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DSL Störung,Kunde wird hingehalten

83Antworten
  1. #1
    Avatar von trucker1968
    trucker1968 ist offline
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    Böse DSL Störung,Kunde wird hingehalten

    Hallo Gemeinde.

    Ich habe ein großes Problem mit 1 &1.

    Ich muss vorab sagen,ich war bis letztes Jahr im Dez. Freenet Kunde,bis dieser Laden 1&1 ,Freenet übernommen hat. Bei freenet ,habe ich ab an auch graue haare bekommen,wenn die Leitung mal nicht stand.Aber zum Vergleich mit 1&1,waren die Leutz aus Rendsburg harmlos.
    Bei Freenet hatte ich einen 16.000er Komplett Anschluss.Gut,es kamen auch "nur" 8000er bei mir an.
    Ab Januar diesen Jahres waren es noch 6000er über 1&1. Danach fingen die Probleme an. Ich weiß schon gar nicht mehr wie oft ich die Service Hotline anrief.Mal sollte es an meiner fritzbox liegen,die wäre nicht geeignet,ich solle die Samsung anschließen,obwohl bekannt war, das die wohl bei 1&1 schnell ausgetauscht wurde .
    Dann wollte ich im Sommer meinen 2 Jahres Vertrag kündigen. Leider habe ich es wohl versäumt dies pünktlich zu tun. Mein vertrag ging bis zum 09.09.2010 !!
    Ich erhilt eine Bestätigung das mein Vertrag bis zum 09.09.2011 gekündigt wird.An 10.09.2010 hatte ich weder Internet noch telefon .Am 11.09.bekam ich ein schreiben mit der Bestätigung der Kündigung zum 09.09.2010...Ich war wohl zu optimistisch,als ich 1 Tag später einen neuen Vertrag bei 1&1 abschloss.
    Habe seit 01.10.2010 wieder einen 6000er Komplett. 6700/733
    Nach 3 tagen funktionierte mein Telefon nicht mehr,trotz neuer Hardware (Homeserver). Nach 1 tag ging es wieder.
    Seit letzten freitag morgen um 7.34 Habe ich lauter Verbindungsabbrüche.Alle 3 min...Verbindungen zwischen 327/733 - 2800/733.Unzählige Anrufe meinerseits folgten. Immer wieder wird man vertröstet."DER TECHNIKER MELDET SICH BEI IHNEN INNERHALB 24 STUNDEN !!!Nichts passierte. Seit Sonntag morgen habe ich gar nichts mehr. Weder Telefon,noch Internet..Und wieder soll man vertröstet werden. Noch keine Rückmeldung der telekom.

    Wenn ich morgen,wieder keine Nachricht von 1&1 habe,gehts zum Anwalt.
    Berufe mich dann auf die Leistungs und Entstörungs-Garantie. Habe mittlerweile 15 DIN A4 Seiten ,die belegen,das ich kein Internet bekomme
    (DSL-Synchronisierung beginnt). Nun bin ich beim Nachbar, damit ich überhaupt etwas im Internet mnachen kann...

  2. #41
    Avatar von kippenschnorrer
    kippenschnorrer ist offline

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    Standard AW: DSL Störung,Kunde wird hingehalten

    nur ist jetzt das problem da das er hinter seinem geld herlaufen muss.....wenn die sich stur stellen......

    deshalb bin ich auch immer dafür nach dem 1 ten "anzählen" das konto zu sperren und sich seine kohle wiederzuholen....

    die hat man dann erstmal wieder und kann sich in aller ruhe zurücklehnen bis der provider in die hufe kommt.

  3. #42
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: DSL Störung,Kunde wird hingehalten

    @kippenschnorrer
    Du vergisst dabei, dass der Entzug der Einzugsermächtigung einen Vertragsverstoßn darstellt. Etwaige entstehende Kosten (durch Rückbuchungen, Inkasso etc.) hast im Zweifel du zu tragen.

    Natürlich läuft man seinem Geld hinterher. Wenn es aber rechtens ist, dieses zurückzufordern, bekommt man es auch. Kein Provider ist so doof, sich dafür verklagen zu lassen und noch mehr Kosten entstehen zu lassen...

