Kündigung Versatel

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  1. #1
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    Standard Kündigung Versatel

    Hallo,
    hier meine Situation:

    Ich wurde im März 2010 von einer freundlichen Dame angerufen und gefragt, ob ich nicht meinen aktuellen Versatel-Vertrag aufmöbeln und eine schnellere DSL-Leitung haben wolle. Der Preis wäre 1 Euro billiger als mein derzeitiger Tarif.
    Bei dem Telefonat wies ich die Mitarbeiterrin darauf hin, dass ich ziemlich sicher im März 2011 umziehen werde, in ein Gebiet das von Versatel gar nicht unterstützt wird. (PLZ 69245) und dass sich die aus dem neuen "Vertrag" resultierenden 24 Monate Verlängerung der Vertragslaufzeit damit "beissen"
    Daraufhin meinte die Dame, das wäre kein Problem - wenn ich nachweislich in ein Gebiet ziehe, dass von Versatel nicht unterstützt wird, könnte Versatel ja den Vertrag nicht erfüllen und somit hätte ich ein außerordentlichen Kündigungsrecht und würde aus dem Vertrag vorzeitig rauskommen.
    Das würde schnell gehen und wäre total unproblematisch.

    Anzumerken ist hier, dass ich seit 2005 Versatel-Kunde bin und bis dato nur die Hardware von 2005 verwende. Mit dem neuen Vertrag wurde mir also keine neue Hardware zur Verfügung gestellt.

    Nun ist es so, dass ich ab dem ersten März in ein Haus ziehe das in einem Gebiet ist, was wirklich von Versatel nicht unterstützt wird.
    Zudem haben wir uns dazu entschieden (nachdem Versatel ja nicht verfügbar war) zu Kabel BW zu wechseln und meine Freundin hat einen entsprechenden Vertag mit Kabel BW abgeschlossen, damit wir ab 1. März auch Telefon und Internet am Start haben.

    Jetzt wollte ich heute früh meinen Vertrag bei Versatl zum 1. März kündigen.

    Der - wirklich sehr freundliche - Mitarbeiter in der Hotline teilte mir mit, dass die Aussage der Mitarbeiterin im März 2010 zwar richtig war, aber sich die Vertragslage nach einem aktuellen Gerichtsurteil jedoch geändert hätte. Ich könnte also nicht kündigen und müsste auf Kulanz von Versatel hoffen.

    Um überhaupt eine Chance zu haben müsste ich folgende Schritte befolgen:
    1. Ich brauche eine aktuelle Rechnung des neuen Anschlusses
    2. Ich muss meinen Umzug durch die neue Anmeldung (Schrieb von der Gemeinde) bestätigen
    3. Ich muss in ein Gebiet ziehen in welchem Versatel nicht liefert
    4. Ich muss hoffen, dass mir Versatel wohlgesonnen ist.

    So:
    1. Ich habe noch keine aktuelle Rechnung von KabelBW - der Anschluss ist beantragt aber noch nicht aktiv. Somit auch keine Rechnung. Angenommen ich bekomme am 1. März den Anschluss, bekomme ich frühestens im April eine Rechnung. Bzw. meine Freundin
    2. Eine Anmeldung bei der Gemeinde mache ich natürlich auch erst am 1 März denn erst ab diesem Zeitpunkt wohne ich ja offiziell dort.
    3. Das Gebiet ist definitiv nicht von Versatel erschlossen und ganz nebenbei liegt bei uns noch nicht mal der normale T-Com anschluss im Haus (klar, an der Aussenwand - aber nicht im Haus)
    4. liegt ja an Versatel

    Ich frage mich nun ob das alles mit rechten Dingen zugeht.
    Soweit ich informiert bin, geht es bei dem Gerichtsurteil darum, dass die Provider deshalb geklagt haben, weil sie bei der Hardware mitunter drauf gelegt haben. Das ist ja bei mir nicht der Fall ... und ich ziehe halt in ein Gebiet wo Versatel nicht verfügbar ist.
    Und als ich meinen Vertag abgeschlsosen habe, sagte man mir dass das ein "Sonderkündigungsrecht" ist...
    Leider habe ich mir das natürlich nicht schriftlich geben lassen...

