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Zwei Haushalte ein Anschluß-geht das ?

8Antworten
  1. #1
    Avatar von papa804
    papa804 ist offline
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    Standard Zwei Haushalte ein Anschluß-geht das ?

    Hallo

    kurz vorab :

    Ich werde mit meiner Familie in mein Elternhaus ziehen und werde dann mit meinen Eltern unter einem Dach leben.
    Jetzt meine Frage dazu:

    Meine Eltern haben den ganz normalen Telefonanschluß der Telekom. Ich hingegen werde mein 1&1 mitbringen.Ist es möglich bzw. erlaubt das ich das Telefon meiner Eltern an die Fritz Box anschließe und sie ihre alte Nummer weiter behalten/benutzen können und ich mein Telefon auch an die Box hänge, mir eine Internetnummer von 1&1 geben lasse und diese dann als meine Nummer nutze ? Oder muß ich nen zweiten Anschluß bei der Telekom beantragen ?

    Wie sieht den eigentlich ne Internetrufnummer aus ?
    Wird diese Nummer auch ins Telefonbuch eingetragen ?

    MfG

  2. #2
    Avatar von Jan2208
    Jan2208 ist offline

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    Standard Re: Zwei Haushalte ein Anschluß-geht das ?

    Zitat Zitat von papa804
    Meine Eltern haben den ganz normalen Telefonanschluß der Telekom. Ich hingegen werde mein 1&1 mitbringen.Ist es möglich bzw. erlaubt das ich das Telefon meiner Eltern an die Fritz Box anschließe und sie ihre alte Nummer weiter behalten/benutzen können und ich mein Telefon auch an die Box hänge, mir eine Internetnummer von 1&1 geben lasse und diese dann als meine Nummer nutze ? Oder muß ich nen zweiten Anschluß bei der Telekom beantragen ?
    Hallo,
    du müsstest dann auch Anschlußinhaber sein. Daher zwei Möglichkeiten:
    1. Deine Eltern übernehmen den Vertrag mit 1&1 und somit zieht nur dein DSL um.
    2. Du lässt dir einen zweiten Anschluss ins Haus legen und machst was Eigenständiges.

    Zitat Zitat von papa804
    Wie sieht den eigentlich ne Internetrufnummer aus ?
    Wird diese Nummer auch ins Telefonbuch eingetragen ?
    Bei 1&1 sind es noch normale Nummern mit deiner Ortsvorwahl. Da ist aber grad eine Klage am Laufen weil VoIP-Anschlüsse keine Ortsnetzkennzahlen haben dürfen. Schließlich sind sie nicht ortsgebunden und Notruf funktioniert darüber auch nicht. Kann also sein das alle Kunden von 1&1 demnächst umgestellt werden müssen.
    Bei 1und1 kannst du die Nummern ganz normal ins Telefonbuch eintragen lassen, das funktioniert. Noch. Wie VoIP- Nummern eingetragen werden weiß ich nicht. Kann mir vorstellen das es dafür irgendwann eigene Verzeichnisse gibt.

  3. #3
    Avatar von chk
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    Rein rechtlich - AGB! - ist die Nutzung bzw. "Überlassung" von Telefonnummern bzw. Anschlüssen nur an Personen zulässig, die im selben Haushalt leben.

    Wenn die Eltern nun mit telefonieren, merkts ja keiner.
    Mit dem Telefonbucheintrag wäre ich etwas vorsichtig ...

  4. #4
    Avatar von Prinz96
    Prinz96 ist offline

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    Du sagst ja bereits, dass es sich um zwei Haushalte handelt.

    Darum:
    Klares NEIN.

    Begründung findest Du in den AGBs:
    ....... darf der Kunde 1&1 DSL-Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben.
    Bei einem Tarif, der zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf ausschließlich der Geschäftskunde 1&1 DSL-Telefonie, sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern nutzen.
    Zur zweiten Frage:
    Wie sieht den eigentlich ne Internetrufnummer aus ?
    Wird diese Nummer auch ins Telefonbuch eingetragen ?
    Die Internetrufnummer bei 1&1 sieht aus, wie eine normale "T-Com-Nummer". Mit normaler Vorwahl.
    Die Nummer wird nicht automatisch ins Telefonbuch eingetragen, jedoch kannst Du das in Deinem ControlCenter beantragen, wenn Du das möchtest.

