Kündigung, ist das möglich!?

4Antworten
  1. #1
    Avatar von adelive
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    Standard Kündigung, ist das möglich!?

    Vor 2 Monate, habe ich freenet 6000 bestellt, aber danach habe ich eine Brief gekriegt und steht drin, dass bei mir dsl 6000 nicht verfügbar ist und dafür krieg ich die maximale leistung 2000.
    Kann ich das als ein Grund zu kündigen oder nicht!
    Danke für eure Hilfe.

  2. #2
    Avatar von Cservice
    Cservice

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    Hallo,

    die Frage ist auch willst Du DSL oder nicht? Wenn Du von Freenet "nur" 2000 kriegen kannst, dann von jedem anderen Anbieter auch, dass solltest Du wissen. (schreib "nur" weil einige in D auch mit 384 leben müssen *grins*)

    Ja Du kannst widerrufen, einmal, weil ja die bestellten DSL 6000 nicht möglich sind, und ausserdem beginnt die Widerrufsfrist nicht ab Bestellung sondern ab Bereitstellung, also theoretisch nach Erhalt der Fritzbox, zurücksenden mit Widerrufsschreiben, das sollte funktionieren oder erst gar nicht das Paket annehmen.

    BG

  3. #3
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    Cservice, danke für den Antwort.

  4. #4
    Avatar von BaermitSchiessgewehr
    BaermitSchiessgewehr ist offline

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    Da wär ich mir nicht so sicher.
    Soweit ich weiß, erklärt man bei Bestellung, dass man auch mit geringerer Bandbreite einverstanden ist, wenn technisch nicht mehr geht.
    Als Kündigungsgrund würde ich das also nicht verstehen.
    Aber natürlich kann innerhalb der 14-tägigen Frist noch storniert werden, die gilt nicht ab Bereitstellung sondern ab Beginn des Vertrags und das müsste mit Erhalt der Rechtsbelehrung sein (glaube die bekommt man mit den Zugangsdaten).

  5. #5
    Avatar von sinus
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    Standard Freenet Widerruf des Vertrags, Regelung in den AGB

    Das Wiederrufsrecht ist in den Freenet-AGBs wie folgt geregelt:


    . WIDERRUFSRECHT

    Gemäß §§ 355, 312d BGB weist freenet Sie auf folgendes hin:
    Sie sind an Ihren Antrag nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von zwei Wochen diesen Vertrag widerrufen (Widerrufsfrist). Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder elektronisch per Kontaktformular), möglichst unter der Angabe des Login-Namens oder der Kundennummer, an freenet zu richten.
    Fristbeginn : Die begrenzte Frist des möglichen Widerrufs läuft, wenn die AGB zugestellt wurde. Das ist zumindest der Fall, wenn die Zustellung der Unterlagen + AGB per Einschreiben / Rückschein erfolgte.

    Das Widerrufsrecht erlischt mit Ablauf der Widerrufsfrist, spätestens aber, wenn freenet mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ablauf der Widerrufsfrist durch den erstmaligen Aufbau einer DSL Verbindung oder eines DSL Telefonates im Rahmen des freenetKomplett Angebotes selbst veranlasst hat.
    Normales Ende der 14-Tage-Frist: Nutzt der Kunde die angebotene Leistung nicht, verstreicht die Möglichkeit des Widerrufs nach 14 Tagen.
    Vorzeitiges Ende der Frist: Nimmt der Kunde nur 1 X Verbindung über eine der georderten Leistungen auf, egal ob per Telefon oder Internet, ist die Widerrufsfrist abgelaufen.

    Leute, lest doch mal die AGBs. Das macht vieles einfacher.

    3.5 Ob und mit welcher Übertragungsgeschwindigkeit der freenetKomplett Anschluss dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden kann, ist technisch abhängig von dessen Telefonanschlussleitung. Kann dem Nutzer die von ihm gewünschte Übertragungsgeschwindigkeit nicht bereitgestellt werden, ist der Nutzer damit einverstanden, dass freenet ihm
    einen freenetKomplett Anschluss mit nächst geringerer, maximal zur Verfügung stehender Übertragungsgeschwindigkeit einrichtet. In diesem Fall erhält er hierüber eine gesonderte oder deutlich gestaltete Mitteilung. Im Falle der Bereitstellung einer niedrigeren Übertragungsgeschwindigkeit behält sich freenet das Recht vor, zugunsten des Kunden eine Anpassung des freenetKomplett Tarifs vorzunehmen. Die tatsächlich nutzbare Bandbreite kann frühestens zum Zeitpunkt des Schaltermins ermittelt werden.
    Noch Fragen? Nach Anerkennung dieser Klausel kann der Kunde nur noch mit ziemlich jeder realisierten Geschwindigkeit einverstanden sein, da er ja genau diese Tatsache vertraglich akzeptiert:

    Kann dem Nutzer die von ihm gewünschte Übertragungsgeschwindigkeit nicht bereitgestellt werden, ist der Nutzer damit einverstanden,
    Wer so etwas unterschreibt (anerkennt), hat sich der Möglichkeiten eines vorzeitigen Vertragsausstiegs wegen einer unakzeptablen DSL-Geschwindigkeit weitgehend beraubt. Man muss kein Anwalt sein, um diese hinterfotzige Passage zu verstehen. Kleiner Trost: vielleicht stuft der Papagei den Tarif etwas nach unten. Ab diesem Zeitpunkt beginnt (wahrscheinlich) eine neue Mindestvertragszeit von 24 Monaten. Es wäre also nicht verwunderlich, wenn man sich mit dieser Wohltat etwas Zeit ließe.

    WER LESEN KANN
    HAT FAST GEWONNEN!

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