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Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

44Antworten
  1. #1
    Avatar von 1un1Opfer
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    Standard Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    •Unser Vertrag wurde zum 14. April 2010 gekündigt.
    •1und1 hat uns am 04. September 2009 einen 1&1 Komplett-Anschluss „HomeNet 16.000R“ angeboten, der Vertrag würde bis zum 04. Oktober 2011 verlängert.
    •Am 24. September 2009 teilte uns 1&1 mit, dass wir, ohne unser Einverständnis, DSL6000 installiert bekommen werden.
    •1&1 ignoriert unser Schreiben, auch trotz mehrmaligen telefonischen Bitten, konnte uns keiner helfen.
    •1&1 installierte gegen unseren Willen sogenannte DSL6000 am 04. Oktober 2009, was lediglich DSL3000-Standard entspricht, getestet von speed.io
    •Heute bestätigen sie uns sogar, dass die Umstellung am 20.08.2010 erfolgen wird.
    •und die Idioten lassen uns einfach nicht raus, jetzt werden wir unseren Anwalt einschalten.

  2. #21
    Avatar von kerberos
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    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Zitat Zitat von harry210
    Danke für den hilfreichen Kommentar......immer wieder mal was Neues

    Tschüss
    Dann wünsche ich Dir schonmal viel Glück beim Formulieren der Klage.

    Wenn Du ein Schreiben mit den entsprechenden Angaben aus dem Urteil zum Provider schickst, würde mich mal die Antwort interessieren (falls Du überhaupt eine bekommst)

  3. #22
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Nur mit dem feinen, kleinen Unterschied, dass sie den Threadersteller ganz offensichtlich automatisch auf das billigere Paket heruntergestuft haben, was auch ein nicht zu unterschätzender Meilenstein im 1&1-Service ist. Normalerweise versteifen die sich auf das "Bis zu" und tun gar nichts. Jetzt handeln sie mal - und es ist wieder nicht recht. So langsam weis man auch nicht mehr, was sie tun sollen.

    Auf jeden Fall ist es keine "unangemessene Benachteiligung", wie in dem Urteil so schön formuliert wurde, denn der Fall liegt ja so, dass sie ihm von haus aus aufgruind der mangelnden Bandbreite einen billigeren, entsprechenden Tarif gegeben haben.

    Was das Urteil des Amtsgerichts grundsätzlich angeht, so stimme ich dem sogar zu. Warum ermöglichen die Provider nicht einer Herabstufung wenn die Bqandbreite nicht hinhaut? Auf die Zusatzleistungen, die das größere Paket mit sich bringt müsste der Kunde eben dann auch verzichten.

    Oder sie machen es so, wie zu den Zeiten, als die Telekom noch das DSL-Monopol hier hatte: Du bezahlst immer das gleiche, egal was du bekommst. Hat damals auch niemanden gestört und es wurde die doppelte bis dreifache Gebühr verlangt.

  4. #23
    Avatar von harry210
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    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Sag mal kerberos, wie kommst du darauf dass ich eine Klage einreichen/formulieren möchte....(Bahnhof ? )

    Ich habe mich bei fribus für die neue Information bedankt..mehr steht da eigentlich nicht....

    Oder ?

    Wir kommen hier besser weiter wenn wir nur auf das beziehen was auch geschreiben wurde !

  5. #24
    Avatar von kerberos
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    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Zitat Zitat von harry210
    Sag mal kerberos, wie kommst du darauf dass ich eine Klage einreichen/formulieren möchte....(Bahnhof ? )

    Ich habe mich bei fribus für die neue Information bedankt..mehr steht da eigentlich nicht....

    Oder ?

    Wir kommen hier besser weiter wenn wir nur auf das beziehen was auch geschreiben wurde !
    Reine Interpretation deines Postings meinerseits und ein Hinweis auf Theorie und Praxis.

  6. #25
    Avatar von harry210
    harry210 ist offline

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    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Hi kerberos...

    ok verstehe...war auf dem ersten Blick etwas weit von meinem Posting entfernt...oki !

