Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

63Antworten
  1. #1
    Avatar von DrNick
    DrNick

    Standard Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Damit dürften sich hier einige Diskussionen erledigt haben:

    heise online - BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

  2. #41
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Nachdem sich die Provider ja bislang im Recht sahen und trotzdem den Leuten den Ausstieg ermöglichten wenn beispielsweise DSL nicht geliefert werden konnte, wird diese Praxis auch weiterhin Bestand haben

  3. #42
    Avatar von speedo
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Zitat Zitat von Anbei
    Hast Du nicht erst einen Alice Vertrag abgeschloßen? oder wie ist das hier zu verstehen?
    Oh, na das kann natürlich zu Missverständnissen führen...
    Hab an dem Tag den Vertrag mit Alice abgeschlossen. Den habe ich mit einem Jahr Mindestlaufzeit abgeschlossen. Ich weiß, dass ich in Zukunft noch viel umherziehen werde und daher wollte ich mich vorab informieren, wie es in Deutschland aussieht.

  4. #43
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Bei Alice gibt es keine Verträge, die 1 Jahr Mindestlaufzeit beinhalten.
    Entweder 24 Monate oder keine (letzterer hat 1 Monat Kündigungsfrist).

    Daß man im 1. Jahr 10 Euro weniger zu bezahlen hat - hat nichts mit der Laufzeit zu tun.

  5. #44
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    Nachdem sich die Provider ja bislang im Recht sahen und trotzdem den Leuten den Ausstieg ermöglichten wenn beispielsweise DSL nicht geliefert werden konnte, wird diese Praxis auch weiterhin Bestand haben
    Da es um das Verhalten der Provider in der Zukunft geht, sind alle Meinungen hierzu, auch deine und meine, nur Spekulation.
    Und ob sich die Provider zu 100% im Recht sahen, ist für mich fraglich, denn da hätten diese bestimmt nicht die Möglichkeit des des "Freikaufens auf Kulanz" eingeräumt.
    Aber auch das ist nur spekulativ.
    Sicher werden wir in den diversen Foren bald was reales dazu lesen.

  6. #45
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Zitat Zitat von Vulpecula;119184
    Bezüglich zu meinem "Szenario", welches ich in Verbindung mit dem Argument "an den Haaren herbeigezogen" aufgestellt habe, wäre da folgendes BVG Urteil interessant:

    [url=https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070413_1bvr317406.html
    Das Bundesverfassungsgericht[/url]
    Das ist aber schon sehr verwinkelt und schief gedacht, von einem Ordnungsgeld in einer Scheidungssache zum Fortbestand eines DSL-Vertrages trotz Umzug zu kommen.

  7. #46
    Avatar von Vulpecula
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Zitat Zitat von scolopender
    ... hättest Du ihn nicht unterscheiben dürfen. Niemand zwingt Dich zu einem solchen Vertrag. Die Entscheidung hast Du getroffen.

    G., -#####o:
    Da hast du Recht, aber müssen wir bei jedem Vertragsabschluss ein Anwalt oder Rechtsbeistand hinzuziehen um dies beurteilen zu können ?
    Und selbst eine Bundesregierung muss feststellen, dass erlassene Gesetze vor dem BVG gescheitert sind. Und die sollten doch ihre Experten aus dem Justizministerium haben, oder ?

  8. #47
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    @Vulpecula
    Was du da treibst ist noch viel schlimmer als Erbsenzählerei und Korinthenkackerei zusammen!

    Der Bürger ist mündig. Das heißt es wird vorausgesetzt, dass man selbst abschätzen kann, was sein Handeln bewirkt. Genau deshalb braucht man eben keinen Anwalt bei jeder Entscheidung und jedem Vertragsabschluss! Und das ist auch gut so! Denn sonst könnte man unser freies, selbstgestaltetes Leben in die Tonne treten!


    Es gibt einfach diesen Fakt, den du dir - ob du willst oder nicht - ins Hirn pressen musst:
    der mündige Bürger schließt eigenverantwortlich Verträge ab und hat sich an diese zu halten!
    Die Einhaltung eines eigenverantwortlich geschlossenen Vertrages verletzt kein Grundrecht!



    Und damit hat sich auch für mich die Diskussion mit dir erübrigt! Entweder du akzeptierst das oder du machst dich weiter nur noch lächerlicher....

