Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse abg.

28Antworten
  1. #1
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    Standard Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse abg.

    Bei Umzug nimmt man gewöhnlich seinen alten Vertrag mit an die neue Wohnung;
    bei mir ist es aber so, dass der Umzug mehrere Monate dauerte
    und ich eine zeitlang am alten und neuen Wohnort einen Telekom-Vertrag benötigte.
    Daher habe ich im März am neuen Wohnort einen neuen Vertrag abgeschlosse, ohne den alten zu kündigen.

    Jetzt im August möchte ich den alten Vertrag kündigen, der Umzug ist abgeschlossen,
    auch die Kündigung an den Vermieter ist raus und in Kürze zieht ein neuer Mieter ein. (ab 1. Oktober)

    Meine Frage: gilt für mich nun eine Kündigungsfrist, oder geht diese Kündigung des alten Vertrages problemlos und schnell ?

    Am telefon konnte ich leider nicht kündigen, mir wurde gesagt ich soll per Email an die Telekom kündigen,
    was ich nun mit allen Angaben getan habe. Habe auch diie Kd-Nr meines neuen Vertrages mitgeteilt, den ich im März abgeschlossen habe.

    Ein Email-Bearbeitungsticket habe ich nicht auf meine Email bekommen. Habe die info@telekom.de verwendet.

  2. #21
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    Standard AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a

    @Hardwaremensch

    ja ich habe es bereits begriffen, dass man das Kind auch anders benennen kann als Umzug,
    z.B. kann man es in meinem Fall "Haushaltszusammenführung" nennen:
    Dies hatte ich ja weiter oben auch schon angemerkt.

    ja - Du hast meinen Sachverhalt richtig dargestellt,
    kannst Du nun für uns, anhand dieses Sachverhaltes
    (und anhand gültiger nachlesbarer T-Kom-Vertragsklauseln)
    ableiten,
    welche Kündigungsfrist ein noch (normalerweise noch 15 Monate laufender Vertrag) noch hätte ?
    Kann der von Dir nun geschilderte Fall sofort, innerhalb von 3 Monaten gekündigt werden,
    oder muss er noch 15 Monate weiterlaufen ?
    Kannst du diese Frage beantworten,
    und wenn ja - auf was bezieht sich Deine Antwort ?
    Das wäre mal transparent,
    ohne Wörter wie evt. zu benutzen.
    Kein Vorwurf an Dich, nur eine Bitte.

  3. #22
    Avatar von Hardwaremensch
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    Standard AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a

    zum gefühlten 1000 Mal: Du hast KEINE Haushaltszusammenführung. Komm endlich mal runter von dem schmalen Brett. Es kann niemand dafür, dass du deinen Altvertrag nicht umziehst sondern einen Neuen abschließt.

    Du hast jetzt folgende Möglichkeiten:
    - Du ziehst deinen Altvertrag um und hoffst, dass kein freies Adernpaar zur Verfügung steht und dir kein zweiter Anschluß gelegt werden kann. In dem Fall hättest du 3 Monate Kündigungsfrist laut §46 TKG. Kann dir ein zweiter Anschluß gelegt werden, dann bekommst du den auch incl. deines Altvertrages und darfst Umzugskosten bezahlen. Dann hast du zwei Verträge von denen du einen zum Laufzeitende kündigen kannst. Ebenfalls begründet mit § 46 TGK
    - Du lässt alles so wie es ist und kündigst ordentlich, dann hast du noch 15 Monate Laufzeit und der Nachmieter wird dich verfluchen

  4. #23
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    Standard AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a

    Könnte denn der Nachmieter den Vertrag nicht übernehmen wenn er das möchte, oder geht das auf keinen Fall? Ich stelle nur mal die Frage in den Raum, bin ja selbst nicht betroffen.

  5. #24
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a

    Übernehmen geht nur bei direkten Verwandten.

