0800 8552 2554
1&1 Tarife, Angebote & Sonderaktionen
Wir sind für Sie da - 7 Tage die Woche
Ihr 1&1 Hotline Team

Die Machenschaften von 1und1

26Antworten
  1. #1
    Avatar von Leokeks
    Leokeks ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    12.04.2010
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard Die Machenschaften von 1und1

    Hallo zusammen,

    ich möchte Euch anhand meines Falles die Machenschaften von 1und1 aufzeigen. Ich habe mir zur Aufgabe gemacht, meinen Fall in die Öffentlichkeit zu tragen, damit sich jeder seine Meinung über 1und1 bilden kann.

    Anfang des Jahres habe ich eine Email des 1und1 Security Centers bekommen, dass erhöhte Kosten unter meiner Kundennummer verzeichnet worden sind. Ich habe direkt nachgeschaut was das sein könnte. Angeblich habe ich mit meiner kostenfreien Handy-Sim innerhalb einer Woche ein Datenvolumen von ca. 50 MB verursacht (Könnte ja eigendlich nicht viel kosten, wenn da nicht die 1und1 Tarife mit 19 Cent pro 10 kB wären). Auf jeden Fall verlangt 1und1 dafür über 1000 €!!! Tja, nur dass sich mein Handy nicht mit dem Internet verbinden kann, da diese Einstellungen gelöscht sind. Dies habe ich nocheinmal extra überprüpfen lassen. Zudem bin ich schon seit über 7 Jahren Kunde (seit 3 Jahren mit dem gleichen Handy) und habe noch nie ein Datenvolumen verursacht.
    Ich habe mich direkt bei Herrn Davis, dem Leiter der Kundenzufriedenheit, beschwert und eine Prüfung verlangt. Natürlich meldet sich Herr Davis nie selber, sonder beauftragt immer einen Mitarbeiter, der sich kümmern soll (Herr Kaiser von der Hamburg-Mannheimer lässt grüßen). Ich habe schon unzählige Emails geschrieben, und jedes Mal meldet sich ein neuer Sachbearbeiter, der überhaupt nicht eingearbeitet ist, sich nicht auskennt und wahrscheinlich auch keine Kompetenzen hat. Warum werden immer neue Sachbearbeiter eingesetzt? Man hat keine Möglichkeit einem Sachbearbeiter direkt zu antworten. Man bekommt keine Durchwahl oder persönliche Emailadresse. Für mich ist die neue Werbekampange mit Herrn Davis ein absoluter Witz.

    Mir wurde versprochen, dass mir ein Prüfprotokoll zugeschickt wird. Desweiteren wurde mir als Antwort auf eine meiner unzähligen Emails vorgeschlagen, dass die Kosten auf die Hälfte reduziert werden, wenn ich eine Handy Datenflatrate zusätzlich abschließe. Dem habe ich widersprochen, da ich die Kosten nicht verursacht habe sowie keine Verwendung für einen solchen Datentarif habe. Hierrauf wurde mir vorgeschlagen, die Kosten auf 80 € zu reduzieren, wenn ich eine Datenflatrate abschließe. Für mich sind das aber 80 € zu viel, ganz zu schweigen von den zusätzlichen Kosten für den Datentarif, den ich nicht benötige.
    Das Prüfprotokoll habe ich nach über 3 Wochen bekommen. Allerdings handelt es sich bei dem Prüfprotokoll um vorgedruckte inhaltslose Seiten, auf denen nichts angekreuzt ist sondern nur manuell ein Haken unten rechts draufgekritzelt wurde. Das hilft natürlich nicht weiter. Ich habe diesem lächerlichen "Prüfprotokoll" direkt widersprochen. Einen Tag später habe ich eine Mahnung bekommen, obwohl ich alles bis auf das Datenvolumen gezahlt habe. Der Mahnung habe ich ebenfalls widersprochen.
    Zwei Tage später wurde bei mir alles abgeschaltet: Internet, Telefon, Handy, Handy meiner Frau, Webseite, Email-Adressen - also einfach alles. Seit mehreren Wochen bin ich, meine Frau und meine beiden Kinder zu Hause nicht mehr erreichbar.
    1und1 scheint kein Interesse daran zu haben, mich als längjährigen Kunden behalten zu wollen. 1und1 versucht mich unter Druck zu setzen, indem alles unrechtmäßig gesperrt wird - für mich eine riesen Frechheit.

