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Umzug mit 1&1, muss ich ohne Leistung zahlen?

4Antworten
  1. #1
    Avatar von davidfree
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    Standard Umzug mit 1&1, muss ich ohne Leistung zahlen?

    Hallo Forum,
    ich ziehe gerade von Karlsruhe nach Berlin und die Leitung dort ist von der T-Com schon geschaltet.

    Jetzt habe ich bei 1&1 den Umzug meines DSL beantragt, und akzeptiere ja auch noch die 49€ Gebühr die (angeblich?) von der T-Com nur hälftig weiterberechnet wird.
    Ich akzeptiere auch gerade noch, dass es 3-4 Wochen dauert, bis der DSL-Port in Berlin freigeschaltet wird - hängt vielleicht wirklich an der T-Com.


    Was ich nicht verstehe, wieso wird mir hier am alten Wohnort SOFORT das DSL und damit VOIP abgedreht, und am NEUEN Ort kann ich es frühestens in eben den 3-4 Wochen DSL nutzen...
    Wieso kann ich nicht wenigstens hier noch DSL nutzen?

    Und in genau dieser Zeit läuft ja mein DSL-Vertrag (und meine Zahlungen) weiter, ohne dass ich hier oder dort ins DSL kann...
    Das Callcenter sagt aber: sorry, da kann man nichts machen...

    Ich kann nunmal 3-4 Wochen die 1&1-Dienstleistung nicht nutzen, und es liegt nicht an mir (ist auch rechtlich egal, ob es an der T-Com oder an 1&1 liegt....): Ich habe mit der 1&1 einen Vertrag, den 1&1 eine Zeitlang nicht erfüllen kann.

    Hat jemand Erfahrungen, ob man eine Chance hat, für die Zeit der Leistungsaussetzung eine Rückerstattung zu kriegen? Es geht nunmal um ca. 40 Euro (DSL, Phone-Flat, etc.)

    Gruss,
    David

  2. #2
    Avatar von TravellingMatt69
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    Wenn man freundlich nachfragt zeigt sich 1&1 erstaunlich kulant und man bekommt sein Geld zurück.

  3. #3
    Avatar von Prinz96
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    Zitat Zitat von TravellingMatt69
    Wenn man freundlich nachfragt zeigt sich 1&1 erstaunlich kulant und man bekommt sein Geld zurück.
    Kann ich nur bestätigen.

  4. #4
    Avatar von DF6IH
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    Kann ich leider nicht bestätigen .. Scheint eher ausgewürfelt zu werden

  5. #5
    Avatar von TravellingMatt69
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    Zitat Zitat von DF6IH
    Kann ich leider nicht bestätigen .. Scheint eher ausgewürfelt zu werden
    Kommt auf zwei Dinge an:
    1. Unter welchen Voraussetzungen man sein Geld wiederhaben will
    2. Auf welche Art und Weise man fragt.

    Und da ich beides von dir nicht kenne, kann ich dazu jetzt auch nichts sagen

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