  9. #48
    Avatar von Vulpecula
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Zitat Zitat von Guenter24
    Das ist aber schon sehr verwinkelt und schief gedacht, von einem Ordnungsgeld in einer Scheidungssache zum Fortbestand eines DSL-Vertrages trotz Umzug zu kommen.
    Ja stimmt. Nur habe ich mich nicht auf den dsl-Vertrag bezogen, sondern auf die Bemerkung "an den Haaren herbei gezogen". Und mit diesem Urteil wollte ich nur darlegen, dass die Frage nach Beschneidung von Grundrechten nicht unbedingt sofort mit der "augenscheinlichen" Sache in direkter Verbindung steht. Siehe das Urteil zu dem Ordnungsgeld. Und dieses Urteil hat natürlich nichts mit dem Fall des dsl-Vertrages zu tun.

    Tschöö

  10. #49
    Avatar von Vulpecula
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Zitat Zitat von Schrippe
    Der Bürger ist mündig. Das heißt es wird vorausgesetzt, dass man selbst abschätzen kann, was sein Handeln bewirkt. Genau deshalb braucht man eben keinen Anwalt bei jeder Entscheidung und jedem Vertragsabschluss! Und das ist auch gut so! Denn sonst könnte man unser freies, selbstgestaltetes Leben in die Tonne treten!

    Es gibt einfach diesen Fakt, den du dir - ob du willst oder nicht - ins Hirn pressen musst:
    der mündige Bürger schließt eigenverantwortlich Verträge ab und hat sich an diese zu halten!
    Die Einhaltung eines eigenverantwortlich geschlossenen Vertrages verletzt kein Grundrecht!
    Hmm, interessantes Argument. Ganz abgesehen davon, dass das Wort "mündig" in der deutschen Rechtssprechung bzw. Gesetzgebung keine Anwendung findet, ist mir nicht ganz klar ob du Vorraussetzungen an ein "mündigen" Bürger stellst. Zumindest ist mir das aus der Formulierung nicht gänzlich klar. Welche wären das ?

    Tschöö

  11. #50
    Avatar von Serialz
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Sehr interressanter Gedankenaustausch.

    Ich hatte mal so einen Fall bin umgezogen und wollte aus dem DSL Vertrag raus.
    Grundsätzlich hat das BGH Urteil Recht.Ein Vertrag ist ein Vertrag und der Provider kann sich auf das Recht der Vertragserfüllung berufen.
    Wie in diesem Fall geschehen, daher verwundert es auch nicht das Die Bundesverfassungsrichter so geurteilt haben.

    Aber es gibt ein Schlupfloch.
    Nämlich das Recht auf Vertragserfüllung.
    Hir hat der Provider das Recht den Vertrag aufrecht zu erhalten,
    das verpüflichtet ihn aber auch die Vertraglichen Dienstleistungen zu erbringen.
    Kann nach einem Umzug die Vertragsleistung nicht erbracht werden, so steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu.
    Durch diese Klausel bin ich von meinem billig Provider rausgekommen.

    Das Sonderkündigungsrecht greift nur wenn einer der Parteien seine Leistungen nicht mehr erbringt.

    Im Gegenzug kündigt der Provider ja auch denn Vertrag, wenn der Kunde die monatlichen Kosten nicht bezahlt.
    In so einem Fall steht dem Provider auch eine Vertragsentschädigung zu.
    Die beläuft sich dann auf die restlichen Grundgebühren der Mindestlaufzeit.

    Da stellt sich nur eine Frage.
    Wenn der Provider nicht denn Dienst zur Verfügung stellen kann am neuen Wohnort, müste auch ein Kunde ein Recht auf Vertragsentschädigung
    haben.
    Denn in einem Vertrag sind solche Grundrechtsklauseln wechselwirkend.
    Das heist diese Vertragsbestandteile gelten für beide Parteien.

  12. #51
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Diesen Gedankengang kann ich leider nicht nachvollziehen.

    Die Leistung des Providers wird vertragsgerecht an Ort A erbracht.
    Der Kunde zieht nach Ort B - und verstößt so gegen den Vertrag - da er dem Provider die Möglichkeit zur Leistungsbringung entzieht.

    Völlig unabhängig was an Ort B möglich wäre oder nicht.

  13. #52
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    ein "mündigen" Bürger ..... Welche wären das ?
    Dieser Bürger ist mindestens 18 und hat ein Gehirn.

    Wie er das dann auslebt ist ihm (leider) selbst überlassen - er muß eben nur die Konsequenzen tragen.

  14. #53
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Zitat Zitat von Serialz
    Sehr interressanter Gedankenaustausch.

    Ich hatte mal so einen Fall bin umgezogen und wollte aus dem DSL Vertrag raus.
    Grundsätzlich hat das BGH Urteil Recht.Ein Vertrag ist ein Vertrag und der Provider kann sich auf das Recht der Vertragserfüllung berufen.
    Wie in diesem Fall geschehen, daher verwundert es auch nicht das Die Bundesverfassungsrichter so geurteilt haben.

