zum neuen Telekomunikationsgesetz

    Ich stehe auf dem Standpunkt nein, weil du den Vertrag änderst. Du hast auch einen Tarif gebucht der bis zu 16.000 kbit/s erlaubt. DSL beginnt mit 384 kbit/s und da keine Mindestgeschwindigkeit in der Leistungsbeschreibung steht erfüllt htp die Vorgaben für DSL.

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