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1&1 Kündigung ?!

7Antworten
  1. #1
    Avatar von icebreaker
    icebreaker ist offline
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    Standard 1&1 Kündigung ?!

    Guten Tag,
    hab bei 1&1 nun seit 2 Jahren dieDeutschlandflat mit 2000 Bandbreite.
    Vertragslaufzeitende ist 22.04.2007, nun möchte ich zu T-Com CS Comfort Plus wechseln.
    Am 11.02 hab ich auf vertrag.1und1.de meine Kündigung eingereicht, den Vordruck freigeschaltet, ausgedruckt und hingefaxt.

    Am 15.02. kam dan follgende Mail:
    Sehr geehrter XY

    bei uns eingehende Briefe werden eingescannt, um in unserer Datenbank digitalisiert gespeichert werden zu können.
    Beim Scannen Ihres Schreibens muss ein technischer Fehler aufgetreten sein, so dass uns jetzt Ihr Schreiben leider nur unvollständig vorliegt.

    Aus vertragsrechtlichen Gründen und der Vollständigkeit halber, möchten wir Sie bitten, uns das besagte Schreiben doch noch einmal zukommen zu lassen.
    Senden Sie es uns bitte direkt an folgende Faxnummer oder zu Händen von Fr.
    XY/YX

    Fax: 0721/xxxxx-xxxxx


    Doch unter vertrag.1und1.de ist :
    Kündigung des kompletten Vertrags Freigeschaltet
    nun habe ich dort angerufen und die meinten der Vertrag sei freigeschaltet und es sei alles in Ordnung.
    Als ich auf eine Email oder einen Brief aufmerksam machte meinte die Dame nur das ich noch einen Brief erhalten werde.

    Ich traue diesem Unternehmen einfach nicht, habe sogar 2mal den Kündigungsdruck hingefaxt, was hat es mit dieser Email aufsich?
    Bin ich wie von 1&1 zugesichert am 22.04. raus aus dem Vertrag?
    Mfg icebreaker

  2. #2
    Avatar von Cservice
    Cservice

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    Hallo,

    sicher raus aus dem Vertrag bist Du erst, wenn Du eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Abschalttermin bekommen hast.

    Was mich wundert ist, wenn die die Schreiben einscannen OK, aber werden die nach dem Scan direkt zum Reißwolf weitergeleitet?? Scheinbar... sonst könnte man bei einem Scanfehler ja einfach nochmal scannen *grins*..

    BG

  3. #3
    Avatar von sinus
    sinus ist offline

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    nun habe ich dort angerufen und die meinten der Vertrag sei freigeschaltet und es sei alles in Ordnung.
    Was muss noch passieren, bis hier die letzten Leute begreifen, dass in Vertragsangelegenheiten Telefonate ziemlich nutzlos sind. Nur Schriftliches zählt, und das möglichst per Einschreiben mit Rückschein.

  4. #4
    Avatar von icebreaker
    icebreaker ist offline
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    was soll ich jetzt eurer Meinung nach tun?
    Die schriftliche Kündigungsbestätigung müsste ich ja schon längst haben...
    Da kam aber nichts bis jetzt. Oder kommt die immer erst ne Woche davor?
    Mfg icebreaker

  5. #5
    Avatar von sinus
    sinus ist offline

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    Beim Scannen Ihres Schreibens muss ein technischer Fehler aufgetreten sein, so dass uns jetzt Ihr Schreiben leider nur unvollständig vorliegt.
    Es ist schon dreist, dass bei "technischen Problemen" der 1&1-Kunde für den Fehler verantwortlich gemacht wird. Diese Probleme hätten sich bei der Ankündigung einer Spende von 1000 Euro für die Kaffeekasse der Vertragsabteilung sicher nicht gezeigt.