  4. #43
    Avatar von kippenschnorrer
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    Standard AW: DSL Störung,Kunde wird hingehalten

    nein ich vergesse das nicht.
    allerdings ist das ein hervoragendes druckmittel wie das im aktuellen fall zu lesen ist.vieleicht das einzige was man als kunde hat

    deswegen schrieb ich ja nach dem 1ten "anzählen".

  5. #44
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: DSL Störung,Kunde wird hingehalten

    Zitat Zitat von kippenschnorrer
    nein ich vergesse das nicht.
    allerdings ist das ein hervoragendes druckmittel wie das im aktuellen fall zu lesen ist.vieleicht das einzige was man als kunde hat

    deswegen schrieb ich ja nach dem 1ten "anzählen".
    Ist aber auch eine hervorragende Handhabe für den Provider.

    Der schreibt dir dann kurz eben mal "Zahl deine Rechnungen, sonst rühren wir erst mal keinen Finger".

  6. #45
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: DSL Störung,Kunde wird hingehalten

    Zitat Zitat von Schrippe
    @kippenschnorrer
    Du vergisst dabei, dass der Entzug der Einzugsermächtigung einen Vertragsverstoßn darstellt. Etwaige entstehende Kosten (durch Rückbuchungen, Inkasso etc.) hast im Zweifel du zu tragen.
    Also bei einem Widerruf der Abbuchungsermächtigung entstehen höchstens die Kosten für das Zusenden der monatlichen Rechnung per Post.
    Mehr nicht.
    Natürlich muß der Kunde dann auch fristgerecht bezahlen, zumindest den unstreitigen Betrag.
    Man muß aber dabei auch hinnehmen, daß der Widerruf schon mal einen Rechnungslauf dauern kann.
    Teuer wird es nur, wenn man eine bereits erfolgte, erlaubte Abbuchung von der Bank zurückholen lässt.
    Das mit Vertragsverstoß ist natürlich Nonsens.

  7. #46
    Avatar von Cooper-1966
    Cooper-1966 ist offline

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    Standard @Schrippe

    Hallo Schrippe

    Du schriebst: Kein Provider ist so doof, sich dafür verklagen zu lassen und noch mehr Kosten entstehen zu lassen...

    Verklagen hört sich so hart an Anscheinend sind die aber wirklich so doof .... die sitzen das bis zum Letzten aus und so wie es aussieht hat da keiner einen A.... in der Hose und ergreift mal Partei für den Kunden, der in unserem Fall auch noch Recht hat. Man möchte ja nichts geschenkt bekommen, sondern nur das was einem zusteht. Bei diesem Provider übernimmt niemand, aber auch wirklich niemand auch nur ein bißchen Verantwortung. So etwas ist für Unternehmen tödlich. Oder man hat die Order von ganz Oben, alles bis zum Äußersten auszureizen - ich weiß es nicht. Schließlich geht es ja um Geld, wenn es für den einzelnen Kunden auch nicht allzu viel ist, aber wenn die diese miese Nummer mit zehntausenden Kunden so durchziehen, läppern sich da schon ein paar Euros an Zinsen zusammen. Wenn 1&1 jetzt nicht so große Sprüche mit ihrem Marcell D'Avis kloppen würde, aber diesen Mann und seine Visionen den Kunden helfen zu wollen, gibt es wohl nur im Fernsehen. Ich ärgere mich jedesmal über die volksverblödenden Rateshows auf Sport1 (früher 9Live), dass man seitens der Regierung solche betrügerischen Dinge einfach so hin nimmt, aber die Verhaltensweise von 1&1 steht dem in nichts nach. Ich weiß auch, dass es wesentlich schlimmere Sachen auf der Welt gibt, aber was Recht ist, muss auch Recht bleiben.

    Cooper

  8. #47
    Avatar von kippenschnorrer
    kippenschnorrer ist offline

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    Frage AW: DSL Störung,Kunde wird hingehalten

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    Ist aber auch eine hervorragende Handhabe für den Provider.

    Der schreibt dir dann kurz eben mal "Zahl deine Rechnungen, sonst rühren wir erst mal keinen Finger".
    natürlich hast du da auch völlig recht.

    der provider hat natürlich viel mehr möglichkeiten als der kleine kunde.
    wenn bitte,bitte gib mir endlich telefon und internet nixs bringt,briefe und emails auch nicht,haste doch keine andere möglichkeit als den geldhahn abzudrehen.

