Schadensersatz wegen vorzeitiger Vertragskündigung (Umzug)

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  1. #1
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    Standard Schadensersatz wegen vorzeitiger Vertragskündigung (Umzug)

    Hallo zusammen,

    habe vor einem halben Jahr den Tarif für mein DSL & Telefon bei Mnet gewechselt. Daraus entstand ein neuer Vertrag mit 12 Monaten Laufzeit. Mnet sollte dabei keinen gesonderten Aufwand gehabt haben, da ich schon 24 Monate Kunde war.

    Nun ziehe ich aus beruflichen Gründen außerhalb des Versorgungsgebiets um. M-net hat mir meine außerordentliche Kündigung bestätigt: "Ihr Vertrag mit folgenden Leistungen endet am 30.09.07". Allerdings präsentieren sie auf der Rechnung einen Schadensersatz wegen vorzeitiger Vertragskündigung von 15 EUR/Monatlich. Das macht bei 6 Monaten immerhin 90 Euronen. In einer älteren AGB war dieser Betrag noch für Kündigungen innerhalb der Mindestvertragslaufzeit aufgeführt, in den AGB vom neuen Tarif ist aber keine Rede mehr davon.

    M-net bezieht sich dabei auf dem Punkt 5.5 ihrer AGB:
    "Ist der Kunde aus einem in seiner Person liegenden Grund an der Nutzung der vertraglichen Leistungen gehindert (z.B. Umzug) oder wurde der Zugang zu den vertraglichen Diensten von M-net berechtigt ganz oder teilweise gesperrt, bleibt der Kunde bis zum Ablauf der Vertragsdauer zur Weiterentrichtung des vereinbarten monatlichen Bereitstellungsentgelts abzüglich der M-net hierdurch ersparten Aufwendungen verpflichtet. Die Zahlungspflicht entfällt, soweit M-net den Anschluss an einen neuen Kunden am gleichen Ort überlässt. Der Kunde kann einen anderen Kunden am gleichen Ort stellen, an den der Anschluss überlassen wird"

    Dieser Passus macht durchaus Sinn, für Fälle wo der Vertrag weiterläuft, also nicht gekündigt wurde "bis zum Ablauf der Vertragsdauer". Was für einen Sinn macht dann das eingeräumte Recht zur außerordentlichen Kündigung? Mir werden ja auch keine vertraglichen Leistungen mehr zur Verfügung gestellt, ich muß ja auch die Leihgeräte wieder zurückschicken.

    Wie seht Ihr das Ganze? Wäre ja im Extremfall abartig, wenn man z.B. für einen 24-Monate-Vertrag über 300 Euronen blechen muß.

    Grüße
    KlausPI

  2. #2
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    Wäre ja im Extremfall abartig, wenn man z.B. für einen 24-Monate-Vertrag über 300 Euronen blechen muß.
    Wieso?

    Aber erst einmal Hallo und Willkommen im Forum.

    Ansonsten denke ich, ist das Vorgehen von M-net sicherlich nicht sehr Kundenfreundlich, aber weitestgehend unangreifbar.
    Nach §314 BGB gibt es zwar einen Anspruch auf die Kündigung aus einem wichtigen Grund. Als ein wichtiger Grund, kann die Unmöglichkeit der weiteren Versorgung sein.
    Aber, es ist im BGB auch geregelt, dass der eine Vertragspartner (hier M-net) ggf. zu entschädigen ist, wenn die Vertragskündigung ausschließlich durch den anderen Vertragspartner (hier als durch Dich) "verschuldet" wird.
    Jetzt kann man trefflich darüber streiten, welche Entschädigung angemessen ist. Aber in einem Rechtsstreit wird hier zu 100% seitens des Gerichtes ein Vergleich vorgeschlagen, der sich etwa in der Größenordnung von 50 % der noch zu zahlenden Gebühren bewegen dürfte.
    Also kannst Du Dir nun selber ausrechnen, ob die 15,- € bei Dir angemessen sind oder nicht, und dann überlegen, ob das ggf. einen Rechtsstreit wert ist.

  3. #3
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    Hallo und vielen Dank für die Antwort.

    Der BGB-Paragraph ist mir bekannt, M-Net hat mein letztes Schreiben weitgehend ignoriert und macht auf blöd. Sie äußern sich auch nicht, wie aufgefordert, zu den konkreten Schaden, den ich Ihnen verursacht habe. Allerdings verweisen sie auch auf den §314.

    15 Euronen wären sicherlich angemessen, allerdings geht es hier um 90 EUR. Also die Höhe einer Anschlußgebühr die M-net trotz 2,5 Jahren Geschäftsbeziehung haben möchte. Da habe ich eigentlich kein Verständnis für.

    Ich finde auch den monatlichen Pauschalsatz etwas fragwürdig, wie gesagt im Extremfall 300 EUR. Wie würdest Du nun die AGB interpretieren? Interessanterweise war diese Pauschale in früheren AGB enthalten, aber seit dem neuen Vertrag nicht mehr.

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