Freenet komplett vorzeitig kündigen, aber wie???

29Antworten
  1. #1
    Avatar von Desateur
    Desateur ist offline
    Themen Starter

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    24.04.2007
    Beiträge
    119
    Danke
    0

    Standard Freenet komplett vorzeitig kündigen, aber wie???

    Hallo zusammen,
    seit September bin ich "glücklicher" freenet Kunde mit schönen Problemen. Nachdem ich mit 2 Wochen verzögerung geschalten wurde freute ich mich endlich ins www zu können aber die Freude hielt nicht sehr lange. Nach circa 6Wochen kam es dauernt dazu, dass die Verbindung unterbrochen wurde bis hin zu einem komplett ausfall für 10Tage. Viel Geld und Zeit später => alles läuft wieder
    Da es ja langweilig wäre wenn alles funktionieren würde der nächste Hammer. Seit dem 30.01.07 (!!!) kann mein Router nicht mehr synchronisieren, ergo kein Telefon und kein Internet. Bei der Hotline hab ich x mal angerufen und mir wurde im laufe der Zeit 7 Techniker Termine gegeben, und man Stelle sich vor am 6. dieser Termine (nach 2. Monaten Wartezeit!!!) kam sogar jemand der mir sagte er könne nichts tun, da an der Leitung ins Haus rein irgendetwas kaputt sei. Damit verabschiedete sich der Mann und lies mich mit meinem Problem alleine. Darauf rief ich wieder bei freenet an und die sagten mir sie schicken jemanden. Das mir da der Kragen platzte kann sich ja wohl jeder vorstellen. Der Techniker kam wie zu erwarten nicht und seit dem habe ich auch nicht mehr bei freenet angerufen. Mittlerweile ist es mir auch egal, da ich W-Lan vom Nachbarn bekomme, ein neues Handy mit Festnetznummer vor Vertragsende meines alten Handys gekauft habe und ich seit März keine Gebühren mehr an freenet bezahle.

    Obwohl mich das mit den Gebühren wundert, im Februar bezahlte ich die mit Mahnung geforderte Rechnung unter Vorbehalt und seit dem schicken die zwar monatlich ihre Rechnung, buchen diese aber nicht ab. ich bekomme auch keine Mahnungen oder so. Ok das ist auch nur richtig so, da ich ja auch keine Leistungen erhalte aber etwas stuzig macht mich die Sache dann doch.
    So und nun zu meiner eigentlichen Frage, da ich davon ausgehe, dass bis zum Vertragsende 09/2008 eh nichts mehr funktionieren wird habe ich mir überlegt den Vertrag vorzeitig zu kündigen um mir dann etwas anderes zu suchen. Nur wie mache ich das jetzt am besten??? Ich habe auch kein Interesse daran wieder Leistungen von freenet zu bekommen, ich will den Vertrag nur noch los werden.

    Zu der ganzen Sache kann ich nur sagen: "Normal ist das nicht!"
    Danke für eure Hilfe!!!

  2. #2
    Avatar von Sonicwave
    **********
    Sonicwave ist offline

    Title
    Co-Administrator
    seit
    30.11.2003
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.955
    Danke
    348

    Standard

    Ich würde denen noch eine angemessene Frist setzen.. Sagen wir mal zwischen 14 Tagen und 4 Wochen. Schriftlich per Einwurfeinschreiben mit Rückschein.
    Kein Übergabeeinschreiben, da dies vom Empfänger abgelehnt werden kann....

    Wenn dann innerhalb dieser Zeit nicht reagiert wird oder der DSL läuft, hast du das recht den Vertrag wg. nichterfüllung vorzeitig zu beenden.
    Leider bist du weiterhin von Freenet abhängig bis diese den Port freigeben. (wenn du den Telefonanschluss noch bei T-Com haben solltest.)

  3. #3
    Avatar von Desateur
    Desateur ist offline
    Themen Starter

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    24.04.2007
    Beiträge
    119
    Danke
    0

    Standard

    Hi,

    danke für die schnelle Antwort, die Kündigung ist geschrieben und wird morgen nach Kiel geschickt, bin ich ja mal sehr gespannt ob da noch einer reagiert.