    Ich habe jetzt den Verbraucherschutz eingeschaltet, der 1und1 eine Frist zur Wiederfreischaltung geschickt hat. Laut Verbraucherschutz ist 1und1 nicht berechtigt alles zu sperren. Wenn die Frist nicht eingehalten wird, werde ich mit sofortiger Wirkung kündigen. Für alle weiteren Schritte wird mich ebenfalls der Verbraucherschutz vertreten. Ich werde versuchen, die Öffentlichkeit mit einzubeziehen - Ihr gehört natürlich dazu. Nur so kann ich mich gegen 1und1 wehren. Ich werde Euch also hier auf dem laufenden halten. Über Eure Unterstützung, Beistand oder Tips würde ich mich freuen.

    Gruß
    Leokeks

  2. #2
    Avatar von Schrippe
    **********
    Schrippe ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    22.11.2007
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    5.178
    Danke
    400

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    Also, meine Gedanken dazu:

    1. Wenn du tatsächlich (wir können das hier ja nicht prüfen, wir müssen erstmal "glauben", was du sagst) nichts verursacht hast, ist es dein gutes Recht, Angebote zur Rechnungssenkung o.ä. oder gar eine Begleichung der Rechnung (die ja einem Akzeptieren der Rechnung gleichkommt) abzulehnen.

    2. Du musst dir klar machen, dass der ganze Ablauf mit Mahnung und Abschaltung alles Vertragsgegenstände, voll automatisch abläuft. Dasselbe ist mir auch schon passiert, weil ich einen Film von Maxdome im Wert von 1,99 EUR nicht bezahlt habe (dachte das wird mit der Rechnung eingezogen). Es ist also der normale Ablauf, der passiert, wenn eine Rechnung nicht beglichen wird. Fall also nicht vom Stuhl, wenn demnächst Post von einem Inkasso-Verein kommt. Das kann dir getrost egal sein, wenn du sicher bist, für diese Rechnung nicht verantwortlich zu sein!

    3. Der Verbraucherschutz kann die Wieder-Anschaltung einfordern, so oft er will. Bevor nicht geklärt bzw. eine Regelung gefunden ist, hat 1&! das Recht, ob der offenen Rechnung Konsequenzen zu ziehen.

    4. Wie hast du "prüfen lassen", dass du die Dienste, durch die diese Kosten verursacht wurden, nicht nutzen kannst? Hast du da was schriftlich? Von wem?


    Grundsätzlich wäre es wohl die eleganteste Variante gewesen, die 80 EUR unter dem Vorbehalt zu zahlen, dass du das Geld wiederbekommst, wenn die Sache geklärt ist. Dann wäre dir nicht der Saft komplett abgedreht worden und sollte sich herausstellen, dass du doch verantwortlich für 1000 EUR Rechnung bist, wärste fein raus. So ist der Stress nun ungleich höher...
    Ich würde dir fast raten, einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Im Endeffekt geht es ja doch um eine recht große Summe...


    Grüße,
    Julian

  3. #3
    Avatar von Leokeks
    Leokeks ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    12.04.2010
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    Hallo Julian


    Danke für Deine Antwort.
    Zitat Zitat von Schrippe

    3. Der Verbraucherschutz kann die Wieder-Anschaltung einfordern, so oft er will. Bevor nicht geklärt bzw. eine Regelung gefunden ist, hat 1&! das Recht, ob der offenen Rechnung Konsequenzen zu ziehen.
    Laut Verbraucherschutz hat 1und1 nicht das Recht den Anschluss zu sperren. Wie kommst Du darauf, das die das dürfen?

