Tiscali Kündigungsfrist bei ehemaligem DSL-Volumentarif?

21Antworten
  1. #1
    Avatar von whatthehell
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    Standard Tiscali Kündigungsfrist bei ehemaligem DSL-Volumentarif?

    Hallo allerseits,
    ich brauche dringend Hilfe!!!!

    Ich suche die Leistungsbeschreibung eines ehemaligen Tiscali-Volumentarifs (DSL Volume 4 GB) - hat die noch jemand?????


    Zu meinem Problem: Wie soviele von euch liege ich im Klinch mit Tiscali/Freenet wg. Kündigungsfrist - ich sage 30 Tage - die beharren auf 3 Monate!

    Ich bin seit Anfang 2005 bei Tiscali Kunde, und hatte damals einen Volumentarif (DSL Volume 4 GB). Als Tiscali Ende 2006 aufgekauft wurde, wurde mein Vertrag auf Tiscali btreitband GmbH übertragen mit einer E-Mail, in der es hiess:

    "Für Sie ändert sich dadurch nichts, Ihr Vertrag läuft zu den bestehenden Konditionen weiter und auch Ihre E-Mail-Adresse bleibt gleich."

    Ich war sicher, dass damals meine Kündigungsfrist 30 Tage betrug und habe zum 30.11.2007 gekündigt. Aber Tiscali/Freenet bestehen auf die Kündigungsfrist vom neuen Tarif (die mir nie mitgeteilt wurde), nämlich 3 Monate. So soll ich bis zum 1.1.2009 bei denen bleiben.

    Aber mit einem solchen Versprechen "Ihr Vertrag läuft zu den bestehenden Konditionen weiter" müsste was zu machen sein, oder? Ich bräuchte nur die ehemaligen AGB oder Leistungsbeschreibung, damit ichs beweisen kann (ist natürlich nirgends im Netz mehr zu finden).

    Bin für jede Hilfe dankbar!

    Eine verzweifelter Tiscali-Geisel

  2. #2
    Avatar von Desateur
    Desateur ist offline

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    Hi, also 30 Tage halte ich für äußerst unwahrscheinlich. Suche doch mal in deinen Akten ob du den alten Vertrag noch hast und mit Glück sind da die AGBs dabei. Wenn du weder das eine noch das andere hast wird es äußerst schwierig werden bzw. unmöglich da vorher rauszukommen denn du wirst nichts beweisen können und damit bist du der dumme.
    Gruß

  3. #3
    Avatar von harry12
    harry12 ist offline

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    Standard Tiscalitruppe offenbar unseriös

    Auch ich gehöre zu denen, die seit letztem Herbst Tiscali-Abbuchungen erhalten, für die es keine Erklärung gibt. Und die in unglaublicher Weise von dieser Firma abgewimmelt, umgeleitet und verschaukelt werden. Ein kleiner Trost ist, dass die Weiterleitungsnummer 09001450250 "nur" 19 c/min kostet. Aber dafür nimmt dann dort auch niemand ab.

  4. #4
    Avatar von Husky
    Husky ist offline

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    Hallo!

    Mir geht es genau so und ich bin mir auch 100% sicher bei Tiscali einen Vertrag mit 30-tägiger Kündigungsfrist abgeschlossen zu haben!!
    Ist es überhaupt rechtmäßig das freenet einfach Beiträge abbucht,obwohl man seinen Vertrag bei Tiscali abgeschlossen hat?Ich hab zumindest nie was von dieser "Übernahme" der Kunden erfahren und hab mich dementsprechend gewundert warum ich eine (mittlerweile schon 2) Mahnungen von freenet bekommen habe!
    Die 2. soll ich bis 7.6.2008 bezahlen.Deshalb bin ich hier verzweifelt auf der suche nach Hilfe und auch mir wäre geholfen wenn jemand den oben schonmal gewünschten Tiscali Vertrag mit der 30-tägigen Kündigungsfrist noch hätte!
    Bin natürlich auch für alle weiteren Tipps dankbar!!!

    Viele Grüße

  5. #5
    Avatar von Husky
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    Kann denn keiner Helfen???

    Ist DRINGEND!!!

