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1 und 1 streicht widerrufsrecht

55Antworten
  1. #1
    Avatar von Debo14
    Debo14 ist offline
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    Standard 1 und 1 streicht widerrufsrecht

    Hallo liebe Leser,

    folgendes Problem beschäftigt mich sehr intensiv in den letzten tagen:

    ich bin aufgrund des studiums in eine neue stadt gezogen und meine vermieterin war der meinung in der wohnung wäre ein internetzugang nur über die telefondose möglich (ich wollte eigentlich kabeldsl)
    jedenfalls habe ich dann vorsorglich einen vertrag mit 1 und 1 abgeschlossen, da aber keine sicherheit bestand, hab ich mir denen ihre AGB bezüglich widerruf und allem durchgelesen. da stand also, dass ich 14 tage widerrufsrecht hätte und sonst nichts.

    als ich dann einegzogen bin, stellte ich fest, dass in meiner wohnung doch ein kabel anschluss liegt, also habe ich den vertrag 3 tage nach abschluss widerrufen und in meinem widerrufsschreiben ausdrücklich verlangt, dass ich eine bestätigung per post bekomme.
    als nach drei tagen keine antwort kam habe ich also bei kabel deutschland meinen gewünschten tarif bestellt und mir nichts weiter gedacht.

    ein paar tage später kam ich zufällig dazu miene mails zu cheken und musste mit erschrecken feststellen, dass die meinen vertrag nicht stornieren wollen, mit der begründung, dass ich einen schnellst möglichen anschluss verlangt habe.
    Zusätzlich zu dieser mail fand ich eine bestätigungsmail zu meiner bestellung welche einen anhang mit außerordentlichen widerrufsbestimmungen enthielt, in denen geschrieben stand, dass ich bei schnellstmöglichem anschluss kein widerrufsrecht mehr hätte. Habe ich denn aber nicht IMMER IMMER IMMMER eine widerrufsfrist? sowas ist doch gesetzlich vorgeschrieben?
    Ich hatte per Post lediglich ein Bestätigungsschreiben mit anschlusstermin erhalten, welches keine widerrufsbelehrung enthielt. die schreiben aber bei der bestellung noch groß sie informieren per Post UND Mail.

    zudem habe ich mit meiner bestellung den zusätzlichen AGB doch garnicht zugestimmt, weil mir diese informationen VOR dem Bestätigungsklick doch unzugänglich waren.
    Außerdem ist mir unbegreiflich wie man so dreist sein kann und jemanden der einen NEUanschluss für Internet bestellt sowas per mail schicken kann obwohl der postweg ausdrücklich verlangt war.
    seid dem habe ich schon 2 mal das hardwarepaket zurück geschickt und liefere mir einen hirnrissigen schriftkrieg (anrufen tu ich da garnicht erst) der zu keinem ergebnis kommt.
    die haben mir durch die schreiben per mail jede möglichkeit genommen rechtzeitig zu handeln.
    Die Firma selber begründete ihr vorgehen damit, dass eine nachträgliche belehrung per mail ausreichend wäre und das deswegen dazu nichts in den AGB stehen müsste.
    Mittlerweile haben sie den absatz ihren AGB hinzugefügt und behaupten seid neuestem es würde drin stehen, obwohl ich das ganze gegenteil von denen schriftlich mit unterschrift habe.
    weiß jemand eine möglichkeit ohne anwalt da raus zu kommen?
    Ich wollte auch zum verbraucherschutz gehen, jedoch kostet in bayern da ein beratungsgespräch 50€ und die hab ich nicht, ich bekomme nur bafög.
    zudem habe ich überlegt einfach garnicht mehr zu reagieren und die sache auszusitzen, ist das ratsam?
    wie und wo kann ich denn zur not gerichtskostenbeihilfe beantragen?
    Bitte um Hilfe

    Viele Grüße debo

  2. #21
    Avatar von Andrar
    Andrar ist offline

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    Zitat Zitat von scolopender
    Willkommen im Forum!

    Zitat Zitat von schnubbi
    1&1 wird sich nämlich bei einem relativ geringen Streitwert nicht auf einen langwierigen Rechtsstreit einlassen. Viel zu teuer und ausserdem zu viel schlechte Werbung. (Mundpropaganda, Presse, usw.) Das macht ein Unternehmen nur, wenn wirklich etwas dabei raus springt.
    Aus genau diesem Grund lässt es freenet eben nicht auf einen Rechtsstreit ankommen. Selbst wenn freenet gewinnen würde - die Kunden sind mit dem nächstmöglichen Kündigungstermin weg.