    Tschau und schönes Wochenende

    harry

  7. #26
    Avatar von fribous
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    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Zitat Zitat von DarkShadow
    ... denn der Fall liegt ja so, dass sie ihm von haus aus aufgruind der mangelnden Bandbreite einen billigeren, entsprechenden Tarif gegeben haben.
    Was will man denn mit einem billigerem Tarif, wenn man den gar nicht Bestellt hat. Wenn ich DSL 6000 oder 16000 zugesichert bekomme, dann will ich das auch haben. Wenn sich dann herausstellt, das sie Bandbreite gar nicht Verfügbar ist, kann man den Kunden doch Fragen ob er das mit niedrigerer Bandbreite haben will und sich nicht Einfach Tot stellen, den Vertrag laufen lassen und den Kunden ignorieren. In der 1un1 Qualitätsinitiative steht doch genau das beschrieben.

    Zitat: "Im Rahmen der 1&1 Qualitäts-Offensive haben wir hohe Leistungs-Standards definiert - vor allem bei Bandbreiten und Übertragungsqualität. Das heißt: Sollten wir bei der Bearbeitung Ihrer Bestellung feststellen, dass Ihr Netzanschluss aufgrund der technischen Voraussetzungen an Ihrem Wohnort von unseren Leistungs-Standards abweicht, rufen wir Sie an und schlagen Ihnen alternative Tarife vor. Sollten Sie mit diesen nicht einverstanden sein, können Sie Ihren Auftrag umgehend stornieren."

  8. #27
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Zitat Zitat von fribous
    Was will man denn mit einem billigerem Tarif, wenn man den gar nicht Bestellt hat. Wenn ich DSL 6000 oder 16000 zugesichert bekomme, dann will ich das auch haben. Wenn sich dann herausstellt, das sie Bandbreite gar nicht Verfügbar ist, kann man den Kunden doch Fragen ob er das mit niedrigerer Bandbreite haben will und sich nicht Einfach Tot stellen, den Vertrag laufen lassen und den Kunden ignorieren. In der 1un1 Qualitätsinitiative steht doch genau das beschrieben.
    Dutzende Male wurde sich hier im Forum beschwert, das 1&1 zu unflexibel ist und die Möglichkeit verwehrt wurde trotz geringerer Bandbreite in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Jetzt macht 1&1 das ausnahmsweise automatisch, und schon wird wieder gemeckert. Und genau jetzt ist der Punkt erreicht, an dem ich mich doch mal ein wenig wundern darf, denn egal ob sie was machen oder nicht, es ist anscheinend nie recht.
    Dafür meint der gute Mann jetzt, dass KabelBW für ihn neue Kabel und eine neue Infrastruktur bereitstellt, was die aber nicht machen werden.

    Und das Ende vom Lied: Er geht von 1&1 weg, weil er ja HomeNet16000 bestellt hat, strandet irgendwann bei der Telekom, weil ihm niemand was anderes liefern kann und zahlt dann eben mehr fürs gleiche, das war dann sinnvoller, richtig?

  9. #28
    Avatar von fribous
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    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Wenn der Kunde von der geringen Bandbreite weiß und es wünscht, spricht nichts dagegen. DSL 16000 versprechen und eine wesentlich geringere Bandbreite schalten ohne Nachfrage, finde ich nicht in Ordnung.

  10. #29
    Avatar von kerberos
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    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Zitat Zitat von fribous
    Wenn der Kunde von der geringen Bandbreite weiß und es wünscht, spricht nichts dagegen. DSL 16000 versprechen und eine wesentlich geringere Bandbreite schalten ohne Nachfrage, finde ich nicht in Ordnung.
    Es geht aber nicht um DSL 16.000, sondern um DSL 16.000R (also der Rückfalloption), wenn ich das hier alles richtig verfolgt habe.

    Und Rückfalloption bedeutet immer, daß man auch etwas geringeres geschaltet bekommen könnte.

  11. #30
    Avatar von fribous
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    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Das R bedeutet in dem Fall nicht Rückfalloption, sondern das die Leitung über die Telekom realisiert wird.

