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Ärger mit Widerruf

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  1. #1
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    Standard Ärger mit Widerruf

    Hey Leute,

    jetzt habe ich Ärger mit 1&1.Hätte mal nicht so schnell sein sollen.Ich bin zum 01.04.09 umgezogen und konnte mein FreenetKomplett nicht mitnehmen,da es an der neuen Adresse nicht verfügbar ist.Habe mich daher für 1&1 HomeNet mit der 16000er Leitung entschieden.Am Dienstag 14.04. habe ich es online in Auftrag gegeben und das mit der schnellstmöglichen Ausführung.Das war mein Fehler.Kann ja keiner ahnen was das für ne Auswirkung hat.Ja es war da so ein kleines Fenster in dem es wohl stand aber wer achtet schon darauf.Naja hatte es mir dann die folgenden Tage überlegt und den Auftrag am Montag 20.04. widerrufen.Bis dahin hatte ich nicht einmal Post von denen erhalten.Dann folgte ein reger Email Verkehr mit den Mitarbeitern.Sie können mein Widerruf nicht bearbeiten da sie von mir ne Auftragsnummer bzw Kundennummer benötigen.Woher sollte ich diese nehmen,wenn ich kein Schreiben erhalten habe.Naja in jeder Datenbank kann ich ja auch nach Namen suchen.Habe sie darauf hingewiesen und als Antwort erhalten,dass sie mich nicht finden können und ich ihr die Auftragsnummer nennen soll.Am Dienstag habe ich dann ein Schreiben erhalten.Ich habe der Dame dann meine Daten mitgeteilt mit dem Hinweis sie möchten meinen Widerruf doch bearbeiten.Daraufhin kam die Mail,dass ich nicht widerrufen kann da ich "schnellstmöglich" angeklickt habe.Habe ihnen dann erklärt,dass es rechtlich nicht haltbar ist was sie hier machen und ihnen auch das Urteil vom Amtsgericht Hamburg mitgeschickt. Die Antwort kam dann von einer anderen Dame aber mit dem gleichen Ergebnis nur, dass sie mir eine Lösung angeboten haben kulanterweise 2 Monate beitragsfrei zu stellen.Naja schlechter Witz da ich ja laut Auftrag schon 3 Monate frei habe.Habe ihnen dann noch eine Email geschickt und bin von meinem Standpunkt nicht abgewichen.Habe jetzt seit Donnerstag Mittag keine Antwort mehr.Was soll/kann ich noch machen?Brauch mal eure Hilfe.

  2. #2
    Avatar von stadtindianer
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von innocent
    Habe mich daher für 1&1 HomeNet mit der 16000er Leitung entschieden.
    Du hast dich für ein Paket mit einer Bandbreite von bis zu 16000 kBits/sec entschieden.
    Zitat Zitat von innocent
    ... und das mit der schnellstmöglichen Ausführung.Das war mein Fehler.Kann ja keiner ahnen was das für ne Auswirkung hat.Ja es war da so ein kleines Fenster in dem es wohl stand aber wer achtet schon darauf.
    Warum nicht?
    Zitat Zitat von innocent
    Naja hatte es mir dann die folgenden Tage überlegt
    Warum hast du dir das nicht vorher überlegt?
    Zitat Zitat von innocent
    Daraufhin kam die Mail,dass ich nicht widerrufen kann da ich "schnellstmöglich" angeklickt habe.
    Stimmt
    Zitat Zitat von innocent
    kulanterweise 2 Monate beitragsfrei zu stellen.Naja schlechter Witz da ich ja laut Auftrag schon 3 Monate frei habe.
    Die 2 Monate waren zusätzlich, also insgesamt 5 Monate.
    Zitat Zitat von innocent
    Hätte mal nicht so schnell sein sollen.
    Den "Ärger" mit 1&1 hast du dir selbst zuzuschreiben. Alles in allem: Keine Chance mehr. Sorry

