Versatel viel zu geringe Bandbreite => Außerordentliche Kündigung?
Hallo,
haben jetzt schon zum 2. mal in diesem Jahr das Problem, mit einer 6.000 Leitung nur 200-knapp 600 kb/sek. Leider ist heute unser letzter Tag um die Kündigungsfrist von Versatel einzuhalten. Wir wollten gerne wechseln, da beim letzten mal wo dieses Problem aufgetreten ist, die Techniker 14 Tage gebraucht haben und immer noch kein Ergebnis hatten. Nur weil wir eigenständig den Netsplit gewechselt haben und die Kabel daz, war die volle Bradbreite wieder vorhanden. Wir benötigen das Internet dringend und können nicht alle paar monate mit einer so geringen Bandbreite arbeiten. Könnte dieses zu einer Außerordentlichen Kündigung führen? Oder kann Versatel aus Kulanz evtl. die Kündigungsfrist um 1 Monat verlängern? Ich bin es mitlerweile leid so oft beim Kundenservice anzurufen und immer nur vertröstet werden und immer wieder keine vernünftigen Ergebnisse zu sehen. Beim Kundenservice bekommt man auch keine weiteren Informationen die einzige Aussage die man da zu höhren bekommt ist "die Techniker sind dran".
AW: Versatel viel zu geringe Bandbreite => Außerordentliche Kündigung?
Zitat von LS_Len4ik
Leider ist heute unser letzter Tag um die Kündigungsfrist von Versatel einzuhalten. Wir wollten gerne wechseln, da beim letzten mal wo dieses Problem aufgetreten ist, die Techniker 14 Tage gebraucht haben und immer noch kein Ergebnis hatten.
LG
Und warum kündigst Du heute nicht!?
Schnell per Fax gekündigt und eine Einschreibebrief mit Hinweis auf die bereits erfolgte Kündigung per Fax hinterher
Danach kannst Du dir in Ruhe dein weiteres Vorgehen bzw. ein Wechsel überlegen.
AW: Versatel viel zu geringe Bandbreite => Außerordentliche Kündigung?
Oder besser gefragt:
Warum hat er nicht schon gekündigt?
Und eine weitere Frage:
Wenn das Internet dringend benötigt wird, warum wurde dann kein Business-Vertrag bei der Telekom abgeschlossen, der eine schnelle Entstörung garantiert?
und hier die wichtigste Stelle aus diesem Beitrag:
Wenn im Übrigen der Kunde seinem alten Anbieter selbst kündigt und nicht den neuen Anbieter mit der Kündigung seines alten Vertrages beauftragt, ist dies zwar nicht spezifikationskonform, darf jedoch im Ergebnis nicht dazu führen, dass eine Portierung nicht durchgeführt wird.
zum Thema Telekom:
Auch dort hat man gelernt und sich angepasst.
Schau dir mal die aktuellen Preise an.
Aber egal für wen Du dich entscheidest, über einen Business-Vertrag solltest Du wirklich nachdenken, wenn Du das Internet dringend brauchst.
AW: Versatel viel zu geringe Bandbreite => Außerordentliche Kündigung?
Kündigungen per Fax und Bestätigungsforderungen per Fax sind im Zweifel für'n Popo. Keine Rechtsrelevanz, da nicht nachgewiesen werden kann, dass das Fax angekommen ist.
Sowas geht rechtlich abgesichert nur per Einschreiben+Rückschein. Und dafür ist es jetzt zu spät.
@LS_Len4ik
Eine hier und da auftretende Störung bedingt keine außerordentliche Kündigung.
Wenn du Internet so dringend brauchst (klingt nach beruflicher Nutzung), solltest du auch entsprechende Verträge abschließen.
EDIT: Deine Telefonnummern nicht mitnichten weg! Die kannst du bis zu 3 Monate nach Vertragsende noch zu einem neuen Anbieter portieren lassen.
AW: Versatel viel zu geringe Bandbreite => Außerordentliche Kündigung?
Hallo LS_Len4ik,
Deine PM habe ich erhalten, danke. Ich werde Deinen Wunsch, Deine Kündigungsfrist um einen Monat zu verlängern weitergeben, ich kann Dir aber keinerlei Garantie dafür geben, dass Dir dieser Wunsch erfüllt wird. Ich kann dies nicht entscheiden.
