Fehlangaben von Arcor zur Kündigung, § 313 BGB

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  1. #1
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    Standard Fehlangaben von Arcor zur Kündigung, § 313 BGB

    Durch einen "Ranger" von Arcor der zu uns nach Hause gekommen ist, sind wir auf Arcor aufmerksam geworden, er erklärete mir das ich aus meinem Freenet Vertrag denn ich seit 18 Monaten nutze raus kann ohne die Kündigungsfrist von 12 Monaten einzuhalten.
    Mehrmals habe ich mich bei ihm Informiert wie das gehen soll, er wies immer auf den §313 BGB hin. Damit solle das möglich sein, da der Telekom Anschluss gekündigt wird und einem die Grundlage für das Freenet DSL genommen werden. Somit haben wird 2 Monate später den Vertrag unterschrieben.

    Habe anschließend eine Kündigung an Freenet geschrieben, das bis zum 01.08.2007 unser Telekom Anschluss abgestellt wird und ich Freenet DSL nicht mehr nutzen kann und nach §313 Kündigen will.

    Heute kam ein Brief von Freenet das der Anschluss gekündigt wird aber ich noch bis zum 01.08.2008 weiterhin Zahlen muss.

    Das würde bedeuten das ich 1 Jahr lang, jeden Monat 28€ für einen DSL Anschluss mit Flat Zahle ohne ihn Nutzen zu können.

    Habe heute mit einem Arcor Mitarbeiter geredet der mit erklärt hat das dieser "Ranger" von Arcor uns sozusagen verarscht hat. Habe einen Wiederruf des Vertrages von Arcor heute abgesendet, mit der Begründung der Fehlangaben zur Kündigung des Freenet DSL. Aber da der Vertrag schon vor einem Monat unterschrieben wurde kann ich nur auf Kulanz seitens Arcor hoffen.

    Was kann man da machen?
    Jemand vielleicht was ähnliches wiederfahren?

    Gruß Andreas

  2. #2
    Avatar von GEH
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    Puhh, da kannst Du eigentlich gar nicht viel machen, außer - wie Du schon selbst gesagt hast - auf die Kulanz von Arcor hoffen.

    Du hast einfach keine Möglichkeit die Falschaussage beim "Haustürgespräch" irgendwie zu beweisen.
    Wegen genau dieser Probematik lassen sich solche Verträge zwar nach Eintreffen der Auftragsbestätigung noch kündigen - aber soweit mir bekannt nur 2 Wochen lang.

    Wenn Du noch den Namen des Drückers ("Rangers") hast, dann würde ich den auf jeden Fall an Arcor weiter geben.
    Vielleicht gab es bereits Ärger mit dieser Person.

  3. #3
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    ist doch echt eine Frechheit sowas den leuten unterzu jubeln, vorallem schädigt sich Arcor mit sowas den Ruf

  4. #4
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    Zitat Zitat von technics
    ist doch echt eine Frechheit sowas den leuten unterzu jubeln, vorallem schädigt sich Arcor mit sowas den Ruf
    Ja, komischer Weise lassen alle Anbieter derartige Drücker für sich arbeiten.

    Was ich allerdings auch nicht verstehe ist, dass es immer noch Leute gibt, die sich an der Haustür oder über Telefon Vertäge aufschwatzen lassen.
    Davor wird doch schon seit Jahren gewarnt - in der Presse, im TV gibt es regelmäßig Horrorberichte in Verbrauchersendungen und in Internetforen findest Du sowieso nur gegative Berichte über Drücker.

    Es tut mir natürlich leid für Dich und ich wünsch Dir viel Glück und vor allem Gegegenkommen seitens von Arcor.
    Aber was um alles in der Welt hat Dich dazu geritten, an der Haustür einen solchen Vertrag ab zu schließen?

  5. #5
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    Zitat Zitat von GEH
    Aber was um alles in der Welt hat Dich dazu geritten, an der Haustür einen solchen Vertrag ab zu schließen?
    Das frage ich mich nun auch.

    Also es hat sich irgendwie logisch angehört, das man kündigen kann wenn der Telekom anschluss auch gekündigt wurde.
    Außerdem kam er ja nicht von irgendeiner noname Firma, sondern Arcor, da hatte ich mir schon irgendwie seriosität und erlichkeit versprochen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von technics
    Außerdem kam er ja nicht von irgendeiner noname Firma, sondern Arcor, da hatte ich mir schon irgendwie seriosität und erlichkeit versprochen.
    Einspruch. Arcor hat keine Drücker unter Vertrag (in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis).