  3. #3
    Avatar von innocent
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    @stadtindianer
    Ach ein ganz schlauer.Sicherlich bis zu 16000.Kann ja keiner was anderes garantieren.Ich habe nicht darauf geachtet,da es für mich nicht möglich ist durch so ein kleines Fenster ein Gesetz auszuhebeln!!
    Es tut mir leid,dass durch ein unvorhergesehenes Ereignis ich diesen Vertrag nicht mehr möchte.Daher auch nicht vorher.Es gibt halt Sachen,die erst danach passieren.Wenn du alles vorhersehen kannst,werde ich dich nächstes Mal fragen.Hatte ich dir meine Mail weiter geschickt oder arbeitest du bei 1&1?Wüßte sonst nicht woher du weißt,dass es zusätzlich 2 Monate sind.Warum antworten sie dann nicht auf meine Mail,in der ich ihnen diese Frage gestellt hatte?Ich habe auch nicht gesagt,dass 1&1 Schuld ist.Nächstest Mal werde ich mir ein Jahr lang Gedanken machen bevor ich was abschließe haha.Ich wundere mich aber über die Art und Weise von 1&1,die doch nicht wirklich rechtssicher ist.Das elegen auch 2 Urteile.Warum ändern sie dann nicht ihre Vorgehensweise?Wäre doch für alle einfacher.Also ich wäre schon dankbar über hilfreiche Antworten.Mit "nein" und "selbst Schuld" kann man schlecht was anfangen.Ich denke,dass dieses Thema auch andere Leute interessiert,denn ich bin kein Einzelfall.

  4. #4
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von innocent
    ... dass es zusätzlich 2 Monate sind
    Ganz einfach, wie du selbst geschrieben hast:
    Naja schlechter Witz da ich ja laut Auftrag schon 3 Monate frei habe
    Zitat Zitat von innocent
    ... oder arbeitest du bei 1&1?
    Ok, wie du willst.
    Es ist immer das gleiche, bekommt jemand im Forum nicht die Antwort, die er/sie hören will, dann ist man bei dem Provider beschäftigt, langsam hängt mir diese Behauptung zum Hals raus

  5. #5
    Avatar von innocent
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Ich habe nicht gesagt,dass du da arbeitest sondern die Frage gestellt und das auch nur als Auswahl zu dem Brief.
    Ich habe geschrieben,dass sie mir 2 Monate angeboten haben.Laut Auftrag habe ich die ersten 3 Monate kostenlos.Es ist in der Mail von 1&1 aber nicht zu erkennen,ob die 2 Monate zusätzlich sind.Die Frage habe ich in der letzten Mail gestellt aber noch keine Antwort bekommen.
    Außerdem will ich ja keine bestimmte Antwort hören aber Tipps wie es geht.Es gab in der Vergangenheit schon genug Fälle und sicherlich auch laufende Streitigkeiten.Da möchte ich nur Erfahrungsaustausch und Lösungsvorschläge.

  6. #6
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von innocent
    Ich habe nicht gesagt,dass du da arbeitest sondern die Frage gestellt und das auch nur als Auswahl zu dem Brief.
    Ich habe geschrieben,dass sie mir 2 Monate angeboten haben.Laut Auftrag habe ich die ersten 3 Monate kostenlos.Es ist in der Mail von 1&1 aber nicht zu erkennen,ob die 2 Monate zusätzlich sind.Die Frage habe ich in der letzten Mail gestellt aber noch keine Antwort bekommen.
    Außerdem will ich ja keine bestimmte Antwort hören aber Tipps wie es geht.Es gab in der Vergangenheit schon genug Fälle und sicherlich auch laufende Streitigkeiten.Da möchte ich nur Erfahrungsaustausch und Lösungsvorschläge.
    Naja - 1&1 Powerseller gehört für mich auch in die Rubrik "ich bin dafür" - schließlich redet man sich ja seine eigenen Geschäfte nicht negativ.