  6. #25
    Avatar von Imacde
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    Standard AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a

    Ich muss hier noch einmal eine Nachfrage stellen , vielleicht kann mich jemand beraten, hoffe, dass ich nicht resistent bin:
    Also, ich habe die Klauseln nach denen Umzug kein Grund für eine Sonderkündigung ist, verstanden. Ich verstehe zwar nicht, warum, denn bei Strom und Gas geht es doch auch. Aber gut. Was ich nicht verstehe: Ich akzeptiere geltendes Recht, zahle den Vertrag bis zu Ende, will aber am neuen Wohnort einen anderen Anbieter haben. Deshalb entbinde ich den Anbieter ausdrücklich davon, DSL weiter anbieten zu müssen. Wieso geht dann der "alte" Anbieter nicht aus der Leitung? Es ist mein Recht, auf eine Leistung zu verzichten, wenn ich bezahle.Und was noch wichtiger ist: Warum soll der, der nach mir in meine Wohnung einzieht, durch meine Entscheidung gebunden sein? Wie kann meine Entscheidung ihn binden? Das verstößt m.E. gegen alle Regelungen unserer Gesetze... Vielleicht kann mir das einmal jemand erklären?

  7. #26
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    Standard AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a

    Zitat Zitat von Imacde
    Ich muss hier noch einmal eine Nachfrage stellen , vielleicht kann mich jemand beraten, hoffe, dass ich nicht resistent bin:
    Also, ich habe die Klauseln nach denen Umzug kein Grund für eine Sonderkündigung ist, verstanden. Ich verstehe zwar nicht, warum, denn bei Strom und Gas geht es doch auch. Aber gut. Was ich nicht verstehe: Ich akzeptiere geltendes Recht, zahle den Vertrag bis zu Ende, will aber am neuen Wohnort einen anderen Anbieter haben. Deshalb entbinde ich den Anbieter ausdrücklich davon, DSL weiter anbieten zu müssen. Wieso geht dann der "alte" Anbieter nicht aus der Leitung?
    Weil das so nicht vorgesehen ist und der Anbieter die Leitung für einen festgelegten Zeitraum bei der Telekom gemietet hat.
    Die Telekom darf die Leitung keinem anderen Anbieter überlassen, wenn diese noch vermietet ist.
    Zitat Zitat von Imacde
    Es ist mein Recht, auf eine Leistung zu verzichten, wenn ich bezahle.Und was noch wichtiger ist: Warum soll der, der nach mir in meine Wohnung einzieht, durch meine Entscheidung gebunden sein? Wie kann meine Entscheidung ihn binden? Das verstößt m.E. gegen alle Regelungen unserer Gesetze... Vielleicht kann mir das einmal jemand erklären?
    Der Nachmieter ist nicht gebunden, er kann den Anschluss gar nicht übernehmen, das geht zumindest bei der Telekom nur bei nächsten Verwandten.
    Damit wird der Anschluss von dir blockiert.

  8. #27
    Avatar von Imacde
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    Standard AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a

    aber er kann eben auch keinen neuen Anschluss schalten lassen - und das geht doch nicht...nach meinem Verständnis...

  9. #28
    Avatar von Hardwaremensch
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    Standard AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a

    Kann er - wenn ein weiteres, ungenutztes Adernpaar in sein Haus führt.
    Tut es das nicht, ist sein Anschluß durch dich blockiert.

    Lernt einfach mal, dass ihr einen abgeschlossenen Vertrag genauso zu erfüllen habt, wie ihr es vom Provider erwartet. Und durch eine vorzeitige Freigabe der Leitung würde der Provider vertragsbrüchig, auch wenn dies ausdrücklich von dir gewünscht wird, und gäbe dir die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung.

  10. #29
    Avatar von Krue
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    Standard AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a

    Meine persönliche Meinung, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe aber hier nun mein Lösungsversuch.

    Angenommen man hat zwei Wohnungen wegen Arbeit oder zieht zu seinem Partner. (Voraussetzung beide Anschlüsse von Telekom)

    In diesen Fällen kann man speziell bei Telekom einen Umzug zu einem bestehenden Telekom Anschluss beauftragen. In solchen Fällen wird geprüft welches der hochwertigere Tarif ist. Der minderwertige fällt weg (gleichwertige, der mit der kürzeren MVLZ), Rufnummern werden sofern wichtig auf den verbleibenden Anschluss übernommen.

    Bei unterschiedlichen Anbietern wird geprüft ob Ressourcen zur Verfügung stehen, ist dies nicht der fall so hat man nach paragraf 46 TKG Umzüge Sonderrechte bei Kündigung. Bedeutet in der Regel noch drei Monate zahlen es sei den die MVLZ endet früher.

    Wichtig! Es muss immer der Nachweis der Meldebestätigung erbracht werden.

    Wie immer, alle Angaben ohne Gewähr.

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