    Aber es gibt ein Schlupfloch.
    Nämlich das Recht auf Vertragserfüllung.
    Hir hat der Provider das Recht den Vertrag aufrecht zu erhalten,
    das verpüflichtet ihn aber auch die Vertraglichen Dienstleistungen zu erbringen.
    Kann nach einem Umzug die Vertragsleistung nicht erbracht werden, so steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu.
    Durch diese Klausel bin ich von meinem billig Provider rausgekommen.
    Das war bestimmt vor dem zugrunde liegenden BGH-Urteil.
    Der Provider könnte ja den Vertrag erfüllen, wenn der Vertragspartner nicht den im Vertrag festgelegten Anschlußort verändern würde.

    Wenn Du das Urteil mal richtig liest, wirst Du feststellen, daß Du Unsinn geschrieben hast!

  15. #54
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    @Vulpecula
    Äääh, der "mündige Bürger" kommt in unserer Rechtsprechung nicht vor?

    Was wird man denn mit 18 bitte schön? "Mündig"!
    Und wie bezeichnet man Kinder? Oder geistig Kranke? Genau, "unmündig"!
    Kennst du das Wort "Vormund" auch nicht?
    Also ich treffe täglich auf dieses Wort...

    @Serialz
    Auf den ersten Blick klingt dein Gedankengang logisch, ist es jedoch nicht.
    Der Vertrag besteht zwischen Provider A und Kunde B an Ort Z und zwar nur dort!
    Zieht Kunde B woanders hin, wird er vertragsbrüchig. Wenn Provider A kulant ist, erbringt er die Leistung auch am neuen Ort, ggf. zu neuen Konditionen wie neuer VLZ oder gegen eine Gebühr für den Aufwand. Ist die Erbringung der Leistung am neuen Ort aber nicht möglich, steht es demjenigen frei, ob der Vertrag fortgeführt wird (und wie) oder nicht, der geschädigt wurde. Und das ist der Provider!

    Es obliegt bei einem Umzug also dem Provider, eine der folgenden Optionen zu nutzen:
    a) Anschluss umziehen und Leistung erbringen (wenn möglich)
    b) Anschluss umziehen und auflösen gegen Gebühr, wenn Leistung nicht möglich
    c) Anschluss nicht umziehen, auf Vertrag bestehen und ggf. Stornierungsgebühr fordern

    Die jeweiligen Bedingungen legt natürlich derjenige fest, der nicht für die "Unannehmlichkeiten" verantwortlich ist!

  16. #55
    Avatar von Serialz
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Dem kann ich dir leider nicht beipflichten.

    Denn dann dürfte kein Bürger mehr umziehen inerhalb seiner Vertragslaufzeit.
    Das ist defakto Sittenwidrig und somit nichtig.
    Meist wird der Vertrag am neuen Wohnort weitergeführt ist es am neuen Wohnort dem Provider nicht möglich zu liefern kommt man aus dem Vertrag vorzeitig raus.
    Bei mir hats geklapt und das ohne Anwalt.

    Denn was soll ein Kunde machen wenn er aus beruflicher Sicht umziehen muss???
    Da kann der Provider nix machen er muss dann der Vertragsauflösung zustimmen.
    In einem Gerichtsverfahren würde er sowieso verlieren.
    Ich habe bei Alice direkt am Telefon nachgefragt.
    Was passiert bei einem Umzug wenn an der neuen Adresse kein Alice möglich ist. Die Antwort war einleuchtend.
    Schicken sie uns eine bestätigung der Meldeadresse vom Einwohnermeldeamt an uns, und wenn die Lieferung nicht möglich ist,
    wird der Vertrag aufgelöst. Auch wenn die Mindestlaufzeit noch nicht vorüber ist.
    Sowas passiert selten aber kommt durchaus vor.
    Währe ja noch schöner wenn mir der Provider sagt wo ich hinzuziehen habe und wo nicht.
    Wenn man natürlich jeden Monat umzieht mit der Konsequenz kündigen zu können, wird das irgendwann auffallen.
    Und erst dann kommt der Vorwurf in denn Raum, das man dem Vertragspartner es unmöglich macht zu liefern.
    Da wäre dann auch der Versuch der Dienstleistungserschleichung möglicherweise des Betruges gegeben.
    Aber das ist ein ganz anderes Szenario, und äuserst schwer zu beweisen wenn jemand wegen Familie oder neuen Job umzieht.