    Aber recht hat er.

    Es ist bei schnellstmöglicher Schaltung nun mal so, daß dieses sogar gesetzlich nachvollziehbar ist, wenn schon mit der Vertragserfüllung begonnen wird.

    Und Du hast dieses sogar gewünscht - und wurdest darauf hingewiesen.

    Das unterscheidet sich schon von diversen anderen Fällen, in denen dieses nicht gewünscht und dennoch so von der Firma ausgesagt wird - eben typisch 1&1.

    Deshalb hast Du nun diesen Vertrag und es wird auch m.E. keine Möglichkeit geben, da wieder raus zu kommen.
    Zukünftige Probleme natürlich davon ausgeschlossen - aber im Moment geht es ja nicht um Leitungsprobleme und dergleichen -
    sondern darum, daß Du den Vertrag nun doch nicht möchtest.

    Ich glaube auch nicht, daß Dir da einer etwas anderes sagen wird.

  7. #7
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Hallo!

    Frage: Ich habe mir versehentlich ins Knie geschossen. Kann man das irgendwie rückgängig machen?
    Antwort: Nein, das kann man leider* nicht.

    Kommen wir zum leider im Bezug auf DSL Verträge*:
    Natürlich kannst du - genügend Energie, Zeit und letzten Endes auch Geld, diese Entscheidung rückgängig machen (lassen). Beispiele für die Vorgehensweise wirst du im Netz massenhaft finden.

    Nur sollte man als Volljähriger, mündiger Bürger sich eigentlich vorher überlegen, mit wem man wie lange einen Vertrag eingeht, oder?

    Was mir nicht ganz klar ist: Willst du nun stornieren oder Widerrufen?

    mfG
    Thorsten

  8. #8
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Ich habe immer von einem Widerruf gesprochen und damit meine ich die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen.Sicherlich sollte man es sich vorher überlegen.Habe dieses ja auch 14 Tage lang gemacht aber es gibt Dinge,die man sich nicht vorher überlegen kann z.B. finanziell,beruflich usw.
    Komisch ist aber auch,dass sie in einer Woche nicht mal meine Daten im Rechner haben.Also was haben sie solange gemacht?Mit der Telekom telefoniert?In einem Urteil vom Gericht in Montabaur wird gesagt,dass bei Dienstleistung keine geleisteten Arbeiten widerrufen werden können aber die zukünftigen wenn es dann innerhalb der Frist passiert.Somit würde ich ja für die geleistete Arbeit aufkommen.Kann ja nicht soviel sein wenn sie nicht mal meine Daten im Rechner haben.

  9. #9
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von MariaR
    Naja - 1&1 Powerseller gehört für mich auch in die Rubrik "ich bin dafür" - schließlich redet man sich ja seine eigenen Geschäfte nicht negativ.
    MariaR, Powerseller gibt es bei Ebay, Profiseller bei 1&1, ich bin Kundenberater bei 1&1 (das sind die, die in den Märkten der alten Oma ein 16000 Entertainment Paket aufschwatzen ).

  10. #10
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Hallo!
    Zitat Zitat von innocent
    Ich habe immer von einem Widerruf gesprochen und damit meine ich die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen.
    Und genau auf dieses Recht auf einen Widerruf hast du deinerseits mit der Option sofortige Ausführung verzichtet.

    Ich will hier niemandem etwas Böses, meist ist es aber so, dass die Leute nach einer fehlerhaften Entscheidung Fehler auf der Gegenseite suchen. Ich sehe diesen Fehler in deinem Fall nicht.

    mfG
    Thorsten

  11. #11
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Absolut richtig! Dem ist nichts hinzuzufügen.

  12. #12
    Avatar von innocent
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Ich suche den Fehler nicht bei anderen.Den Fehler habe ich gemacht in dem ich den Auftrag erteilt habe.Das ist mir auch schon klar.Ich versuche nur diesen zu berichtigen und möchte alle Möglichkeiten ausschöpfen was mein gutes Recht ist.Und warum nicht den Weg des Widerrufs.