    G., -#####o:
    Also ich denke er das 1und1 es nicht auf ein Grundsatzurteil ankommen lassen will weil es billiger ist auf ein paar Kunden zu verzichten als zuzulassen das alle Stornieren können. Die bauen darauf das die meisten sich nicht trauen sich zu wehren. Auffällig ist das immer wenn es um das Thema geht, ganze Horden von User auftauchen die erklären das es sinnlos ist sich zu wehren. Man kann schon den Eindruck gewinnen das hier einige Provider hier Wiederstand im Keim ersticken wollen..

  3. #22
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

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    Zitat Zitat von Andrar
    Zitat Zitat von scolopender
    Willkommen im Forum!

    Zitat Zitat von schnubbi
    1&1 wird sich nämlich bei einem relativ geringen Streitwert nicht auf einen langwierigen Rechtsstreit einlassen. Viel zu teuer und ausserdem zu viel schlechte Werbung. (Mundpropaganda, Presse, usw.) Das macht ein Unternehmen nur, wenn wirklich etwas dabei raus springt.
    Aus genau diesem Grund lässt es freenet eben nicht auf einen Rechtsstreit ankommen. Selbst wenn freenet gewinnen würde - die Kunden sind mit dem nächstmöglichen Kündigungstermin weg.

    G., -#####o:
    Also ich denke er das 1und1 es nicht auf ein Grundsatzurteil ankommen lassen will weil es billiger ist auf ein paar Kunden zu verzichten als zuzulassen das alle Stornieren können. Die bauen darauf das die meisten sich nicht trauen sich zu wehren. Auffällig ist das immer wenn es um das Thema geht, ganze Horden von User auftauchen die erklären das es sinnlos ist sich zu wehren. Man kann schon den Eindruck gewinnen das hier einige Provider hier Wiederstand im Keim ersticken wollen..
    Erster Post - erstes Zitat - und gleich das erste Mal in die Scheiße gelangt.
    Es ist ein Unterschied, ob sich ein Provider auf keinen Rechtsstreit einlässt, weil er es für nicht wichtig genug erachtet, oder ob er das tut, weil er verlieren würde. Jeder ISP beschäftigt eine Rechtsabteilung mit Fachanwälten für Vertragsrecht, und diese entwerfen auch die AGBs und Vertragsbestandteile. Es ist also irrig anzunehmen, dass sich hier massenweise Providerangehörige tummeln um, wie du sagtest, den Widerstand im Keim zu ersticken. So mancher hier ist eben fair genug zu erkennen, dass ein Vertrag und seine Bestimmungen für beide Parteien gelten, und nicht nur für den Provider. So mancher würde ganz große Augen stellen, wenn es mehr Provider mal srauf ankommen ließen und nicht einlenken würden.

  4. #23
    Avatar von Andrar
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    Standard Glückwunsch

    Ich verstehe das also richtig- wer Herrscharen von Anwälten beschäftigt ist automatisch im Recht? Dann können wir die Gerichte ja abschaffen denn was sollen die anders entscheiden als das, was die Anwälte ausgetüftelt haben?


    Schon mal was von unwirksamen Klauseln gehört? Es wäre für alle Kunden gut wenn Rechtssicherheit herrschen würde. Oftmals ist Recht eben Auslegungssache und Recht haben und Recht kriegen ist eben oft zweierlei.
    Ein Gericht könnte klären was stimmt und nicht zu vergessen- es gibt auch Fälle wo unsere Gesetze unwirksam sind wenn sie gegen bsw EU Recht verstossen. Recht ist eben nicht immer das was in irgendwelchen AGB steht

    Genauso wenig wie gutes Benehmen und Höflichkeit in Diskussionen überall zum Selbstverständlichen Verhalten gehört

  5. #24
    Avatar von harry210
    harry210 ist offline

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    Standard Ct Magazin Widerrufsrecht/umstritten

    Hallo !

    Hier ein Artikel aus dem CT Magazin der Hessischen Rundfunk der etwas Licht in beide Seiten der Argumentation bringen kann.

    https://www.heise.de/ct/tv/suche/?rm=...artikel/97746/

    Viel Spass

  6. #25
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard Re: Glückwunsch

    Zitat Zitat von Andrar
    Ich verstehe das also richtig- wer Herrscharen von Anwälten beschäftigt ist automatisch im Recht? Dann können wir die Gerichte ja abschaffen denn was sollen die anders entscheiden als das, was die Anwälte ausgetüftelt haben?