    Wie sind denn eure Erfahrungen mit Versatel?

  2. #21
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Kündigung Versatel

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    Ich gebs aus. Manche Leute haben immer was zu meckern, egal, was die Firma auch tut. Überprüft sie die Aussage des Kunden und lässt ihn raus wenn alles klar ist, dann ist das nicht recht und es wird gemeckert. Tun sie nichts und lassen den Vertrag so weiterlaufen, wie es das Urteil ja möglich macht wird gemeckert und fordern sie eine Ablösesumme, ja dann ist es auch nicht recht.

    Also frage ich jetzt eben anders:
    Wie hätte sich Versatel verhalten sollen, dass ihr zufrieden seid und nicht meckert? Und jetzt nicht wieder ausweichen. Wenn euch das nicht passt, was von Versa geschrieben wurde und ihr was dran auszusetzen gefunden habt muss es ja ein Verhalten geben, dass ihr gut heißt, und das will ich jetzt mal von euch wissen.
    Du solltest die Postings erst mal richtig lesen, bevor Du antwortest.
    Du hast Dir da wieder was hinein interpretiert, was so aber nicht da steht.

    Genau so, wie mit deiner Behauptung, Versatel wolle die Unterlagen zur Verfügung stellen. Auch das wurde nicht geschrieben!

    Wer hat den hier gemeckert?
    Ich nicht!
    In Posting #12 schrieb ich kommentarlos:
    Versa schrieb:
    "die Aussage der Mitarbeiterin, wenn sie nachgewiesen werden kann..."


    Und diesen Beweis wird der TE nicht führen können.

    Selbst wenn ich jetzt unterstelle, daß der Kundendienst von Versatel die außerordentliche Kündigung wohlwollend prüft, wird die Gesprächsaufzeichnung von vor 11 Monaten (März 2010) nicht mehr existieren.
    Zum einen aus Gründen des gesetzl. Datenschutzes, zum anderen deshalb, weil es bei den Providern üblich ist, Gesprächsmittschnitte bei Vertragsänderungen oder Neuverträgen nach Ablauf der gesetzl. Widerspruchsfrist zu vernichten.

    Also ist ein Lob erst angebracht, wenn uns der TE mitteilt, daß er zum gewünschten Zeitpunkt und ohne finanzielle Nachteile von Versatel vorzeitig aus dem Vertrag entlassen wurde.

    Und bis dahin bleibe ich skeptisch.

  3. #22
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Hallo zusammen,

    dieser regen Diskussion zum Trotz, möchte ich Euch doch bitten, zunächst das Ergebnis abzuwarten. Ich kann Euch versichern, dass ganz bestimmt keine Informationen zurückgehalten werden, und dass ich davon ausgehe, dass es eine Kulanzentscheidung geben wird und die Kulanzentscheidung zu einer Sonderkündigung positiv entschieden wird. Ihr solltet bei aller Fairness aber auch Versatel die Gelegenheit geben, in der Kundenkorrespondenz zu prüfen, wann dieses Gespräch stattgefunden hat und was besprochen wurde.

    Grüße,
    Versa

  4. #23
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Hallo Bernard.Sheyan und Guenter24,

    das Forum hat mich darüber benachrichtigt, dass Ihr Euch für meinen Beitrag bedankt. Über das positive Feedback freue ich mich sehr!

    Solltet Ihr meine Hilfe benötigen, bin ich gerne für Euch da. Ihr wisst ja, wo Ihr mich findet.

    Viele Grüße,
    Versa

  5. #24
    Avatar von randomresult
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Also Versatel hat keine Informationen darüber, dass ich angegeben habe das ich umziehe.
    Schade eigentlich, weil ich hab auch keinen Mitschnitt.
    Jetzt kann ich für 250 Euro früher aus dem Vertrag raus. Nicht ideal aber besser als komplett zahlen.