    Schönen Abend noch

  4. #4
    Avatar von jubo14
    *********
    jubo14 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.11.2006
    Beiträge
    2.968
    Danke
    6

    Standard

    Ich fürchte, so kommst Du nicht ans Ziel!

    Du kannst nämlich nicht kündigen!

    Wie schon geschrieben, musst Du Freenet erst eine schriftliche Frist von min. 14 Tagen geben. In diesem Schreiben kannst Du ankündigen, dass Du bei Nichteinhaltung dieser Frist von Deinem Recht auf Rücktritt vom Vertrag (wegen Nichterfüllung seitens Freenet) Gebrauch machen wirst.

    Schafft es Freenet Deinen Internetzugang in der Frist lauffähig zu machen, bist Du weiterhin an den Vertrag gebunden!
    Schaffen sie es nicht, kannst Du von Vertrag zurücktreten. Das hat zwar den gleichen Effekt, wie eine Kündigung, ist aber rechtlich etwas anderes.

    Und wann Du bei einem anderen Anbieter einen DSL-Anschluss bekommst hängt davon ab, wann Freenet den Port freigibt. Ich fürchte das könnte dauern!

  5. #5
    Avatar von GEH
    GEH ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    18.12.2006
    Beiträge
    2.732
    Danke
    6

    Standard

    Ja das stimmt, wenn die bei Freent juristisch pingelig handlen, können die ein Schrieben mit dem Wort Kündigung ignorieren.
    Es ist besser wenn in Schreiben steht, dass bei Nichteinhaltung der Frist das Recht auf Rücktritt wahr genommen wird.

  6. #6
    Avatar von sinus
    sinus ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    05.11.2006
    Beiträge
    181
    Danke
    0

    Standard

    Hallo, ich freue mich, dieses Forum wieder bereichern zu dürfen. Eine Kündigung des Vertrags ist ohne weiteres möglich, wenn die Nachbesserungsfrist von Freenet nicht eingehalten wird.

    Allerdings ist die normale Reaktion dieses Providers entweder keine oder die Bestätigung der gewünschten Kündigung zum stinknormalen Enddatum der Mindestlaufzeit des Vertrages.

    Wer noch an das Gute im giftgrünen Provider glaubt, für den habe ich hier 2 prächtige Links. Es handelt sich um 2 Aufzeichnungen des honorigen NDR, Sendung "Markt". Viel Vergnügen!

    Link 1: https://www3.ndr.de/ndrtv_pages_video...941868,00.html
    Link 2: https://www3.ndr.de/ndrtv_pages_video...297204,00.html

  7. #7
    Avatar von jubo14
    *********
    jubo14 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.11.2006
    Beiträge
    2.968
    Danke
    6

    Standard

    Das mag jetzt alles etwas spitzfindig sein, aber ich möchte hier mal auf ein paar rechtliche Unterschiede hinweisen.

    Eine Kündigung ist immer eine Beendigung des Vertragsverhältnisses zum vorher vereinbarten Termin. (z.B. Mindestlaufzeit)
    Kündigen kann ich jederzeit. Überspitzt kann ich (bei 12 Monats Mindestvertragsdauer) am 01.04.2007 einen Vertrag abschließen, den ich noch am gleichen Tag, mit Wirkung zum 31.03.2008 kündige.

    Ein Rücktritt steht jedem laut Fernabsatzgesetz zu, wenn der Vertrag am Telefon oder im Internet abgeschlossen wurde. Wenn der Anbieter hier nichts gravierendes falsch macht, beginnt eine 14 tägige Frist mit dem Vertragsabschluss zu laufen. Innerhalb der 14 Tage kann ich ohne besondere Gründe meinen Rücktritt vom Vertrag erklären.
    Erfüllt der Vertragspartner seine Verpflichtung nicht (wie im hier behandelten Fall), so muss der Kunde eine Frist setzten und kann nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist auch nach Verstreichen der 14 Tage vom Vertrag zurücktreten.

