Vodafone nennt meine Kündigung "Kündigungswunsch" - korrekt?

8Antworten
  1. #1
    Avatar von cosmovisione
    cosmovisione ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    08.12.2011
    Beiträge
    8
    Danke
    1

    Frage Vodafone nennt meine Kündigung "Kündigungswunsch" - korrekt?

    Hallo,

    Mitte Juni habe ich bei Vodafone meinen DSL-Vertrag, der aktuell bis Mitte November läuft und sich danach automatisch um 1 Jahr verlängern würde, per Brief gekündigt. Mein Schreiben begann wie folgt:

    -----
    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit kündige ich meinen mit der Telefonnummer 0xxxx/xxxxxx verbundenen Vertrag mit sofortiger Wirkung. Teilen Sie mir bitte die Höhe der Ausgleichszahlung, die wegen der nicht fristgerechten Kündigung von Ihnen erhoben wird, in Ihrer Kündigungsbestätigung explizit mit."
    -----

    In dieser Kündigung habe ich Vodafone zugleich (zum ersten Mal) meine neue Anschrift mitgeteilt - ich war also umgezogen.

    An die NEUE Adresse erhielt ich am 30. Juni per Post eine Antwort, in der u.a. folgendes steht:

    ---------
    "Um Ihren Wunsch auf vorzeitige Kündigung prüfen zu können, benötigen wir von Ihnen einen Nachweis Ihres Umzugs in Form einer Kopie der Meldebescheinigung. [...]

    Sobald uns dieses Schreiben vorliegt, wird Ihr Kündigungswunsch umgehend geprüft. Falls wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, wird Ihr Vertrag weiterhin berechnet.

    Sollte an Ihrer neuen Adresse ein Vodafone-Anschluss mit der bisherigen Anschlusstechnik und Bandbreite verfügbar sein, besteht kein Sonderkündigungsrecht, da Sie Ihren Anschluss nach einem Umzugsauftrag weiterhin nutzen können. In diesem Fall behalten wir uns bei einer fristlosen Kündigung des Vertrags die Berechnung einer Ausgleichszahlung vor."
    ---------

    Obwohl ich in meiner Kündigung meine neue Adresse und die zu erhebende Ausgleichszahlung schon genannt hatte, in wenigen Minuten überprüfbar ist, dass auch an meiner neuen Anschrift ein schneller DSL-Anschluss zur Verfügung stehen würde und Vodafone postalisch an meine neue Postanschrift antwortete, nennt Vodafone meine Kündigung "Kündigungswunsch" und hat mittlerweile ganz normal den Juli-Betrag abgebucht.

    1. Ist das seitens Vodafone korrekt?

    2. Mittlerweile habe ich die gewünschte Meldebescheinigung vorliegen. Sollte ich die jetzt "nachreichen", und zwar zu meiner bereits stattgefundenen Kündigung vom JUNI, oder sollte ich nachgeben und meine Kündigung erneut, also jetzt im JULI formulieren, um unterm Strich mit größerer Aussicht endlich so bald wie möglich dieses Unternehmen mit dem miesesten Kundenservice, den ich je erlebt habe, loszuwerden?

  2. #2
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Vodafone nennt meine Kündigung "Kündigungswunsch" - korrekt?

    Ein Umzug ist kein Kündigungsgrund, Vodafone muss deine Kündigung also nur dann akzeptieren, wenn sie dort kein DSL liefern können oder mit erheblich geringerer Bandbreite.

    Hierzu musst du eben die Meldebestätigung zusenden (könnte ja sonst jeder irgendwas erzählen) und Vodafone die Gelegenheit geben festzustellen, ob dir ein DSL-Anschluß geschaltet werden kann und wenn ja, wie schnell dieser ist.

    Kann an deinem neuen Wohnort geschaltet werden und es wird dabei die gleiche Geschwindigkeit erreicht wie an deinem alten Wohnort, dann war deine Kündigung für die Tonne

  3. #3
    Avatar von cosmovisione
    cosmovisione ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    08.12.2011
    Beiträge
    8
    Danke
    1

    Standard AW: Vodafone nennt meine Kündigung "Kündigungswunsch" - korrekt?

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    Ein Umzug ist kein Kündigungsgrund, Vodafone muss deine Kündigung also nur dann akzeptieren, wenn sie dort kein DSL liefern können oder mit erheblich geringerer Bandbreite.

    Hierzu musst du eben die Meldebestätigung zusenden (könnte ja sonst jeder irgendwas erzählen) und Vodafone die Gelegenheit geben festzustellen, ob dir ein DSL-Anschluß geschaltet werden kann und wenn ja, wie schnell dieser ist.

    Kann an deinem neuen Wohnort geschaltet werden und es wird dabei die gleiche Geschwindigkeit erreicht wie an deinem alten Wohnort, dann war deine Kündigung für die Tonne
    Du gibst leider falsche Infos, die sogar Vodafone selbst im Antwortschreiben schon zutreffender dargestellt hat...

