Sonderkündungsrecht bei umzug

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  1. #1
    Avatar von shilafloeckchen
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    Standard Sonderkündungsrecht bei umzug

    Hallo Zusammen,

    ich wurde heute von einem Mitarbeiter der Telekom angerufen der mir das Entertainment der Telekom schmackhaft gemacht hat. Da die ganze Sache bei mir etwas komplizierter ist wie gedacht und die Telekom zugesagt hat , das alles möglich ist, wollte ich mich hier mal erkundigen, ob schon jemand schon die gleichen Erfahrungen gemacht hat.

    Also, zur Zeit wohne ich in einem eigenen Haus und habe bei 1und1 meinen Vertrag vor 2 Monaten für 2 Jahre verlängert. Telefonflat, DSL Flat 16.000 Leitung. Da ich das Haus verkaufe, werde ich in 2 Monaten umziehen und zur Miete wohnen. Da ich erfahren habe, dass der DVB-T Empfang sehr schlecht ist und ich keine Möglichkeit habe für eine Schüssel, hatte ich mich letzte Woche bei der Telekom erkundigt, ob dort eine 16.000 Leitung zur Verfügung steht, um das Entertainment Paket zu nutzen. Dies wurde von der Dame verneint, es hieß, es ist nur 3000 möglich. Somit habe ich mich damit abgefunden und mich dazu entschlossen, die 3000 Leitung bei 1und1 zu nehmen und es mit einer Aussenantenne mit DVB-T zu versuchen. Eine größe alternative habe ich ja nicht. Ich bin auch davon ausgegangen, dass ich dann leider 2 Jahre doppelt bezahlen muss, dass es ja nicht das Problem von 1und1 ist, wenn ich umziehe. Soweit so gut.

    Dann hat mich eben heute der Herr von der Telekom angerufen und gefragt, ob ich nicht wieder zur Telekom wechseln möchte. Ich habe Ihm dann gesagt, dass die Kollegin mir sagte, dass in der Wohnung nur eine 3000 Leitung möglich sei. Nachdem ich dem Telekommenschen dann die neue PLZ und die Straße mitgeteilt habe, meinte er, dass es kein Problem sei dies freizuschalten, ich könnte dann Entertainment nutzen. Ich sagte dann, dass ich mir dies überlegen würde, da ich ja für 2 Jahre noch umsonst bei 1und1 bezahlen müsste in dem alten Haus (39,95)und zusätzliche 39,95 € mir zu viel seien. Ich würde überlegen, ob ich lieber für zusätzliche 19,95 € einen 1und1 Vertrag nehme.

    Was er mir dann erzählt, klingt eigentlich zu schön um wahr zu sein.

    Er meinte, die Telekom würde alles in die Wege leiten, dass der Anschluss in meinem Haus nicht mehr zu Verfügung steht, man würde bei 1und1 kündigen und ich könnte die alte Telefonnummer mitnehmen. Somit bräuchte ich dann auch nicht mehr für fast 2 Jahre weiter zu bezahlen. Wenn 1und1 mir die Leitung nicht mehr zur Verfügung stellen könnte, können diese mir auch nichts mehr in Rechnung stellen.

    Ich habe bei so einem Angebot natürlich erst mal ja gesagt und bekommen die Unterlagen zugeschickt.

    Hat jemand damit Erfahrung, kommt mir irgendwie komisch vor. Kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass dies möglich ist.

    MFG

    Shilafloeckchen

  2. #2
    Avatar von wagnerd
    wagnerd ist offline

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    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    Das klingt wirklich zu schön, um wahr zu sein.

    Weißt du überhaupt sicher, daß das jemand von der Telekom selbst war und nicht nur ein beauftragtes Callcenter, oder gar ein einfacher Provisionsjäger?

    Einfach so ja zu sagen halte ich für bedenklich. Ich gehe davon aus, daß du in
    den nächsten Tagen eine Auftragsbestätigung der Telekom für den von Dir beauftragten Anschluß (Entertain) erhalten wirst. Wichtig fände ich, auf einer Bestätigung für das angäbliche Kündigungsprozedere mit 1und1 zu bestehen, wobei mich wundern würde, wenn die gegeben wird.