  12. #31
    Avatar von DarkShadow
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    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Stimmt. Und bei der Telekom gibt es immer weniger. Außerdem wurde ihm ja nichts versprochen, es wurde nur bei der Verfügbarkeitsprüfung gesagt, dass der TARIF HomeNet16000 zur Verfügung steht. Wäre es besser gewesen, sie hätten ihn bei HomeNet16000 gelassen, mehr Geld kassiert und dann doch nur 3000 geliefert? Wäre das deiner Ansicht nach mehr in deinem Sinne gewesen? Ich verstehe den Sinn nämlich nicht ganz:
    Man will etwas, was technisch nicht möglich ist. Nun reagiert 1&1 ausnahmsweise mal vorbildlich und stuft ihn in einen wesentlich günstigeren tarif runter, einem Tarif, der wohl viel eher der realisierbaren Bandbreite entspricht. Und was ist? Es wird wieder gemeckert. Und das nachdem schon so oft in diesem Forum gemault wurde, dass 1&1 dies eben nicht tut. Irgendwann müsst ihr euch schon mal entscheiden.
    Ich wünsch euch mal die alten Telekom-Zeiten von DSL zurück. Da durftest du noch die Grundgebühr von 50 - 60€ zahlen, und wenn es nur DSL light gab. vielleicht wären dann manche mal ein wenig zufriedener mit dem, was sie haben.

  13. #32
    Avatar von fribous
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    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Bei der Telekom gibt es nicht weniger! Eine Rückfalloption von DSL 16000 gibt es nicht! Entweder es geht 16000 oder nicht. Das was du da als Erzählst von Herabstufung des Tarifs hat doch mit dem Thema hier gar nichts zu tun! Es geht darum, das eine versprochene Leistung nicht erbracht wird. In dem Fall ist der Threadersteller Kunde von 1und 1. Ihm wurde der HomeNet Tarif mit DSL 16000 angeboten und diese Leistung zugesichert! Warum soll ich als Kunde dann Dankbar sein, wenn ich dann gnädigerweise DSL 6000 mit Rückfalloption auf 3072 kbit/s geschaltet bekomme?

    1und 1 hätte sich mit dem Kunden in Verbindung setzen müssen.

  14. #33
    Avatar von DarkShadow
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    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Zitat Zitat von fribous
    Ihm wurde der HomeNet Tarif mit DSL 16000 angeboten und diese Leistung zugesichert! Warum soll ich als Kunde dann Dankbar sein, wenn ich dann gnädigerweise DSL 6000 mit Rückfalloption auf 3072 kbit/s geschaltet bekomme?
    Willst du es nicht kapieren, oder kannst du es nicht? Auch 3000 ist "Bis zu" 16000, sie hätten ihm also 3000 schalten und weiterhin 16000 zahlen lassen können. Die Leistung des Tarifs wäre erfüllt worden, da keine mIndestbandbreite vorliegt. Das von dir verlinkte Urteil hätte ihm in diesem Falle nichts geholfen, denn kein anderes Gericht muss dem Urteil eines Amtsgerichtes folgen, sondern kann jederzeit anders entscheiden. Und falls er überhaupt zum Anwalt gegangen wäre und das Ganze hinter sich gebracht hätte UND noch zu seinen Gunsten entschieden worden wäre, was nicht mal gesagt ist, hätte er weiterhin brav mehr für weniger bezahlt. Ist das jetzt vielleicht mal rübergekommen?

    So spart er sich schon mal bares Geld.

    Und sicher bekommt man bei der Telekom stets weniger. Die Idioten kommen ja mit RAM, was alle anderen Anbieter ja beeits anbieten, nicht in die Hose, sondern schalten DSL3000, wo jeder andere Anbieter nach den Dämpfungswerten ab 12500 aufwärts schalten würde. Also komm mir nicht damit, dass die Telekom nicht stets weniger schaltet, als die Konkurenz.

  15. #34
    Avatar von andy11
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    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Wenn ich auf der 1und1 Homepage einen Verfügbarkeitscheck mache, bekomme ich folgende Antwort:

    DSL 16000 verfügbar.
    Hinweis:

    Sollte sich bei der Auftragsbearbeitung im Einzelfall eine abweichende Geschwindigkeit ergeben, nehmen wir umgehend Kontakt mit Ihnen auf. Sie können dann in einen günstigeren DSL-Tarif wechseln oder Ihren Auftrag kostenfrei stornieren.

  16. #35
    Avatar von harry210
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    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Hallo darkshadow..hallo fribous......

    wenn man euren Dialog nachliest kommt man zu dem Urteil dass ihr aneinander vorbei redet....

    für sich habt ihr beide Recht, aber ihr geht von verschiedenen Standpunkten aus

    tschau....