    Es sollte einem schon komisch vorkommen wenn man von Callcentern angerufen wird und man einem (mehrmals) versucht einen billigeren Vertrag zu verkaufen. (war bisher weder bei Arcor, Freenet 1und1 und der Telekom der Fall)
    Man wird nie einen Beweis haben, dass man es explizit erwähnt hat, dass man (in meinem Falle) umzieht.
    Naja, ich hätte es besser wissen müssen.
    Ich lerne daraus:
    1. sei vorsichtig wenn ein Callcenter anruft
    2. lass dir alles schriftlich geben. Wie man hier merkt, ist genau die Notiz auf die man hingewiesen hat zufällig nicht aufgenommen.

    Das gute daran: man lernt nie aus!
    Danke an .Versa. die zumindest mal geschaut hat.
    Danke auch an die nette Mitarbeiterin, die mir am Telefon gesagt hat das Sie gute Chancen sieht dass meine Kündigung aktzeptiert werde. Wenigstens hab ich die Woche ein gutes Gefühl gehabt.
    Ich bin gerade ein wenig entäuscht und schreibe hier wahrscheinlich unsachlich. Ich werde meine Gedanken sortieren und in Kürze den ganzen Sachverhalt noch einmal zusammenfassen.

    Grüße Randomresult

  6. #25
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Kündigung Versatel

    Soviel zum Thema und besonders zu den Posting

    #12 von mir,
    #16 von Bernard.Sheyan,
    #17 von mir und
    #18 von Bernard.Sheyan

    Das ganze läßt sich unter dem Sprichwort:

    Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben.

    zusammenfassen.

  7. #26
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Kündigung Versatel

    Ja, du hast recht gehabt und ich nicht. Hätte es eigentlich auch wissen müssen. Das kommt davon, wenn man von einem Provider etwas kundenfreundliches erwartet.

  8. #27
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Kündigung Versatel

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    Das kommt davon, wenn man von einem Provider etwas kundenfreundliches erwartet.
    Das kannst Du vergessen, es zählt nur Profit und Marktanteil/Kundenzahlen.
    Ein Kunde der gehen will, passt da nicht rein!

  9. #28
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Kündigung Versatel

    Tja, aus Erfahrung wird man schlau. Pech gehabt

  10. #29
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Hallo randomresult,

    es tut mir leid für Dich, dass der Sonderkündigung nicht statt gegeben wurde.

    Sollte ich Dir aber anderweitig weiterhelfen können, bin ich jederzeit gerne für Dich da.

    Viele Grüße,
    Versa

  11. #30
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Kündigung Versatel

    Zitat Zitat von .Versa.
    Hallo randomresult,

    es tut mir leid für Dich, dass der Sonderkündigung nicht statt gegeben wurde.

    Sollte ich Dir aber anderweitig weiterhelfen können, bin ich jederzeit gerne für Dich da.

    Viele Grüße,
    Versa
    Hallo .Versa.,

    diesen Beitrag hättest Du dir sparen können

  12. #31
    Avatar von Salael
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Hallo ans Forum...

    ich lese nun seit einiger Zeit diverse Foreneinträge, die sich mit Kündigungen, gerichtet an Versatel, seitens der(s) Kunden, wegen Umzugs beschäftigen.
    Da auch ich derzeit so meine Probleme mit der lieben Versatel habe, möchte ich nun auch mal meinen "Senf" dazu abgeben.

    Folgende vertragliche Grundlagen und Situation:
    Mein DSL/Telefonvertrag ist seit 2010 in der automatischen Verlängerung
    derzeitiger Anschluss: Witten a.d.R (NRW)
    neuer Wohnort: Schwabenheim in Rheinland-Pfalz (Verfügbarkeitscheck bei Versatel ist negativ)

    Auch ich habe oder besser gesagt, wollte, meinen derzeitigen Anschluss bei der Versatel, wegen des bevorstehenden Umzugs kündigen.