    Leider geht's ja nicht nur um die 80 €. 1und1 möchte mich ja zu einem Abschluss eines Handy-Flat Plus Tarifes drängen. Nur wenn ich diesen Tarif zusätzlich abschließe, gelten die 80 €. So weit ich gesehen habe, wären das 20 € zusätzlich pro Monat für zwei Jahre. Also insgesamt 560 € für etwas, was ich nicht brauche.

  4. #4
    Avatar von stadtindianer
    *********
    stadtindianer ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    03.04.2005
    Ort
    genau zwischen Alsfeld und Lauterbach (Hessen)
    Beiträge
    2.414
    Danke
    255

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    Zitat Zitat von Leokeks
    Tja, nur dass sich mein Handy nicht mit dem Internet verbinden kann, da diese Einstellungen gelöscht sind. Dies habe ich nocheinmal extra überprüpfen lassen.
    Dein Handy hat aber die Möglichkeit, sich mit dem Internet zu verbinden! Das ist vermutlich passiert. Was sagt denn der Einzelverbindungsnachweis?
    Zitat Zitat von Leokeks
    Zudem bin ich schon seit über 7 Jahren Kunde (seit 3 Jahren mit dem gleichen Handy) und habe noch nie ein Datenvolumen verursacht.
    Das interessiert niemanden.

    Im übrigen, das sind nicht die Machenschaften von 1&1. Das Volumen wurde offensichtlich mit deinem Handy runtergeladen. Und da bist du nun mal für zuständig. Wer hat denn noch Zugriff auf dein Handy?

  5. #5
    Avatar von kerberos
    ********
    kerberos ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    26.08.2009
    Beiträge
    1.101
    Danke
    66

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    Zitat Zitat von Leokeks
    Hallo Julian


    Danke für Deine Antwort.


    Laut Verbraucherschutz hat 1und1 nicht das Recht den Anschluss zu sperren. Wie kommst Du darauf, das die das dürfen?

    Leider geht's ja nicht nur um die 80 €. 1und1 möchte mich ja zu einem Abschluss eines Handy-Flat Plus Tarifes drängen. Nur wenn ich diesen Tarif zusätzlich abschließe, gelten die 80 €. So weit ich gesehen habe, wären das 20 € zusätzlich pro Monat für zwei Jahre. Also insgesamt 560 € für etwas, was ich nicht brauche.
    Wieso sollte 1&1 nicht den Anschluß sperren dürfen? Da kann sich der Verbraucherschutz auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln.

    Wenn Du ein Auto kaufst und es hier Streit bei der Zahlung gibt, darf Dir der Händler das Auto wieder wegnehmen.

  6. #6
    Avatar von Schrippe
    **********
    Schrippe ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    22.11.2007
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    5.178
    Danke
    400

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    Muss mich da kerberos anschließen!

    Wenn eine Rechnung offen ist, angemahnt wurde und dann immer noch nicht beglichen ist, dürfen entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Im Falle eines DSL-Anschluss eben mit der Konsequenz, dass die Dienstleistung, die - warum auch immer - nicht bezahlt wurde, gesperrt wird...

  7. #7
    Avatar von kerberos
    ********
    kerberos ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    26.08.2009
    Beiträge
    1.101
    Danke
    66

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    Mir hat mal die Telekom an einem Freitag abend den Anschluß gesperrt, weil ich angeblich eine Rechnung nicht gezahlt habe. Es gab keine Erinnerung und keine Mahnung.

    Am Samstag habe ich darauf hin die Hotline angerufen (kostenlose 0800er haben ja noch funktioniert). Rechnung war bezahlt, wurde nur bei der Telekom falsch aufgeführt. Man hat sich entschuldigt, trotzdem musste ich das ganze Wochenende ohne Telefon/Internet auskommen, weil Samstags dafür kein Sachbearbeiter da war.

    Die können... und wie die können...

  8. #8
    Avatar von Weissnix
    Weissnix ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    14.01.2010
    Beiträge
    39
    Danke
    1

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    Also, ich bin nicht der Meinung , dass 1&1 so einfach abschalten kann.