    Es gibt Provider die auf ihre Vertragserfüllung pochen, in solchen Fällen sofort Klagen. Denn die Aussicht auf Erfolg stehen gut.
    Denn dann entscheiden Richter im Sinne des Kunden.
    Denn wenn jemand an einem neuen Wohnort die Leistungen des Providers
    nicht geliefert bekommt, er aber die volle Summe bezahlen darf.
    So ist der Kunde schwer benachteiligt aus dem Vertrag heraus das im Vorfeld ( Bei Vertragsabschluß)
    gar nicht abzusehen war.
    Wenn jemand sicher gehen will fragt man einfach dem Provider vorher
    wie in solchen Ausnahmefällen verfahren wird.

  17. #56
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Zitat Zitat von Serialz

    Denn was soll ein Kunde machen wenn er aus beruflicher Sicht umziehen muss???
    Da kann der Provider nix machen er muss dann der Vertragsauflösung zustimmen.
    In einem Gerichtsverfahren würde er sowieso verlieren.
    Du ignorierst das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes. Dort steht ausdrücklich:
    Umzug + Kündigung = Nein

    Nachtrag:
    Grundsatzurteile des BGH sind für alle untergeordneten Gerichte bindend.

  18. #57
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    @Serialz
    Ich habe das Gefühl, daß Du gar nicht weißt über was Du schreibst

    Lese doch mal das gesamte Urteil in Ruhe durch.
    Denke darüber nach und Du wirst zu der Erkenntnis kommen. daß alles Unsinn ist, was Du zu diesem Thema geschrieben hast.

    Durch das Urteil wird doch nicht dein "Umzugsdrang" eingeschränkt.
    Du kannst nach wie vor umziehen wie Du möchtest. Nur mußt Du halt auch die sich aus Verträgen ergebenden Pflichten weiter erfüllen.
    Wenn Du umziehen möchtest und dein Mietvertrag läuft aber noch 12 Monate, dann kannst Du trotzdem jederzeit umziehen, nur musst Du halt weiterhin den Vertrag erfüllen und die Miete in der alten Wohnung weiter bezahlen.
    Oder ein anderes Beispiel:
    Wenn Du z.B. dein finanziertes Kfz zu Schrott fährst, musst Du deine monatlichen Raten weiter bezahlen, obwohl Du den Gegenstand des Ratenvertrages (das Kfz) gar nicht mehr hast, bzw. nutzen kannst.

  19. #58
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Muss mich da Guenter24 und Bernard vollständig anschließen!

    Verträge, die geschlossen werden, sind einzuhalten. Wer gegen die Bedingungen des Vertrages verstößt, hat zu haften, keinesfalls die andere Person.

    Das ist ein Grundsatz, der absolut indiskutabel ist! Da kann es keine Kompromisse geben!


    Würde ich bei der Hotline eines Providers arbeiten und einer wie Serialz ruft an, ich würde in mich hinein grinsen und ihm raten zu klagen. Da hätte ich meinen Spaß, beim Urteil im Publikum zu sitzen. Erst beim Amtsgericht, dann beim Landgericht, dann beim OLG, dann beim BGH und dann am besten noch beim BVG und dem EuGH!
    In ALLEN Instanzen würden Leute wie Serialz nicht Recht bekommen!

    Man stelle sich mal vor, der BGH (oder irgendein anderes hohes Gericht) würde urteilen, dass der, der vertragsbrüchig wird, belohnt würde und der Geschädigte muss die Zeche zahlen!
    Kannst du dir vorstellen, Serialz, wo das hinführen würde??? Wahnsinn!


    Dass es Menschen mit so verquerten Rechtsvorstellungen gibt, ist wirklich Wahnsinn! Sowas sieht man normalerweise nur im Unterschichten-Fernsehen nachmittags auf Pro7, wenn der Bodensatz der Gesellschaft versucht zu überleben.......

  20. #59
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Zitat Zitat von Schrippe
    (...)
    Das ist ein Grundsatz, der absolut indiskutabel ist! Da kann es keine Kompromisse geben!

    Würde ich bei der Hotline eines Providers arbeiten und einer wie Serialz ruft an, ich würde in mich hinein grinsen und ihm raten zu klagen. Da hätte ich meinen Spaß, beim Urteil im Publikum zu sitzen. Erst beim Amtsgericht, dann beim Landgericht, dann beim OLG, dann beim BGH und dann am besten noch beim BVG und dem EuGH!
    In ALLEN Instanzen würden Leute wie Serialz nicht Recht bekommen!
    Wäre aber ein kurzer Spass, denn bereits beim Amtsgericht wäre "Ende mit Nordmende".
    Wobei ich bezweifle, ob die da Klage überhaupt angenommen würde

  21. #60
    Avatar von Vulpecula
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Nur der Vollständigkeit halber, jetzt ist auch die schriftliche Urteilsbegründung beim BGH hinterlegt:

    Urteil des III. Zivilsenats vom 11.11.2010 - III ZR 57/10 -

    Tschöö

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