  9. #48
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: @Schrippe

    Zitat Zitat von Cooper-1966
    Hallo Schrippe

    Du schriebst: Kein Provider ist so doof, sich dafür verklagen zu lassen und noch mehr Kosten entstehen zu lassen...

    Verklagen hört sich so hart an Anscheinend sind die aber wirklich so doof .... die sitzen das bis zum Letzten aus und so wie es aussieht hat da keiner einen A.... in der Hose und ergreift mal Partei für den Kunden, der in unserem Fall auch noch Recht hat.
    Na ja, das letzte Mal, als sich ein Provider entschlossen hat die Verhandlung durchzuziehen endete alles mit einem Fiasko für den Kläger Kunde und einem Grundsatzurteil.

    Was natürlich nichts an der Tatsache ändert dass Umzugsgebühren für einen Umzug der nie funktioniert hat zu verlangen einfach nur frech ist.

  10. #49
    Avatar von Cservice
    Cservice

    Standard AW: Was ist das für ein Laden?

    Zitat Zitat von Cooper-1966
    der angeblichen Techniker (mein Eindruck ist hier eher, dass hier Bäcker oder Wurstverkäufer die Hausbesuche abstatten - waren größtenteils wohl von 1&1 selbst)
    Naja, ich selber kriege auch von 1und1 ab und an Aufträge zur Entstörung und Leitungssuche..meist bei komplexen Hausverkabelungen (Mietshäuser) und ich bin kein Bäcker ..

    Muss aber auch sagen, dass mir so ein Fall wie bei Dir noch nicht untergekommen ist, wo gar nichts geht und der Leitungsweg derart unklar zu sein scheint, und schwindeln tue ich auch nicht beim Kunden, für mich ist immer auch schwer definitiv zu prüfen, weil a) ich eigentlich den APL nicht mal aufmachen darf und b) auch gar keine Info kriege wo da das Signal reinkommen soll, das läuft dann manchmal auch testing by doing ab, wo ist was frei -- ist da was drauf... oft mit Erfolg.

    BG

    BG

  11. #50
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Was ist das für ein Laden?

    Zitat Zitat von Cservice
    keine Info kriege wo da das Signal reinkommen soll, das läuft dann manchmal auch testing by doing ab, wo ist was frei -- ist da was drauf... oft mit Erfolg.

    BG

    BG
    Lass das mal die Berliner Schrippe nicht lesen...

  12. #51
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Was ist das für ein Laden?

    Zitat Zitat von Guenter
    Also bei einem Widerruf der Abbuchungsermächtigung entstehen höchstens die Kosten für das Zusenden der monatlichen Rechnung per Post.
    Ich habe das Gefühl, das etlichen Leuten nicht klar ist, was vertragliche Bedingungen sind und wie damit umzugehen ist.

    Kurze Erläuterung: die sind zu 100% einzuhalten.

    Wer einen DSL-Vertrag abschließt, erteilt für die Vertragsdauer eine Einzugsermächtigung. diese Einzugsermächtigung gilt und ist nicht zu widerrufen, da ein Widerruf einen Verstoß gegen den Vertrag darstellt.

    Aber derartige Dinge scheinen den meisten Leuten egal zu sein. Spätestens hier beginnt dann die Doppelmoral, selbst die vertraglichen Pflichten nicht zu erfüllen (bzw. erfüllen zu wollen), aber beim Vertragspartner immer mehr als vertraglich vereinbart einzufordern...

  13. #52
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Was ist das für ein Laden?

    Zitat Zitat von Schrippe
    Ich habe das Gefühl, das etlichen Leuten nicht klar ist, was vertragliche Bedingungen sind und wie damit umzugehen ist.

    Kurze Erläuterung: die sind zu 100% einzuhalten.

    Wer einen DSL-Vertrag abschließt, erteilt für die Vertragsdauer eine Einzugsermächtigung. diese Einzugsermächtigung gilt und ist nicht zu widerrufen, da ein Widerruf einen Verstoß gegen den Vertrag darstellt.

