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Vorzeitige Vertragsauflösung

33Antworten
  1. #1
    Avatar von kasp9
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    Unglücklich Vorzeitige Vertragsauflösung

    Hallo, habe seit Dez. 2011 einen 6000er DSL + Fon-Vertrag mit 1&1.
    6000 MBit/s werden nie erreicht (z.Z. 1750). Liegt daran, dass ich am
    "Ende der Strippe" liege. Vor Vertragsabschluß wurde die Verfügbarkeit von
    6000 MBit/s geprüft und bestätigt. Filme ansehen ist unmöglich (ruckeln),
    Mailen mühsam (gr. Dateien dauern ewig). 1&1 kann den Vertrag offensichtlich nicht erfüllen, entläßt mich aber nicht aus demselben.
    Was kann ich tun?

  2. #2
    Avatar von chk
    chk ist offline

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    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Was kann ich tun?
    Das Vertragsende abwarten. Du hat einen Vertrag bis zu 6000 kBit/s, und der wird erfüllt.
    Wenn die Geschwindigkeit so bei 300 kBit/s liegen würde, könntest du vielleicht aus Kulanz rauskommen.

    Aber mach dir keine großen Hoffnungen bei einem Anbieterwechsel - alle Anbieter benutzen dieselbe Leitung, und zaubern kann keiner.

  3. #3
    Avatar von Rohrnetzmeister
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    Rohrnetzmeister ist offline

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    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Du hast aber vorher auch schon zu gestimmt dass die Bandbreite unterschritten wird.

  4. #4
    Avatar von Fanatix123
    Fanatix123 ist offline

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    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Sobald du unter 1024 kbit/s fällst hast du ein Sonderkündigungsrecht.
    Die Geschwindigkeit kann erst dann richtig ermittelt werden wenn der Anschluss geschalten ist. Die Geschwindigkeiten ändern sich drastisch von Haus zu Haus. Eine gute Möglichkeit deine mögliche Geschwindigleit einzuschätzen findest du auf der Seite der Telekom:
    Telekom

    Je nachdem was dort steht kann man deine theoretische Maximalgeschwindigkeit errechnen.

  5. #5
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Zitat Zitat von Fanatix123
    Sobald du unter 1024 kbit/s fällst hast du ein Sonderkündigungsrecht.
    Die Geschwindigkeit kann erst dann richtig ermittelt werden wenn der Anschluss geschalten ist. Die Geschwindigkeiten ändern sich drastisch von Haus zu Haus. Eine gute Möglichkeit deine mögliche Geschwindigleit einzuschätzen findest du auf der Seite der Telekom:
    Telekom

    Je nachdem was dort steht kann man deine theoretische Maximalgeschwindigkeit errechnen.
    * Bitte beachten Sie:
    Die Verfügbarkeitsprüfung bietet eine unverbindliche Prüfung Ihres Anschlusses. Erst bei der konkreten Bestellung und anschließenden Realisierung kann eine verbindliche Netzprüfung durchgeführt werden
    .

    Ist also so viel und so wenig wert, wie all die anderen Verfügbarkeitsabfragen!

  6. #6
    Avatar von Fanatix123
    Fanatix123 ist offline

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    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Aber es ist die einzigste Prüfung die wirklich annähernd verlässliche Werte ausspuckt. (Bei einer Geschwindigkeit von 3000 und weniger muss gerechnet werden)

  7. #7
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Zitat Zitat von Fanatix123
    Aber es ist die einzigste Prüfung die wirklich annähernd verlässliche Werte ausspuckt. (Bei einer Geschwindigkeit von 3000 und weniger muss gerechnet werden)
    Wie kann ich das verstehen?
    Da werden doch keine Leitungswerte oder sonst was angezeigt, mit denen ich dann rechnen könnte!?
    Oder gibt es unterschiedliche Anzeigen bei bei Abfragen mit Telekom-Rufnummern und Abfragen mit Adressen.
    Ich habe mit Adresse abgefragt.

  8. #8
    Avatar von Fanatix123
    Fanatix123 ist offline

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    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Ganz einfach - im Gegensatz zu Vodafone, QSC und Telefonica schaltet die Telekom über 18db Leitungsdämpung nur ADSL1 (und zwar 3000 von 18 bis 32db). Anhand der angezeigten Werte kann man die vorraussichtliche Dämpfung schätzen und somit die Geschwindigkeit eines echten ratenadaptiven Anschlusses errechnen.

    Beispiel: Steht da 2000 kbit/s hat der Anschluss zwischen ~32 und 36,5 dB. Wir nehmen das Mittel =34db. Und jezt suche ich vergebends die Liste mit den Dämpfungen und Leitungskapazitäten...
    Das war früher da:
    Digital Subscriber Line ? Wikipedia

    Hat Wiki wohl rausgenommen. Also kann ich das doch nicht nachweisen und muss also leider auf meine Erfahrungswerte zurückgreifen. (aber keine Angst die sind relativ gut)
    Also...
    Bei 16000 sind es ca. 9500-18000, durchnittlich 13500
    Bei 3000 sind es ca. 6500-13000, durchnittlich 9500
    Bei 2000 sind es ca. 3500-7000, durchnittlich 4500
    Bei 1500 sind es ca. 2000-5000, durchnittlich 3500
    Bei 1000 sind es ca. 1500-3500, durchnittlich 2500
    Bei 768 sind es ca. 800-2500, durchnittlich 1300
    Bei 368 sind es ca. 400-1500, durchnittlich 800

    Das gibt schonmal einen guten Anhaltspunkt.

  9. #9
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Das setzt aber alles voraus, daß der Nutzer der Abfrage auch all die Kenntnisse hat, die Du hast.
    Das werden wohl die wenigsten sein!
    Bei meiner Abfrage bekomme ich folgendes Ergebnis:

    Für Ihre Adresse xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, ist DSL und/oder VDSL verfügbar.