    Es kam zur folgenden Erklärung seitens der Versatel:
    Der Anschluss kann nicht außerordentlich gekündigt werden nur weil ich umziehe. Ich muesse den Vertrag erfüllen.
    Ausnahmen seien lediglich; Vertrag wird an den Nachmieter abgetreten, bei einer Zusammenlegung zweier Haushalte mit einem bestehenden Versatel Vertrag.
    Des Weiteren, bekam ich bei mehreren Anrufen im Service Center, die, für mich lapidare Aussage, dass die Versatel "extra" für mich die Leitung beim Magenta T gemietet hat, um mir die Möglichkeit zu bieten, mit der Versatel Internet und Telefon zu nutzen.
    Aha, als wenn ich das nicht wüßte. Mir ist durchaus die Tatsache bewußt, das die "letzte Meile" vom Anbieter XYZ gemietet wird.
    Man hat mir jedoch angeboten, dass ich bei einer Zahlung von ca. 250 Euro (entspricht den Kosten der Restlaufzeit) den Vertrag ablösen kann.

    Die Versatel (stellvertr. durch die Mitarbeiter) kommuniziert immer wieder gerne das BGH-Urteil (Az.: III ZR57/10) vom 11.11.2010
    " BGH: DSL-Anschluss kann bei Umzug nicht vorzeitig gekündigt werden
    Wer einen längerfristigen Dienstleistungsvertrag abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diesen aufgrund von Veränderungen nicht mehr nutzen zu können

    Der Inhaber eines DSL-Anschlusses kann den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen nicht vor Ablauf der vereinbarten Frist kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
    " Quelle: hier

    "Das wäre schließlich Gesetz !!!"(O-Ton des CC-Agenten)

    FEHLER Nr. 1:
    Dieses Urteil ist KEIN Gesetz, sondern nur ein Urteilsspruch eines Einzelfalls der nicht verallgemeinert werden kann und m.E. auch nicht darf - die Gesetzliche Grundlage wird erst noch entschieden (vorauss. Mitte diesen Jahres)

    Fehler Nr 2:
    Zitat: ["...nicht vor Ablauf der vereinbarten Frist kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind."] Zitat Ende

    An meiner neuen Wohnadresse sind sehr wohl DSL-fähige Leitungen verlegt (Verfügbarkeitschecks bei diversen Anbietern inkl. Magenta T) - nur sind diese nicht, seitens der Versatel, nutz-, bzw. "miet"bar

    Da der Vertrag konkludent zustande gekommen ist, ist auch die Versatel zur Einhaltung verpflichtet. Kann sie es nicht; zbsp durch fehlende Verfügbarkeit, so ist der Vertrag nicht mehr gültig und somit durchaus sofort kündbar.
    Heißt in meinem konkreten Beispiel:
    In Schwabenheim kann die Versatel, trotz verfügbarer DSL-Leitungen, keine DSL/Telefon-Produkte anbieten und den Vertrag nicht einhalten, welche eine AOK also rechtfertigt.

    Ich bin nun seit 2005 Kunde bei der Versatel und bis dato, bis auf wirklich wenige Ausnahmen, zufrieden gewesen. Doch wenn ich solche Aktionen lese und auch negative Erfahrungen am eigenen Leib erfahren muss, stelle ich mir, die für mich berechtigte Frage, was soll das, liebe Versatel.

    Die Klärung meines Falles steht leider noch aus, sodass ich noch nichts anderes berichten kann.
    Vielleicht kann aber der eine oder andere ja doch noch etwas oder für ihn klärendes berichten.

    LG

  13. #32
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Kündigung Versatel

    Diesen Beitrag hättest Du besser erst nach Abschluss/Klärung deines Falles geschrieben.
    Klar ist ein Urteil kein Gesetzt, aber ein BGH-Urteil ist bindend für die Rechtsprechung aller nachgeordneten Gerichte und je nach Fall auch die Aufforderung an den Gesetzgeber, die entsprechenden Gesetze zu erlassen, anzupassen oder die ganze Problematik abschließend gesetzlich zu regeln.
    Und bis das passiert, kann sich jeder Provider bei seinen Entscheidungen auf dieses Urteil berufen.
    Der Versuch, in dieser Angelegenheit ein neues BGH-Urteil zu erwirken, wäre rechtsmißbräuchlich und würde von jedem Gericht erst gar nicht zugelassen.

