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Hilfe - fristlose Kündigung durchsetzen!

4Antworten
  1. #1
    Avatar von wernsen
    wernsen ist offline
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    Standard Hilfe - fristlose Kündigung durchsetzen!

    hallo DSLer

    bin seit 2 monaten kunde bei 1&1. habe surf n fon 2000 mit speedoption 16000 bestellt. habe gleich anfangs festgestellt, dass der speed viel zu gering ist (ca 1400kbps) ...ja mir ist bewußt dass ne 16000er leitung keine 16000 bringt, und nein ich hab keine null vergessen - ich meine 1400! laut 1&1 sei 16000 bei mir auch verfügbar. 16000 war gewünscht, wurde bestellt und wird auch bezahlt. habe 1&1 natülich darauf hingewiesen, die meinten sie kümmern sich drum, kann aber 4 wochen dauern. hinzu kommt, dass die fritzbox nur mangelhaft funktioniert. ständig fliegt das ding raus und wählt sich ewig wieder ein (manchmal 3-4 stunden!). über das telefon bin ich prinzipiell nicht erreichbar, es kommt in 90% der fälle keiner zu mir durch. eher kann ich noch jemanden anrufen, aber selbst da ist die sprachqualität bescheiden (rauschen, zeitverzögerung etc...).
    selbstverständlich wurde 1&1 auch darüber informiert. ...sämtliche einstellungen, firmwareupdates und das alles hat keinerlei verbesserung gebracht. zu guterletzt hat sich 1&1 gemeldet und verkündet, dass wegen meiner leitungsdämpfung nur eine 2000er bandbreite möglich ist (nach fast 2 monaten!).
    Fakt ist, das 1&1 ja auf ganzer linie versagt hat und auch nicht fähig sind ihren vertrag zu erfüllen.
    Fazit: ich will kündigen, und zwar fristlos zum monatsende!
    freilich muß das in schriftlicher form geschehen und entsprechende fakten enthalten. würde mich gern auf paragraphen berufen oder ähnliches (nichterfüllung, sonderkündigungsrecht etc...). kann mir hier jemand sagen was ich da anbringen kann?

    P.S.: habe mal deren agb studiert, da ist mir aufgefallen, dass es möglichkeiten zur fristlosen kündigung (beiderseits) gibt, aber näher (wie, wann) wird dort nicht drauf eingegangen. eigentlich weist 1&1 nur auf die pflichten des kunden hin und nicht auf seine rechte. bilde mir ein mal gelesen zu haben das selbst das eigentlich nicht rechtmäßig ist und verträge anfechtbar macht.

    hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, will da nur noch raus.

  2. #2
    Avatar von Ironstorm
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    Ironstorm ist offline

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    tag auch

    also sowas wurde schon des öfteren hier besprochen, du hast den 2000 s&p komplett + speedoption 16000 (bis zu )bestellt, 1&1 hat das auch geschaltet

    hardware ist richtig angekommen (welches routermodell?) 1&1 hat dir ja nie eine bestimmte bandbreite zugesichert :/, meines erachten hat 1&1 sein auftrag

    erfüllt bzw erfüllt ihn weiterhin, wo ist das problem?

    die fb 7270 soll auch probleme bei niedrigen bandbreiten haben falls du diese dazubestellt heaben solltest, der niedere stream kann auch die ursache

    für die schlechte telefonqualität bzw fehlerhafte verbindungen sein

    zur kündigung: das können dir die anderen genauer sagen das du da wenig chancen hast da 1&1 meiner ansicht ihren vertrag erfüllt :/ -sry


    gruß Ironstorm

  3. #3
    Avatar von Wild60de
    Wild60de ist offline

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    Sehe ich auch so. Vertrag ist erfüllt. Deine Abbrüche können ganz verschiedene Ursachen haben. Am besten, Du postest mal die Daten aus der Fritz-Box.

  4. #4
    Avatar von jubo14
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    jubo14 ist offline

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    Willkommen im Forum!

    Du kannst nachlesen wie Du kündigen könntest unter:
    https://www.dsl-forum.de/ftopic10158.html

    Nur das kannst Du auch sofort wieder vergessen!

    Du hast keinen Grund zur Kündigung!
    Zumindest nicht, weil Deine Bandbreite zu gering ist.

    Anders sieht der Fall aus, wenn Deine Fritzbox keine gescheite Synchronisation hin bekommt. Hier liegt ein Mangel vor, den 1&1 nach einer schriftlichen Fristsetzung Deinerseits beheben muss.
    Allerdings könntest Du das auch selber tun, in dem Du Dir ein anderes Modem besorgst. Die AVM-Technik versagt nämlich häufiger an "problematischen" Anschlüssen.

  5. #5
    Avatar von Shanti
    Shanti ist offline

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    Hallo wernsen!

    Zur "Speedoption": Dazu heißt es in der Leistungsbeschreibung unter 4.2:
    "Sollte die Speed-Option keine Erhöhung der Downloadgeschwindigkeit bewirken, kann diese storniert werden. "
    Bei 1400 kBit/s und Deinem Tarif trift dies zu. Allerdings mußt Du selbst tätig werden. -> Also einreichen.
    Zu den Störungen. Wurde bereits eine richtige Störungsmeldung aufgenommen? Firmwareerneuerungen usw. sind nur das Vorspiel. Die Möglichkeiten der Störungsbehebung wurden noch nicht ausgeschöpft. Obligatorisch wird vor Aufnahme einer Störungsmeldung nach der Anzahl der aktiven Telefondosen gefragt. Außerdem, ob Du Verlängerungen eingebaut hast. Das solltest Du vorher klären, so kannst Du Zeit und Geld sparen.
    Falls Du wirklich vom Vertrag zurücktreten willst, mußt Du 1und1 die Möglichkeit der Störungsbehebung eingeräumt haben.
    Auf alle Fälle mußt Du 1und1 eine Frist setzen, in der das Problem beseitigt werden soll. Der Gesetzgeber hat sich nicht genau festgelegt, aber in den meisten Fällen sind 2 Wochen ein gutes Maß.
    Die Fristsetzung muß auf alle Fälle schriftlich sein. Natürlich ein Einschreiben mit Rückschein. Allerdings solltest Du beachten, daß ein Rückschein nur besagt, daß etwas an 1und1 geschickt wurde. Wenn Du ganz sicher sein willst, müßtest Du also zum Notar gehen.
    Aber die billigste Variante wird erstmal die normale Störungsmeldung sein.
    Kleiner Tipp: Rufe zu einer ungewöhnlichen Zeit an. Dann wird weniger in der Leitung lossein.
    Hier noch Auszüge aus den AGBs von 1und1, denn darauf werden sie sich berufen.
    "2.4 Gerät 1&1 mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn 1&1 eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen."
    "8.1 Mängel und Störungen sind 1&1 unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis in schriftlicher Form mitzuteilen... Die Geltendmachung von nicht rechtzeitig gerügten Mängeln und Störungen ist ausgeschlossen."
    Sicher, Du hast schon angerufen, aber letztlich zählen nur die schriftlichen Beschwerden.

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