Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

63Antworten
  1. #1
    Avatar von DrNick
    DrNick

    Standard Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Damit dürften sich hier einige Diskussionen erledigt haben:

    heise online - BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

  2. #61
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Danke für den Link.

    Besonders interessant ist Ziffer 6

    Bei beruflich bedingtem und unabwendbarem Umzug scheint doch eine
    vorzeitiige Vertragsauflösung möglich zu sein.
    In diesem Falle würde ich aber immer eine Vertragsaufhebung in gegenseitim Einvernehmen anstreben

  3. #62
    Avatar von stadtindianer
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    stadtindianer ist offline

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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Vorsicht Günter24, da steht
    ... Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen sei allenfalls anzunehmen, wenn der Kunde aus unabweisbaren beruflichen Gründen zu einem Ortswechsel gezwungen sei. ...
    Das ist ganz wichtig, und heißt dass diese Gründe vom Arbeitgeber u. U. bestätigt werden müssen. Dass der Arbeitnehmer sonst gekündigt wird, und einiges mehr. Die Grenzen für diese Gründe sind hier - ich vermute bewusst - ganz eng gesteckt

  4. #63
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    @stadtindianer
    deswegen schrieb ich ja auch "scheint (...) möglich zu sein"

    Klar daß nach dem vorliegenden BGH-Urteil da ganz enge Grenzen sind.
    Daher auch meine Einlassung, daß ich da stets eine eivernehmliche Vertragsauflösung anstreben würde.
    Auf den Rechtsweg würde ich mich da nicht einlassen.

    Aber danke für den Hinweis. Hoffentlich wird er auch von potetiellen "Sonderkündigern" gelesen

  5. #64
    Avatar von stadtindianer
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Zitat Zitat von Guenter24
    Aber danke für den Hinweis. Hoffentlich wird er auch von potetiellen "Sonderkündigern" gelesen
    Das wage ich zu bezweifeln. Die lesen nur "aus beruflichen Gründen".

+ Antworten

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