    Auch wenn es nicht sehr Kundenfreundlich ist, wird sich jeder Anbieter immer so lang stur stellen, bis der Kunde die richtige Formulierung "gefunden" hat. Eine vorzeitige Vertragskündigung wird jedoch nur in den Fällen funktionieren, die in den AGB des Anbieters auch aufgeführt sind. (z.B. Umzug ins Ausland)

  8. #8
    Avatar von GEH
    GEH ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    18.12.2006
    Beiträge
    2.732
    Danke
    6

    Standard

    @jubo14
    Kompliment, ich finde das sehr gut beschreiben.
    Spitzfindig ist das nur von Seiten der Anbieter, es geht hier aber darum, den Leuten einen Tipp zu geben, wie sie auf ihrem Vertrag kommen ohne juristische Fehler zu machen.
    Der Anbieter wird ja dem Kunden auch nie mitteilen, dass er besser Rücktritt geschreiben hätte und mit der Formulierung Kündigung nur zum vereinbarten Vertragsende aus dem Vertrag kommt.

    @sinus
    Jetzt klar?
    Es ist von Freenet zwar äußerst fies aber die handeln juristisch korrekt, wenn der Kunde von Kündigung statt von Rücktritt schreibt und die dann für das Vertragsende die Mindestlaufzeit einrechnen.

  9. #9
    Avatar von sinus
    sinus ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    05.11.2006
    Beiträge
    181
    Danke
    0

    Standard

    Jetzt klar?
    Eigentlich schon immer. Die Erläuterungen von jubo 14 mögen zwar in bestimmten Fällen zutreffen, aber gemeint war hier die außerordentliche oder im Volksmund "fristlose Kündigung", die bei triftigem Grund sogar die Firma Freenet versteht. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist durchaus das richtige Werkzeug, um den Provider im Fall einer schwerwiegenden Vertragsverletzung festzunageln. Jedenfalls klappte das in meinem Fall ausgezeichnet. Die Erklärung zu diesem Begriff ist hier:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Wichtiger_Grund

    Der Rücktritt von einem Vertrag ist eine andere Sache. Das hätten die Provider in einigen Fällen lieber, denn (Auszug Wikipedia):
    Jede Partei hat die erbrachten Leistungen zurückzugewähren sowie die gezogenen Nutzungen herauszugeben.
    Zwischen verstehen und korrekt reagieren ist ein weiter Weg. Setzt man voraus, dass der Kunde nur als dummes Melkvieh angesehen wird, wird auch eine formell korrekte Kündigung (oder Vertragsrücktritt) erst einmal ignoriert. Danach das übliche Spiel: Einsetzen des neuen Vertragsende-Datums nach Gutsherren-Art. Also entweder das Enddatum der ganz normalen Mindestvertragslaufzeit oder ein beliebiges Datum dazwischen. Auf jeden Fall nicht bei einer fristlosen Kündigung das Datum der Übergabe des Benachrichtigungsschreibens.

    Es ist für das Ergebnis vor Gericht ziemlich wurscht, ob der frustrierte Kunde seine gewollte Trennung von einem miesen Provider perfekt formulierte. Wichtiger ist, dass der Grund unanfechtbar und so schwerwiegend ist, dass keine Vertragsklausel die sofortige Auflösung des Vertragsverhältnisses verhindern kann. Diese Klauseln (in den AGBs) gibt es jedoch bei den meisten Providern reichlich.

