Freenet Problem, Fristsetzung, was kann ich nun tun?

8Antworten
  1. #1
    Avatar von DeLaRio
    DeLaRio ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    05.12.2007
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Standard Freenet Problem, Fristsetzung, was kann ich nun tun?

    Hallo alle zusammen,

    nachdem ich hier nun viel gelesen habe, wende ich mich selber mal an euch.

    Ich bin seit dem 20.10.2007 Kunde von Freenet.
    Seit Beginn an, tretten bei mir DSL-Synchronisationsprobleme aus, daher meine Leitung bricht ständig ab--> Telefongespräch weg, Online Programme müssen sich neu verbinden etc.

    Zig Telefonate ein Techniker-Termin und viele verbrauchten Nerven brachten keine Lösung des Problems.

    Ich schrieb als ein Fax an Freenet, in dem ich darum gebeten habe, die Leitung zu reparieren oder den Vertrag vorzeitig zu beenden.
    --> Keine Antwort.

    Also wie es die Verbraucherzentralen raten:
    14 tägige Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein.
    --> Nach 10 Tagen Antwort von Freenet:
    "Sie teilten uns mit, dass Sie keine Internetverbindung aufbauen können. Laut unserer Datenbank bestehen keine Probleme und eine aktive DSL- Verbindung. Vielleicht bestand das Problem nur temporär."

    Ja, temporär besteht es tatsächlich - ca. alle 20 Minuten!
    Die Probleme sind nach wievor da und ich drehe fast durch.

    Was kann ich nun tun? Muss ich eine neue Frist setzten? Oder kann ich die alte Abwarten und dann fristlos kündigen?

    Danke für eure Hilfe und liebe Grüße
    DeLaRio


    Update:
    Ich habe gerade von einer Freenet erfahren, dass die kostenlose technische Hotline (0900 1450850) nicht mehr erreichbar ist. Diese kostenlose Nummer steht nur noch bei Vertragsfragen und Auftragsfragen kostenlos zur Verfügung! Danke Freenet, danke....

  2. #2
    Avatar von fribous
    **********
    fribous ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    30.10.2007
    Beiträge
    4.177
    Danke
    257

    Standard

    ---

  3. #3
    Avatar von jubo14
    *********
    jubo14 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.11.2006
    Beiträge
    2.968
    Danke
    6

    Standard

    @ fribous

    Aber er hat Freenet doch schon längst eine Frist gesetzt!
    Das war die Antwort auf seine Fristsetzung!



    @ DeLaRio

    Wenn die Frist abgelaufen ist, hast Du nach §314 BGB das Recht den Vertrag zu kündigen!
    Ob Freenet eine Störung in ihrer Datenbank hat, kann Dir nun wirklich herzlich egal sein! Du hattest durch Deine Fristsetzung den Mangel schriftlich angezeigt. Und den muss der Anbieter beheben!

    Nur wird Freenet diese Kündigung, zumindest was so mein Kenntnisstand ist, nicht akzeptieren.
    Es wird Dir dann nichts anderes übrig bleiben, als Dir einen Anwalt zu nehmen und ggf. eine Klage anzustrengen.

  4. #4
    Avatar von fribous
    **********
    fribous ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    30.10.2007
    Beiträge
    4.177
    Danke
    257

    Standard

    ---

  5. #5
    Avatar von 4-ever
    4-ever ist offline

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    28.11.2007
    Beiträge
    20
    Danke
    0

    Standard

    Hallo.
    Am Anfang hatte ich das selbe Problem. Und zwar ständig. Während eines Gesprächs war auf einmal die Leitung weg. Und dann ging es erst mal nicht , dann mußte ich den Stecker vom Router ziehen und nach 3 min. neu einsetzen. Danach ging es wieder. Aber das könnte es ja nicht sein.
    Nach zig Telefonaten funktioniert das endlich wieder "normal".