    Aber derartige Dinge scheinen den meisten Leuten egal zu sein. Spätestens hier beginnt dann die Doppelmoral, selbst die vertraglichen Pflichten nicht zu erfüllen (bzw. erfüllen zu wollen), aber beim Vertragspartner immer mehr als vertraglich vereinbart einzufordern...
    Kannst Du deine Behauptung mal rechtlich begründen/untermauern!
    Wie ich die rechtmässigen finanziellen Forderungen aus meinen vertraglichen Pflichten fristgerecht erfülle, obliegt mir ganz alleine.
    Sicher ist eine Abbuchungsermächtigung der bequemste, aber nicht der einzigste Weg!
    Wenn ich das Abbuchen nicht (mehr) möchte und ich auf anderem Wege (Überweisung) meine Zahlungspflicht fristgerecht erfülle und auch die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten (Rechnung per Post) übernehme, sehe ich keine Vertragsverletzung.
    Deshalb nochmals meine Bitte:
    Aus welchen rechtlich haltbaren Vorschriften leitest Du deine Meinung her?

  14. #53
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: DSL Störung,Kunde wird hingehalten

    Zitat Zitat von kippenschnorrer
    natürlich hast du da auch völlig recht.

    der provider hat natürlich viel mehr möglichkeiten als der kleine kunde.
    wenn bitte,bitte gib mir endlich telefon und internet nixs bringt,briefe und emails auch nicht,haste doch keine andere möglichkeit als den geldhahn abzudrehen.
    Ganz einfach ist es nicht einem Provider die Pistole auf die Brust zu setzen, auch wenn es vielleicht absolut berechtigt ist und jeder Verständnis hat. Trotzdem mache ich jeden lieber mit dem Worst Case vertraut, der dann auch meistens eintritt. Hört sich vielleicht nicht immer schön und begreifbar an, aber wann waren unsere Regelungen und Gesetze jemals wirklich für den Normalsterblichen begreifbar?

  15. #54
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Was ist das für ein Laden?

    Zitat Zitat von Guenter24
    Aus welchen rechtlich haltbaren Vorschriften leitest Du deine Meinung her?[/B]
    Wenn ich mal kurz darf? Wenn man im Vertrag der Zahlungsweise Abbuchung zugestimmt hat, dann muss man diese Zahlungsweise auch weiterführen, da man ansonsten die Vertragsbedingungen verletzt. Bestes Beispiel NICHT aus der Kommunikationsbranche gefällig? Die Zulassungsstelle für KFZ. Ohne Bankabbuchung keine Zulassung. Und da setzen die Zulassungsstellen ein dickes Ausrufezeichen dahinter.

  16. #55
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Was ist das für ein Laden?

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    Wenn ich mal kurz darf? Wenn man im Vertrag der Zahlungsweise Abbuchung zugestimmt hat, dann muss man diese Zahlungsweise auch weiterführen, da man ansonsten die Vertragsbedingungen verletzt. Bestes Beispiel NICHT aus der Kommunikationsbranche gefällig? Die Zulassungsstelle für KFZ. Ohne Bankabbuchung keine Zulassung. Und da setzen die Zulassungsstellen ein dickes Ausrufezeichen dahinter.
    Auch an dich die Aufforderung hier mal mitzuteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage Du deine Meinung gründest, der Widerruf einer Abbuchungsermächtigung bei Dauerschuldverhältnissen wäre eine Vertragspflichtverletzung.
    Dein Beispiel mit der Zulassungsstelle ist wieder mal völlig daneben und Nonsens.
    Da geht es doch nur um eine einmalige Zahlung und nicht um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen.
    Aber selbst dein Beispiel nehme ich Dir nicht ab.
    Es soll ja in Deutschland noch Leute geben, die kein Bankkonto haben.
    Wie soll der denn sein Kfz zulassen!?
    Richtig: Cash!
    Oder willst Du etwa behaupten, solche Leute dürften kein Auto besitzen???

    Ich bleibe dabei:
    Ein von mir schriftlich erteilte Abbuchungsermächtigung kann auch jederzeit schriftlich von mir widerrufen werden.

  17. #56
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Was ist das für ein Laden?

    Zitat Zitat von Guenter
    Ein von mir schriftlich erteilte Abbuchungsermächtigung kann auch jederzeit schriftlich von mir widerrufen werden.
    Das hat ja so auch niemand behauptet. Natürlich kann jeder jederzeit Einzugsermächtigungen widerrufen.