    Danke

  6. #6
    Avatar von Schrippe
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    Ist es überhaupt rechtmäßig das freenet einfach Beiträge abbucht,obwohl man seinen Vertrag bei Tiscali abgeschlossen hat?
    Ja, weil Freenet mit der Übernahme von Tiscali auch die laufenden Verträge von Tiscali übernommen hat. Somit ist Freenet berechtigt, die im Vertrag geregelten Kosten einzutreiben. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

    Die restliche Antwort habe ich dir im anderen Thread geschrieben...

  7. #7
    Avatar von Pasqua
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    Standard Kündigungsschreiben ignoriert

    Liebe Tiscali-Leidensgenossen,

    nachdem ich ab August von freenet nur Phantasierechnungen erhalten hatte, entweder zu Verträgen die seit Dez. 2003 "Tiscali online 20 zu 14,96" nicht mehr existierten und zusätzlich noch "DSL Flat zu 8,70" monatl. (diesen Vertrag hatte ich nie! tatsächlich hatte ich Flat 0,5GB zu 2,90EUR), habe ich, nach Tiscali AGB mehr als fristgerecht, zum 30.11.07 gekündigt (3xper Einschreiben alles dokumentiert und archiviert) und auch meine neue e-mail Adresse mitgeteilt. Keine Reaktion vonseiten Tiscali/freenet. Keine Berichtigung der Rechnungen und keine Kündigungsbestätigung! Natürlich hatte ich auch noch zig EUR in der Warteschleife der Service 0900 gelassen, um systematisch angelogen zu werden, falls man mal durchgestellt wurde ("leider liegt uns nichts vor, schicken Sie es doch nochmal" oder auch "die Bestätigung geht in den nächsten Tagen raus"). Diese Nummer dient nur zum zusätzlichen Absahnen. Was man dort versprochen bekommt, ist nicht beweiskräftig.

    Ab 1.12.07 habe ich natürlich nie wieder eines der alten tiscali-mail-Konten geöffnet (hatte ja zum 30.11. gekündigt). Im März08 brach freenet sein Schweigen und ich bekam eine Kündigungsbestätigung von freenet zum 1.4.08 - angeblich auf meinen Wunsch hin. Seit Ende Mai flattern mir Mahnungen zu Rechnungen ins Haus (natürlich mit Mahn- und Stornogebühren), die ich noch nie zu Gesicht bekam (datiert im Jan08 und April0 und vermutlich allesamt sachlich falsch sind. Alle Faxe und Einschreiben zur Vertrags- und Rechnungsklarstellung blieben unbeantwortet.

    Ich habe jetzt alle m.E. ausstehenden Beträge (d.h. bis zur Vertragskündigung die Höhe des alten Tiscali-Tarifes) unter Angabe der aktuellsten Mahnnummer bezahlt, ca. ein Drittel dessen, was freenet vorläufig von mir einfordert. Was hält freenet eigentlich davon ab, nicht auch die anderen Phantasierechnungen - also ca.23 EUR von Jul07 bis März08 - einzufordern? Wahrscheinlich fangen sie damit an, sobald sie die erste betrügerische Forderung bezahlt bekommen, insofern sich der Betrogene davon verspricht, nach Begleichen dieser Rechnung nie mehr etwas von freenet zu hören.

    Für Strafanzeigen nach 263 StGB sind wohl die freenet-Forderungen zu gering?

    Hier geht es zur Tiscali AGB:
    https://internetzugang.tiscali.de/agb.php#AGB070228

  8. #8
    Avatar von Schrippe
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    Du hast denen was bezahlt??? Wieso??? Mehr Betrug und Schwachsinn kann's doch nicht geben!

    Ich an deiner Stelle würde das Geld zurückbuchen lassen und weiter abwarten. Vllt. noch einen Brief mit einer klaren Aussage, dass das alles falsch ist und du keinerlei Geld bezahlen wirst und bei weiterer Belästigung einen Anwalt einschaltest. Wenn die dann noch nerven, geh zum Anwalt, der klagt auch die Gebühren von denen ein, das kostet dich dann nichts.
    WENN sie sich dann noch melden, ansonsten kann's dir ja dann egal sein...