    Dazu würde ich an Deiner Stelle selbst bei der Telekom anrufen, dann landest du sicher bei der richtigen Kundenbetreuung. Dort würde mich erstens interessieren, wer den Auftrag eingepflegt hat (Callcenter oder tatsächlich Telekom, was ich ehrlich gesagt nicht glaube) und zweitens natürlich, was mit der Zusage des Anrufers ist.

    Wenn die Telekom das nicht unverzüglich schriftlich bestätigen kann, würde ich an deiner Stelle das Ganze schleunigst versuchen zu stornieren.

    Ich glaube nicht, daß die Telekom dich bei 1und1 ablöst, umsonst werden die dich vermutlich nicht ziehen lassen.

  3. #3
    Avatar von shilafloeckchen
    shilafloeckchen ist offline
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    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    Hallo,

    danke für die schnelle Antwort. Als es war definitiv die Telekom. Die Rufnummer gehört lt. Google zur Telekom.

    Also die Unterlagen soll ich in den nächsten Tagen zugeschickt bekommen, dann werde ich sehen.

    Also bzgl. 1und1 habe ich gerade einen Beitrag gelesen, wo es genau so gelaufen ist. Scheint wohl so zu sein, dass die Telekom den Anschluss in der neuen Wohnung blockiert und 1und1 mir somit keinen Anschluss anbieten kann obwohl dort DSL liegt.

    Also wäre super, wenn der Traum in Erfüllung gehen würde. Also, wenn nicht, dann wäre es ja schon o.k., wenn ich den Anschluss von 1und2 mitnehmen könnte.

    Was ich auch sehr merkwürdig fand, dass der gute Herr sagte, dass ich auf keinen Fall bzgl. 1und1 etwas unternehmen würde. Das würden Sie alles in die Wege leitet.

    Der gute Herr hat mich auch darauf hingewiesen, dass er nochmals alles zusammenfasst, was besprochen wird und dies aufgezeichnet wird. Mhh, weiß jetzt garnicht, ob das Thema 1und1 auch nochmal wiederholt wurde, aber wahrscheinlich nicht.

    Naja, muss wohl abwarten , was schriftlich kommt.

    Bin trotzdem gepannt, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
    Wenn die Telekom solche Möglichkeiten hätte, würden die bestimmt einige Kunden zurück bekommen.

  4. #4
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    Was dir die Telekom da erzählt, ist ganz großer Mist! Die Telekom kann dich nicht aus laufenden Verträgen mit 1&1 rauskündigen, und du hast einen Vertrag, der noch 22 Monate läuft!! Es ist schon deshalb besonders großer Mist, weil du laut BGH-Urteil kein Kündigungsrecht wegen Umzuges hast! Und natürlich können sie dir deinen Vertrag weiter in Rechnung stellen! Im übrigen ist das, was du da vorhast versuchter Betrug!

  5. #5
    Avatar von shilafloeckchen
    shilafloeckchen ist offline
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    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    Guten Morgen,

    also ich habe nicht vor zu Betrügen. Für mich wäre es auch o.k. wenn ich den 1und1 Anschluss mitnehmen kann. Ich bin schon sehr lange dort und auch im größen und ganzen zufrieden mit 1und1. Günstige Tarife und alle 2 Jahre ein neuer Route.

    Mir geht es darum, ob jemand Erfahrungen mit der Telec. hat. Also als ich letzte Woche dort angerufen habe, haben die mir gesagt, dass in der neuen Wohnung nur 3000 möglich ist, jetzt habe ich 16.000. Nun Frage ich mich natürlich auch, ob ich dann trotzdem 16.000 lt. Vertrag bezahlen muss.
    Mir ist auch schon bewusst, dass es 1und1 egal sein kann, ob ich umziehe.
    Letzte Woche sagte mit die Mitarbeiterin, dass eine Leitung in dem Haus frei wird. Ich weiß aber auch, dass in dem Haus noch eine andere Wohnung frei wird. Was wäre, wenn die andere Wohnung vor mir bezogen wird und der neue Mieter sich diese neue Leitung reserviert. Hätte ich dann Pech gehabt. Naja, gebe das mal so weiter. Leider habe ich von der Technik, der Leitungen und was machbar ist keine Ahnung.

    Was wäre, wenn ich dort hin ziehe und 1und1 mir kein DSL anbieten kann, obwohl DSL dort liegt.

    Das Thema ist eigentlich nur aufgekommen, da Schüssel in dem Haus schwierig ist und der Empfang von DVB-T sehr schlecht ist.