    G., -#####o:

  7. #7
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    also im Arcor geschäft wurde mir gesagt das es ein "Ranger" ist der durch Hausbesuche oder wie auch immer versucht Verträge abzuschließen.

    Habe das was gefunden

    Mein Arcor ist erst seit gestern Freigeschaltet. Glaube die Freischalt codes habe ich erst seit einer Woche, muss schnell nachsehen.
    Bei Freenet habe ich jetzt gelese:

    13.2 Der Vertrag beginnt 14 Tage nach Zugang des Zugangscodes (DSL-
    Verbindungskennung) gem. Ziffer 1.4 bzw. mit erstmaligem Verbindungsaufbau durch den
    Nutzer. Im Falle der gleichzeitigen Bestellung eines freenet DSL Anschlusses beginnt der
    Vertrag mit der betriebsfähigen Bereitstellung des freenet DSL Anschlusses.
    wenn das auch bei Arcor geht, dann müsste es mit dem Wiederruf funktionieren.

  8. #8
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    Zitat Zitat von technics
    also im Arcor geschäft wurde mir gesagt das es ein "Ranger" ist der durch Hausbesuche oder wie auch immer versucht Verträge abzuschließen.

    Habe das was gefunden

    Mein Arcor ist erst seit gestern Freigeschaltet. Glaube die Freischalt codes habe ich erst seit einer Woche, muss schnell nachsehen.
    Bei Freenet habe ich jetzt gelese:

    13.2 Der Vertrag beginnt 14 Tage nach Zugang des Zugangscodes (DSL-
    Verbindungskennung) gem. Ziffer 1.4 bzw. mit erstmaligem Verbindungsaufbau durch den
    Nutzer. Im Falle der gleichzeitigen Bestellung eines freenet DSL Anschlusses beginnt der
    Vertrag mit der betriebsfähigen Bereitstellung des freenet DSL Anschlusses.
    wenn das auch bei Arcor geht, dann müsste es mit dem Wiederruf funktionieren.

  9. #9
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    Zitat Zitat von technics
    Mein Arcor ist erst seit gestern Freigeschaltet. Glaube die Freischalt codes habe ich erst seit einer Woche, muss schnell nachsehen.
    Bei Freenet habe ich jetzt gelese:

    13.2 Der Vertrag beginnt 14 Tage nach Zugang des Zugangscodes (DSL-
    Verbindungskennung) gem. Ziffer 1.4 bzw. mit erstmaligem Verbindungsaufbau durch den
    Nutzer. Im Falle der gleichzeitigen Bestellung eines freenet DSL Anschlusses beginnt der
    Vertrag mit der betriebsfähigen Bereitstellung des freenet DSL Anschlusses.
    wenn das auch bei Arcor geht, dann müsste es mit dem Wiederruf funktionieren.
    Bei Arcor finde ich da nur folgendes:
    Ihr Vertrag wird gültig, sobald wir Ihnen ein Bestätigungsschreiben geschickt haben, spätestens aber
    sobald wir unsere Leistung für Sie bereitstellen.
    Damit würde Dein Vertrag schon gelten.

  10. #10
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    genau das habe ich auch gefunden,

    nur wann gilt er jetzt genau?

    Mit freischaltung des Anschlusses oder wenn die Geräte geschickt werden mit Freischaltcode?

    Der Wiederruf ist aufjedenfall seit 13 Uhr gefaxt worden.

  11. #11
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    Zitat Zitat von technics
    Der Wiederruf ist aufjedenfall seit 13 Uhr gefaxt worden.
    Warten wir mal ab...

    Ich will Dir keine Angst machen aber Prinzip hast Du schon wieder einen Fehler gemacht.
    Ein nicht angekommenes Fax (selbst bei Kopie) lässt sich fast genauso schlecht nachweisen wie ein verloren gegangener Brief.
    Was ist, wenn Dein Fax einfach im Papierkorb landet?
    Hier im Forum wird fast gebetsmühlenartig immer wieder gesagt:
    Kündigungen und Widerrufe immer schriftlich per Einschreiben/Rückschreiben.

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