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Sonderkündigungsrecht bei Drosselung des Anschlusses

1Antworten
  1. #1
    Avatar von talliostro
    talliostro ist offline
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    Standard Sonderkündigungsrecht bei Drosselung des Anschlusses

    Guten Abend zusammen,

    ich bin seit 4 Jahren eigentlich zufriedener Kunde bei 1&1 und habe einen DSL 50.000 Vertrag, regulärer Ablauftermin des Vertrags wäre der 29.01.2019, der reguläre Kündigungstermin wäre der 29.10.2018 gewesen.

    Heute habe ich festgestellt, dass 1&1 meinen Anschluss am 05.11.2018 von 50.000 auf 16.000 gedrosselt hat, weil sie die Geschwindigkeit hier nicht mehr anbieten können. Ich hätte die Möglichkeit gehabt, den Vertrag umzustellen, aber erst zum 05.11.2018 (Stichtag der Drosselung). Automatisch hat 1&1 nix gemacht, die haben weiterhin den teuren Vertrag kassiert, obwohl der Anschluss umgestellt wurde.
    Eine Umstellung des Vertrages wäre also erst nach dem Kündigungstermin möglich gewesen und einen Hinweis auf ein Kündigungsrecht habe ich nicht gefunden.
    Ich habe über diese Umstellung ebvenfalls keine E-Mail oder Brief bekommen, sondern habe diese Mitteilung heute abend in meinem Dialog-Center gefunden, da ich mich bei 1&1 eingeloggt habe, um mal nachzulesen, was ich bei geringer Bandbreite so machen kann (Hilfe Center lesen halt). Hatte mich nämlich gewundert, warum die Downloads plötzlich so langsam waren...

    Kann jemand eine Abschätzung machen, ob hier ein Sonderkündigungsrecht besteht?

  2. #2
    Avatar von Hardwaremensch
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    Hardwaremensch ist gerade online

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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Drosselung des Anschlusses

    Meines Erachtens nach hast du das Recht den Vertrag vorzeitig aufzulösen, da er ja erwiesenermaßen nicht erfüllt wird. Weiterhin hat 1&1 meiner Einschätzung nach die Sorgfaltspflicht gröblich vernachlässigt da sie dich über den Umstand der Bandbreitenverminderung nicht informiert haben. Aber ein Fachanwalt oder die Verbraucherberatung wird dich hier eingehend und rechtssicher beauskunften, in einem Forum würfen wir das nicht.

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