    Das Angebot ist auch von der Tcom gekommen und nicht von mir. Ich habe nie vor zu Betrügen. Die Diskusion ist eben aufgekommen, da die T mir gesagt hat, das dies möglich ist. Da mir das sehr komisch vorkam, habe ich das Thema eben hier eingestellt.

  6. #6
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    Also noch mal ganz von vorne:

    Du hast einen 24-Monatsvertrag mit 1&1 abgeschlossen, der noch 22 Monate läuft. Diesen Vertrag hast du zu erfüllen, entweder in deinem alten Haus oder an deinem neuen Wohnort indem du ihn umziehen lässt.

    Laut Urteil des Bundesgerichtshofes. im übrigen ein Grundsatzurteil, hast du beim Umzug kein Recht auf eine Kündigung. Du hast es auch dann nicht, wenn weniger oder gar kein DSL möglich ist. Insofern zieht auch die Möglichkeit "Trallala, die Telekom ist schon da" nicht. Würde dir 1&1 bei geringer Restlaufzeit noch eine kulanzkündigung anbieten, so kannst du das bei 22 Monaten komplett knicken. Dann hättest du eben zwei Verträge, die du auch zahlen musst. Entweder war also der Telekommitarbeiter, wenns denn einer war, nicht auf dem Laufenden, oder abschlußgeil. Alles jedoch auf deine Kosten. Und die Story, die könnten für dich dann bei 1&1 kündigen, gehört in den Bereich Legenden und Mythen. Alles in allem grenzt das verhalten des Telekommitarbeiters also schon recht nahe an Betrug, was ich damit eigentlich meinte.

  7. #7
    Avatar von Cservice
    Cservice

    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    Hallo Floeckchen,

    ich wäre da auch sehr vorsichtig, weil mündliche Zusagen im Grunde nichts zählen, allerdings vorstellen kann ich mir diese "Machenschaften" schon, schliesslich kann Telekom ja den Anschluss blockieren, nach dem Motto Neuanschluß wir haben hier 2 Jahre das Verdienstrecht und 1und1 könnte dann nicht liefern, wie es in so einem Fall rechtlich aussieht kann ich Dir nicht beantworten, dafür gibt es Rechtsanwälte, es kann sogar passieren, dass die 22 Monate 1und1 dann hinten an den 2 Jahren Telekom dranhängen oder so.

    Wie die Telekom allerdings Deine Rufnummer von 1und1 portieren will ist mir schleierhaft, ausser Du hast bei 1und1 einen Basic Tarif zu dem Telekomanschluss dazu, dann geht das natürlich, weil es ja keine Portierung mehr ist.

    Mein Rat wäre hier: mit 1und1 umziehen, die 22 Monate nutzen und danach zur Telekom, wenn Du dann noch willst.

    Da es Dir ja nur ums Fernsehen geht (willst sicher die Kabelgebühren sparen) schreibst Du ja, Du willst es mit einer DVB-T Aussenantenne versuchen, wenn Du diese anbauen darfst wieso denn dann keinen Spiegel? Ausserdem kannst Du Dich bei Deinem Vermieter auch immer noch auf das Informationsrecht berufen .. brauchst eben nur einen Sender nennen der nicht im Kabel übertragen wird (TIMM, JuweloTV oder so z. B.) und schon müsste (sage bewusst müsste) der Vermieter Dir einen Spiegel unter gewissen Auflagen (z. B. in Fasadenfarbe etc.) erlauben.

    BG

  8. #8
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    @shilafloeckchen
    Ich würde umgehend ein (Ein-)Schreiben an die Telekom verfassen, in dem ich das telefonisch besprochene Angebot mit Datum, Uhrzeit u. evtl. Name, auflisten würde.
    Insbesondere würde ich auf die Problematik mit dem bestehenden 1&1-Vertrag und den damit verbundenen Kosten hinweisen.

    Abschließend würde ich dann schreiben:

    Wenn alle von mir aufgelisteten Punkte so richtig sind und ich dann auch bestimmt keine Zahlungen an 1&1 leisten muß, nehme ich ihr Angebot gerne an.
    Sollte jedoch einer der Punkte nicht dem entsprechen wie ich es verstanden und hier niedergeschrieben habe, mache ich von meinem Rücktrittsrecht gebrauch und trete in vollem Umfang von dem telefonisch geschlossenen Vertrag zurück.