  10. #10
    Avatar von Desateur
    Desateur ist offline
    Themen Starter

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    24.04.2007
    Beiträge
    119
    Danke
    0

    Standard

    So wie auch immer der perfekte Breif auszusehen hat, folgendes sollte am Freitag bei Freenet eingegangen sein:

    Betreff: Vorzeitige Kündigung


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    seit dem 31.01.2007 ist es mir nicht mehr möglich mich mit dem Internet zu verbinden. Seit diesem Zeitpunkt habe ich mehrere E-Mails geschrieben welche nie beantwortet wurden und des Weiteren mehrmals Kontakt mit der Hotline aufgenommen. Mir wurden mehrere Techniker Termine versprochen, welche allerdings nicht eingehalten wurden. Am Samstag, den 24.03.07, nach fast 2 monatiger Wartezeit, kam ein Techniker, doch dieser konnte den Schaden nicht beheben. Seit diesem Moment bin ich es Leid mich weiterhin darum zu kümmern, da ich wichtigeres zu tun habe als auf nicht erscheinende Techniker zu warten. Da Sie es auch nicht für nötig halten sich um die Probleme Ihrer Kunden zu kümmern gewähre ich Ihnen hiermit eine endgültige Frist bis zum 11.05.07 das Problem zu beheben. Sollte dies nicht geschehen sehe ich unsere vertragliche Vereinbarung auf Grund nichterbrachter Leistungen Ihrerseits als beendet. Ich bitte sie mir eine Bestätigung der Kündigung zum oben genannten Termin zu übersenden.

    Mit freundlichen Grüßen


    Komischerweise habe ich meinen Rückschein noch nicht erhalen obwohl ich am Donnerstag den 26.04.07 den Brief abgeschickt habe. Aber ich gehe mal stark davon aus, dass der brief angekommen ist da mich am Samstag den 28.04 einer von Freenet angerufen hat.
    Zuerst musste er feststellen dass ich ja seit drei Monaten und nicht erst seit einem Monat, wie er zu glauben meinte, kein Internet mehr habe. Darauf kam, wär hätts gedacht, dass ja die Telekom an allem Schuld sei aber der Fehler behoben worden wäre. Nachdem ich ihm mitteilte das trotzdem nichts funktioniert lag der Fehler auf einmal bei der FritzBox. Da ich auch keine Lust habe durch Aachen zu maschieren und bei irgendeinem DSL User das Teil einzustecken um zu sehen ob sie nun funktioniert oder nicht, bot man mir an sofort mir eine neue zu schicken. Was das bringen soll wissen nur die bei Freenet da das Teil wunderbar funktionierte und auch immernoch funktioniert, außer natürlich das Internet, aber ansonsten läuft das Teil wunderbar. Ich bin ja mal sehr gespannt, ach und noch eine Frage, wenn das Internet bis zur kündigungsfrist nicht gehen sollte, wovon ich bei dem Saftladen mal ausgehe, habe ich Chance auf eine Entschädigung?

    Einen schönen Abend noch.
    Gruß

  11. #11
    Avatar von Desateur
    Desateur ist offline
    Themen Starter

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    24.04.2007
    Beiträge
    119
    Danke
    0

    Standard

    Moin,

    So die neue FritzBox is da und, wer hätts gedacht, da geht genausowenig wie mit meiner alten...
    Fassen wir mal den bisherigen Stand zusammen:
    1. Fehler liegt bei Telekom, behoben(wenn es einen gab )
    2. Fehler FritzBox, neue geht auch nicht, beide kaputt
    3. Fehler vielleicht bei mir da ich Stecker nicht einstecken kann???Wer weiß

    Naja, noch haben sie ja eine Woche Zeit, mal gugn was noch so passiert.

    Gruß

    edit: Mal eine rechtliche Frage, da Freenet ja reagierte soll ich jetzt auch was machen also denen sagen das es immernoch nicht geht oder auf den nächsten anruf machen? Danke.

  12. #12
    Avatar von jubo14
    *********
    jubo14 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.11.2006
    Beiträge
    2.968
    Danke
    6

    Standard

    Natürlich musst Du Dich bei Freenet melden!

    Denn es mag ja so einige bei denen im Argen liegen, aber jetzt davon auszugehen, dass dort jemand über hellseherische Fähigkeiten verfügt, ist etwas viel verlangt.

    Dort geht man davon aus, dass durch den Austausch der Fritzbox das Problem gelöst ist. Wenn Du Dich nicht meldest, wird Freenet (zu Recht) geltend machen, dass Du die "Nachbesserung" so akzeptierst wie sie erfolgt ist. Folge davon wäre, dass Du auf jeden Fall die gesamte Vertragszeit "absitzen" und zahlen musst!