    Gründe Urteil Gericht Montabaur:
    1. Der Antrag ist auch begründet, da nach Auffassung des Gerichts der Kläger fristgerecht den zunächst
    zustande gekommenen Vertrag wirksam widerrufen hat.
    Unstreitig liegt ein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312d Abs. 1 S. 1 BGB vor. Es liegt ein Vertrag über die
    Erbringung einer Dienstleistung, nämlich die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses, vor. Unstreitig handelte
    es sich zudem um ein Rechtsgeschäft zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Auch kam der
    Vertrag unstreitig unter Verwendung des Telefons zustande.
    Der Kläger hat den Widerruf auch fristgerecht erklärt. Zwar lässt sich der Akte nicht entnehmen, wann genau
    der Kläger seine Willenserklärung im Hinblick auf den Abschluss eines Vertrages mit der Beklagten abgegeben
    hat. Jedenfalls hat die Beklagte den Vortrag der Klägerseite, dass das klägerische Schreiben vom
    31.1.2007 der Beklagten rechtzeitig zugegangen sei, nicht bestritten. Zweifel an einer hinreichend deutlich
    zum Ausdruck gebrachten Widerrufserklärung hat das Gericht nicht. Zwar spricht der Beklagte von einer
    Kündigung des Vertrages. Andererseits findet sich auch ein Hinweis des Kläger auf das „Widerrufsrecht 10.1
    der AGB von (…)“ (vgl. Bl. 7 GA). Es genügt eine Äußerung des Verbrauchers, aus der sich ergibt, dass er
    den Vertrag nicht mehr gelten lassen will. Dies ist hier der Fall.
    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist das Widerrufsrecht auch nicht erloschen gemäß § 312d Abs. 3
    Nr. 2 BGB. Nach dieser Vorschrift erlischt das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung, wenn der Unternehmer
    mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der
    Widerrufsfrist begonnen oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. So trägt der Kläger selbst vor,
    dass der er bei der Frage nach der schnellstmöglichen Schaltung des DSL-Netzanschlusses einen entsprechenden
    Willen geäußert hat. Daraufhin hat die Beklagte bereits die Aufschaltung des DSL-Anschlusses bei
    ihrem Technologiepartner, der (…), beantragt. Eine bloße Vorbereitungshandlung für die Ausführung der
    Dienstleistung ist darin wohl nicht mehr zu sehen; vielmehr liegt der Beginn der Ausführung wohl in der Freischaltung
    des Anschlusses (vgl. hierzu auch Schmidt-Räntsch, in: Bamberger/Roth, BGB, § 312d Rn. 2.
    In Rechtsprechung und Literatur ist es jedoch umstritten, ob bei der Anwendung der Vorschrift des § 312d
    Abs. 3 Nr. 2 BGB möglicherweise zwischen teilbaren und unteilbaren Dienstleistungen zu differenzieren ist.
    Nach einer Auffassung soll es auf die Teilbarkeit der Dienstleistung gerade nicht ankommen (Grüneberg, in:
    Palandt, BGB, 65. Auflage, § 312d Rn. 7a). Das Widerrufsrecht erlischt nach dieser Auffassung vollständig
    und nicht nur für die Vergangenheit (Schmidt-Räntsch, a.a.O.).
    Nach der Gegenansicht ist die Vorschrift dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass der Ausschluss des
    Widerrufsrechts nur bei unteilbaren Dienstleistungen gilt. Insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen - wie
    z.B. bei einem Miet-, Provider- oder Mobilfunkvertrag - sei es dem Unternehmer zuzumuten, den Vertrag bei
    Widerruf des Verbrauchers ex nunc zu beenden. Lediglich im Hinblick auf die Vergangenheit bleibe es dabei,
    dass eine Rückabwicklung nicht stattfindet (AG Elmshorn, NJW 2005, 2404 f.; Wendehorst, in: Münchener
    Kommentar, 5. Auflage, § 312d Rn. 56; Thüsing, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2005, § 312d Rn.
    36).
    Der letztgenannten Ansicht schließt sich das erkennende Gericht an. Der Sinn und Zweck des § 312d Abs. 3
    Nr. 2 BGB ist es gerade, eine den Unternehmer belastende Rückabwicklung zu verhindern; Dienstleistungen
    können im Gegensatz zu gelieferten Waren nicht ohne weiteres problemlos rückabgewickelt werden. Der
    Verbraucher soll zudem nicht einerseits die Vorteile einer raschen Leistungserbringung seitens des Unternehmers
    haben und andererseits den Vertrag noch widerrufen können.
    Eine unzumutbare Belastung des Unternehmers vermag das Gericht bei teilbaren Dienstleistungen jedoch
    nicht zu erkennen. Das Problem einer Rückabwicklung stellt sich im Hinblick auf bereits erbrachten Teilleistungen
    des Unternehmers nicht. Vielmehr erscheint gerade der Verbraucher schutzwürdig, insbesondere
    wenn er sich für eine längere Zeit – im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen zumeist für eine
    Mindestvertragslaufzeit zu Beginn von 24 Monaten – bindet. Die bereits erbrachte Teilleistung kann der Unternehmer
    nach wie vor abrechnen; lediglich die zukünftigen Dienstleistungen braucht der Verbraucher nicht
    in Anspruch zu nehmen. Oftmals kann der Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften auch erst nach der erstmaligen
    Erbringung der Dienstleistung deren wirkliche Brauchbarkeit für ihn bzw. die Qualität der Dienstleistung
    beurteilen.