    In jedem Falle bitte ich um eine schriftliche Bestätigung, daß der Vertrag so wie von mir verstanden abgeschlossen wurde oder aber das der Vertrag rechtskräftig durch meinen Rücktritt gekündigt ist.

  9. #9
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    Zitat Zitat von Cservice
    Da es Dir ja nur ums Fernsehen geht (willst sicher die Kabelgebühren sparen) schreibst Du ja, Du willst es mit einer DVB-T Aussenantenne versuchen, wenn Du diese anbauen darfst wieso denn dann keinen Spiegel? Ausserdem kannst Du Dich bei Deinem Vermieter auch immer noch auf das Informationsrecht berufen .. brauchst eben nur einen Sender nennen der nicht im Kabel übertragen wird (TIMM, JuweloTV oder so z. B.) und schon müsste (sage bewusst müsste) der Vermieter Dir einen Spiegel unter gewissen Auflagen (z. B. in Fasadenfarbe etc.) erlauben.

    BG
    Das glaube ich jetzt so nicht.
    Da müsste der TE schon Ausländer sein und sich auf einen TV-Sender seines Heimatlandes berufen, den er über Kabel nicht empfangen kann.
    Und da wird es schwierig, weil auch die Kabel-TV-Anbieter immer mehr ausländische Sender-Pakete in ihr Angebot aufnehmen. (türkisch, russisch...)
    Außerdem wissen wir ja auch nicht, ob Kabel-TV zur Verfügung steht.
    Ich vermute mal "nein", denn sonst hätte der TE bestimmt Kabel-TV mit Telefon und schnellem Internet und das alles im Gesamtpaket recht preisgünstig

  10. #10
    Avatar von Cservice
    Cservice

    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    Hallo Guenther24,

    wollte zu Spiegel & Co keine Diskussion lostreten, deswegen auch "müsste" wenn ich mein persönliches Rechtsempfinden befrage, (schreib das so, weil ich ja kein Richter oder Anwalt bin) hat jeder Mieter das Recht einen Spiegel anzuschrauben, schon allein um laufende Kosten zu sparen, ausser vlt. es gibt eine Gemeinschaftsanlage ohne laufende Kosten. Dafür vermiete ich ja als Vermieter und niemand zwingt mich zum vermieten, Vermieten bedeutet immer Abnutzung des vermieteten Gegenstandes. Ausserdem, der Vermieter will ja schliesslich Geld verdienen. Und die Fassade nutzt sich auch durch das Wetter ab und wird unschön.

    Aber ich weiß und Du hast recht, kenne dazu Rechtssprechungen, wo eben, es waren glaube ich Russlanddeutsche die Moskau TV sehen wollten o. s., denen der Spiegel zugestanden wurde trotz nein des Vermieters. Ich glaube am besten ist, man klärt das vor dem Einzug, wenn man kann.

    BG

    P.S. Bitte keine weiteren SAT-Spiegeldiskussionen .. sonst entfernen wir uns zu weit vom Thema...

  11. #11
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    @Guenter
    Sorry für die harten Worte, aber dein "Vorschlag" anshilafloeckchen, von der Telekom eine Bestätigung zu erbitten, in der die Telekom zusichert shilafloeckchen aus ihren rechtlich einwandfreien und zu erfüllenden Verträgen herauszubekommen!

    Das ist wirklich ganz großer Humbug!!!

    @shilafloeckchen
    Wie Bernard schon schrieb, bist du im Begriff, dir große Probleme bzw. zumindest große, völlig unnötige Kosten aufzubürden!

    - Du hast bei 1&1 einen Vertrag. Den hast du zu erfüllen!
    - Deinen 1&1-Vertrag musst du umziehen in deine neue Wohnung! Alle Argumente wie "Anschluss schon da", "nicht dieselbe Leistung wie vorher" o.ä. zählen absolut nichts!
    - Du hast einen Vertrag für deinen aktuellen Wohnort abgeschlossen. Ein Umzug ist ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen deinerseits! Genau so urteilte auch kürzlich der Bundes Gerichtshof (siehe dazu hier)!

    Niemand kann für dich einen gültigen Vertrag kündigen! Wer sowas erzählt, betrügt dich! Du solltest in deinem eigenen Interesse alle evtl. erteilten Aufträge bei der Telekom stornieren und schriftlich auf die Machenschaften der Person, die dir diesen ganzen Müll erzählt hat, hinweisen! Das ist ganz klarer Betrug!