    Warten wir mal ab, wie dein Fall ausgeht

  14. #33
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Moin Salael!

    Du hast einige Denkfehler, die dich zu dieser, so muss man es leider sagen, falschen (rechtlichen) Einschätzung bringen.

    1.
    Zitat Zitat von Salael
    Da der Vertrag konkludent zustande gekommen ist, ist auch die Versatel zur Einhaltung verpflichtet. Kann sie es nicht; zbsp durch fehlende Verfügbarkeit, so ist der Vertrag nicht mehr gültig und somit durchaus sofort kündbar.
    Du verdrehst hier gewaltig die Tatsachen! DU bist derjenige, der umzieht und den Vertrag damit einseitig ändern möchtest! D.h. du bist derjenige, der vertragsbrüchgi wird, denn dein DSL-Vertrag ist wie jeder andere auch ortsgebunden.
    Will heißen: du und Versatel habt einen Vertrag für genau die eine Adresse, wo du wohnst. Wenn du diese Adresse änderst, ist das nicht das Bier des providers.
    Genau darauf zielen auch die BGH-Richter ab, deren Urteil zwar kein "Gesetz" darstellt, aber wie Guenter schon sagte bindend ist. Dafür haben wir die höchsten Gerichte ohne weitere, höhere Instanz. Was der BGH entscheidet, ist allgemeingültig. Ein anderslautendes Urteil eines unteren Gerichtes (Amtsgericht, Landgericht usw.) hat damit keinen Bestand.

    2.
    Zitat Zitat von Salael
    Man hat mir jedoch angeboten, dass ich bei einer Zahlung von ca. 250 Euro (entspricht den Kosten der Restlaufzeit) den Vertrag ablösen kann.
    Die 250 EUR stehen so in den AGBs verankert. Die scheinst du nicht gelesen zu haben, was du aber besser tun solltest.
    Eine vorzeitige, außerordentliche Vertragsauflösung ist bei Versatel immer gegen Zahlung von 250 EUR möglich, unabhängig von der Restlaufzeit des Vertrages.
    Daher solltest du dir überlegen, ob du nicht doch einfach den Vertrag ordentlich kündigst und die restlichen Monatsgrundgebühren bezahlst, wenn du damit günstiger wegkommst.

    3.
    Zitat Zitat von Salael
    An meiner neuen Wohnadresse sind sehr wohl DSL-fähige Leitungen verlegt (Verfügbarkeitschecks bei diversen Anbietern inkl. Magenta T) - nur sind diese nicht, seitens der Versatel, nutz-, bzw. "miet"bar
    Es ist völlig unerheblich, ob da Leitungen liegen und die nicht mietbar sind (weil z.B. keine Ports verfügbar sind) oder keine Leitungen liegen. In beiden Fällen ist die Sachlage so, dass du durch deinen umzug Versatel zwingen möchtest, die Vertragsänderung anzunehmen. Ob Versatel dies tut, liegt in deren Ermessen. Sie müssen gar nichts.
    Spätestens seit dem BGH-Urteil sieht die Sache so aus, dass jeder Umzug eines DSL-Anschluss auf Kulanz-Basis des Providers erfolgt. Prinzipiell könnte fortan jeder Provider bei jedem Umzug den Umzug verweigern und auf Erfüllung seitens des Kunden pochen. Das mag für den Kunden schlecht sein, ist aber eine geschaffene Tatsache.

    Ich kann verstehen, dass diese Situation unbefriedigend für dich ist, aber leider hast du hier keinerlei Ansprüche.