    Schon mal was von unwirksamen Klauseln gehört? Es wäre für alle Kunden gut wenn Rechtssicherheit herrschen würde. Oftmals ist Recht eben Auslegungssache und Recht haben und Recht kriegen ist eben oft zweierlei.
    Ein Gericht könnte klären was stimmt und nicht zu vergessen- es gibt auch Fälle wo unsere Gesetze unwirksam sind wenn sie gegen bsw EU Recht verstossen. Recht ist eben nicht immer das was in irgendwelchen AGB steht

    Genauso wenig wie gutes Benehmen und Höflichkeit in Diskussionen überall zum Selbstverständlichen Verhalten gehört
    Sicher habe ich davon gehört, nur es greift hier langsam überhand Dinge einzufordern, die niemandem bei eienem anderen Vertrag in den Sinn kommen würden. Wie viele Leute versuchen beispielswese von einem ausgefülltenund unterschriebenen Handyvertrag zurückzutreten? Von den ISPs wird aber solche Kulanz sogar eingefordert. Oder bei welchem Handyanbieter kann man WÄREND der Vertragslaufzeit in einen günstigeren Vertrag wechseln? Von den DSL-Anbietern wird aber auch dies stets gefordert. Man kann irgendwo nicht immer mit zweierlei Mß messen.

    Und zu deinem Abschlusssatz:
    Wenn du meinst, dass deine Unterstellung, dass die Menschen im Forum, die Verträge ernst nehmen von Provider geschickt oder gesponsort werden und den "Wiederstand im Keim ersticken" wollen gutes Benehmen ist, dann bist du auf dem Holzweg.

  7. #26
    Avatar von Schrippe
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    Da muss ich DarkShadow uneingeschränkt zustimmen! Wer sich hier nur anmeldet, um Zuspruch in seinen abwegigen Annahmen zu erhalten, sollte zurück an den Stammtisch seiner Eckkneipe gehen, da gibt's das. Hier nicht.

    Wer Recht hat, bekommt auch Recht und der bekommt auch hier Zuspruch und Rat. Wer nicht eben nicht. Und wer das nicht akzeptiert, ist wie gesagt fehl am Platze...

  8. #27
    Avatar von Andrar
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    Standard Re: Ct Magazin Widerrufsrecht/umstritten

    Zitat Zitat von harry210
    Hallo !

    Hier ein Artikel aus dem CT Magazin der Hessischen Rundfunk der etwas Licht in beide Seiten der Argumentation bringen kann.

    https://www.heise.de/ct/tv/suche/?rm=...artikel/97746/

    Viel Spass
    Also zunächst mal Danke ich Harry für den link weil er wirklich sehr gut über das Thema informiert.

    zum anderen: ich habe x Foren durchsucht und meine Aussage über die Vielzahl derer die erklären das Wiederspruch sinnlos sei- auch ohne dafür eine tatsächliche Rechtsgrundlage zu haben- ist wirklich sehr groß und bezieht sich nicht ausschließlich auf dieses Forum hier. Es war eine generelle Feststellung.
    Zum anderen - Verträge die übers Internett oder Telefon geschlossen werden haben nun mal andere Bedingungen als wenn ich im Laden etwas kaufe. Von daher ist die Aussage die ich oft gesehen habe- unterschrieben ist = gültig - eben oft nicht wahr. Das ist ähnlich wie bei Haustürgeschäften. Ich galube auch das es sicherlich überall in den Foren Leute gibt die ehrlich und aufrichtig Auskunft geben wollen. Aber abwegig ist es keinesfalls das die Provider auch selber Einfluss nehmen wollen. Von daher würde ich eben nicht jede Aussage ungeprüft als Tatsache hinnehmen.

  9. #28
    Avatar von Wild60de
    Wild60de ist offline

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    Im Prinzip hast du aber den Usern, die hier eine andere Meinung als Du vetreten, unterstellt, dass sie für 1&1 arbeiten. Das ist kein gutes Benehmen, das ist eine Frechheit!