Mehr kann ich in diesem Fall leider nicht für Dich tun.
Ich melde mich, sobald ich eine Rückmeldung erhalten habe.
AW: Versatel viel zu geringe Bandbreite => Außerordentliche Kündigung?
Danke Versa sind hier echt schon am verzweifeln...
Ich hoffe es kann wirklich etwas getan werden. Dass ist hier ja kein Zustand.
Vielen Dank für deine Bemühungen!
AW: Versatel viel zu geringe Bandbreite => Außerordentliche Kündigung?
achja hab noch einige schöne Artikel gefunden bzw. Rechtssprechungen...
Zu geringe DSL-Bandbreite ist Kündigungsgrund
Breitband Das Amtsgericht Fürth hat jetzt mit einem Urteil festgelegt, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn der Provider die versprochene Bandbreite nicht bereitstellen kann. Auch die AGBs schützen das Unternehmen nicht.
AW: Versatel viel zu geringe Bandbreite => Außerordentliche Kündigung?
Weist du was du mit deinen Amtsgerichtsurteilen machen kannst?
Die sind nämlich samt und sonders ohne jeden Belang und ohne Grundsätzlichkeit. Jedes Gericht kann anders entscheiden.
P.S.:
Zum Thema zu teuer: Nichts zahlen wollen aber Premiumservice erwarten?
AW: Versatel viel zu geringe Bandbreite => Außerordentliche Kündigung?
Zitat von Bernard.Sheyan
Weist du was du mit deinen Amtsgerichtsurteilen machen kannst?
Die sind nämlich samt und sonders ohne jeden Belang und ohne Grundsätzlichkeit. Jedes Gericht kann anders entscheiden.
P.S.:
Zum Thema zu teuer: Nichts zahlen wollen aber Premiumservice erwarten?
So sieht`s aus...
und das Versprechen von .Versa. ist genau so wenig wert.
AW: Versatel viel zu geringe Bandbreite => Außerordentliche Kündigung?
hab aber Bekannte die hatten auch 3 mal das Problem mit der Bandbreite und haben dann eine außerordentliche Kündigung eingeräumt bekommen. Aber naja ist halt Kulanz...
Ich würde auch nicht sagen dass wir nichts Zahlen wollen, Zahlen echt eine Menge aber erwarten dafür auch eine Leitung die Läuft leider häufen sich in den letzen 2 Jahren die Probleme. Weiß garnicht mehr wie oft ich schon bei Versatel angerufen habe aber ich habs mitlerweile leid...
Wenn man sich so im Netz umliest wird man auch sehr viele Fälle sehen wo Versatel sich leider nich Bemüht und uns Nutzer leider einfach auf eine Techniker Nachricht warten lässt. Wir hatten es beim letzten Problem auch und finde dass über 2 Wochen eine Zeit ist in der man wohl ein Problem beheben könnte. Was jedch nicht der Fall war...
EDIT: Versa wenn du noch etwas tun könntes..Letztes Jahr waren von der Telekom Techniker da die haben sich Draußen die Leitungen angesehen und wären wohl sehr schlecht. Obwohl wir in eine Neubaugebiet wohnen. Hier wurde in letzter Zeit viel gegraben evtl. könnte ja auch eine Leitung beschädigt worden sein.
AW: Versatel viel zu geringe Bandbreite => Außerordentliche Kündigung?
Tja, in welcher Zeit sich Probleme/Störungen beheben lassen, liegt aber u.a. auch daran, wie viel die Kunden für ihre Anschlüsse bezahlen.
Und für Paketpreise zwischen 20 und 30 € kann ein Provider nun mal keine Heerscharen an Technikern beschäftigen.
Folge: es mangelt an Personal, sowohl an der Hotline wie auch im Außendienst.
Im Endeffekt ist also jeder Kunde, der eine Störung hat, so wenig Geld monatlich bezahlt und dann Superservice erwartet, selbst mit daran Schuld, dass es so läuft, wie es läuft...
