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Vertragsänderung

44Antworten
  1. #1
    Avatar von raumzeiger
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    Standard Vertragsänderung

    Hallo Zusammen,

    Ich bin schon viele Jahre Kunde bei 1&1. Mein jetziger Tarif ist DSL2000 mit Telefonflat. Den Telefonanschluß habe (hatte) ich bei der T-Com.
    Am 23.Sept. wurde ich von 1&1 angerufen mit einem Angebot DSL6000-komplett für 29,99€ im Monat. Ich willigte beim Mitarbeiter ein, der nach seiner Aussage das Gespräch aufgezeichnet hat. Als Bonus sollte der 1. Monat frei sein.
    Die "Umzugserklärung" ist unterschrieben per FAX an 1&1 zurück geschickt worden.
    Ich habe mich am 5.Oktober bei 1&1 eingeloggt und festgestellt, daß ich jetzt ein Vertrag DSL 16000 R habe. Diese Leistung habe ich allerdings nie bestellt, da ich weiss, das bei mir max. DSL5000 möglich ist. Zu mal ein DSL16000 5€ teuer ist.
    Ich habe am 7.Okt. ein FAX mit der Kündigung der Vertragsnr. geschickt.
    Nach teueren Telefonaten mit unkompetenten Mitarbeitern habe ich jetzt folgende Fragen:
    wird die Kündigung in so einer Form akzeptiert?
    Falls nicht, welche Schritte wären jetzt notwendig?
    Ein abhören des aufgezeichneten Gespräches würde das Problem sofort lösen. Leider habe ich keinen Zuganng darauf.

    mfg
    raumzeigermodulation

  2. #41
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    Standard AW: Vertragsänderung

    Ich möchte mich nochmal melden und schildern wie der aktuelle Stand mit dem tollen Provider 1&1 ist.
    Ich hatte ein Termin bei der Verbraucherzentrale. Die sagten mir, daß das Verhalten von 1&1 Methode ist. 1&1 verhält sich Rechtswidrig. Die Taktik:
    1. fernmündlicher Vertrag abschließen über Internet/Telefon
    2. der Kunde bekommt eine Bestätigungmail mit Artikelnr. ;keine Beschreibung des Tarif/Vertrag Ziel:14-tägige Widerrufsfrist verstreichen lassen
    3. wird der Widerspruch aber rechtzeitig vom Kunde eingelegt, wird auf das Häckchen "frühstmöglich Einrichtung" (siehe AGB) hingewiesen. Diese Aussage ist laut Verbraucherzentrale unzulässig und ganz Klar geregelt. (Es gibt zwei Urteile vom Gericht 15C 268/08 15C 207/08 a.)Auf den Widerrufsverzicht muss explizit hingewiesen werden. b.)Die Begründung "wir haben aber schon mit der Leistung angefangen" gilt nicht. Man hat festgestellt, daß es sich in erster Linie um eine Ware handelt und nicht um eine Dienstleistung.
    Die Verbraucherzentrale bietet sich an einen Brief zuschreiben. Bei "klaren Fällen" d.h. z.B Widerrufsrecht ist es recht erfolgreich und kostengünstig.
    Ich habe mich für einen Anwalt entschieden.
    Mein Fall: mir wurde eine falsche Tarifänderung untergejubelt. Mein Widerspruch wird nicht anerkannt, weil ich bei einem Tarifwechsel keinen habe. Die Anwältin wird 1&1 versuchen deutlich zu machen, daß ein Widerrufrecht besteht. Sie hatte schon den gleichen Fall. 1&1 hat einen Rüchzieher gemacht. Was ich nicht machen werde, ist den Vertrag zu kündigen. Das wäre mein gutes Recht, aber 1&1 wird daraufhin den Anschluß sperren und ein Inkasso einschalten..Ich möchte den Ball dahingehend flachhalten (ohne I-Net/Telefon?). Mein Ziel: Rückabwicklung und dann über einen neuen Provider kündigen.
    Kosten bisher: Anwalt+Brief 44€
    Die Klageforderungen von mir gegen 1&1 sind für einen Anwalt eine Bagatelle. Die Kosten und der Zeitaufwand sind in der Regel unwirtschaftlich. Das weiss auch 1&1 und darauf zielen sie ab. Sie verstoßen bewußt gegen geltendes Recht, bekommen aber meist mit dem Vorgenannten durch.

    mfg
    raumzeigermodulation

    noch ein Tipp:
    Es gibt bei 1&1 ein Front-Support (oder so ähnlich) mit Level 1-3 !!!
    Briefe von der Verbraucherzentrale oder Briefe an den Vorstand werden von einer extra Stelle behandelt (siehe Stellenangebote).

  3. #42
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Vertragsänderung

    Zitat Zitat von raumzeiger
    Man hat festgestellt, daß es sich in erster Linie um eine Ware handelt und nicht um eine Dienstleistung.
    Und genau das ist eben
    1. Sachlich nicht richtig. DSL und Telefon sind, auch wenn das Gericht hier in einer Anwandlung geistiger Umnachtung anders geurteilt hat, keine Ware. Oder kannst du deine Daten anfassen?
    2. Sind diese Urteile von lokalen Gerichten gefällt worden und damit nicht rechtsverbindlich. Jedes Gericht kann anders entscheiden, es sind keine Grundsatzurteile.

    Deine Anwältin hat übrigends recht: Der Aufwand ist für 1&1 unwirtsachaftlich, und genau darauf zielen die Anwälte ab, wenn sie dich auf "wunderbare" Art und Weise aus einem Vertrag bringen. Das ist auch kein irgendwie geartetes Schuldeingeständnis, sondern nur das Desinteresse des Providers an dir.

  4. #43
    Avatar von raumzeiger
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    Standard AW: Vertragsänderung

    ich bin kein Jurist und werde deshalb keine Kommentare kommentieren. Eine Aussage und eine Outing als Anwalt halte ich für glaubwürdig, alles andere nicht.

    mfg
    raumzeigermodulation

  5. #44
    Avatar von raumzeiger
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    Standard AW: Vertragsänderung

    Zur Info,

    ich habe soeben eine Tarifänderung von 1&1 bekommen. Es geht also doch. Innerhalb von 2 Tagen war es doch möglich. Erstaunlich was ein Brief vom Anwalt bewirken kann. Ich bin jetzt noch gespannt ob ich die Anwaltslkosten von 44Euro zurück bekomme?

    mfg
    raumzeigermodulation

  6. #45
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Vertragsänderung

    Leider aber immer noch kein Gerichtsurteil mit dem man 1&1 in Zukunft festnageln könnte.

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