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AGB Verständnis 1und1

10Antworten
  1. #1
    Avatar von S_Hammer
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    Standard AGB Verständnis 1und1

    Weres Forum,

    wie ist eurer Meinung nach folgende Passage au den AGB zu interpretieren:

    5.3.
    Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Regelungen mit dem Kunden, insbesondere in den Besonderen Bedingungen.

    Ich habe eine Bestätigungs ( Willkommensmail )l von 1und1 vom 12.1.06 -> 12 Monate = 12.1.07 -> Verlängerung stillschweigend um 1 Jahr -> 12.1.08

    gekündigt habe ich per Einschreiben am 10.11.07 zum 31.1.08
    (Meiner Meinung nach 2 Monate vor Ende zum Monatsende)

    Wer hat schon mal einen Anwalt zur Durchsetzung der Kündigung beauftragt. Akzeptieren die es dann oder muß man wirklich klagen ?

    Danke für Eure Infos

    S. Hammer
    Die Kündigungsbestätigung von 1 und 1 läuft auf 8.11.2008 !!!!!

  2. #2
    Avatar von GEH
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    Standard Re: AGB Verständnis 1und1

    Willkommen im Forum!

    Zitat Zitat von S_Hammer
    gekündigt habe ich per Einschreiben am 10.11.07 zum 31.1.08
    (Meiner Meinung nach 2 Monate vor Ende zum Monatsende)
    Mir stellt sich da einfach die Frage, welches Datum gilt.

    Der 10.11.07 war doch ein Samstag, d.h. der Brief war allerfrühestens am 12.11.07 bei 1&1.
    Der Sachbearbeiter hat den Brief vermutlich auch erst nach dem 12.11.07 gelesen.
    Falls die Ankunft zählt, könnest Du das Datum knapp gerissen haben.
    Zu spät ist für alle DSL-Anbieter zu spät, auch wenn es nur ein Tag ist, da gibt es kein Erbarmen.

    War das denn ein Einschreiben mit Rückschein und hast Du das Empfangsdatum bei 1&1?

    Frag aber ruhig ein Juristen wie sich das mit dem Kündigungsdatum genau verhält, das interessiert mich auch.
    Also wenn als 1 Monat vorher der 11.11.07 und nicht der 12.11.07 gilt, dann hast Du quasi schon verloren.

  3. #3
    Avatar von scolopender
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    Ich glaube, der "Kasus Knaktus" ist nicht der 10.11.07 (oder so), sondern der 31.1.08 - da läuft nämlich die stillschweigende Verlängerung schon. Mit Ablauf des 11.1.08 gekündigt wäre m.E. geschickter gewesen...

    G., -#####o:

  4. #4
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von scolopender
    Ich glaube, der "Kasus Knaktus" ist nicht der 10.11.07 (oder so), sondern der 31.1.08 - da läuft nämlich die stillschweigende Verlängerung schon. Mit Ablauf des 11.1.08 gekündigt wäre m.E. geschickter gewesen...
    Hmm, meinst Du?
    Also angenommen S_Hammer würde am 31.01.08 umziehen oder sagen wir besser, er würde erst am 31.04.08 umziehen.
    Dann muss es doch eine Möglichkeit geben, zu diesen Datum zu kündigen, vorausgesetzt dies passiert fristgercht 2 Monate vor der normalen Laufzeit.
    Wenn dies nicht so wäre, dann könnten die Leute doch immer nur zu einem einzigen Zeitpunkt im Jahr den Vertrag auflösen.
    Das wäre wohl etwas zu viel des Guten und hätte sicher vor keinem Gericht Bestand.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass der Brief einfach zu spät bearbeitet wurde, bzw. dass er tatsächlich nicht fristgerecht ankam.

  5. #5
    Avatar von scolopender
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    Zitat Zitat von GEH
    Hmm, meinst Du?
    Ich formuliere diesen Abschnitt "5.3."mal um:

    5.3.1.
    Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, so verlängert sich der Vertrag um die vereinbarte Zeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf der bestimmten Zeit gekündigt wird. Dies gilt vorbehaltlich...

    5.3.2.
    Wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag um die Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Dies gilt vorbehaltlich...