    Der § 19 der TKV regelt genau ob, wann und wie der Anschluss gesperrt werden dar. Erst einmal ist eine 14 tägige Vorankündigung notwendig, ehe die Leitung gekappt werden darf.

    Ist eine Rechnungsposition strittig und hat der Kunde den Rest bezahlt, ist eine Sperrung überhaupt nicht statthaft.
    hier: Abs. 4, § 19 TKV.

    Du wirst aber wohl in der Tat nicht so ohne weiteres, schon gar nicht durch die VZ eine Freischaltung erreichen.

    Hier hilft in der Tat nur ein Rechtsanwalt, vorzugweise einer für Telekommunikationsrecht.

    Der wird Deinen Fall beurteilen und bei positiven Erfolgsaussichten Herrn Davis und sein Team mit einer einstweiligen Verfügung zum Wiederanschalten bewegen.

    Hier noch mal der ³ 19 TKV im Wortlaut
    § 19 TKV Sperre, Zahlungsverzug
    (1) Anbieter allgemeiner Zugänge zu festen öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Anbieter von Sprachtelefondienst sind berechtigt, die Inanspruchnahme dieser Leistungen ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn der Kunde
    1. mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens fünfundsiebzig Euro in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder
    2. ein Grund zur Sperre nach Absatz 2 besteht.

    (2) Sperren dürfen frühestens zwei Wochen nach schriftlicher Androhung und unter Hinweis auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, durchgeführt werden. Die Androhung der Sperre kann mit der Mahnung verbunden werden. Eine Sperre ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist ist nur zulässig, wenn Die Zuständigkeit der Amtsgerichte umfaßt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den Landgerichten zugewiesen sind: 1. Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von fünftausend Euro nicht übersteigt; 2. ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes: a) Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses; diese Zuständigkeit ist ausschließlich; b) Streitigkeiten zwischen Reisenden und Wirten, Fuhrleuten, Schiffern oder Auswanderungsexpedienten in den Einschiffungshäfen, die über Wirtszechen, Fuhrlohn, Überfahrtsgelder, Beförderung der Reisenden und ihrer Habe und über Verlust und Beschädigung der letzteren, sowie Streitigkeiten zwischen Reisenden und Handwerkern, die aus Anlaß der Reise entstanden sind; c) (aufgehoben); d) Streitigkeiten wegen Wildschadens; e) (weggefallen) f) (weggefallen) g) Ansprüche aus einem mit der Überlassung eines Grundstücks in Verbindung stehenden Leibgedings-, Leibzuchts-, Altenteils- oder Auszugsvertrag; h) das Aufgebotsverfahren.
    1. der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder
    2. eine Gefährdung der Einrichtungen des Anbieters, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder
    3. das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.

    (3) Sperren sind im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf den betroffenen Dienst zu beschränken und unverzüglich aufzuheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen sind. Eine Vollsperrung des allgemeinen Netzzugangs darf erst nach Durchführung einer mindestens einwöchigen Abgangssperre erfolgen.

    (4) Die Sperre nach Absatz 1 Nr. 1 unterbleibt, wenn gegen die Rechnung begründete Einwendungen erhoben wurden und der Durchschnittsbetrag nach § 17 bezahlt oder eine Stundungsvereinbarung getroffen ist

  9. #9
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    Lies, was du verlinkt hast.
    Im Absatz 1 steht eindeutig, dass es gesperrt werden kann, wenn die Schuld 75€ übersteigt. Das tut sie, da es ja bislang zu keiner Reduzierung kam, um 925€. Seit der Rechnung sind, das kannst du selber nachrechnen, über 4 Wochen vergangen, die Sperrung wurde also mit Sicherheit vorher angedroht.

    Im übrigen ist die Sperrung durch Absatz2 Punkt 3 gedeckt:
    3. das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.

    Da er definitiv nicht zahlen will, und zwar in keinem Fall, ist dieser Punkt erfüllt.

  10. #10
    Avatar von kerberos
    ********
    kerberos ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    26.08.2009
    Beiträge
    1.101
    Danke
    66

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    Soviel zu Theorie und Praxis.