  6. #6
    Avatar von sinus
    sinus ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    05.11.2006
    Beiträge
    181
    Danke
    0

    Standard

    Es wird Dir dann nichts anderes übrig bleiben, als Dir einen Anwalt zu nehmen und ggf. eine Klage anzustrengen.
    Es geht auch anders. Wenn Du im Recht bist, kannst Du alle Forderungen von Freenet schriftlich abweisen, nichts bezahlen und Dich verklagen lassen.

    Vorher aber hat eine außerordentliche Kündigung des Vertrags per Einschreiben mit Rückschein zu erfolgen.

    Freenet wird Dich weiterhin mit Forderungen, dem Inkassobüro, Gebühren und dem Gerichtsverfahren bedrohen. Spätestens hier geht den meisten Kündigungswilligen die Puste aus.

    Ein weiterer Nachteil wird der sein, dass Freenet mit tödlicher Sicherheit den für Dich reservierten Port bis "zur Klärung des Falles" sperrt. Dann kannst Du Dir DSL für viele Monate bis Jahre abschminken.

    Sei Dir im Klaren, dass Du in Freenet weniger einen Partner als einen brettharten Gegner hast. Ohne Anwalt kommt Otto Normalverbraucher kaum gegen das grüne Monstrum an.
    Viel Erfolg!

  7. #7
    Avatar von MarkP1972
    MarkP1972 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    28.09.2007
    Beiträge
    143
    Danke
    0

    Standard

    [quote="sinus"]
    Ein weiterer Nachteil wird der sein, dass Freenet mit tödlicher Sicherheit den für Dich reservierten Port bis "zur Klärung des Falles" sperrt. Dann kannst Du Dir DSL für viele Monate bis Jahre abschminken.
    Nur mal fürs Interesse: Was ist eigentlich, wenn man folgenden Aufwand betreibt:
    Man kündigt den Telefonanschluss und lässt sich einen neuen Anschluss schalten. Fällt dann der DSL-Port nicht einfach weg?

    Gruß,
    Mark

  8. #8
    Avatar von Vogelschreck
    Vogelschreck ist offline

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    24.01.2008
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Standard

    @MarkP1972

    Du meinst sicher, wenn Du einen Telefonanschluß bei z.B. der Telekom hast, und einen Vertrag über DSL bei Freenet.

    Wenn man nun den kompletten Telefonanschluß bei der Telekom kündigt, und einen Komplettanschluß samt DSL bei z.B. 1&1 abschließt, ob der Port, der von Freenet besetzt ist, automatisch mit wegfällt?

    Meinst Du das so?

    Das würde mich auch mal interessieren...

    Allerdings glaube ich nicht das das so funktioniert.
    Man bekommt doch immer zu hören: "Bei einem blockierten Port bringt nur der Gang zum Anwalt abhilfe..."!?!

  9. #9
    Avatar von MarkP1972
    MarkP1972 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    28.09.2007
    Beiträge
    143
    Danke
    0

    Standard

    Ja, genau so meinte ich das. Es heißt ja immer, für DSL wird ein Telefonanschluss benötigt (zumindest war es vor den Komplettpaketen so). Vielleicht hatte das ja nur vertragliche Gründe.

    Dennoch: Vielleicht würde die Telekom bei Wegfall des Telefonanschlusses auch den Port abklemmen.

    Scheinbar hat noch niemand einen solchen Versuch unternommen.

    Gruß,
    Mark

Ähnliche Themen

  1. 1&1 Fristsetzung Widerspruch

    Von Olli201287 im Forum 1&1
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 14.11.2012, 20:01
  2. Fristsetzung 14tage und schriftlich?

    Von pmolurus im Forum 1&1
    Antworten: 41
    Letzter Beitrag: 01.09.2010, 17:12
  3. Freenet was kann man gegen die tun?

    Von Apophis im Forum Sonstige DSL-Anbieter
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 08.10.2009, 10:06
  4. Von freenet zu freenet: kann sich da was ändern?

    Von KHK im Forum Sonstige DSL-Anbieter
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 12.06.2008, 16:15
  5. Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 14.01.2008, 18:32
Diese Seite benutzt Cookies Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Infos zum Datenschutz