    Entwurf Antwortschreiben an 1&1 (Einschreiben mit Rückschein)

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Am 11.02.2007 wurde der mit 1&1 bestehende ***-Vertrag von mir termingerecht zum 22.04.2007 gekündigt. Die Kündigung erfolgte per Fax, eine Quittung der ordnungsgemäßen Übertragung liegt vor.
    Bis heute wurde die Wirksamkeit der Kündigung von Ihnen nur mündlich bestätigt.
    Bitte schließen Sie den Vorgang dennoch mit der üblichen schriftlichen Bestätigung bis zum *Datum* korrekt ab und sorgen Sie dafür, dass der Wechsel zum neuen Anbieter nicht durch Versäumnisse Ihres Hauses behindert wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Das wäre meine sofortige Reaktion auf die Handlungsweise des Billigproviders.

  6. #6
    Avatar von erwin.mon
    erwin.mon ist offline

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    1 u1 täuscht gerne probleme vor um den kunden ein weiteres jahr zu binden. ich kam bei sowas nur durch androhung rechtlicher schritte raus. in den agb steht nichts von bestätigung hin und her schicken, deswege notfalls ein rechtsanwalt für vertragsrecht aufsuchen. und dann bloß nie wieder 1 u 1.

  7. #7
    Avatar von verlen
    verlen ist offline

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    Hallo icebreaker,

    bist du mittlerweile raus aus dem Vertrag?

    Vielleicht helfen meine Ausführungen auch anderen Usern.

    Folgendes ist meine pers. Rechtauffasssung und stellt keinesfalls eine Rechtberatung dar. Dies Eingangs zur Erläuterung.


    Eine Kündigung bedarf keiner Bestätigung (BGB).
    Aber, es sollte von dir der Nachweis geführt werden können, dass die Kündigung empfangen wurde.

    Diesen Nachweis erhälst du bspw. mit dem Rückschein der Post, sofern du
    die Kündigung per Einschreiben/Rückschein gesendet hast. Den Rückschein gut aufbewahren.

    Die Anschrift nebst Firmenbezeichnung muss eindeutig und richtig sein.

    Schau in die originalen AGB-Dokumente, die du bei Vertragsabschluss in Papierform erhalten hast. Es sind nicht immer dieselben Bedingungen, die online deinem Vertrag hinterlegt sind. Dadurch kommt es oft zu Unstimmigkeiten, da neue Mitarbeiter oftmals nur den Zugang zu den aktuell hinterlegten Dokumenten haben.

    Lese (wahrscheinlich § 8.x) genau nach, unter welchen Voraussetzungen wie gekündigt werden kann. Treten Auslegungsdifferenzen auf, die du nicht selber klären kannst, so nehme dir einen Rechtsbeistand zur Hilfe.

    Nun sollte einer ordentlichen Kündigung nichts mehr im Wege stehen.

    Grüße, Verlen.


    P.S. Schau bitte nach, ob du während deiner Vertragslaufzeit über AGB-Änderungen informiert worden bist. Bei Paketerweiterungen oder Tarifwechsel gibt es meist auch neue oder ergänzende AGBs.

  8. #8
    Avatar von TravellingMatt69
    TravellingMatt69 ist offline

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    Schön, daß du so eine Rechtsauffassung hast, aber:

    1. Jede Kündigung bedarf einer Bestätigung. Eine Kündigung kann zwar angekommen sein, aber sie muß nicht anerkannt werden, da sie rechtlichen oder vberfahrenstechnischen Gründen zuwiederläuft. Somit ist ein reiner Nachweis der Kündigung im eiegentlichen Sinne nicht rechtswirksam.

    2. Es gelten immer die aktuellen AGBs. ABG-Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt, diesen Änderungen kann der Kunde dann zustimmen oder ablehnen, wenn er nicht reagiert gilt dies als Zustimmung. Wenn also nicht widersprochen wurde gelten die geänderten Teile der Ursprünglichen AGB als nichtig und für den Vertrag als nicht bindend.

    3. Sofern er nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt muß er die Kosten für einen Rechtsbeistand selber tragen. Das kann durchaus so teuer kommen, daß man seinen Vertrag locker noch ein ganzes Jahr weiter bezahlen könnte.

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