    Du kannst ja wegen der Sperre vor Gericht klagen. Möglicherweise wirst Du Recht bekommen, aber wie lange das dauert, kannst Du Dir selbst ausrechnen.

  11. #11
    Avatar von Anbei
    ********
    Anbei ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    15.03.2006
    Beiträge
    1.408
    Danke
    129

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    Hier können wir uns wieder streiten. Nach dem Gesetzestext hätte 1&1 nur die SIM Karte der Handys sperren dürfen und nicht komplett.

    Aber es bringt nichts wenn wir uns hier die Köppe einschlagen, das kann nur ein Anwalt klären.

  12. #12
    Avatar von Deandi
    Deandi ist offline

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    13.04.2010
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    Hallo!

    Ich würde die Überschrift "Die Machenschaften von 1&1" ohne zögern unterschreiben!!
    Uns ist folgendes passiert:
    Wir haben eine kleine Firma mit 20 freiberuflichen Mitarbeitern. Am 27.03. fiel unser Internet und Telefon aus unerklärlichen Grund aus. Nach geschätzen 40 Telefonaten mit der Hotline hatte sich nichts verändert. Ein "Mitarbeiter" der Telekom kam zu uns um den Anschluß zu checken. NEGATIV! Danach passierte NICHTS!!! Wir waren 12 Tage ohne jegliche Möglichkeit über das Festnetz zu telefonieren. Wenigstens hat es 1&1 nach 8 Tagen geschafft eine Rufumleitung auf eines unserer Handys zu schalten. Ich konnte es über die Fritzbox nicht selber machen, da ich ja kein Internet hatte.
    Nach 12 Tagen ohne Verbindung haben wir unsere letzte Rechnung zurückbuchen lassen.
    Nachdem ein Bekannter "Elektrolurch" von uns am 13 Tag den Fehler lokalisierte
    (2 defekte Fritzboxen!!) haben wir das Geld sofort wieder zu 1&1 zurückgebucht. Jetzt, 4 Tage später, hat uns 1&1 sämtliche Handys gesperrt und uns eine Säumnissgebühr von €12 aufs Ohr gedrückt. Ich glaub es geht los!!!
    Ich möchte nicht wissen wieviel Kunden mich die absolute Inkompetenz der meissten "Hotline-Mitarbeiter", mit denen ich telefoniert habe, gekostet hat.
    Wir hatten vor den Osterfeiertagen richtig Geld in die Hand genommen und in Werbung investiert und dann ist man wochenlang nicht erreichbar. Im Gegenteil: Anrufer und potentielle Kunden bekommen das Gefühl, dass wir unsere Telefonrechnung nicht bezahlen könnten. SUPER!! Ich hoffe jetzt nur dass ich schnellstmöglich aus dem Vertrag rauskomme und meine Telefonnummern zur guten alten Telekom mitnehmen kann. Ich bin mal gespannt !!

    Viele Grüße
    Andi

  13. #13
    Avatar von kerberos
    ********
    kerberos ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    26.08.2009
    Beiträge
    1.101
    Danke
    66

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    Beim einer "kleinen Firma mit 20 Mitarbeitern" hast Du aber schon einen Geschäftsanschluss, oder?

  14. #14
    Avatar von Weissnix
    Weissnix ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    14.01.2010
    Beiträge
    39
    Danke
    1

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    Einen Tag später habe ich eine Mahnung bekommen, obwohl ich alles bis auf das Datenvolumen gezahlt habe. Der Mahnung habe ich ebenfalls widersprochen
    Er hat doch den Rest bezahlt und diese eine Position als strittig erklärt. Demnach könnte Abs. 4 greifen.

    Aber egal, wie können uns über die Interpretationsmöglichkeiten hier die Köpfe heiss reden.

    Letzten Ende wird wohl bei dieser Summe ein Richter entscheiden müssen. Recht haben und Recht bekommen sind ja in Deutschland auch zwei Paar Stiefel.