    Nur wenn die Einzugsermächtigung teil eines Vertrages ist, quasi eine der Grundvoraussetzungen (und das ist sie bei DSL-Verträgen - ohne Einzugsermächtigung kein Vertrag), dann stellt der Entzug eine Vertragsverletzung dar.
    Wenn in einem Vertrag eine Bedingung steht, dann ist diese zu erfüllen. Dafür muss man kein Jura-Prof sein und Paragraphen runterbeten können, das ist simpelste Logik, die jeder Mensch, der die 6. Klasse erfolgreich abgeschlossen hat, nachvollziehen können sollte...

    Im übrigen habe ich mich gerade mal bei einem Juristen informiert und der sagt zu Vertragsverhältnissen folgendes:
    vertragliche vereinbarte Absprachen (wie sie z.B. in den AGBs festgehalten werden) müssen eingehalten werden und können nicht einseitig geändert werden!
    Daher ist es nicht zulässig, eine Einzugsermächtigung zu entziehen, wenn in den AGBs festgehalten ist, das für die gesamte Vertragslaufzeit eine Einzugsermächtigung bestehen muss.


    Also, Guenter, komm aus deiner juristischen Traumwelt zurück in die Realität und verzapf hier nicht so einen Müll.... Da bekommt man wirklich das Grausen, wenn man hier so liest, wie die Leute mit Verträgen umgehen.... Für die ist nicht mal das Wort, das schriftlich festgehalten wird, was wert....

  18. #57
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    Standard AW: Was ist das für ein Laden?

    Zitat Zitat von Guenter24
    ...
    Aber selbst dein Beispiel nehme ich Dir nicht ab.
    Es soll ja in Deutschland noch Leute geben, die kein Bankkonto haben.
    Wie soll der denn sein Kfz zulassen!?
    Richtig: Cash!
    Oder willst Du etwa behaupten, solche Leute dürften kein Auto besitzen???

    Ich bleibe dabei:
    Ein von mir schriftlich erteilte Abbuchungsermächtigung kann auch jederzeit schriftlich von mir widerrufen werden.
    Mir wurde von der Zulassungsstelle, bei der Anmeldung meines Wagens mitgeteilt, wenn ich dem Finanzamt für die Steuer keine Einzugsermächtigung erteile, mein Auto nicht zugelassen werden kann.
    Auf welcher rechtlichen Grundlage das allerdings fusst, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich kann Dir aber auch nicht sagen, was passiert, wenn ich diese Einzugsermächtigung widerrufe.

  19. #58
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Was ist das für ein Laden?

    Zitat Zitat von Guenter24
    Dein Beispiel mit der Zulassungsstelle ist wieder mal völlig daneben und Nonsens.
    Da geht es doch nur um eine einmalige Zahlung und nicht um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen.
    Es soll ja in Deutschland noch Leute geben, die kein Bankkonto haben.
    Wie soll der denn sein Kfz zulassen!?
    Richtig: Cash!
    Oder willst Du etwa behaupten, solche Leute dürften kein Auto besitzen???
    Hallo Guenter
    Wer kein Bankkonto hat, kann in der Tat kein Auto zulassen.
    Es geht hier nicht um den einmaligen bei der Anmeldung zu entrichtenden Betrag, sondern um die KFZ-Steuer, die ja jährlich fällig wird.
    Das wurde vor ein paar Jahren geändert, um die Verwaltungskosten zu senken. Was meinst du, wieviele Leute die KFZ-Steuer nicht bezahlt haben und was das gekostet hat, bei diesen Leuten die Steuer einzutreiben.

  20. #59
    Avatar von m82045
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    Standard AW: Was ist das für ein Laden?

    Zitat Zitat von Schrippe
    Wenn in einem Vertrag eine Bedingung steht, dann ist diese zu erfüllen. Dafür muss man kein Jura-Prof sein und Paragraphen runterbeten können, das ist simpelste Logik, die jeder Mensch, der die 6. Klasse erfolgreich abgeschlossen hat, nachvollziehen können sollte...

    Im übrigen habe ich mich gerade mal bei einem Juristen informiert und der sagt zu Vertragsverhältnissen folgendes:
    vertragliche vereinbarte Absprachen (wie sie z.B. in den AGBs festgehalten werden) müssen eingehalten werden und können nicht einseitig geändert werden!
    Daher ist es nicht zulässig, eine Einzugsermächtigung zu entziehen, wenn in den AGBs festgehalten ist, das für die gesamte Vertragslaufzeit eine Einzugsermächtigung bestehen muss.
    Obige "pauschale" Aussage ist natürlich nicht richtig.

