Außerordentliche Kündigung bei Wohnungsumzug?

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  1. #1
    Avatar von Neo_0815
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    Standard Außerordentliche Kündigung bei Wohnungsumzug?

    Ich habe Interesse am Call & Surf Comfort Tarif - 12 Monate Mindestlaufzeit.
    Ist es möglich, bei einem Umzug trotzdem vorher zu kündigen, falls am Zielort der bisherige Vertrag nicht möglich ist?
    Laut AGB 15.3 kann man bei "wichtigen" Gründen außerordentlich kündigen.
    Wichtige Gründe für T-Com sind Verletzungen der Punkte unter Punkt 4 - die wichtigen Gründe des Partners, dem Kunden, werden nicht benannt.

    Zählt dies dazu? Gibt es dazu vll. auch schriftliche "Formen".

    Gruß

  2. #2
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    Standard Re: Außerordentliche Kündigung bei Wohnungsumzug?

    Zitat Zitat von Neo_0815
    Ist es möglich, bei einem Umzug trotzdem vorher zu kündigen, falls am Zielort der bisherige Vertrag nicht möglich ist?
    Der Vertrag Call & Surf Comfort mit DSL 6000 gilt auch noch, wenn am neuen Wohnort technisch nur DSL 1000 möglich ist.
    Das ist kein Grund um aus dem Vertrag zu kommen, er gilt auch für eine gringere Bandbreite und beinhaltet schließlich auch noch andere Komponenten wie eine Flatrat in Telefonfestnetz.
    Du kommst dann aus dem Vertrag, wenn am neuen Wohnort überhaupt gar kein DSL möglich ist.
    Oder wenn Du z.B. nachweisen kannst, dass Du ins Ausland ziehst, wo es keine T-Com gibt.
    Die T-Com interessiert es auch nicht, ob der neue WG-Mitbewohner schon ein DSL hat.
    Anscheinend kommst Du aber in solchen Fällen aus dem Vertrag, wenn Du für die Restlaufzeit die Hälfte der Grundgebühr bezahlst.
    D.h. angenommen Du hast noch 4 Monate, dann wären das 50 Euro x4 /2 = 100 Euro

  3. #3
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    So war das auch gedacht - wenn kein DSL technisch möglich weil nur Glasfaser da zum Bsp. .
    Wenn es technisch geht nehm ich den Vertrag nat. mit.

    Gruß

  4. #4
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Neo_0815
    So war das auch gedacht - wenn kein DSL technisch möglich weil nur Glasfaser da zum Bsp. .
    Wenn es technisch geht nehm ich den Vertrag nat. mit.
    Ja, ich denke es ist wichtig zu sagen, dass es kein Kündigungsgrund ist, wenn am neuen Wohnort nur noch eine geringere DSL-Geschwindigkeit verfügbar ist.
    Die T-Com lässt Dich vermutlich bei einem Call&Surf mit DSL 16000 dann auf DSL 6000 wechseln, weil dieser Vertrag außer dem DSL die gleichen Leistungsinhalte hat. Darunter gibt es aber keine weitere Staffelung.
    Bei machen Anbietern gibt es bei Paketangeboten sowieso keine Staffelung mehr sondern nur eine Vertragsvariante bis 16000 wie bei 1und1.

    Wenn Dir klar ist, dass rein die Geschwindigkeit kein Grund ist den Vertrag auf zu lösen, dann ist ja schon ein wichtiger Punkt klar.
    Es gibt hier immer Leute die dann weniger bezahlen oder aus dem Vertrag wollen, wenn an neuen Wohnort das DSL etwas langsamer ist, das geht i.d.R. leider nicht.

  5. #5
    Avatar von Neo_0815
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    Nein das ist voll aktzeptabel.
    Geht halt nur darum, falls in der neuen Wohnung kein DSL machbar ist, das ich dann nicht Monate für "nichts" zahle.

    Gruß

  6. #6
    Avatar von Jan2208
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    Zitat Zitat von GEH
    Die T-Com lässt Dich vermutlich bei einem Call&Surf mit DSL 16000 dann auf DSL 6000 wechseln, weil dieser Vertrag außer dem DSL die gleichen Leistungsinhalte hat.
    Du vergisst die Hot Spot Flat, die seit dem 1.4. bei 16000 inkl. ist *klugscheiss modus off*

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