    Prüfe Deine Einkommensverhältnisse. Unter Umständen hast Du Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe, bzw. erst einmal einen Beratungsschein.

    Du kannst ja wegen der Sperre vor Gericht klagen. Möglicherweise wirst Du Recht bekommen, aber wie lange das dauert, kannst Du Dir selbst ausrechnen
    Das geht ziemlich schnell, per einstweiliger Verfügung, wenn der Richter mitspielt und der Anwalt dern Vorgang schlüssig darlegen kann.

    Was soll er sonst tun ? Wie beim Deutschen Michel üblich ducken, den Kopf in den Sand stecken und zahlen ? Nee, ich würde auch Himmel und Hölle in Bewegung setzen.

  15. #15
    Avatar von Deandi
    Deandi ist offline

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    13.04.2010
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    @ Kerberos: ich habe den Anschluß seit Jahr und Tag und er läuft auf das Geschäft. Die Mitarbeiter kamen ja erst im Laufe der Zeit dazu.

    Viele Grüße
    Andi

  16. #16
    Avatar von Schrippe
    **********
    Schrippe ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    22.11.2007
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    5.178
    Danke
    400

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    @Weissnix
    LESEN HILFT!

    Es geht um rund 1000 EUR. Der unstrittige Teil davon liegt bei weit unter 100 EUR. Ergo bleiben rund 900 EUR an offenen Beträgen übrig, was DarkShadow vollumfänglich Recht gibt!


    Wenn man schon den Rechtskenner spielt, dann wenigstens ordentlich mitdenken...

  17. #17
    Avatar von Schrippe
    **********
    Schrippe ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    22.11.2007
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    5.178
    Danke
    400

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    @Deandi
    Wenn dein Vertrag ein normalen Anschluss ist, ist er ein normaler Anschluss. Ob du zu deinem Namen dann deine Wohnadresse oder die Adresse schreibst, die zu deinem Geschäft gehört, ist völlig schnuppe.

    Du brauchst für ein Geschäft einen Bussiness-Anschluss. Diese sind extra deklariert und bieten etliche Sondermerkmale wie Entstörung binnen weniger Stunden usw.

    Wenn du also einen solchen, für deine Zwecke notwendigen Anschluss hättest, hättest du nicht so lange ohne Anschluss dagestanden...

  18. #18
    Avatar von Weissnix
    Weissnix ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    14.01.2010
    Beiträge
    39
    Danke
    1

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    @ Schrippe

    Wie hoch der strittige Teil sein muss oder darf, ist doch vollkommen egal. Wichtig ist nur, das er strittig erklärt wird.

    Im übrigen spiele ich nicht den Rechtskenner, sondern vetrete hier nur meine persönliche Meinung.

    In der TKV steckt jede Menge interpretationsfähiges Material, so dass wir hier auf keinen gemeinsamen Nenner kommen werden.

  19. #19
    Avatar von stadtindianer
    *********
    stadtindianer ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    03.04.2005
    Ort
    genau zwischen Alsfeld und Lauterbach (Hessen)
    Beiträge
    2.414
    Danke
    255

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    Im Übrigen sollten wir mal warten, bis der TE sich mal wieder meldet.

  20. #20
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Die Machenschaften von 1und1

    Zitat Zitat von Weissnix
    In der TKV steckt jede Menge interpretationsfähiges Material, so dass wir hier auf keinen gemeinsamen Nenner kommen werden.
    Da gebe ich dir sogar recht.

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 15.02.2020, 16:00
  2. 1&1 Telefonnummer, 1und1 Kontakt, 1&1 Hotline, 1und1 Beratung, 1&1 Kundenservice

    Von Holger im Forum ☎️1&1 Kundenservice: Hotline und Telefonnummer
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 28.01.2020, 13:13
  3. Betrug am Kunden und illegale Machenschaften

    Von klartext123 im Forum ☎️1&1 Kundenservice: Hotline und Telefonnummer
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 24.10.2015, 22:48
  4. Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 02.03.2009, 13:31
  5. Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 12.08.2005, 15:19
Diese Seite benutzt Cookies Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Infos zum Datenschutz