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Kündigung wg. Geschäftsaufgabe

1Antworten
  1. #1
    Avatar von ray28
    ray28 ist offline
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    29.07.2007
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    0

    Standard Kündigung wg. Geschäftsaufgabe

    Hallo,
    gegen Ende des Jahres muss ich leider mein Geschäft aufgeben. Habe einen 1&1 Flat-Tarif mit frühestem Kündigungstermin August 08. Grundgebühr ca. 10 Euro, DSL-Netzanschluss ca. 25 Euro. Da der Telefonanschluss dann nicht mehr existiert, muss ich nur die DSL-Gebühr weiter zahlen, also 8 x 25 Euro = 200 Euro.
    Nun folgende Überlegung: Bei Wechsel in 2DSL (ist ja auch bei Bestandskunden bei Kündigungsandrohung anscheinend möglich) ist die Grundgebühr 19,99 €, keine DSL-Gebühr. Die Vertragslaufzeit ist 24 Monate. Aber wenn der Telefonanschluss wegen Geschäftsaufgabe wegfällt, was ist dann zu zahlen ??? Kommt man da mit 0 raus?
    Wer kennt sich aus?
    Vielen Dank im Voraus!
    Gruß
    Ray

  2. #2
    Avatar von Cservice
    Cservice

    Standard

    Hallo Ray,

    ich glaube die entscheidende Frage ist wer ist Kunde bei 1&1 Du als Person, oder die Firma die Du betreibst. Ist es die Firma und wird dies aufgelöst, abgewickelt aufgegeben, dann existiert der Kunde ja nicht mehr. Somit Kopie der Gewerbeabmeldung und Sonderkündigung zum Termin.

    Bist Du als Privatperson da Kunde wird es schon schwieriger.

    Allerdings stimmt auch was nicht an dem was Du schreibst, ich kenne das so :

    Meldest Du den Telefonanschluß ab, entfällt somit der Netzzugang (in Deinem Fall wohl DSL 6000), d.h. Du brauchst eben diese 25 € nicht mehr bezahlen, nur noch die 10 €, weil der Zugang (mit Deinen Daten), z.b. von anderswo möglich bleibt.
    Anders verhält es sich bei 3 DSL 4 DSL und 2 DSL, dort sind Netzanschluß und Zugang ein Produkt sozusagen, allerdings weiß ich auch hier, dass 1&1 bei Kündigung des Telefonanschlusses und somit Wegfall des Netzanschlusses, nur 10 € weiter kassiert. Zumindestens war es immer so.

    BG

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