    Alles per Einschreiben+Rückschein! Alles andere ist rechtlich im Zweifel nicht haltbar (also kein FAX, keine Email, kein normaler Brief etc., nur Einschreiben+Rückschein oder die Überbringung per Notar)!


    Grüße,
    Julian

  12. #12
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    Zitat Zitat von Schrippe
    @Guenter
    Sorry für die harten Worte, aber dein "Vorschlag" anshilafloeckchen, von der Telekom eine Bestätigung zu erbitten, in der die Telekom zusichert shilafloeckchen aus ihren rechtlich einwandfreien und zu erfüllenden Verträgen herauszubekommen!

    Das ist wirklich ganz großer Humbug!!!
    Wieso sollte das Humbug sein?
    Dieses "Umzugsurteil" berechtigt die Anbieter, die Vertragserfüllung einzufordern, verpflichtet sie aber nicht!

    Wissen wir, was für Absprachen es zwischen 1&1 und der Telekom es gibt?
    Mit meinem Voschlag bzgl. des Schreibens, wäre alles berückssichtigt.

    1. das geht so, wie der TE es beschrieben (was ich nicht glaube, aber Glauben heißt ja nicht Wissen)

    oder

    2. es geht so nicht, und dann hat der TE dem telefonisch geschlossenen Vertrag wirksam widersprochen. Natürlich muß das Schreiben innerhalb der 14-Tage-Frist abgeschickt werden.

    [B][/BErgebnis:
    Der TE hat in jedem Falle Sicherheit und am Ende nicht zwei Verträge "an der Backe"[B]

    Es erleutere mir mal, was an meinem Vorschlag, schlecht bzw. Humbug sein soll

    Allenfalls die Portokosten für den Einschreibe-Brief
    Aber die Portkosten hat er in jedem Fall, denn es ist unbedingt anzuraten, dem telefonisch geschlossenen Vertrag zu widersprechen

    Aber überlassen wir es dem TE, den Vorschlag zu prüfen und entsprechend seiner Beurteilung zu handeln.

  13. #13
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    Zitat Zitat von Guenter
    Dieses "Umzugsurteil" berechtigt die Anbieter, die Vertragserfüllung einzufordern, verpflichtet sie aber nicht!
    Schon hier wird es Humbuglastig!

    Das ist nämlich nichts weiter als ein Hin- und Hergebiege des Urteils!

    Welcher Provider löst einfach einen noch 22 Monate laufenden Vertrag auf?
    Keiner!

    Mit diesem Urteil im Rücken erst recht nicht!


    Fakt ist: shilafloeckchen wurde mehr als riesen Mist erzählt! NIEMAND kann für sie bei ihrem Provider den Vertrag vor Ende der VLZ kündigen! Egal wie und egal aus welchem Grund, das geht schlichtweg nicht!

    Es geht auch dann nicht, wenn die Telekom ihr Bestätigen würde, dass sie das kann! Oder glaubst du, dass die Telekom die restlichen Grundgebühren für shilafloeckchen zahlt, wenn 1&1 die Kündigung ab sofort nicht akzeptiert?? Nicht ernsthaft, oder!?


    An dieser Geschichte gibt es Null Komma Nichts zu deuteln:
    - ein Telekom-Mitarbeiter verspricht etwas, was nicht geht/nicht zu halten ist
    - sie hat einen Vertrag, der einzuhalten ist
    - ein Umzug ist kein Kündigungsgrund

    Ergo hat sie aufgrund der mehr als falschen Versprechungen irgendeines Menschen am Telefon einen zweiten Vertrag abgeschlossen, den sie - bei ausbleibendem fristgerechten Widerruf - genau wie ihren Vertrag bei 1&1 bezahlen muss! Völlig egal, welcher Anschluss nun wo geschaltet wird!

    Und dann kommst du und meinst, mit so einem Brief wäre sie abgesichert? Glaubst du wirklich ernsthaft, dass die Telekom auf einen solchen Brief überhaupt reagiert?


    Die einzig richtige Reaktion ist: Widerruf per Einschreiben+Rückschein, ohne jegliches Geplänkel und Blabla!

    Alles andere ist mit dem hohen Risiko verbunden, auf 2 Verträgen zu sitzen!