  5. #5
    Avatar von tornow
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    Hallo 1 & 1 Kunden usw.!
    Habe mal die Dinge verfolgt, auch von wegen „Ein Haushalt „ usw. Also, sind wir doch mal ehrlich und ganz unter uns. Wenn man in sein Elternhaus zieht und es keine baulichen Probleme macht, würde ich einfach für den Elternteil, der mal angenommen T-Net besitzt, auf diesen Anschluss 1 & 1 beantragen. Für die Eltern bleibt alles beim alten. Fritz- Box kommt in meine Wohnung und eine zweite Nummer wird frei geschaltet. Ich nutze dann DSL, habe eine neue Rufnummer nebst Handykarte.
    Positive Begleiterscheinung für die Eltern: ab sofort können sie umsonst telefonieren, da ich die EUR 29,99 zahle. Warum, so frage ich, soll ich dann noch einen extra T-Net- Anschluss beantragen, jeden Monat fleißig Grundgebühren zahlen, wenn ich mir das ganz einfach sparen kann ?
    Und noch etwas. Ist es denn nicht ein Haushalt, wenn man als Sohn zu seinen Eltern zieht, denn ich denke mal, dass macht man nicht wenn es viele Gemeinsamkeiten geben würde und man sich gegenseitig nicht verstehen würde. Wer sollte denn jetzt darüber urteilen, ob es sich um rechtlich gesehene zwei Haushalte handelt und wer bitte soll das denn kontrollieren ?
    Einfach mal drüber nachdenken.

  6. #6
    Avatar von scolopender
    scolopender ist offline

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    Zitat Zitat von tornow
    Wer sollte denn jetzt darüber urteilen, ob es sich um rechtlich gesehene zwei Haushalte handelt und wer bitte soll das denn kontrollieren ?
    Kontrolliert wird das vielleicht - vielleicht auch nicht (das Finanzamt und das Meldeamt wissen es). Sollte es aber 1&1 offenkundig werden, kriegt irgend jemand bei Euch Probleme...
    Zitat Zitat von tornow
    Einfach mal drüber nachdenken.
    Genau.

    G., -#####o:

  7. #7
    Avatar von Jan2208
    Jan2208 ist offline

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    Zitat Zitat von Prinz96
    Die Internetrufnummer bei 1&1 sieht aus, wie eine normale "T-Com-Nummer". Mit normaler Vorwahl.
    Die Nummer wird nicht automatisch ins Telefonbuch eingetragen, jedoch kannst Du das in Deinem ControlCenter beantragen, wenn Du das möchtest.
    Da wäre ich vorsichtig. Es soll eine Klage laufen damit VoIP- Nummern nicht mehr mit Ortsvorwahl angeboten werden. Grund: Sie sind grundsätzlich auch ortsunabhängig verwendbar und täuschen damit ggf. etwas falsches vor.

    Je nachdem wie das ganze angeht KANN es also sein das alles umgestellt werden muss.

  8. #8
    Avatar von Cservice
    Cservice

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    Zitat Zitat von Jan2208

    Da wäre ich vorsichtig. Es soll eine Klage laufen damit VoIP- Nummern nicht mehr mit Ortsvorwahl angeboten werden. Grund: Sie sind grundsätzlich auch ortsunabhängig verwendbar und täuschen damit ggf. etwas falsches vor.

    Je nachdem wie das ganze angeht KANN es also sein das alles umgestellt werden muss.
    Naja, ich glaube kaum, dass dies Erfolg haben könnte.. Warum auch, sehe keine Sinn drin dies zu ändern., wer soll denn da Klagen? Weißt Du das Jan?

    BG

  9. #9
    Avatar von Prinz96
    Prinz96 ist offline

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    Wer sollte denn jetzt darüber urteilen, ob es sich um rechtlich gesehene zwei Haushalte handelt
    Dein Posting lautete:
    Zwei Haushalte ein Anschluss-geht das ?
    Damit hast Du klar definiert, dass Du nicht dem Haushalt Deiner Eltern beitrittst, sondern einen eigenen Haushalt betreibst.
    Und damit ist die Antwort auf Deine Frage ganz klar:

    NEIN, geht nicht.[/quote]

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