    Wer möchte kann in § 305 BGB - § 310 BGB nachlesen und versuchen zu verstehen welche Klauseln zulässig und welche schlichtweg unwirksam sind.
    (Das ist allerdings mit "simpelster Logik" und mit "erfolgreichem Abschluss der 6. Klasse" nicht zu schaffen)

    Das Vorschreiben einer Einzugsermächtigung in der AGB ist aber meines Wissens zulässig.

    Diese kann man aber bei "Mißbrauch" widerrufen. Ob dieser Mißbrauch wirklich stattgefunden hat, muss dann im Einzelfall ein Richter entscheiden.

    Im Fall von Cooper-1966 (14tägige Frist gesetzt, dann gekündigt) dürfte der Widerruf aber mehr als gerechtfertigt sein (nur meine persönliche Meinung).

  21. #60
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Was ist das für ein Laden?

    Zitat Zitat von Schrippe
    Das hat ja so auch niemand behauptet. Natürlich kann jeder jederzeit Einzugsermächtigungen widerrufen.

    Nur wenn die Einzugsermächtigung teil eines Vertrages ist, quasi eine der Grundvoraussetzungen (und das ist sie bei DSL-Verträgen - ohne Einzugsermächtigung kein Vertrag), dann stellt der Entzug eine Vertragsverletzung dar.
    Wenn in einem Vertrag eine Bedingung steht, dann ist diese zu erfüllen. Dafür muss man kein Jura-Prof sein und Paragraphen runterbeten können, das ist simpelste Logik, die jeder Mensch, der die 6. Klasse erfolgreich abgeschlossen hat, nachvollziehen können sollte...

    Im übrigen habe ich mich gerade mal bei einem Juristen informiert und der sagt zu Vertragsverhältnissen folgendes:
    vertragliche vereinbarte Absprachen (wie sie z.B. in den AGBs festgehalten werden) müssen eingehalten werden und können nicht einseitig geändert werden!
    Daher ist es nicht zulässig, eine Einzugsermächtigung zu entziehen, wenn in den AGBs festgehalten ist, das für die gesamte Vertragslaufzeit eine Einzugsermächtigung bestehen muss.


    Also, Guenter, komm aus deiner juristischen Traumwelt zurück in die Realität und verzapf hier nicht so einen Müll.... Da bekommt man wirklich das Grausen, wenn man hier so liest, wie die Leute mit Verträgen umgehen.... Für die ist nicht mal das Wort, das schriftlich festgehalten wird, was wert....
    Zunächst ist mal festzustellen, Das die AGB kein Vertrag sind, sondern Geschäftsbedingungen die durch den Vertrag anerkannt werden.
    Weiterhin ist festzustellen, daß es auch Passagen in AGB geben kann, die unwirksam sind, weil sich rechtlich nicht haltbar oder gar gegen geltendes Recht verstoßen.
    Aus diesem Grunde habe die meisten AGB auch eine sogenannte salvatorische Klausel, die besagt, daß bei Unwirksamkeit einzelner Punkte der AGB nicht die gesamten AGB unwirksam werden.
    Bei 1&1 steht tatsächlich geschrieben, daß die Bezahlung nur durch Abbuchungsermächtigung erfolgen kann.
    Daß diese Forderung aber rechtlich sich auf sehr dünnem Eis beweg, ist offenbar auch 1&1 bekannt.
    Und deshalb wird offenbar auch nicht versucht, diese Forderung durchzusetzen.
    in einem anderen Forum schreibt @Thomaso zu diesem Thema:

    "Es kam wie schon gesagt, nur ein kurzes Schreiben, dass die Rücknahme meiner Einzugsermachtigung die Kündigung des Vertrages zur Folge hat.

    Heute jedoch bekam ich die Rechnung mit dem Hinweis: "Zahlungsbedingungen: 10 Tage netto ab Rechnungsdatum."


    Quelle:
    Rücknahme Einzugsermächtigung bei 1und1 - Kündigung wird angedroht - Offtopic - Forum pocketnavigation.de u. geo24.de

    Und deshalb bin ich der Meinung, daß diese Forderung, auch wenn sie in den AGB steht, letztlich nicht durchzusetzen ist.
    Natürlich wird ein Provioder eine "Drohkulisse" aufbauen und versuchen den Kunden einzuschüchtern, aber in letzter Konsequenz knickt er dann doch ein.

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