  9. #9
    Avatar von Pasqua
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    Zitat Zitat von Schrippe
    Du hast denen was bezahlt??? Wieso??? Mehr Betrug und Schwachsinn kann's doch nicht geben!
    ...
    Immer langsam! Ich habe nur bezahlt, was zweifelsohne noch offen steht - wenngleich nie eine korrekte Rechnung dafür ausgestellt wurde (weis ja seit Jahren wieviel das kostet): nämlich die Gebühr von 2,90 monatl. bis zum Zeitpunkt der Kündigung! Somit kann freenet die Angelegenheit nicht ohne erneute Bearbeitung an die Inkasso weiterleiten; außerdem bezeuge ich so meine grundsätzliche Zahlungswilligkeit für Leistungen, die vertragsmäßig erfüllt wurden (technisch hat ja alles funktioniert). Storniert habe ich nur Abbuchungen von Rechnungen ohne Vertragsgrundlage. "Klare Anschreiben" habe ich schon mindestens sieben Mal an Freenet geschickt (vier per Rückscheineinschreiben - drei per Fax), und alles detailliert dokumentiert als Beweisanlage beigefügt. Hat alles keinen Zweck - das liest dort niemand. Ich habe sicherlich schon gut 20 Stunden an Freenet gearbeitet! Es wäre billiger, einfach die derzeitige, ca. 20 EUro überteuerte Forderung zu bezahlen, allerdings befürchte ich, werden sie dann weiter versuchen, bis zu 160 EUR plus Spesen auf "Phantasierechnungen" einzutreiben.

    Hat schon mal jemand hier Strafanzeige eingeleitet? Freenets Geschätemacherei erfüllt ganz klar §263 StGB evtl in Tateinheit mit Nötigung

  10. #10
    Avatar von Schrippe
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    Hat schon mal jemand hier Strafanzeige eingeleitet? Freenets Geschätemacherei erfüllt ganz klar §263 StGB evtl in Tateinheit mit Nötigung
    Weiß ich nicht, aber wenn's so ist, dann wär's ja mal an der Zeit - irgendwer muss ja der erste sein, oder?!

  11. #11
    Avatar von Schrottflieger
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    Standard Mahnung und blödes Schreiben

    Hallo zusammen,
    gehöre jetzt auch zu den geschädigten. Soll zahlen obwohl ich den Tarif fristgerecht gekündigt habe und nie eine Meldung darüber erhalten hatte das ein wechsel von tiscali zu freenet stattgefunden hat. Hat jemand schon einen Anwalt eingeschaltet oder eine Strafanzeige erstattet?

  12. #12
    Avatar von Schrippe
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    Ich würde im Zweifel auch selbst zu einem Anwalt gehen. Der wird dann schon rauskriegen, ob schon andere Anzeigen gegen Freenet/Tiscali laufen...

  13. #13
    Avatar von ojo
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    Standard Freenet macht Probleme bei Tiscali-Kündigungen

    Hi Whatthehell,

    ich habe ein ähnliches Problem. Freenet behauptet, mein Vertrag hätte eine Kündigungsfrist, obwohl ich auch sicher war, das meine Vertragsbedingungen 30 Tage zum Monatsende waren.

    Hast du inzwischen eine Kopie der alten Vertragsbedingungen gefunden? Ich könnte sie auch dringend brauchen. Wie ist es bei dir weitergegangen?

    Gruss, Ojo

  14. #14
    Avatar von -woody-
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    Habt ihr keine Kopien/Durchschläge der eigentlichen Verträge?
    Auch wenn die Sache zu einem RA geht, so braucht doch er dann etwaige Schriftstücke.
    Er wird sich nicht auf eine mündliche Aussage stützen...

    -woody-

  15. #15
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    Standard Re: Tiscali Kündigungsfrist bei ehemaligem DSL-Volumentarif?

    Zitat Zitat von whatthehell

    Ich suche die Leistungsbeschreibung eines ehemaligen Tiscali-Volumentarifs (DSL Volume 4 GB) - hat die noch jemand?????

    Hallo

    Nein, habe ich nicht. Aber ich bin mir ziemlich Sicher, das diese Volumentarife 12 Monate Vertragslaufzeit mit 3 Monaten Kündigungsfrist hatten.