    Eine Sache,die meine These unterstützt.

  13. #13
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Hallo!
    Gibt es dazu ein Aktenzeichen? Denn das ist nur eine Urteilsbegründung. Zu dem kompletten Rechtsstreit gehört noch einiges mehr. Eventuell ergeben sich daraus auch komplett andere Umstände. Kann man aber, wie gesagt, ers beurteilen, wenn man alle Fakten kennt.


    mfG
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  14. #14
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Ja gibt es:

    Volltext zu MIR Dok.
    :
    284-2008

    Veröffentlicht in:
    MIR 09/2008

    Gericht:
    AG Montabaur

    Aktenzeichen:
    15 C 195/07

    Entscheidungsdatum: 15.01.2008

    Meiner Meinung nach ist es auch solch ein Fall.Habe es als PDF.

  15. #15
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Hallo!
    Ich sehe da zumindest einen grundsätzlichen Unterschied: Du hast Online bestellt. Das zitierte Urteil bezieht sich meines Wissens auf einen telefonischen (Fernmündlichen) Vertragsabschluss. In wie weit das rechtlich einen Unterschied macht, kann dir nur ein Rechtsanwalt (verbindlich) darlegen.

    mfG
    Thorsten

  16. #16
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Naja soweit ich nachgelesen habe kommt das auf dasselbe raus.Läuft wohl beides über fernabsatz.Aber online kann mir doch aber auch keiner nachweisen,dass ich es war.Kann ja im Grunde jeder für mich abschließen,oder?!

  17. #17
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Hallo!

    Also den Versuch Ich war das gar nicht würde ich tunlichst unterlassen! Ansonsten muss dir klar sein, dass es bis zu so einer Urteilsverkündung ein langer und vor allem auch kostspieliger Weg sein kann. Denn für die Kosten deines Rechtsanwalts, Gerichtskosten etc. pp. musst du erst einmal in Vorleistung gehen.