    G., -#####o:

  6. #6
    Avatar von GEH
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    Wenn sich der Vertrag grundsätzlich um ein Jahr verlängern würde, dann hätten die sich die Formulierung "höchstens aber um ein Jahr" eigentlich sparen können.
    Aus meiner Sicht verlängert sich der Vertrag um ein Jahr, wenn der Kunde nichts unternimmt.
    Es steht aber nirgends, dass er sich das Kündigungsdatum (nach einer Mindestlaufzeit) gar nicht aussuchen kann, sollte er fristgerecht kündigen.

    Aber egal, ich würde im konkreten Fall erst abklären, ob die Kündigung überhaupt fristgerecht ankam.
    Danach ist es eh ein Fall für den Anwalt.

  7. #7
    Avatar von wagnerd
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    Standard das war wahrscheinlich zu knapp...

    Die Frage ist, ob der Poststempel gilt, das Eingangsdatum oder, wer weiß, auch das Bearbeitungsdatum.

    Allerdings hatte ich einmal den Fall, bei dem es um die Einhaltung von Fristen auch sehr knapp bestellt war. In diesem Fall (einfacher Brief ohne Einschreiben etc.) veranschlagte das Gericht ab Poststempeldatum 3 Werktage!!! für die Zustellung. Und wenn es sich da ebenso verhalten würde, wärst du schlicht und einfach zu spät gewesen.

    Aber (zumindest wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast), ich würde zumindest mal nachfragen...

  8. #8
    Avatar von GEH
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    Standard Re: das war wahrscheinlich zu knapp...

    Zitat Zitat von wagnerd
    Allerdings hatte ich einmal den Fall, bei dem es um die Einhaltung von Fristen auch sehr knapp bestellt war. In diesem Fall (einfacher Brief ohne Einschreiben etc.) veranschlagte das Gericht ab Poststempeldatum 3 Werktage!!! für die Zustellung. Und wenn es sich da ebenso verhalten würde, wärst du schlicht und einfach zu spät gewesen.
    Oje, ja so etwas hatte ich schon vermutet.
    Briefpost kann von Samstag auf Montag zwar da sein, es ist aber maximal knapp, weil eben nur 1 Werktag.
    Da hätte er fast eine Eilpost abgeben müssen, um per Gericht irgend etwas zu seinen Gunsten zu erreichen.

  9. #9
    Avatar von S_Hammer
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    Standard AW

    Hallo ,
    besten Dank erstmal.

    Laut telefonischer Aussage 1+1 hätte ich den Vertrag seit dem 8.11.2005 ???

    Interessant ist ja warum die dann 2,5 Monate brauchen um mich als Kunde zu begrüßen. Nutzbar war DSL bis ca Februar sowieso nicht.

    Leider kann ich erst am WE die Unterlagen durchschauen,
    da ich noch auf Reisen bin.

    Bedauerlicherweise hab ich letztes Jahr die Rechtsschutz nur auf Verkehr beschränkt, da die letzten 20 Jahre nur Verkehrsstrafsachen angefallen sind.

    Noch einen schönen Abend

    S_Hammer

  10. #10
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    Ich fürchte dass Du leider Pech hast.

    Andere User beklagen sich, dass Ihr Provider den Anschluss nicht termingerecht herstellt und dann die Mindestvertragslaufzeit verlängert, weil diese erst beginnt, wenn der Anschluss steht.
    Bei Dir ist es jetzt genau umgekehrt. eigentlich hat 1&1 die Vertragslaufzeit verkürzt. Ab wann hast Du denn etwas zahlen müssen?
    Wenn Deine Zahlungen nämlich auch erst ab Februar erfolgt sind, Du von 1&1 keine Mitteilung erhalten hast, dass man auf die Gebühren verzichtet, weil Du den Anschluss noch nicht nutzen kannst, dann wäre das eventuell noch eine Möglichkeit das Ende der Vertragslaufzeit neu zu bestimmen.
    Nur bleibt damit immer noch die Frage, ob die Kündigung selbst beim von dir angenommenen Termin rechtzeitig bei 1&1 vorlag.

  11. #11
    Avatar von Michi84LM
    Michi84LM ist offline

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    Ja hier ists so das der Tag des Vertragsabschluss zählt und nicht wann die begrüssungsmail kommt.

    aber versuche es einfach mal

    und bei Kündigungen zählt i.d.R. der Poststempel

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