  17. #36
    Avatar von nonokey
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    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Willst du es nicht kapieren, oder kannst du es nicht?
    Ah. Ja.

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Das von dir verlinkte Urteil hätte ihm in diesem Falle nichts geholfen, denn kein anderes Gericht muss dem Urteil eines Amtsgerichtes folgen, sondern kann jederzeit anders entscheiden.
    Aber jedes andere Gericht kann der Argumentation folgen. Es handelt sich dabei schließlich um Profis. Da wird nicht gewürfelt.

    Und sicher bekommt man bei der Telekom stets weniger. Die Idioten kommen ja mit...
    Die was?

  18. #37
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Zitat Zitat von nonokey
    Aber jedes andere Gericht kann der Argumentation folgen. Es handelt sich dabei schließlich um Profis. Da wird nicht gewürfelt.
    Kann, muss aber absolut nicht. Hat mit würfeln nichts zu tun, sondern mit der Auslegung der Gesetze, die jeder Richter ganz für sich vornimmt. Wenn Gesetze keinen Iterpretationsspielraum übrig ließen bräuchte man keinen Richter und keine Anwälte

    Die was?
    Die Idioten. Jeder bietet ratenadaptive Schaltung an mit Ausnahme der Telekom. Das ist idiotisch. Du kannst gerne auch dämlich, ignorant oder rückständig verwenden, passt alles. Ihr RAM.Test läuft auch schon ewig, anscheinend ohne Ergebnis. Schon vor einem Jahr hat mir der Telekom-Werber versprochen, dass mit RAM alles schneller und besser wird. Gut, dass ich nicht darauf gehört habe.

  19. #38
    Avatar von nonokey
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    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Kann, muss aber absolut nicht.
    Na bitte. Geht doch.

    Hört sich doch schon viel besser an als:

    Das von dir verlinkte Urteil hätte ihm in diesem Falle nichts geholfen
    Und noch besser:

    Hat mit würfeln nichts zu tun, sondern mit der Auslegung der Gesetze.
    Genau. Dabei handelt es sich um eine Wissenschaft. Und dazu braucht man Experten. Da geht es um Logik und Schlußfolgerungen. Und in diesem Licht sollte man ein erstinstanzliches Urteil auch nicht so schlecht machen, als ob da Hinz & Kunz zugange wären.

  20. #39
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Zitat Zitat von nonokey
    Na bitte. Geht doch.

    Hört sich doch schon viel besser an als:

    Und noch besser:

    Genau. Dabei handelt es sich um eine Wissenschaft. Und dazu braucht man Experten. Da geht es um Logik und Schlußfolgerungen. Und in diesem Licht sollte man ein erstinstanzliches Urteil auch nicht so schlecht machen, als ob da Hinz & Kunz zugange wären.
    Solange du diese Urteilchen so hindrehst als ob sich jedes Gericht daran halten MUß, so lange werde ich jedem sagen, dass das nicht der Fall ist.

    Ein erstinstanzliches Urteil eines Amtsgerichts ist nur auf den einen, spezifischen Fall anwendbar, nicht aber für andere Fälle und damit eben doch NUTZLOS. Erst ein Grundsatzurteil ist rechtsverbindlich, aber kein Urteil eines Amtsrichters.

  21. #40
    Avatar von nonokey
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    Standard AW: Werden jetzt unseren Anwalt einschalten

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Solange du diese Urteilchen so hindrehst als ob sich jedes Gericht daran halten MUß, so lange werde ich jedem sagen, dass das nicht der Fall ist.
    Also, ich drehe "dieses Urteilchen" so hin als ob sich jedes Gericht daran halten "MUß"? Wo genau mache ich das gleich? Persönliche Unterstellungen sind nie hilfreich.

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Ein erstinstanzliches Urteil eines Amtsgerichts ist nur auf den einen, spezifischen Fall anwendbar, nicht aber für andere Fälle und damit eben doch NUTZLOS. Erst ein Grundsatzurteil ist rechtsverbindlich, aber kein Urteil eines Amtsrichters.
    Die Entscheidung des Richters und sein Begründung sind mit Sicherheit nicht sinnlos, sondern hilfreich für alle die sich mit ähnlichen Fällen beschäftigen. Wie gesagt, es wird nicht gewürfelt.

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