    Meine fristlose Kündigung ist in keinem Fall "für die Tonne", selbst wenn an meiner neuen Adresse die gesamte Technik verfügbar ist. In diesem Fall muss ich bei einer fristlosen Kündigung allerdings eine "Ausgleichszahlung" leisten, was so in etwa 65% dessen ist, was man in Zukunft noch von mir kassiert hätte. Dass die Ausgleichszahlung zu zahlen ist, hatte ich selbst schon in meiner Kündigung erwähnt, und in Vodafones Antwort wird dieser Umstand wieder erwähnt:

    "Sollte an Ihrer neuen Adresse ein Vodafone-Anschluss mit der bisherigen Anschlusstechnik und Bandbreite verfügbar sein, besteht kein Sonderkündigungsrecht, da Sie Ihren Anschluss nach einem Umzugsauftrag weiterhin nutzen können. In diesem Fall behalten wir uns bei einer fristlosen Kündigung des Vertrags die Berechnung einer Ausgleichszahlung vor."

    Zum Zeitpunkt meiner Juni-Kündigung war aber schon klar, dass an der neuen Adresse die Technik zur Verfügung steht (da in wenigen Minuten prüfbar) UND dass ich bereit war, die Ausgleichszahlung zu leisten.

    Wozu also trödelt Vodafone dann noch weiter und schreibt mir, man wolle eine Meldebescheinigung, um zu prüfen, ob ggf. eine Ausgleichszahlung zu leisten ist?... Ich hatte meine neue Adresse ja schon genannt UND erwähnt, dass ich zahlen werde, also den für mich teuersten Fall angenommen.

    Meine jetzige Meldebescheinigung wird nur die Info bringen, dass ich quasi "nicht log" und "tatsächlich" eine Ausgleichszahlung werde zahlen müssen. Das hatte ich schon im Juni klar angegeben und eingeräumt.

    Die aktuelle Verzögerung scheint nur dazu da zu sein, noch den Juli-Betrag kassieren zu können...

  4. #4
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Vodafone nennt meine Kündigung "Kündigungswunsch" - korrekt?

    Na, wenn du es besser weist, dann viel Vergnügen dabei

    Die Antwort auf deine Frage hast du dir schon selber in deinem eigenen Zitat gegeben:

    Zitat Zitat von cosmovisione
    "Um Ihren Wunsch auf vorzeitige Kündigung prüfen zu können, benötigen wir von Ihnen einen Nachweis Ihres Umzugs in Form einer Kopie der Meldebescheinigung. [...]

    Sobald uns dieses Schreiben vorliegt, wird Ihr Kündigungswunsch umgehend geprüft. Falls wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, wird Ihr Vertrag weiterhin berechnet.
    Und DU wunderst dich, dass die weiter berechnen?

  5. #5
    Avatar von cosmovisione
    cosmovisione ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    08.12.2011
    Beiträge
    8
    Danke
    1

    Standard AW: Vodafone nennt meine Kündigung "Kündigungswunsch" - korrekt?

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    Na, wenn du es besser weist, dann viel Vergnügen dabei

    Die Antwort auf deine Frage hast du dir schon selber in deinem eigenen Zitat gegeben:



    Und DU wunderst dich, dass die weiter berechnen?

    Na ja, so ganz scheinst du nicht die Logik meines obigen Beitrags zu verstehen:

    Wenn ich jetzt den Anspruch erheben würde, einfach so ohne Entschädigung aus dem Vertrag entlassen zu werden, und zwar mit der Begründung, dass an meiner neuen Adresse die bisherige Vodafone-Technik nicht zur Verfügung steht, DANN wäre es verständlich, dass Vodafone einen Beleg über meine neue Adresse wünscht.

    Da ich aber selbst schon eine Adresse genannt habe, die über die Vodafone-Technik verfügt, UND darum gebeten habe, die Berechnung der Ausgleichszahlung vorzunehmen, ist es widersinnig, wenn Vodafone annimmt, ich würde womöglich "zu meinem Ungunsten" eine falsche Adresse nennen, und daher eine Meldebescheinigung von mir möchte.

    Wie dem auch sei, heute geht der neue Brief + Meldebescheinigung per Einschreiben-Rückschein los...

  6. #6
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vodafone nennt meine Kündigung "Kündigungswunsch" - korrekt?

    Zitat Zitat von cosmovisione
    Na ja, so ganz scheinst du nicht die Logik meines obigen Beitrags zu verstehen:

    Wenn ich jetzt den Anspruch erheben würde, einfach so ohne Entschädigung aus dem Vertrag entlassen zu werden, und zwar mit der Begründung, dass an meiner neuen Adresse die bisherige Vodafone-Technik nicht zur Verfügung steht, DANN wäre es verständlich, dass Vodafone einen Beleg über meine neue Adresse wünscht.