    Letzten Endes musst du für dich persönlich entscheiden, ob du diesen Weg gehen willst. Ich wünsche dir dabei einen klaren Kopf, viel Durchhaltevermögen und eine Portion Glück. Halte uns doch einfach auf dem Laufenden.

    mfG
    Thorsten

  18. #18
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Naja den QWeg werde ich jetzt eh nicht mehr gehen können.Kann ja nicht mittendrin meine Strategie ändern.Das wirkt dann nicht gerade glaubwürdig.Da würde ich auch eher drüber nachdenken, dass ich es gegenüber 1&1 mit einem Umzug versuche.Dann müssten sie einen ja auch aus dem Vertrag lassen.Aber das wäre auch nicht glaubwürdig.Die Stratedie hätte ich mir vorher überlegen müssen und ich habe mich für den Widerruf entschieden,da er meiner Meinung nach rechtlich noch nicht abschließend geklärt ist.
    was ist denn,wenn 1&1 aber zum Beispiel die Geschwindigkeit nicht liefern kann also zum Beispiel nicht über 6000 kommt.Kann man dann da kündigen?

  19. #19
    Avatar von wagnerd
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    a) warum eigentlich willst du den Vertrag wieder loswerden? Gibt es noch einen billigeren Anbieter? (man beachte meine Signatur )

    b) aus diesem Vertrag kommst du nur mit massivem Aufwand möglicherweise noch raus. Versprechen kann dir das hier schon gar keiner. Wenn du es drauf anlegst, wirst du wahrscheinlich mit einem Vergleich davonkommen, der dich mit Anwaltskosten etc. und v.A:, wenn du deine eigene Zeit mit reinrechnest, teurer kommt, als einfach den meines Erachtens rechtskräftigen Vertrag zu erfüllen. Außerdem ist doch noch gar nichts schiefgegangen. Außer dass du mit deinem Aufstand im Vorfeld die Schaltung wahrscheinlich massiv verzögert hast.

    c) Bitte nicht wieder irgend welche Laienjuristereien. Es kommt letzten Endes tatsächlich auf jedes Komma und jeden Punkt an. Und da reicht es eben nicht, zu sagen "das ist ein vergleichbarer Fall". In einem Forum ist das schlicht und einfach nicht abzuhandeln, zudem ist es so gar nicht zulässig. Und spätestens mit deinem letzten Posting hast du dich selbst ins Aus geschossen.

    d) vergiß diese Fake-Argumentationen, v.A. Umzug, fehlende Bandbreite etc. Das bringt nur Ärger und monatelange Zeit ohne Internet oder mit massiven Störungen. Die Widerrufskiste ist meiner Meinung nach zu. Lass die den Anschluß doch erst einmal schalten.

  20. #20
    Avatar von innocent
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    a) Es gibt Sachen,die man nicht beeinflussen kann in seinem Leben.Somit ist mir kein billiger Anbieter aufgefallen.Ich hatte schon erwähnt,dass es sich um finanzielle bzw beruflich Dinge handelt.Und die möchte ich hier nicht erläutern.

    b)naja verzögern ist gut.Wer nach einer Woche nicht mal meine Daten in der Datenbank hat muss mir nicht erzählen,dass sie meinen Anschluss schnellstmöglich realisieren wollen.Als allererstes würde ich die Daten anlegen.Ich komme aus der Dienstleistungsbranche.

    c)Ich habe mir nicht ins eigene Bein geschossen.Der Widerruf ist rechtlich ok,deshalb bin ich diesen Weg gegangen.Alles andere wären Möglichkeiten gewesen wie man sie hätte von vornherein machen können.Aber da dies für mich nicht zutrifft,habe ich den Widerruf genommen.

    es muss auch richtig verstanden werden.Ich mache das alles nicht aus Willkür oder weil ich sie ärgern will.Den Ärger hat 1&1 im Nachhinein wenn ich zum Beispiel nicht mehr zahlen kann.Das will ich im Vorfeld jetzt einfach verhindern und ich habe es ihnen ao auch geschrieben.

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