  14. #14
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    Zitat Zitat von Schrippe
    Schon hier wird es Humbuglastig!

    Das ist nämlich nichts weiter als ein Hin- und Hergebiege des Urteils!

    Welcher Provider löst einfach einen noch 22 Monate laufenden Vertrag auf?
    Keiner!

    Mit diesem Urteil im Rücken erst recht nicht!


    Fakt ist: shilafloeckchen wurde mehr als riesen Mist erzählt! NIEMAND kann für sie bei ihrem Provider den Vertrag vor Ende der VLZ kündigen! Egal wie und egal aus welchem Grund, das geht schlichtweg nicht!

    Es geht auch dann nicht, wenn die Telekom ihr Bestätigen würde, dass sie das kann! Oder glaubst du, dass die Telekom die restlichen Grundgebühren für shilafloeckchen zahlt, wenn 1&1 die Kündigung ab sofort nicht akzeptiert?? Nicht ernsthaft, oder!?


    An dieser Geschichte gibt es Null Komma Nichts zu deuteln:
    - ein Telekom-Mitarbeiter verspricht etwas, was nicht geht/nicht zu halten ist
    - sie hat einen Vertrag, der einzuhalten ist
    - ein Umzug ist kein Kündigungsgrund

    Ergo hat sie aufgrund der mehr als falschen Versprechungen irgendeines Menschen am Telefon einen zweiten Vertrag abgeschlossen, den sie - bei ausbleibendem fristgerechten Widerruf - genau wie ihren Vertrag bei 1&1 bezahlen muss! Völlig egal, welcher Anschluss nun wo geschaltet wird!

    Und dann kommst du und meinst, mit so einem Brief wäre sie abgesichert? Glaubst du wirklich ernsthaft, dass die Telekom auf einen solchen Brief überhaupt reagiert?


    Die einzig richtige Reaktion ist: Widerruf per Einschreiben+Rückschein, ohne jegliches Geplänkel und Blabla!

    Alles andere ist mit dem hohen Risiko verbunden, auf 2 Verträgen zu sitzen!
    Also entschuldige, aber was DU da schreibst ist Humbug oder Nonsens, such dir selber aus was dir lieber ist.

    Und ob die Telekom den Brief beantwortet oder nicht ist unwichtig!

    Im Brief wird klar zum Ausdruck gebracht:

    bei den geschriebenen Voraussetzungen schließe ich den Vertrag ab,
    wenn die Vorausetzungen so wie geschrieben nicht zutreffen, widerspreche dem Vertrag.

    Damit ist doch alles klar!

    Das ganze per Einschreiben, am besten mit Rückschein.

    Wo ist nun das Problem?
    *kopfschüttel und Ende*

  15. #15
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    Das Problem liegt darin, dass du den TE von vorn herein und wider besseren Wissens so einen Schmarrn aufbindest.
    Also nochmal von vorn:
    - Ein Umzug ist kein Kündigungsgrund
    - 1&1 wird einen gerade auf 24 Monate verlängerten Vertrag bei einer Restlaufzeit in keinem Fall kulanzkündigen
    - Die Telekom KANN IN KEINEM FALL diesen Vertrag für den Kunden früher kündigen

    Somit hat der TE im schlimmsten Fall den Ärger und zwei Verträge an der Backe. Warum also willst du sie dieser Gefahr aussetzen? Weil du dich für klüger oder cleverer hältst? Bleib einfach bei der Wahrheit und versuche keine billigen Tricks.

  16. #16
    Avatar von shilafloeckchen
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    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    Guten Abend Zusammen,

    also bei dem was ich alles so lese, wird wohl mein ungutes Gefühl bestätigt. Normalerweise bin ich am Telefon immer sehr vorsichtig. Da es sich aber um die Telekom gehandelt hat war ich sehr gutgläubig. Naja, hat sich ja auch sehr traumhaft angehört, obwohl mir mein Bauch schon gesagt hat, selbst wenn es so funktionieren würde, dass dies nicht richtig ist.

    Also, ich werde jetzt abwarten bis ich die Auftragsbestätigung bekomme. Würde mich schon interessieren, was die Schreiben. Meine Frage ist, ob ich auch ein Widerufsrecht habe, obwohl ich telefonisch meine Bankdaten durchgegeben habe oder habe ich dadurch irgendwie auf mein Widerufsrecht verzichtet.?