    Da ich aber selbst schon eine Adresse genannt habe, die über die Vodafone-Technik verfügt, UND darum gebeten habe, die Berechnung der Ausgleichszahlung vorzunehmen, ist es widersinnig, wenn Vodafone annimmt, ich würde womöglich "zu meinem Ungunsten" eine falsche Adresse nennen, und daher eine Meldebescheinigung von mir möchte.

    Wie dem auch sei, heute geht der neue Brief + Meldebescheinigung per Einschreiben-Rückschein los...
    Ich glaube eher Du irrst Dich.
    Auf eine vorzeitige Vertragsaufhebung gegen eine Entschädigungszahlung besteht m.W. kein Rechtsgrund.
    Das ganze ist nämlich eine Vertragsaufhebung in gegenseitigem Einvernehmen.
    Gegenseitiges Einvernehmen liegt vor, wenn beide Vertragsparteien damit einverstanden sind!
    Das heißt aus meiner Sicht, daß dies seitens Vodafone nur eine Kulanzentscheidung kann, also freiwillig und ohne Rechtsanspruch.
    Wenn Du also was erreichen willst, solltest Du besonders freundlich Vodafone gegenüber auftreten!

    Hier mal ein Auszug aus §46 TKG
    (...)
    ( 8 ) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

    Quelle:
    TKG - Einzelnorm

    Nachtrag:
    Das mit deiner neuen Postanschrift muß noch gar nichts heißen.
    Ich könnte bestimmt drei oder vier Anschriften in Deutschland angeben, an denen ich weder gemeldet bin, noch dort wohne. Dennoch würde ein Brief an diese Anschrift mich erreichen!
    Ein zusätzliches Namensschild an den Briefkasten eines Freundes und dieser schickt mir den Brief nach oder öffnet ihn und faxt mir den Brief oder scannt in ein und schickt in per Mail...
    Ohne amtliche Meldebestätigung geht zu recht nichts!

  7. #7
    Avatar von cosmovisione
    cosmovisione ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    08.12.2011
    Beiträge
    8
    Danke
    1

    Standard AW: Vodafone nennt meine Kündigung "Kündigungswunsch" - korrekt?

    Zitat Zitat von Guenter24
    Ich glaube eher Du irrst Dich.
    Auf eine vorzeitige Vertragsaufhebung gegen eine Entschädigungszahlung besteht m.W. kein Rechtsgrund.
    Das ganze ist nämlich eine Vertragsaufhebung in gegenseitigem Einvernehmen.

    (...)
    Vor ein paar Stunden habe ich bestätigend auf den Beitrag von Guenter24 geantwortet, aber meine Antwort ist jetzt verschwunden. Ich hab' den Eindruck, irgendein Moderator löscht gern und viel...

  8. #8
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vodafone nennt meine Kündigung "Kündigungswunsch" - korrekt?

    Zitat Zitat von cosmovisione
    Vor ein paar Stunden habe ich bestätigend auf den Beitrag von Guenter24 geantwortet, aber meine Antwort ist jetzt verschwunden. Ich hab' den Eindruck, irgendein Moderator löscht gern und viel...
    Kann ich so nicht bestätigen.
    Vllt. ging was schief bei deinem Eintrag.
    Probiers halt nochmal!

  9. #9
    Avatar von Sonicwave
    **********
    Sonicwave ist offline

    Title
    Co-Administrator
    seit
    30.11.2003
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.955
    Danke
    348

    Standard AW: Vodafone nennt meine Kündigung "Kündigungswunsch" - korrekt?

    Zitat Zitat von cosmovisione
    Vor ein paar Stunden habe ich bestätigend auf den Beitrag von Guenter24 geantwortet, aber meine Antwort ist jetzt verschwunden. Ich hab' den Eindruck, irgendein Moderator löscht gern und viel...
    Ich habe nicht den Eindruck, sondern die Gewissheit dass du dich irrst. Schön dass Du nach 8 Postings schon eine eingefahren Meinung zu den Löschpraktiken hier hast.

    Mir wurde dein Beitrag noch nicht einmal gemeldet. Daher gibt es hier keine Löschung.

    Wir werden das Problem leider also bei Dir suchen dürfen

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 28.05.2018, 09:26
  2. Antworten: 26
    Letzter Beitrag: 21.04.2012, 00:39
  3. Leitung Splitter > Modem "verdoppeln" bzw "teilen"?

    Von masibubu im Forum Allgemeine Fragen
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 22.11.2009, 17:00
  4. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 27.05.2009, 18:30
  5. tele2 - Kündigung "Eine Neverending Story"

    Von excellsior im Forum Sonstige DSL-Anbieter
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 28.03.2008, 15:39
Diese Seite benutzt Cookies Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Infos zum Datenschutz