Amtsgerichtsurteile sind im Übrigen Müll. Abgesehen davon, dass höhere Gerichte anders entscheiden, sind das Einzelfälle. Und kein Fall ist wie der andere. Du kannst dich also auf kein Amtsgerichtsurteil beziehen.
Kulanz heißt Kulanz, weil es Kulanz ist. Nicht weil man es einfordern oder einklagen kann...
Und dass Versatel deine Kündigungsfrist "verschiebt" oder "anpasst" glaubst du doch selber nicht, oder!? Da würde ich viel dagegen wetten...
AW: Versatel viel zu geringe Bandbreite => Außerordentliche Kündigung?
hahaha, aber der letztmögliche Kündigungszeitpunkt ist um.
Also rechtzeitig daran denken:
In 18 Monaten kündigen, besser jetzt gleich, dann wird es nicht vergessen.
AW: Versatel viel zu geringe Bandbreite => Außerordentliche Kündigung?
Danke Versa!
Habe eben ein Schreiben aufgesetzt und werde es gleich versenden.
Berichte dann was dabei raus gekommen ist...
achja und Guenter24 die Kündigung war nicht vergessen. Sie war nicht geplant. Eigentlich waren wir mit Versatel die letzten Jahre ganz zu frieden. Bis seit diesem Jahr immer diese Abbrüche und viel zu gerine Bandbreite kam. Wir hatten es ja behoben indem wir einen neuen Netsprliter erhalten haben. Jedoch kamen immer zwischen durch Internet abbrüche aber wir haben halt gehofft, dass diese behoben werden können. Ausschlaggebend war dann dass wir uns jetzt doch gegen versatel entschieden haben dass es nicht behoben wurde und die zu geringe Bandbreite leider erst 1 Tag vor der letzten Kündigungsfrist wieder kam. Die Fehler wurden übrigens bis heute nicht nicht behoben ...
AW: Versatel viel zu geringe Bandbreite => Außerordentliche Kündigung?
Zitat von LS_Len4ik
achja und Guenter24 die Kündigung war nicht vergessen. Sie war nicht geplant. Eigentlich waren wir mit Versatel die letzten Jahre ganz zu frieden. Bis seit diesem Jahr immer diese Abbrüche und viel zu gerine Bandbreite kam. Wir hatten es ja behoben indem wir einen neuen Netsprliter erhalten haben. Jedoch kamen immer zwischen durch Internet abbrüche aber wir haben halt gehofft, dass diese behoben werden können. Ausschlaggebend war dann dass wir uns jetzt doch gegen versatel entschieden haben dass es nicht behoben wurde und die zu geringe Bandbreite leider erst 1 Tag vor der letzten Kündigungsfrist wieder kam. Die Fehler wurden übrigens bis heute nicht nicht behoben ...
Ich hätte dennoch die Kündigung per Fax mit zusätzlichem Einschreibebrief verschickt.
Das hätte ganz bestimmt die Priorität deines Problemes bei Versatel eskaliert.
Im Bedarfsfalle hättest Du die Kündigung ja später noch widerrufen können.
Ich habe meine Kündigung bei Vodafone ebenfalls per Fax gemacht, allerdings war da noch genügend Zeit um diese fristgerecht auch noch per Einschrieben zu wiederholen, was aber nicht nötig war.
Mein Sohn hat seine Kündigung bei Vodafone ebenfalls per Fax gemacht, da waren nur noch zwei Tage Zeit(!), und auch da hat alles problemlos geklappt.
Also in beiden Fällen wurde die Kündigung per Fax anstandslos akzeptiert.
AW: Versatel viel zu geringe Bandbreite => Außerordentliche Kündigung?
Zitat von Guenter
Also in beiden Fällen wurde die Kündigung per Fax anstandslos akzeptiert.
So ist das ja auch gedacht und richtig.
Wenn nur die Kündigung per Einschreiben+Rückschein akzeptiert würde, wäre die Kündigungsfrist von 3 Monaten in gewisser Weise obsolet, da man so immer noch gut 1 Woche vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist dran denken muss, den Brief zur Post zu bringen.
Nur leider ist es rechtlich im Zweifel schwierig, da man nicht beweisen kann, dass das Fax angekommen ist.