    Gruß fribous

  16. #16
    Avatar von finder27
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    Standard Kündigung Tiscali DSL-Vertrag

    Offensichtlich haben wir alle ein ähnliches Problem. Freenet besteht auf einer 3-monatigen Kündigungszeit zum Vertragsdatum mit entsprechender Verlängerung um ein weiteres Jahr, wenn dieses überschritten ist. Auch ich habe eine E-Mail der freenet Breitband Services GmbH mit folgendem Inhalt bekommen: " Auf Ihren bestehenden Vertrag hat diese Umbenennung selbstverständlich keine Auswirkungen." Trotz Widerruf der Konto-Einzugsermächtigung hat Freenet den 2-monatlichen Betrag abgebucht, was ich bei meiner Bank storniert habe und rücküberweisen ließ. Nach Hinweis von Freenet auf Löschung der E-Mail-Adresse ...@tiscali.de habe ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und den Vertrag zum Monatsende gekündigt. Trotz mehrfachen Schreiben unter Bezug auf die zum Vertragsschluss gültigen AGB akzeptiert Freenet die Kündigung nicht und möchte den DSL-Vertrag bis Oktober 2009 aufrecht erhalten.

    Was ist weiter zu unternehmen?

    Hier der Link zu den Tiscali-AGB, der nach wie vor existiert:
    Tiscali

    § 5 Kündigung der AGB (Auszug)
    (1) Beide Vertragsparteien haben ein Kündigungsrecht. Die für die einzelnen Tarife und Leistungen geltenden Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten sind den jeweils aktuellen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Ist keine feste Vertragslaufzeit vereinbart, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
    (2) Soweit in den Leistungsbeschreibungen keine anderen Kündigungsfristen definiert sind, ist eine Kündigung immer mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats möglich (frühestens jedoch zum Ende einer etwaigen Mindestvertragslaufzeit) und kann per Brief oder Fax an die oben angegebene Adresse oder Faxnummer erfolgen, oder online über ein entsprechendes Online-Kündigungsformular auf der Internetseite von Tiscali, soweit Tiscali diese Option für das betreffende Produkt bereitstellt. Die kündigende Partei trägt hinsichtlich des Zuganges der Kündigung die Beweislast. Als Zeitpunkt des Zuganges gilt der Eingang bei Tiscali. Die Leistungserbringung durch Tiscali endet im Laufe des letzten Tages der Vertragslaufzeit.
    (3) Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Für Tiscali liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Dienst eine Anmeldung erfordert, keine Grundgebühr geschuldet wird und der Service mehr als ein Jahr nicht entgeltlich genutzt wurde, wenn der Nutzer sich mit Zahlungen für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug befindet oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Zahlung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Kosten für zwei Monate erreicht oder ein Sperrungsgrund 14 Tage nach Sperrung nicht beseitigt ist; ferner wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nutzers eröffnet wurde oder der Nutzer die Eidesstattliche Versicherung über die Vermögenslosigkeit abgegeben hat.
    ...

  17. #17
    Avatar von Jan2208
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    Ich gehe mal davon aus das sich ein Vertrag bei Nichtkündigung immer autom. verlängert, im Zweifel um 12 Monate?

  18. #18
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    Jeep das ist bei allen DSL-Verträgen so.

  19. #19
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    Standard Kündigungsfrist Tiscali DSL Flat

    Bei dem Wechsel zu dem neuen Tarif DSL Flat von Tiscali stand in der Info-Mail folgender Text:
    "Ihr neuer Tarif Tiscali DSL Flat ... hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Vertragsbedinungen finden Sie unter https://internetzugang.tiscali.de/agb.php"

    Daher gehe ich davon aus, dass im ersten Jahr (der Vertrag begann Mitte 2006) eine Kündigungsfrist von 12 Monaten galt, danach jedoch regulär 30 Tage zum Ende eines Kalendermonats. Dies wurde auch so damals von Tiscali telefonisch bestätigt.

  20. #20
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    Telefonische Aussagen sind weniger wert als mein täglicher Stuhlgang...

    Schon mal die AGBs im genannten Link angeschaut? Vielleicht steht da ja was von 3 Monaten Kündigungsfrist drin. Das würde dann auch gelten, weil neue AGB....

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