    Der richtige Weg wäre (wieder schriftlich per Einschreiben!) Freenet von der Erfolglosigkeit ihrer Nachbesserung in Kenntnis zu setzen und damit eine letztmalige Nachfrist von 14 Tagen zu verbinden.
    Hat sich dann immer noch nichts getan, musst Du erneut aktiv werden.
    (Hast Du eine Rechtschutzversicherung?) Ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale könnten Dir dann weiter helfen.
    Ich fürchte es läuft dann aber auf einen Rechtsstreit hinaus. Und wann Du dann tatsächlich DSL (bei einem anderen Anbieter) nutzen kannst, steht in den Sternen!

  13. #13
    Avatar von Desateur
    Desateur ist offline
    Themen Starter

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    24.04.2007
    Beiträge
    119
    Danke
    0

    Standard

    Hallo zusammen,

    ich habe Freenet mal wieder einen Brief mit folgendem Inhalt geschrieben:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mir wurde von Ihnen eine neue FritzBox gesendet doch leider ist es mir immer noch nicht möglich eine Verbindung zum Internet herzustellen.
    Hiermit gewähre ich Ihnen eine letztmalige Frist bis zum 25.05.07 das Problem zu beheben. Ich bin auch nicht bereit Ihnen eine weitere Frist einzuräumen, sollte es daher bis zum oben genannten Datum weder zu einer Problemlösung noch zu einer Vertragsauflösung, auf Grund nicht erbrachter Leistungen Ihrerseits, kommen sehe ich mich gezwungen rechtlichen Beistand zu Hilfe zu nehmen.


    Den Rückschein habe ich heute bekommen, noch hat keiner von denen angerufen aber dafür habe ich eine dicke Mahnung von März und April bekommen und die für Mai wird wohl auch nicht lange auf sich warten lassen. Darauf habe ich folgendes per E-Mail Kontoakformular geschrieben, ich hab so die Ahnung, dass die mir auf die Weise nicht antworten werden:

    Guten Tag,

    ihre Mahnung vom 15.05.07 ist eine Frechheit, da ich seit dem 31.01.07 eine gestörte Leitung habe und der Schaden bis heute nicht behoben wurde. Aus diesem Grund betrachte ich Ihre Vorderungen als haltlos und werde den Betrag nicht überweisen. Sollten Sie Ihre Vorderung weiter aufrecht erhalten werde ich gezwungen sein sämtliche Unterlagen an meinen Anwalt weiterzugeben.


    So der aktuelle Stand der Dinge. Ich bin gerade am klären wie es mit unserer Rechtschutzversicherung aussieht und wenn ich weiterhin Mahnungen bekomm oder es bis zum 25.05 keine Lösung gibt werde ich den ganzen Kram an einen Anwalt weiter geben. Die Briefe an Freenet wie auch die beiden Rückscheine habe ich ja also hoffe ich auf Erfolg fals es zum Rechtsstreit kommen sollte. Hat sonst noch jemand ein paar hilfreiche Tips für mich oder Vorschläge?

    Bis auf weiteres.
    Gruß

  14. #14
    Avatar von Desateur
    Desateur ist offline
    Themen Starter

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    24.04.2007
    Beiträge
    119
    Danke
    0