  10. #29
    Avatar von Surfmichel
    Surfmichel ist offline

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    Aber abwegig ist es keinesfalls das die Provider auch selber Einfluss nehmen wollen.
    Brauchen sie nicht, dafür gibt es (unvorstellbar) auch zufriedene Kunden wie mich
    Von daher würde ich eben nicht jede Aussage ungeprüft als Tatsache hinnehmen.
    auch nicht, wenn mehrere User die gleiche Meinung dazu haben? Bisher war es eigentlich hier so, daß mehrere die gleiche Meinung hatten und nur vereinzelte (meist neue User) ne andere und dann darauf beharrten.

  11. #30
    Avatar von Lawyer
    Lawyer ist offline

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    Standard Erfahrung mit 1&1 im Mahnverfahren

    In meiner Praxis sind mir ausschließlich Fälle begegnet, in denen 1&1 früher oder später aufgegeben hat, spätestens nach Einlegung des förmlichen Widerspruchs im gerichtlichen Mahnverfahren. Es ist aus meiner Sicht ganz offensichtlich, dass 1&1 durch Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides versucht, den Kunden zu beeindrucken und zur Zahlung bzw. Vertragsanerkennung zu bewegen. Ist dieser rechtlich beraten und legt Widerspruch ein, verfolgt 1&1 die Sache nicht weiter. Damit macht sich 1&1 eine doch Art Lücke in der Zivilprozessordnung zunutze: Es besteht keine Pflicht des Antragstellers, das Mahnverfahren nach Einlegung des Widerspruchs weiterzuverfolgen, obwohl das in dem Mahnbescheid angegebene Gericht 1&1 zur Darlegung der Klage auffordert. 1&1 ignoriert diese Aufforderung und lässt die Sache auf sich beruhen, im Ergebnis hat 1&1 nichts gewonnen, aber grundsätzlich auch keine Gerichtskosten oder gegnerische Anwaltskosten zu zahlen. Zu einem ordentlichen Klageverfahren kommt es nur, wenn der Widerspruchsführer die Durchführung des Verfahrens beantragt, was aber kaum passiert, da es ja doch mal einen Amtsrichter geben könnte, der die zweifellos unwirksamen AGB von 1&1 für wirksam erachtet.

    Lange Rede kurzer Sinn: 1&1 versucht ausschließlich Druck auf seine (vermeintlichen) Kunden auszuüben, eine Klärung vor Gericht ist nicht in ihrem Interesse, da 1&1 offenbar erkannt hat, dass es dort unterliegt. Wenn von 10 Kunden nur einer auf diverse Schreiben von Inkassounternehmen zahlt oder keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, lohnt sich das Vorgehen schon.

  12. #31
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard Re: Erfahrung mit 1&1 im Mahnverfahren

    Zitat Zitat von Lawyer
    da es ja doch mal einen Amtsrichter geben könnte, der die zweifellos unwirksamen AGB von 1&1 für wirksam erachtet.
    Und wer, wenn man fragen darf, bist eigentlich du, dass du entscheidest, dass die AGBs von 1&1 "zweifellos unwirksam" sind? Ich meine, welche Authorität hast du, dass du dich hier hinstellst und irgendwelche rechtsverbindlichen Grundsatzentscheidungen über die Wirksamkeit von AGBs machst? Anwalt? Einer von den Geiern, die ihre Kunden in jeden Prozess hetzen, hauptsächlich die Kohle stimmt?

  13. #32
    Avatar von scolopender
    scolopender ist offline

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    Standard Re: Erfahrung mit 1&1 im Mahnverfahren

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Anwalt?
    Der bildet sich ein, er sei einer - darum nennt er sich ja auch so ...

    G., -#####o:

  14. #33
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

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    Hallo
    Mich würde mal interessieren, wie der Fall von letztem Jahr ausgegangen ist.
    Meistens hört man dann nichts mehr davon.

    Gruß

    45grisu

  15. #34
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

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    Zitat Zitat von 45grisu
    Hallo
    Mich würde mal interessieren, wie der Fall von letztem Jahr ausgegangen ist.
    Meistens hört man dann nichts mehr davon.

    Gruß

    45grisu
    Die Fälle enden meist damit, dass der Provider, und nicht nur 1&1, den Kunden aus dem Vertrag entlässt, getreu dem Motte, soll sich ein Anderer mit dem rumärgern.

  16. #35
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    Zitat Zitat von DarkShadow
    soll sich ein Anderer mit dem rumärgern.

