0800 8552 2554
1&1 Tarife, Angebote & Sonderaktionen
Wir sind für Sie da - 7 Tage die Woche
Ihr 1&1 Hotline Team

1&1 will Geld trotz nicht erbrachter Leistungen

5Antworten
  1. #1
    Avatar von janapaula
    janapaula ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    13.07.2012
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Ausrufezeichen 1&1 will Geld trotz nicht erbrachter Leistungen

    Hallo,
    folgendes Problem habe ich mit dem netten Verein 1&1:
    Im Januar habe ich einen Surf & Phone Internetvertrag abgeschlossen. Bald darauf bekam ich dann auch einen Termin mit einem Techniker. Leider erschien dieser nicht... also habe ich einen zweiten Termin gemacht. Auch bei diesem Termin erschien keiner, als ich dann bei 1&1 angerufen habe sagte man mir der Techniker hätte gar nicht in meine wohnung gemusst sondern habe die Leitung vom Verteilerkasten im flur aus freigeschaltet. Leider funktionierte das DSL aber nicht. Daraufhin vereinbarte ich mit 1&1 einen Termin zur Entstörung. Leider erschien wieder kein Techniker.. Als ich dann bei 1&1 anrief sagte man mit der zuständige Mitarbeiter hätte vergessen den Termin an die Telecom weiterzugeben. Darauf folgte dann noch ein Termin an dem wieder niemand erschien weil die T-com Techniker an diesem Tag laut 1&1 gestreikt haben. Beim 5. Techniker-Termin kam dann endlich jemand und fand heraus das ich meiner wohnung garkein DSL Kabel liegt, daher konnte es auch nicht funktionieren...
    Die ganzen Termine zogen sich also über fast ein halbes jahr und langsam hatte ich endgültig genug und schickte 1&1 eine Sonderkündigung wegen nicht erbrachter Leistungen. Das wollten sie zuerst nicht akzeptieren, dann schickte ich nochmal ein schreiben indem ich schrieb das ich gemäß BGB § 323 das recht darauf hätte vom vertrag zurückzutreten, sofern nach einer zusätzlichen Frist von zwei wochen keine Leistungen erbracht wurden. Ich stellte also 1&1 nochmal eine zweiwöchige Frist das Problem zu beheben.
    Daraufhin rief mich eine Kundenberaterin an, die meinte Sie würden die Kündigung akzeptieren und der Vertrag wäre ab sofort beendet und es täte Ihnen alles schrecklich leid das die ganzen Termin nicht geklappt haben... daher hätte ich nun die freie Wahl nochmal einen Techniker kommen zu lassen oder den Vertrag einfach sofort zu beenden. Ich wählte letzteres da ich einfach überhaupt keine Lust mehr auf den Sauladen hatte und dachte damit sei ich dann auch wirklich raus...

    JEdenfalls flatterte vor ein paar Tagen eine Mahnung in meinen Briefkasten, mit der Aufforderung für die beiden Monate Juni und Juli die monatl Grundgebühr von 24,95 nachzubezahlen, sowie eine Bearbeitungsgebühr von 12 € und 2,50 Mahngebühren...

    Muss ich das zahlen wenn ich nie eine Leistung von 1&1 erhalten habe?? Hilft es wenn ich widerspruch einlege? Ist es vielleicht klüger die insgesamt 69 Euro sofort zu zahlen bevor noch horrende Inkassokosten obendrauf kommen? Bei der Grundgebühr von Juni steht bereits Mahnstufe 03 dahinter, bei den anderen Posten 00..

    Freue mich über antworten!!

  2. #2
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    08.01.2008
    Ort
    Villmar
    Beiträge
    5.479
    Danke
    588

    Standard AW: 1&1 will Geld trotz nicht erbrachter Leistungen

    Hallo janapaula
    Es ist auf jeden Fall sinnvoll die Beträge zu bezahlen, solange du noch keine Kündigungsbestätigung von 1&1 in Händen hälst.
    Wenn du diese dann bekommen hast, kannst du die zuviel bezahlten Beträge zurückfordern.
    So lange würde ich auch mit dem Abschluss eines Vetragses bei einem anderen Anbieter warten.

  3. #3
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: 1&1 will Geld trotz nicht erbrachter Leistungen

    Ich hätte da noch eine Frage:

    Was meinte denn der Techniker damit, dass "gar kein DSL-Kabel" bei dir liegen soll????

    Eigentlich ist es doch Aufgabe der Telekom die zu dir führende Leitung auf die Hardware des Mitbewerbers zu legen. Ist dies nicht geschehen, so hat doch sein eigener Verein heftig geschnarcht.

    Die Beträge musst du zahlen, ansonsten kann es passieren, dass 1&1 bis zum endgültigen Begleichen deinen Port bzw. deine TAL, die sie ja für dich gemietet hatten, nicht frei gibt.

    Sobald du eine Kündigungsbestätigung hast musst du eine mail an billing@1und1.de schicken und denen den Sachverhalt schildern, dann bekommst du dein Geld anstandslos zurück (ohne die Bearbeitungs- und Mahngebühren versteht sich)

  4. #4
    Avatar von kickelhahn
    ***
    kickelhahn ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    06.06.2010
    Ort
    Ilmenau/Thüringer Wald
    Beiträge
    271
    Danke
    29

    Standard AW: 1&1 will Geld trotz nicht erbrachter Leistungen

    So wie es @Bernard.Sheyan schreibt ist es richtig.
    Einen ähnlichen Fall gab es bei einem Bekannten

  5. #5
    Avatar von janapaula
    janapaula ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    13.07.2012
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: 1&1 will Geld trotz nicht erbrachter Leistungen

    Hallo,
    die schriftliche Kündigunsbestätigung hab ich bereits erhalten!
    ich hatte denen nachdem sie im Mai zum ersten mal die monatliche Grundgebühr abgebucht haben die einzugsermächtigung entzogen... ihr meint also ich sollte das jetzt bezahlen und dann anchließend zurückfordern?!

  6. #6
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: 1&1 will Geld trotz nicht erbrachter Leistungen

    Kurze und knappe Antwort: JA

    Du kannst es so machen, wie wir das sagen, dann ist die Sache in kürzester Zeit gegessen, oder du kannst es bleiben lassen, dann zieht sich das Ganze noch Wochen oder gar Monate hin.

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 28.10.2011, 13:58
  2. Antworten: 58
    Letzter Beitrag: 02.06.2010, 09:48
  3. Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 30.04.2010, 20:50
  4. Antworten: 88
    Letzter Beitrag: 10.12.2009, 10:06
  5. Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 17.02.2009, 09:52
Diese Seite benutzt Cookies Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Infos zum Datenschutz