    Standard

    Hallo zusammen,

    Wie zu erwarten hat Freenet noch nichts von sich gegeben außer einer weiteren Mahnung per Post. Eine Erinnerung daran, dass ich den "defekten" Router zurück schicken soll war auch im Briefkasten aber irgendeine Nachricht bezüglich meiner Beschwerden natürlich nicht
    Da ich in 2 Monaten auch umziehen werde wollte ich mal nachfragen wie es dann aussieht mit einer Kündigung, denn irgendwie habe ich so das Gefühl, dass bis dahin an der momentanen Lage nicht viel anderst sein wird, außer dass die Mahnungen wohl mehr werden. Nebenbei finde ich die Androhung in der Rechnung "bei anhaltendem Zahlungsverzug, wird die Freenet AG die Sperrung [...] vornehmen" sehr amüsant. Also mal im Ernst, hat irgendeiner von diesen Service Fritzen jemals eine meiner Beschwerden gelesen??? Ich gehe ja mal nicht davon aus.
    Was mich auch mal sehr interesieren würde ist folgendes: Wenn das mit den Rechnungen/Mahnungen so weiter geht wird Freenet auf kurz oder lang ein Inkassounternehmen mit der Sache beauftragen und dann wird es ja richtig teuer. Da ich mich ja schon mehrmals schriftlich beschwerd habe und sämtliche Schriebe noch in irgendeiner Form besitze, bis hin zu allen Eingangsbestätigungen der beschwerde Mails an Freenet, sollte ich doch eigentlich auf der sicheren Seite stehen wenn ich die Zahlungen verweigere oder sehe ich hier irgendetwas falsch? Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.

    Gruß

  15. #15
    Avatar von jubo14
    *********
    jubo14 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.11.2006
    Beiträge
    2.968
    Danke
    6

    Standard

    Du hast mit dem Anwalt "gedroht", also musst Du jetzt auch einen Anwalt einschalten.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich viele Probleme mit einem Schreiben eines Anwaltes plötzlich und unerwartet erledigen. Belege und Briefe des Kunden tauchen plötzlich wieder auf, die Kommunikation innerhalb eines Unternehmens wird schlagartig verbessert, usw.
    Bisher ist es mir erst ein mal passiert, dass es auch nach der Einschaltung eines Anwaltes zu keinem Ergebnis kam. Demgegenüber stehen sieben Fälle in denen ein, oder maximal zwei, Anwaltsbriefe genügt haben.

  16. #16
    Avatar von Desateur
    Desateur ist offline
    Themen Starter

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    24.04.2007
    Beiträge
    119
    Danke
    0

    Standard

    Boah mir platz gleich der S... , rufen mich die Freenet Heinis an und wollten erst mal Frau K....., ich erstmal:
    "Schauen Sie mal genau nach, das heißt schon mal Herr und nicht Frau."
    "Oh ja, ich sehs. Ich wollte wissen ob das Internet wieder geht?"
    "War ich wieder online?"
    "Nein, waren Sie nicht", damit auch das beantwortet
    "ist denn der Router angekommen?"
    "Ja und es geht trotzdem nicht, habe ich aber auch geschrieben."
    "Achso, wahrscheinlich per E-Mail".
    Da dachte ich schon was ist das denn jetzt? Ein Eingeständnis, dass E-Mails gleich im Müll landen oder was??? Dann meinte ich halt wieder, "Nein, per Einschschreiben."
    "Achso, ja davon weiß ich nichts, das landet woanderst".
    Das ist ja klasse, da besschwerd man sich und die machen sich nicht mal die Mühe es an die zuständigen "professionellen" Technik Futzis zu geben, ne das kann doch echt nicht sein oder? So und das beste war dann der Satz: "Das kann ja so nicht sein, ich werde es weitergeben das sich da langsam mal was ändert", mein "langsam ist wohl sehr zutreffend" konnte ich mir dann nicht mehr verkneifen . Naja er will das nun mal an die Telekom weitergeben weil jetzt sind die anscheinend schon wieder Schuld, die Frist endet am 25.05 und ich gehe ja nicht davon aus, dass bis dahin noch etwas passiert und was danach ist ist mir so ziemlich egal. Wenn sie es zB am 26.05 gerichtet bekommen, muss ich das noch akzeptieren oder ist das deren Problem da die Frist ja am 25 endet?
    Ganz ehrlich von diesem Papagei will ich nur noch weg, allerdings muss ich sagen, dass der Papagei zu denen wirklich gut passt, denn ich vermute der bildet das "Fachpersonal" aus. Wieso? Ganz einfach, wenn man mit dem "Service"-Team redet git es ca. 3 standart Sätze:
    1. Tut uns leid
    2. Wir suchen den Fehler
    3. Das Problem wird behoben
    Also ein Papagei bekommt das auch noch hin

    Normal ist das nicht!