    Grüße,
    Julian

  15. #34
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Kündigung Versatel

    Zitat Zitat von Salael

    FEHLER Nr. 1:
    Dieses Urteil ist KEIN Gesetz, sondern nur ein Urteilsspruch eines Einzelfalls der nicht verallgemeinert werden kann und m.E. auch nicht darf - die Gesetzliche Grundlage wird erst noch entschieden (vorauss. Mitte diesen Jahres)
    Ein Fehler deinerseits. Wo Amtsgerichtsurteile wirklich nur für den jeweiligen Einzelfall zählen sind Urteile des Bundesgerichtshofes oder Bundesverfassungsgerichtes grundsätzlich und untergeordnete Gerichte haben in gleich gelagerten Fällen genauso zu entscheiden, wie es das BGH getan hat.

  16. #35
    Avatar von Salael
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Dann werde ich meinem Chef wohl sagen muessen, dass mein Standortwechsel erst dann stattfinden kann, wenn mein Vertrag bei der Versatel ausgelaufen ist.
    Ich hätte ja bei der Verlängerung schon wissen muessen, dass mein Chef mich in diesem Jahr in die Pfalz schickt - so'n Mist aber auch ... Wie soll ich ihm das denn jetzt beibringen ? *Ironie ENDE*

    Wie wird denn bitte Kulanz definiert? Ich meine, ich ziehe nicht aus Spass in die Pfalz, sondern aus beruflichen Gründen. Es ist ja alles belegbar. Mir ist durchaus klar, dass man mit der Begründung "Umzug", in der Vergangenheit, viel Schundluder betrieben hat und das dieses Urteil eine Erleichterung für viele Provider ist. Never the less, kann man doch nicht hergehen und pauschal das BGH-Urteil als Begründung anwenden. Es kann auch nicht sein, dass ich mehr oder weniger in ein Gebiet ziehen "muss" in dem mein derzeitiger Anbieter Leitungen zur Verfügung stellt, weil ich sonst nicht aus meinem Vertrag komme. Das geht glaube ein stückchen zu weit.
    Ich wollte zudem ja den Vertrag mitnehmen und "unten" weiterhin die Versatel als Provider nutzen .....

    Ich werde einfach mal abwarten was da noch so kommt

  17. #36
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Kündigung Versatel

    Kulanz ist so definiert, dass du etwas bekommst, was dir nicht zusteht.

    Und so lange das BGH-Urteil Bestand hat, kann es auch angewendet werden, so leid es mir tut. Das BGH hat mit seinem Urteil unverrückbare Tatsachen geschaffen, da können wir nichts dafür, wir sagen es dir ja nur. Also bitte nicht den Boten prügeln, ok?

  18. #37
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Kündigung Versatel

    Zitat Zitat von Salael
    Dann werde ich meinem Chef wohl sagen muessen, dass mein Standortwechsel erst dann stattfinden kann, wenn mein Vertrag bei der Versatel ausgelaufen ist.
    Ich hätte ja bei der Verlängerung schon wissen muessen, dass mein Chef mich in diesem Jahr in die Pfalz schickt - so'n Mist aber auch ... Wie soll ich ihm das denn jetzt beibringen ? *Ironie ENDE*

    Wie wird denn bitte Kulanz definiert? Ich meine, ich ziehe nicht aus Spass in die Pfalz, sondern aus beruflichen Gründen. Es ist ja alles belegbar. Mir ist durchaus klar, dass man mit der Begründung "Umzug", in der Vergangenheit, viel Schundluder betrieben hat und das dieses Urteil eine Erleichterung für viele Provider ist. Never the less, kann man doch nicht hergehen und pauschal das BGH-Urteil als Begründung anwenden. Es kann auch nicht sein, dass ich mehr oder weniger in ein Gebiet ziehen "muss" in dem mein derzeitiger Anbieter Leitungen zur Verfügung stellt, weil ich sonst nicht aus meinem Vertrag komme. Das geht glaube ein stückchen zu weit.
    Ich wollte zudem ja den Vertrag mitnehmen und "unten" weiterhin die Versatel als Provider nutzen .....