    Was fange ich mit so einer Antwort an!?

  10. #10
    Avatar von Fanatix123
    Fanatix123 ist offline

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    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Das Ergebnis siehst du weiter unten in der Form:
    Call & Surf Basic (mit bis zu 3 Mbit/s)
    Call & Surf Comfort (mit bis zu 16 Mbit/s)
    Call & Surf Comfort Plus (mit bis zu 16 Mbit/s)
    Dort nimmst du das höchste Ergebnis (Ausname: Funk)

  11. #11
    Avatar von stadtindianer
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    stadtindianer ist offline

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    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Zitat Zitat von Fanatix123
    Sobald du unter 1024 kbit/s fällst hast du ein Sonderkündigungsrecht.
    Wo holst du denn diese Weisheit her?

  12. #12
    Avatar von Fanatix123
    Fanatix123 ist offline

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    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Jahrelange Praxiserfahrung besonders in diesem Gebiet. (ich möchte auch nicht genauer darauf eingehen, ich dachte nach meinem Post weiter oben zur Geschwindigkeitseinschätzung wäre das schon irgendwie klar)

    Eine Einschränkung gibt es jedoch: Das gilt aber nur für TAL-Anschlüsse. Für RDSL nicht!

  13. #13
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Zitat Zitat von Fanatix123
    Jahrelange Praxiserfahrung besonders in diesem Gebiet. (ich möchte auch nicht genauer darauf eingehen, ich dachte nach meinem Post weiter oben zur Geschwindigkeitseinschätzung wäre das schon irgendwie klar)

    Eine Einschränkung gibt es jedoch: Das gilt aber nur für TAL-Anschlüsse. Für RDSL nicht!
    Sorry, aber dies Antwort ist nun wirklich nicht belastbar!
    Oder meinst, da könnte jemand eine "Sonderkündigung" schreiben, weil seine DSL-Geschwindigkeit am TAL-Anschluß unter 1024kbit/s gefallen ist und sich dabei auf deine jahrelange Praxiserfahrung berufen?

  14. #14
    Avatar von Fanatix123
    Fanatix123 ist offline

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    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Du hast etwas verwechselt! Die Sonderkündigung ist von Seitens 1&1. Wenn man sich über die Bandbreite beschwert und technich nicht mehr machbar ist als unter 1024kbit/s bekommt man diese angeboten (telefonisch - wenn der Agent auf Zack ist - anders muss man es als Kunde eben kurz erwähnen)

    Ach ja: hat man den Anschluss schon eine längere Zeit mit der Geschwindigkeit und war bisher zufrieden (keine Störungsmeldung) dann kann es auch versagt werden. Dann hilft nur noch manchmal sich bei Davis zu beschweren.

    Und ja, ich gebe auf diese Aussage eine Garantie.

  15. #15
    Avatar von scolopender
    scolopender ist offline

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    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Zitat Zitat von Fanatix123
    ... ich gebe auf diese Aussage eine Garantie.
    Du hast (als anonymisierter Forum-Nutzer) leicht reden - was ist denn Deine Garantie-Leistung?

    G., -#####o:

  16. #16
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Zitat Zitat von Fanatix123
    Dann hilft nur noch manchmal sich bei Davis zu beschweren.
    D’Avis ist schon lange nicht mehr "im Geschäft";
    eigentlich war es es noch nie!
    1&1 schafft Werbefigur Marcell D’Avis ab [Update] | Basic Thinking

  17. #17
    Avatar von Fanatix123
    Fanatix123 ist offline

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    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Eben. Ist für mich ganz einfach
    Sollte einer betroffen sein, PM an mich, ich berate gern in dem speziellen Fall.

  18. #18
    Avatar von Fanatix123
    Fanatix123 ist offline

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    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Zitat Zitat von Guenter24
    D’Avis ist schon lange nicht mehr "im Geschäft";
    eigentlich war es es noch nie!
    1&1 schafft Werbefigur Marcell D’Avis ab [Update] | Basic Thinking
    Das hast du falsch verstanden. Der Werbevertrag mit Herrn Davis ist ausgelaufen. Die Abteilung gibt es noch und Mails werden nach wie vor bearbeitet. Gleich 2 Freunde von mir arbeiten in dieser Abteilung. Ich wüsste was davon wenn die dicht gemacht würde...

  19. #19
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Zitat Zitat von Fanatix123
    Das hast du falsch verstanden. Der Werbevertrag mit Herrn Davis ist ausgelaufen. Die Abteilung gibt es noch und Mails werden nach wie vor bearbeitet. Gleich 2 Freunde von mir arbeiten in dieser Abteilung. Ich wüsste was davon wenn die dicht gemacht würde...
    Nöö...
    Habe ja nicht geschrieben, daß es bei 1&1 keine Abteilung Kundenservice (mehr) gibt.
    Nur Herr D'Avis war noch nie Leiter dieser Abteilung und ist jetzt auch nicht mehr die Werbefigur.
    D'Avis war lediglich Name und Gesicht!

  20. #20
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Vorzeitige Vertragsauflösung

    Nun, es gibt zwar keinen Rechtsanspruch darauf, so viel also zur "Garantie", aber 1&1 löst Verträge mit VoIP und einer Bandbreite unter 1024kbit/s im allgemeinen auf, da unterhalb dieser Bandbreite keine vernünftige Telefonie möglich ist.

    Wie gesagt, 1&1 hat dies bislang so gehandhabt bzw. der Vertrag wurde im Vorfeld schon storniert, einen Anspruch oder gar ein Sonderkündigungsrecht gibt es dadurch noch lange keins.

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