    Gruß

  17. #17
    Avatar von jubo14
    *********
    jubo14 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.11.2006
    Beiträge
    2.968
    Danke
    6

    Standard

    Nach verstreichen der Frist musst Du es "eigentlich" nicht mehr akzeptieren.

    Wobei es kann das geringere Übel sein. Wenn dann nämlich die Leitung steht, Du aber auf der Beendigung des Vertrages bestehst, kann sich die Portfreigabe bis nach den Abschluss eventuell anfallender Rechtsstreitigkeiten hinziehen.

    Nur hast Du hier ein Stadium erreicht, wo Du wirklich einen Anwalt konsultieren solltest.

    Wenn es erst einmal nur um eine kurze Beratung und einen "bösen Brief vom Anwalt" geht, dürfte das unter 50,- € zu machen sein. (Das sollte man sich auch ohne Rechtsschutzversicherung überlegen.)

  18. #18
    Avatar von Desateur
    Desateur ist offline
    Themen Starter

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    24.04.2007
    Beiträge
    119
    Danke
    0

    Standard

    Hi,

    nene du, ich will nur weg von denen. Ich ziehe ja in 2 Monaten um und dann hab ich echt keine Lust in der neuen Wohnung erst wieder Monate zu warten bis vielleicht etwas funktioniert. Da werde ich mir Internet entweder teilen oder ich gehe zur guten alten Telekom.

    Gruß

  19. #19
    Avatar von jubo14
    *********
    jubo14 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.11.2006
    Beiträge
    2.968
    Danke
    6

    Standard

    Vorsicht!

    Wenn Du umziehst und in der neuen Wohnung einen neuen Anbieter wählst, entbindet das nicht von Deinen vertraglichen Verpflichtungen Freenet gegenüber.
    Wenn Freenet in der neuen Wohnung einen Anschluss anbieten könnte, wirst plötzlich Du vertragsbrüchig. Dann ist es nämlich völlig egal, ob das geklappt hätte oder nicht, Freenet wird auf Vertragserfüllung bestehen.
    Folglich wirst Du dann 15 Monate, zu den Gebühren Deines neuen Providers, auch noch die Zahlungen an Freenet leisten dürfen.

    Wenn Du hier nichts tust und glaubst in zwei Monaten erledigt sich das von selber, kann das sehr teuer werden!

    Ich sage nur: Anwalt!

  20. #20
    Avatar von Desateur
    Desateur ist offline
    Themen Starter

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    24.04.2007
    Beiträge
    119
    Danke
    0

    Standard

    Ne nicht das wir uns hier falsch verstehen, es ist mir schon klar, dass die Sache mit Freenet bis dahin erledigt sein muss. Ich will es bis dato nur erledigt haben. Ich werde auch anfang nächste Woche zum Anwalt gehen, da ich nicht das Gefühl habe das sich irgendein Mensch um mein Anliegen kümmert. Antworten von denen gibt es ja nicht und man wird kompellt im dunkeln gelassen.

    Schönen Abend noch und Danke für die Tips, Neuigkeiten folgen

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 17.01.2009, 17:56
  2. Freenet Komplett 16000 vorzeitig kündigen?

    Von Hennes8 im Forum Sonstige DSL-Anbieter
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 18.07.2008, 15:44
  3. Freenet vorzeitig kündigen geht das?

    Von DatKat im Forum Sonstige DSL-Anbieter
    Antworten: 22
    Letzter Beitrag: 05.06.2008, 22:51
  4. Freenet kündigen vorzeitig?

    Von Freenetuser707 im Forum Sonstige DSL-Anbieter
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 30.11.2007, 01:56
  5. Keine Bereitstellung von Freenet-Komplett -> wie kündigen

    Von AstroZombie im Forum Sonstige DSL-Anbieter
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 04.08.2007, 16:55
Diese Seite benutzt Cookies Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Infos zum Datenschutz