    Bzgl. der Schüssel ist es bei der Wohnung sehr schlecht, da es sich um einen Altbau handelt mit einer wunderschönen alten Fassade. Also eine Schüssel würde einfach unmöglich aussehen. Kabel könnte ich noch erfragen. Ich werde es dann mit einer kleinen Aussenantenne versuchen, vielleicht funktioniert dies. Ansonsten muss ich hoffentlich nicht in die Röhre schauen.

    Ich hoffe, dass mir später dann die Telekom keinen Strich durch die Rechnung macht und den Anschluss blockt. Dann müsste ich trotzdem 22 Monate bei 1und1 bezahlen, hätte kein DSL, obwohl dieser da liegt.

  17. #17
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    Zitat Zitat von shilafloeckchen
    Ich hoffe, dass mir später dann die Telekom keinen Strich durch die Rechnung macht und den Anschluss blockt. Dann müsste ich trotzdem 22 Monate bei 1und1 bezahlen, hätte kein DSL, obwohl dieser da liegt.
    Jetzt hast du klar erkannt, was geschehen wird. Oder du hast zwei Verträge, ich traue Callcenter nicht über den Weg, schließe nichts via Telefon ab und gebe denen schon gar nicht meine Bankverbindung.

  18. #18
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    @Schrippe und @Bernard.Sheyan

    Woher wisst ihr, was bei dem Anruf des Telekommitarbeiters ge-/besprochen wurde?

    Für mich ist eure Meinung in diesem Fall lächerlich! Sorry, aber das ist meine Meinung dazu.

    Ein Schreiben in der von mir erwähnten Art verursacht keinen Schaden.
    Entweder das klappt so, dann ist 1&1 weg und dafür Telekom im Rennen oder es klappt nicht und Telekom ist gekündigt.

    Ist das wirklich so schwer zu verstehen oder wollt ihr nur "Vergangenheit aufarbeiten"

    Bisher hatte ich eure fachliche Meinung eigentlich geschätzt.
    Aber nun scheint mir doch mehr Skepsis angebracht.

    Ich gehe zwar davon aus, daß es nichts wird mit Telekom, weil es sich wahrscheinlich um einige Mißverständnisse handelt, aber ich unterstelle dem TE nicht, daß er uns hier anlügt!
    Und warum sollt er die "Belastbarkeit des Angebotes", so wie er es verstanden hat, nicht prüfen?

    Ich für meine Person, würde in jedem Falle so handeln, selbst wenn ich telefonisches ein günstigeres Angebot meines derzeitigen Providers bekomme würde.
    Aber klar, jeder wie er will...

  19. #19
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    Zitat Zitat von shilafloeckchen
    Also, ich werde jetzt abwarten bis ich die Auftragsbestätigung bekomme.
    Das wiederum würde ich in keinem Falle machen.
    Dann kann es bereits zu spät sein.
    Die Widerufsfrist beträgt 14 Tage.

  20. #20
    Avatar von shilafloeckchen
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    Standard AW: Sonderkündungsrecht bei umzug

    Hallo Günther,

    ich glaube du hast Recht. Ich werde wohl direkt widerufen. Allerdings habe ich ja keinerlei Unterlagen oder Auftragsnummer oder so etwas. Also kann ich mich nur auf meine alte Adresse beziehen.

    Ich kann mich irgendwie über meine eigene Blödheit ärgern. Ich normalerweise bin ich ein super vorsichtiger Mensch. Normalerweise hänge ich meistens bei solchen Anruf direkt wieder ein.

    Mir war auch eigentlich klar, dass dies nicht geht, aber der Mitarbeiter sagte, alles kein Problem, das biegen wir hin, dass Sie da raus kommen. Irgendwie habe ich das geglaubt. Also eigentlich grenzt sowas ja an Betrug, dass sowas am Telefon versprochen wird.


    Jetzt noch eine Frage: Macht es Sinn, jetzt schon den Umzug mit 1und1 zu organisieren in der Hoffnung, dass 1und1 den Anschluss von der Telekom blockt.

    Leider ist dann trotzdem das Problem mit Fernsehen nicht gelöst. Also laut Inet ist unitymedia und Kabel Deutschland nicht möglich. Kann ich nur hoffen, das ich das mit dvb-t irgendwie hin bekomme.

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