Hallo zusammem,

ich bin als bisher immer zufriedener 1&1-Bestandskunde (Doppel-Flat ohne Komplettanschluss) Ende Januar 09 innerhalb derselben Stadt umgezogen und hatte in der neuen Wohnung zwar sofort den Telekom-Festnetzanschluss, aber leider für einen Monat keinen 1&1-DSL-Anschluss.

1&1 hatte mir schriftlich zugesichert, dass "die Berechnung Ihres Anschlusses" erst erfolgt, "nachdem Ihre DSL-Leitung freigeschaltet ... wurde." Zusätzlich wurde mir zweimal von Mitarbeitern der 1&1-Hotline auf mein explizites Nachfragen hin mitgeteilt, dass die Anschlussgebühren erst ab dem ersten Tag der Anschluss-Schaltung wieder berechnet würden.

Als mit der letzen 1&1-Rechnung aber die volle Grundgebühr für den anschlusslosen Monat abgebucht wurde und ich diesbezüglich bei 1&1 nachfragte, wurde mir folgendes mitgeteilt:

"Eine Erstattung der monatlichen Grundgebühr kann nicht zugestimmt werden, da diese eine gerechtfertigte Forderung aufgrund der bestehenden Mindestvertragslaufzeit zum Vertrag darstellt."

Daneben wurde mir noch erklärt, dass ich ja neben DSL auch noch die ISDN-Einwahl und die "Mehrwertdienste" hätte nutzen können und die Abbuchung der Grundgebühr daher berechtigt gewesen sei.

Nun habe ich als Telekommunikations- wie Rechtslaie folgende Fragen:


1) Kann es denn rechtmäßig sein, dass 1&1 entgegen früherer Versicherungen die Anschlussgebühr für einen Zeitraum abbucht, in dem ich de facto gar keinen Anschluss bei 1&1 hatte (und die besagten "Mehrwertdienste" auch nie benutzte)?


2) Ist der Hinweis auf die Mindestvertragslaufzeit in diesem Zusammenhang überhaupt stichhaltig, da der alte Vertrag ja mit der Abschaltung des alten Anschlusses endete und ich mit dem Umzug einen neuen Vertrag mit neuer Mindestvertragslaufzeit bei 1&1 eingegangen bin?


3) Wie kann ich 1&1 ohne Einschaltung eines Anwaltes dazu bewegen, mir die Grundgebühr für den anschlusslosen Monat zurück zu erstatten (in Verzug setzen?)?


Besten Dank