    Ich werde einfach mal abwarten was da noch so kommt
    Wenn Du den Schriftverkehr, nichts telefonisch machen, mit Versatel deinem Arbeitgeber vorlegst, könnte ich mir schon vorstellen, daß dein Arbeitgeber die Kosten bei Versatel ganz oder teilweise erstattet.
    Überdies sind m.W. beruflich bedingte Umzugskosten auch steuerlich geltend zu machen

    Bei Kulanz handelt es sich letztlich um einen Rechtsverzicht!
    https://de.wikipedia.org/wiki/Kulanz

  19. #38
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Ich frage mich wirklich, wo die Leute derart krude Ansichten gebären...

    Was juckt es denn ein Privatunternehmen, dass eine Dienstleistung für eine bestimmte Adresse zusagt, wenn der Leistungsempfänger - warum auch immer, das ist doch völlig wurscht! - wegzieht!??!?!

    Solange Versatel an deinem mit dem Vertrag festgelegten Wohnsitz liefert, ist es dir doch auch scheiß egal, wo deren Hauptsitz liegt, wer da arbeitet und ob die dabei was verdienen oder nicht.
    Genauso scheiß egal kann's Versatel sein, wenn du irgendwas - wasauchimmer, ebenfalls völlig latte - tust und dadurch selbstverschuldet (ob du aus freien Stücken wegziehst oder das berufliche Gründe hat ist für die andere Vertragsseite höchst irrelevant) die Leistung am vereinbarten Ort nicht mehr nutzen kannst.


    Wer einen Vertrag mit einer Laufzeit abschließt, MUSS sich darüber im Klaren sein, dass er diesen Vertrag mit den bei Vertragsschluss akzeptierten Bedingungen über die gesamte Laufzeit einzuhalten hat! Dafür gibt es nämlich VERTRÄGE!
    Versatel schaltet ja auch nicht einfach morgen ab, weil sie deine Leitung ein Haus weiter legen wollen...


    Mannometer...

  20. #39
    Avatar von bertinator
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    Standard Kündigung Versatel

    hallo,
    auch ich habe versucht mein sonderkündigungsrecht...oder nicht recht, wie auch immer .geltend zu machen. (bin in eine wg mit bestehendem internet anschluß gezogen). dieses wurde mir trotz kopie der rechnung des dortigen anbieters und meldebescheinigung am neuen wohnort nicht stattgegeben. ich hatte aber gleichzeitig eine kündigung eingereicht, da der vertrag in 3 monaten eh ausgelaufen wäre. Habe ein schreiben bekommen in dem meiner vorzeitigen Vertragsauflösung nicht zugestimmt wird und gleichzeitig bekannt gemacht wurde, dass meine kündigung zum 23.04. wirksam wird. Leider hab ich nicht richitg auf das Datum geachtet. Es handelt sich um den 23.04.2012.... ich habe die kündigung versehentlich zu spät eingereicht (01.02.).
    Kann ich da noch irgend etwas erreichen? Der Vertrag läuft jetzt auf einen Anschluß von dem ich weiß, dass die Mieter dort von einem anderen Anbieter versorgt werden.

    ich kann das nicht noch ein jahr weiter tragen...und 250 euro um mich aus dem vertrag zu kaufen kann ich auch nicht aufbringen, ich habe einen uralt vertrag der monatlich 45 euro kostet.....für ne mickrige leitung...die ja eh keiner nutzt....

    freue mich über jede hilfe....
    verzweifelte grüße,
    bertinator

  21. #40
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Zitat Zitat von bertinator
    hallo,
    auch ich habe versucht mein sonderkündigungsrecht...
    Es gibt kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Dies hat vor nicht allzulanger Zeit auch das höchste Deutsche Gericht so bestätigt.
    Wenn der Provider dich aus dem Vertrag läßt, ist das eine Kulanzentscheidung.
    Evtl. brauchst du auch nur einen Teil der Gebühren zu bezahlen. Eine freundliche Anfrage hilft da manchmal.

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