  17. #36
    Avatar von kaleidos
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    Die postings von lawyer sollte man sich genauer ansehen, wenn es um Verträge mit 1&1 geht, finde ich. Die Postings von jubo14 (und einigen anderen) hingegen sollte man besser ignorieren, wenn man nicht hinterher Nachteile haben will.

    Gruß

    kaleidos

  18. #37
    Avatar von Schrippe
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    Schrippe ist offline

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    Die postings von lawyer sollte man sich genauer ansehen, wenn es um Verträge mit 1&1 geht, finde ich. Die Postings von jubo14 (und einigen anderen) hingegen sollte man besser ignorieren, wenn man nicht hinterher Nachteile haben will.


    Na, das verspricht ja wieder unterhaltsam zu werden....!!!!!

  19. #38
    Avatar von jubo14
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    @ kaleidos

    Wir leben in einen freien Land!

    Zitat Zitat von Lawyer
    Ist dieser rechtlich beraten und legt Widerspruch ein, verfolgt 1&1 die Sache nicht weiter. Damit macht sich 1&1 eine doch Art Lücke in der Zivilprozessordnung zunutze: Es besteht keine Pflicht des Antragstellers, das Mahnverfahren nach Einlegung des Widerspruchs weiterzuverfolgen, obwohl das in dem Mahnbescheid angegebene Gericht 1&1 zur Darlegung der Klage auffordert. 1&1 ignoriert diese Aufforderung und lässt die Sache auf sich beruhen, im Ergebnis hat 1&1 nichts gewonnen, aber grundsätzlich auch keine Gerichtskosten oder gegnerische Anwaltskosten zu zahlen.
    Das ist so haarsträubender Unsinn, dass es schon weh tut!

    Nur mal ganz kurz:
    Wenn der Empfänger des Mahnbescheides Widerspruch einlegt, dann teilt das zuständige Amtsgericht dem Antragsteller dieses mit.
    Nicht mehr und nicht weniger!
    Dieser kann dann entscheiden, ob er beim Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid erwirken will. Für diesen will das Gericht dann aber Beweise für die Rechtmäßigkeit der Forderung sehen. Und selbstverständlich hat auch der Adressat der Forderung Gelegenheit hierzu Stellung zu nehmen.
    Fest steht aber folgendes:
    Nehme ich als "Schuldner" mir einen Anwalt, und irgendwann im Verfahren macht der Provider einen Rückzieher (verfolgt den Fall nicht weiter), dann hat nur er die Kosten zu tragen. Der Mahnbescheid kostet, die Eröffnung des Vollstreckungsverfahrens kostet, und der gegnerische, also mein Anwalt möchte auch Geld. Und zahlen muss, und hier und nur hier kommt dann die Zivilprozessordnung ins Spiel, der Unterlegene, oder derjenige, der seinen Antrag zurückzieht.

    Aber wie schon gesagt, wir leben in einen freien Land, Du musst es ja nicht glauben!

  20. #39
    Avatar von Ironstorm
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    mein fazit aus solchen sinnfreien texten:

    Zitat Zitat von kaleidos
    Die postings von lawyer sollte man sich genauer ansehen, wenn es um Verträge mit 1&1 geht, finde ich. Die Postings von jubo14 (und einigen anderen) hingegen sollte man besser ignorieren, wenn man nicht hinterher Nachteile haben will.

    Gruß

    kaleidos
    heute von dem typ: sieht mir wie ein weitere multiaccount von jemanden aus

    der trotz "standhafter" argumentationen nicht sein ziel beim provider erreicht

    hat, da er meinte unsere hilfe-antworten ignorieren zu müssen - so kommts


    schönen tag noch & gruß Ironstorm

  21. #40
    Avatar von Andrar
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    Standard update

    Hier eine aktuelle info :

    1. Ich wie ich schon vermutet habe haben einige Provider ihre Leute in Foren die Wiederstand untergraben sollen. In einem anderem Forum zum gleichem Thema hat sich jemand geoutet das er für mehrere Provider tätig ist.

    2. Mein eigener Fall - die Stonierung eines 1und 1 Anschlusses die dort grundsätzlich ignoriert wurde- ist nach einschalten eines Rechtsanwaltes von 1und1 dann doch vorgenommen worden. Allerdings erst nach Androhung einer Nichtigkeitfeststellungklage.

    Ich glaube das so mancher Provider darauf baut das die Leute nicht das Rückrat haben das wirklich durchzuziehen. Wenn dann doch einer tut scheint das zu wirken.

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