vorvertragliche Kündigung?

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  1. #1
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    Standard vorvertragliche Kündigung?

    Ich habe seit dem 19.05.2006 Freenet DSL 2000
    Trotz mehrerer e-mails entspricht die Leistung in über 80% aller Fälle aber einer 500er Leitung.
    Auch die Zuverlässigkeit ist nicht gerade beruaschend: 6 Ausfälle seit Vertragsbeginn, bei denen das Internet jedesmal mehrere Tage lang ausfiel. Bei dem Letzten Fall brauchte Freenet sogar 16 Tage um auf meine Antwort zu reagieren (habe bei der 2. Mail zu dem Thema eine 48Stunden Frist gesetzt, nach der wir die Zahlungen einstellen würden).

    Kann man unter den Vorraussetzungen eine vorzeitige Kündigung durchkriegen? Wenn ja: wie macht man das am besten?

    Danke schon mal im Vorraus.


    edit:
    Ich habe von einer vertraglichen Mindesterreichbarkeit bei einigen anderen Anbietern gehört. Gibt es so was auch bei Freenet?

  2. #2
    Avatar von GEH
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    Ich empfehle Dir folgenden Hilfe-Thread:
    https://www.dsl-forum.de/ftopic10158.html
    Dort findest Du die wichtigsten Infos gut beschreiben.

    Kurz:
    Es geht um den § 314 BGB - Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
    Du kannst demnach nur dann kündigen, wenn Du vorher eine Frist (i.d.R.) zur Behebung des Mangels gesetzt hast.
    Erst, wenn Freenet diese Frist nicht einhalten kann kannst Du Dich auf den § 314 BGB berufen.

    Ein zu langsames DSL ist allerdings kein Kündigungsgrund.
    Es gibt da von keinem Anbieter Garantien - jede DSL-Leitung ist nur "bis zu" DSL irgendwas.
    Damit hast Du absolut keine Chance.

    Und ich sag es gleich:
    Bereits eine stinknormale Kündigung kann bei Freenet eine Tortur sein.
    Wenn Du Rechtsschutz hast, dann lass das besser gleich einen Anwalt machen ...

  3. #3
    Avatar von Desateur
    Desateur ist offline

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    Hi,

    deine 48 Stundenfrist kannst du getrost vergessen. Gesetzlich musst du um die 14 Tage geben, manche hier wissen das auch genau. Die Zahlung einstellen darfst du auch nicht, denn wenn du dir mal die Mühe machst und in deine AGBs schaust siehst du da, dass Freenet sich das Recht nimmt deinen Anschluss nicht immer zur Verfügung zu stellen, des Weiteren steht auch nicht drin (wie zb. bei T-Com oder Netcologne) dass sie sich verpflichten eine Störung binnen 48Stunden zu beheben. Wenn es daher mal nicht geht ist das leider dein Pech, du kannst nur darauf "hoffen" das es über einen längeren Zeitraum nicht geht, dann beschreibst du denen per Einschreiben mit Rückschein das Problem und setzt eine Frist von 14Tagen, ERST danach hättest du ein Recht auf Kündigung und darauf das Geld einzubehalten.

    Gruß

  4. #4
    Avatar von sinus
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    Bereits eine stinknormale Kündigung kann bei Freenet eine Tortur sein.
    Wenn Du Rechtsschutz hast, dann lass das besser gleich einen Anwalt machen ...
    Trotz dieses sehr guten Rats wirst Du bei Freenet voll auflaufen. Freenet ist durch die Klauseln der AGB ausgezeichnet abgesichert. Noch ein weiterer Rat: Lies das nächste Mal die AGB, bevor Du bei einem Billigprovider anheuerst.
    Falls Dich dennoch der Teufel reiten sollte und Du mit einer Kündigung voranzukommen meinst, wirst Du den Freenet-Stinkefinger richtig kennenlernen. Man wird Dir den Port blockieren, so dass Du Dich für lange Zeit von Deinem DSL verabschieden kannst. Die Rechnungen werden jedoch per Inkasso weiter eingetrieben.
    Viel Glück mit Freenet! Du wirst es brauchen.

  5. #5
    Avatar von Scaramanga79
    Scaramanga79 ist offline

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    ich gebe immer den tipp: notfalls bei einem freund online selber eine störungsmeldung aufgeben da bei gutschriften immer nur die störungsmeldungen die ersichtlich sind gutgeschrieben werden. also nicht warten, selber ne Störungsmeldung aufzugeben !!!!!!!!!

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